BT-Drucksache 18/4254

Verwendung des eingelagerten Daches für den Hauptbahnhof Berlin

Vom 4. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4254
18. Wahlperiode 04.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms, Renate Künast, Özcan Mutlu,
Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verwendung des eingelagerten Daches für den Hauptbahnhof Berlin

Der Berliner Hauptbahnhof wurde im Jahr 2006 in Betrieb genommen. Das
Dach, das die Hochbahnsteige überspannt, wurde um 140 Meter kürzer ausge-
führt als ursprünglich vorgesehen. Davon betroffen sind beide Bahnsteigenden.
Die Fahrgäste in diesen Bereichen sind vor Witterungseinflüssen ungeschützt
und der Bahnhof entspricht nicht den ursprünglich an ihn gestellten architekto-
nischen Ansprüchen.
Hintergrund für die Dachverkürzung war, dass es Terminverzögerungen im
Bauablauf und Zweifel an der Fertigstellung rechtzeitig zur Fußballweltmeister-
schaft im Jahr 2006 gab. Bereits im Jahr 2001 hatte der Bahnvorstand daher eine
Verkürzung des Daches beschlossen. Das Land Berlin hatte vor dem Bundesver-
waltungsgericht vergeblich gegen das verkürzte Dach geklagt.
Das Dach wird seither beim Ostbahnhof in Berlin eingelagert. Ob das vorprodu-
zierte Material noch verwendbar ist, gilt als unsicher. Dies gilt insbesondere für
das Glas, da sich die statischen Vorgaben inzwischen verändert haben. Außer-
dem gilt die Baustellenlogistik, nachdem der Hauptbahnhof zunehmend eng um-
baut ist, als anspruchsvoll. Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG)
müsste für die Vervollständigung des Daches für einen Zeitraum von neun Mo-
naten eine Vollsperrung aller oberirdischen Gleise angeordnet werden (Studie
der DB AG „Berlin Hauptbahnhof: Bewertung einer nachträglichen Verlänge-
rung des ost-westlichen Hallendaches aus heutiger Sicht“, 28. März 2014, Mach-
barkeitsstudie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
„Machbarkeitsstudie Hallendachverlängerung Hbf. Berlin“ vom 25. Februar
2008).
Jetzt braucht es Klarheit von der Bundesregierung, was die Einlagerung kostet
und ob es überhaupt noch Alternativen für eine Verwendung der eingelagerten
Elemente gibt oder eine weitere Einlagerung keinen Sinn mehr macht.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die eingesparten Mittel

für die Verkürzung des Daches, und wofür wurden diese Gelder verwendet?
2. Welchen Wert hat das eingelagerte Dach nach Kenntnis der Bundesregie-

rung?
3. Welche Kosten für die Einlagerung sind nach Kenntnis der Bundesregierung

bislang angefallen, welche Kosten entstehen derzeit pro Jahr, und wofür fal-
len diese Kosten im Detail an?

Drucksache 18/4254 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. In welchem Zustand befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
eingelagerte Dach, insbesondere das Glas, und wie lange ist aus heutiger
Sicht ein Aufbau des vorhandenen Materials möglich?

5. Ist das eingelagerte Glas nach dem inzwischen veränderten technischen
Regelwerk (insbesondere in Bezug auf die statischen Vorgaben) für eine
Verwendung am Berliner Hauptbahnhof nach Kenntnis der Bundesregie-
rung noch verwendbar?
Ist das eingelagerte Glas für den Aufbau an anderen Bahnhöfen mit gerin-
gerer Dachhöhe und -fläche verwendbar?

6. Mit welchen Kosten und mit welchem Zeitbedarf für eine Vollsperrung der
oberirdischen Gleise ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verlän-
gerung des Daches am Hauptbahnhof zu rechnen?

7. Verfolgt die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung das Ziel, das Dach
am Hauptbahnhof in Berlin um das derzeit eingelagerte Dach zu verlängern,
und wenn ja, wann?
Wenn nicht, warum?

8. Hält die Bundesregierung die Verlängerung des Daches am Hauptbahnhof
in Berlin um das derzeit eingelagerte Dach für sinnvoll, und wenn ja, wann
sollte dies aus ihrer Sicht geschehen?

9. Wurden die Verwendungsmöglichkeiten der eingelagerten Dachkonstruk-
tion oder von Teilen davon für andere Bahnhöfe als den Berliner Haupt-
bahnhof oder andere Bedarfe nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft,
und wenn ja, wofür konkret und mit welchen Ergebnissen?

10. Werden aktuell oder in absehbarer Zeit Verwendungsmöglichkeiten der ein-
gelagerten Dachkonstruktion oder von Teilen davon für andere Bahnhöfe
als den Berliner Hauptbahnhof oder andere Bedarfe nach Kenntnis der Bun-
desregierung geprüft, und wenn ja, für welche konkreten Einsatzorte?

Berlin, den 3. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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