BT-Drucksache 18/4255

Konkrete Schritte zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz

Vom 4. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4255
18. Wahlperiode 04.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Konkrete Schritte zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz

Am 3. Dezember 2014 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz (NAPE) im Kabinett verabschiedet. Darin hat die Bundesregie-
rung kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und Instrumente zusammenge-
stellt, mit denen sie das Ziel ihres Energiekonzeptes erreichen will, bis zum Jahr
2020 eine Primärenergie-Einsparung von 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2008
zu erzielen. Im Jahr 2013 waren erst 3,8 Prozent erreicht.
Jedoch listet der NAPE diese Maßnahmen und Instrumente in weiten Teilen le-
diglich unverbindlich auf, ohne ihre Anwendung zeitlich oder finanziell zu kon-
kretisieren. Wenn die Energie-Einsparziele der Bundesregierung noch erreicht
werden sollen, müssen Maßnahmen aber sofort ergriffen werden und längst be-
kannte Instrumente endlich umfassend zum Einsatz kommen.
Auch die Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“
bezweifelt in ihrer Stellungnahme zum ersten Fortschrittsbericht der Bundesre-
gierung für das Berichtsjahr 2013, dass der NAPE ausreicht, um die erwartete
Zielverfehlung bei der Minderung der Treibhausgasemissionen und der Primär-
energieeinsparung zu kompensieren.
Die Experten weisen vielmehr darauf hin, dass selbst die Bundesregierung damit
rechne, statt der geplanten 20 Prozent lediglich maximal 10 Prozent an Primär-
energieeinsparung bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Dazu heißt es in der Stellung-
nahme: „Die Expertenkommission kann nicht nachvollziehen, wie die Regie-
rung bei Festhalten am Effizienzziel ein großes Defizit feststellen kann, dann
aber Maßnahmen vorschlägt, die kaum mehr als ein Drittel des Defizits aus-
gleichen können.“
Vor diesem Hintergrund sieht die Expertenkommission einen beträchtlichen
Handlungsbedarf. Sie halten sowohl die verstärkte Nutzung der erneuerbaren
Energien als auch die forcierte Verbesserung der Energieeffizienz für notwen-
dig, um Klimaschutz- und Effizienzziele zu erreichen. Dafür braucht es zu aller-
erst eine ambitionierte Umsetzung des NAPE. Zusätzliche Maßnahmen müssen
folgen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche zusätzlichen Maßnahmen, über die im NAPE aufgelisteten hinaus,

will die Bundesregierung bis wann ergreifen, um die von der Expertenkom-
mission festgestellte, voraussichtliche Zielverfehlung der Energiesparvorga-
ben bis zum Jahr 2020 zu verhindern?

Drucksache 18/4255 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Wird die Bundesregierung die Ziele ihres Energiekonzepts im Bereich Ener-
gieeffizienz (Senkung von Energieverbräuchen, Steigerung der Energiepro-
duktivität) verbindlich festschreiben, wie dies der Bundesminister für Wirt-
schaft und Energie, Sigmar Gabriel, im EU-Energieministerrat am 13. Juni
2014 für die EU gefordert hat, um hier eine Vorbildfunktion einzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?

3. Plant die Bundesregierung die Festlegung von weiteren Zwischenzielen für
die Zeit bis zum Jahr 2030, und wann ist mit dem Beginn entsprechender
Planungen zu rechnen?

4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Ausführungen in der Kom-
munikation der Europäischen Kommission vom 25. Februar 2015 zur Ener-
gieunion, Energieeffizienz künftig als gleichberechtigte Energieressource
zu betrachten und die Mitgliedstaaten anzuhalten, Energieeffizienz vorran-
gige Berücksichtigung in ihren Politiken einzuräumen?

5. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung bisher zur im NAPE ge-
nannten Prüfung, für die wirksame Umsetzung des NAPE ein Energieeffi-
zienzgesetz zu schaffen, vor?
Wird oder könnte dies eine Gleichstellung im Sinne der Kommunikation der
Europäischen Kommission zur Energieunion mit sich führen?

6. Wann wird die Bundesregierung welche NAPE-Maßnahmen vor dem Hin-
tergrund, dass viele im NAPE genannten Sofortmaßnahmen ab dem Jahr
2015 greifen sollen, genau umsetzen (mit der Bitte um Aufschlüsselung der
Umsetzungspläne der einzelnen Maßnahmen auf monatsscharfer Basis)?

7. Bei der Umsetzung welcher Maßnahmen wird der Deutsche Bundestag be-
teiligt werden, und welche Maßnahmen werden ohne Beteiligung des Deut-
schen Bundestages umgesetzt (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach
einzelnen Maßnahmen)?

8. Bei der Umsetzung welcher Maßnahmen wird der Bundesrat beteiligt wer-
den, und welche Maßnahmen werden ohne Beteiligung des Bundesrates
umgesetzt (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Maßnahmen)?

9. Wie will die Bundesregierung langfristig die Finanzierungsbasis für Ener-
gieeffizienzmaßnahmen sichern, vor dem Hintergrund, dass die Maßnah-
men bis zum Jahr 2020 wirken sollen, die Finanzausstattung aber jährlich
vom Deutschen Bundestag in den Haushaltsverhandlungen beschlossen
wird?

10. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um bei weiteren
NAPE-Vorhaben, die einer finanziellen Beteiligung der Bundesländer be-
dürfen, ähnlichen Entwicklungen vorzubeugen, wie sie sich beim Vorhaben
der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ereignet
haben, und welche Maßnahmen betrifft dies?

11. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Expertenkommission,
dass eine Bewertung bestehender und neuer Maßnahmen, die auch Mit-
nahme- und Reboundeffekte sowie Wechselwirkungen mit anderen Instru-
menten berücksichtigt, im Monitoringprozess fehlt, und welche Schritte
will sie dagegen unternehmen?

12. Wie verteilt sich die Energieeinsparung im Verkehrssektor von 110 bis
162 Petajoule auf die einzelnen Maßnahmen, die im Aktionsprogramm
Klimaschutz der Bundesregierung aufgezählt werden und auf die des NAPE
(S. 21) verweist?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4255
13. Wird die Bundesregierung auch den Teil der Begleitforschung zum NAPE
„Ausarbeitung von Instrumenten zur Realisierung von Endenergieeinspa-
rungen in Deutschland auf Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse. Wis-
senschaftliche Unterstützung bei der Erarbeitung des Nationalen Aktions-
plans Energieeffizienz“ zu Maßnahmen im Verkehr veröffentlichen, wel-
cher bisher in der Veröffentlichung der Begleitforschung fehlt?
Falls ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Haltung der
Europäischen Kommission zur Anrechenbarkeit der LKW-Maut im Sinne
der EU-Energieeffizienzrichtlinie nach aktuellem Stand sowie der geplanten
Ausweitung der LKW-Maut vor (auf Fahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Ge-
samtgewicht und 1 100 km vierstreifige Bundesstraßen sowie in einem wei-
teren Schritt auf alle Bundesstraßen ab dem Jahr 2018)?

15. Wie quantifiziert die Bundesregierung die seit dem erstmaligen Scheitern
des Vorhabens zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanie-
rung im Jahr 2012 entstandenen Schäden, unter anderem in zurückgehalte-
nen oder abgebrochenen Sanierungsvorhaben, nicht eingesparten Petajoule
und Volumen ausgefallener heimischer Wirtschaftsleistung?

16. Liegt der Bundesregierung eine Rückmeldung der Europäischen Kommis-
sion bezüglich der Anerkennung der bislang gemeldeten Benachrichtigung
der Bundesregierung zur Erfüllung der Anforderungen von Artikel 4 (Ge-
bäuderenovierung) der EU-Energieeffizienzrichtlinie vor?

17. Welche im NAPE genannten Maßnahmen hält die Bundesregierung für ge-
eignet, um die von der Expertenkommission geforderte Verdoppelung der
jährlichen durchschnittlichen Reduktion des Endenergiebedarfs im Wärme-
bereich bis zum Jahr 2020 zu erreichen, und wann will sie diese in Kraft set-
zen (bitte Maßnahmen und Inkrafttreten einzeln auflisten)?

18. Bis wann will die Bundesregierung die von ihr im NAPE angekündigte Ein-
führung von Niedrigstenergiegebäuden gemäß EU-Gebäuderichtlinie um-
setzen, und welche konkreten Anforderungen hinsichtlich der Baustoffe, der
Zertifizierung und des Energieverbrauchs pro Fläche wird sie dabei an
Niedrigstenergiegebäude stellen?

19. Wird die Bundesregierung in ihren Vorgaben für Niedrigstenergiegebäude
auch die sogenannte graue Energie – also den Energieverbrauch, der bei der
Produktion der verwendeten Baumaterialien anfällt – berücksichtigen,
wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

20. Wie will die Bundesregierung konkret den nach Auffassung der Fragesteller
gegebenen Widerspruch im NAPE auflösen, dass auf der einen Seite Frei-
willigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten seien, sie auf der anderen Seite
aber die Weiterentwicklung der Energieeinspeiseverordnung (EnEV; Ord-
nungsrecht) im Jahr 2016 in Aussicht stellt?

21. Welche konkreten Fördermaßnahmen leitet die Bundesregierung aus ihrer
im NAPE formulierten Erkenntnis ab, dass auch quartiersbezogene Ansätze
einen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz leisten?

22. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihre Aussage im NAPE,
energetisch hochwertiger Wohnraum müsse auch für Haushalte mit gerin-
gem Einkommen vorhanden sein, in der Realität auf dem Wohnungsmarkt
sicherstellen?

Drucksache 18/4255 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
23. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass das von ihr ins Leben ge-
rufene „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ die notwendige Ener-
gieeinsparung beim Neubau und der Sanierung von Gebäuden angemessen
hoch berücksichtigt und sich an einer hohen energetischen Qualität der Ge-
bäude orientiert?

24. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die von ihr
im NAPE angekündigte Verbesserung der Durchgängigkeit und Transpa-
renz von Energieberatungsprogrammen sowie die Verringerung deren ge-
genseitiger Konkurrenz erreichen?

25. Setzt die Bundesregierung bei der Verbesserung der Energieberatung und
Verbraucherinformation auch auf die Überarbeitung des Energieausweises
für Gebäude?
Falls ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen wesentlichen Veränderun-
gen, und falls nein, warum nicht?

26. Bis wann soll nach Vorstellung der Bundesregierung die von ihr im NAPE
angekündigte Weiterentwicklung der Programme der KfW Bankengruppe
zum energieeffizienten Bauen und Sanieren erfolgen?

27. Wie soll die KfW Bankengruppe aus Sicht der Bundesregierung die von ihr
vorgeschlagene stärkere Aktivierung von Wohnungseigentümergemein-
schaften im Zusammenhang mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung
erreichen?

28. Von wem und bis wann soll die von der Bundesregierung im NAPE an-
gekündigte Erarbeitung von Sanierungsleitfäden für Nichtwohngebäude
umgesetzt werden?

29. Von wem und bis wann wird die von der Bundesregierung angekündigte
Prüfung der Förderung von niedriginvestiven Maßnahmen zur Heizungsop-
timierung vorgenommen, oder gibt es dazu bereits Ergebnisse?
Wenn ja, welche sind das?

30. Mit welchen Maßnahmen oder Anreizen will die Bundesregierung sicher-
stellen, dass der von ihr im NAPE aufgeführte individuelle Heizungscheck
tatsächlich von einer relevanten Zahl von Gebäudeeigentümern durchge-
führt wird, und wie sollen diese motiviert werden, im Anschluss Optimie-
rungsmaßnahmen an der Heizung durchzuführen?

31. Will die Bundesregierung den Heizungscheck nicht in den individuellen
Sanierungsfahrplan integrieren (bitte begründen), und welche fachliche
Qualifikation ist Voraussetzung, um den Heizungscheck durchführen zu
können?

32. Wie sollen nach Vorstellung der Bundesregierung das geplante nationale
Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen und der individuelle Heizungscheck
zusammenwirken, und wie sollen unnötige oder sogar hemmende Redun-
danzen zwischen diesen beiden Instrumenten vermieden werden?

33. Wie weit ist die von der Bundesregierung im NAPE als weiterführender
Schritt aufgeführte Erarbeitung der „Energieeffizienzstrategie Gebäude“
bereits fortgeschritten, und wann will die Bundesregierung diese Strategie
vorstellen?

34. Hat die Bundesregierung externe Experten mit der Erarbeitung der „Ener-
gieeffizienzstrategie Gebäude“ beauftragt oder beabsichtigt sie, dieses zu
tun?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4255
35. Wann will die Bundesregierung das von ihr im NAPE angekündigte Förder-
programm für Energieberater in Kommunen auflegen, und welches Volu-
men und welchen Zeitrahmen soll das Förderprogramm umfassen?

36. Aus welchen Mitteln will die Bundesregierung das Förderprogramm für
Energieberater in Kommunen finanzieren?

37. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Energieberatung in den
Kommunen insbesondere den Quartiersansatz berücksichtigt und die zu-
sätzlichen Potenziale aus der energetischen Sanierung zusammenhängender
Stadtquartiere adressiert?

38. Was konkret unternimmt die Bundesregierung, um die von ihr im NAPE
angekündigte Verbesserung des Vollzugs der EnEV gemeinsam mit den
Ländern zu erreichen?

39. Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse auf Basis der von ihr im
NAPE angekündigten Überprüfung vor, ob die Weiterentwicklung von Vor-
schriften im Bereich der Abrechnungs- und Verbrauchsinformation einen
zusätzlichen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten können?
Falls ja, welche, und falls nein, wann erwartet die Bundesregierung hierzu
erste Ergebnisse?

40. Hat die Bundesregierung bereits damit begonnen, die von ihr im NAPE an-
gekündigten Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der gebäudeindividuellen
Sanierungsfahrpläne umzusetzen?
Falls nein, warum nicht, und wann wird sie damit beginnen?
Falls ja,
a) wie weit ist die Entwicklung eines standardisierten Verfahrens dazu be-

reits fortgeschritten, und wann ist mit deren Abschluss zu rechnen
b) und hat die Prüfung der Verfahren im Praxistest durch Energieberater be-

reits begonnen, bzw. wann wird diese beginnen?
41. Wie sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung die individuellen Sanie-

rungsfahrpläne aussehen, und welche Daten, Maßnahmen und Empfehlun-
gen sollen sie umfassen?

42. Mit welchem Instrument und mit welcher finanziellen Ausstattung will die
Bundesregierung die im NAPE angekündigte Breitenförderung der ge-
bäudeindividuellen Sanierungsfahrpläne umsetzen, und wann soll diese
Förderung starten (bitte ggf. Programmtitel und Mittelausstattung nennen)?

43. Welche Auswirkungen haben die Änderungen im parlamentarischen Ver-
fahren bei der Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, Artikel 8
Absatz 4 bis 7, auf die prognostizierte Einsparung im NAPE?
Wieviel Petajoule werden nach diesen Änderungen jährlich bis zum Jahr
2020 durch diese Energieaudits eingespart?

44. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, und welche
weiteren Maßnahmen plant sie wann zur Umsetzung einer Nationalen Top-
Runner-Initiative?

45. Ab wann erwartet die Bundesregierung jährlich welche Einspareffekte
durch die Nationale Top-Runner-Initiative (bitte Maßnahme, Jahr und Ein-
sparungseffekt auflisten)?

46. Ab wann rechnet die Bundesregierung frühestens mit der Umsetzung ihrer
Reformvorschläge für die EU-Ökodesignrichtlinie und die Label-Richtli-
nie?

Drucksache 18/4255 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
47. Falls die Bundesregierung für ihre Zielvorstellungen für eine Reform der
Ökodesign- und Label-Richtlinie absehbar keine Mehrheiten auf EU-Ebene
findet, welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die durch die Reform die-
ser Richtlinie eingeplanten Energieeinsparungen auf einem anderen Weg zu
erzielen?

Berlin, den 3. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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