BT-Drucksache 18/4219

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/504 - Mietenanstieg stoppen, soziale Wohnungswirtschaft entwickeln und dauerhaft sichern

Vom 4. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4219
18. Wahlperiode 04.03.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay,
Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/504 –

Mietenanstieg stoppen, soziale Wohnungswirtschaft entwickeln
und dauerhaft sichern

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung unter anderem auffordern soll, ihre politische Verantwor-
tung für die Beseitigung von Wohnungsnot und Wohnungsknappheit anzuerkennen,
sie nicht allein an die Bundesländer zu delegieren, sondern mit ihnen und den Kom-
munen einen gemeinsamen Aktionsplan zur Behebung akuter Wohnungsengpässe
zu erarbeiten und umzusetzen; Maßnahmen zu ergreifen, die ein weiteres Ansteigen
der Mieten unterbinden, insbesondere geeignete Schritte gegen die Einflussnahme
ausschließlich renditeorientierter Finanzinvestoren auf den Wohnungsmarkt zu un-
ternehmen; gesetzliche Regelungen vorzulegen, die Mietsteigerungen auf ein Mini-
mum reduzieren und die Segregation verhindern; Maßnahmen zur bedarfsgerechten
Förderung des Sozialen Wohnungsbaus zu ergreifen, deren Umsetzung in einem
Bund-Länder-Konzept verbindlich zu vereinbaren ist, mit dem Ziel, 150 000 neue
mietpreisgebundene Wohnungen jährlich zu schaffen; in einem ersten Schritt die
Kompensationszahlungen des Bundes zur Wohnbauförderung von 518 auf 700 Mio.
Euro jährlich aufzustocken, zunächst bis 2017 festzuschreiben und das Finanzie-
rungsprogramm im Jahr 2017 zu evaluieren, wobei die Mittel neben dem Neubau
auch für Bestandssanierung und den dauerhaften Ankauf oder Rückkauf von Sozial-
bindungen durch Kommunen für Mietwohnungen verwendet werden können.

Darüber hinaus wird gefordert, Umstrukturierungen im Bundeshaushalt vorzuneh-
men, die den objektiven Erfordernissen des Klimaschutzes auch bei der energeti-
schen Gebäudesanierung tatsächlich gerecht werden; die Städtebauförderung auf
700 Mio. Euro jährlich aufzustocken und zu verstetigen, sie zu einem Instrument des
sozialen und klimagerechten Stadtumbaus zu entwickeln und insbesondere das Pro-
gramm Soziale Stadt nachhaltig aufzuwerten und es mit mindestens 150 Mio. Euro
jährlich auszustatten.

Drucksache 18/4219 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4219
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/504 abzulehnen.

Berlin, den 4. März 2015

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Sylvia Jörrißen
Berichterstatterin

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

Drucksache 18/4219 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Sylvia Jörrißen, Ulli Nissen, Eva Bulling-Schröter und
Christian Kühn (Tübingen)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/504 wurde in der 17. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Februar 2014
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zur
Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Wirtschaft und Ener-
gie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller legen dar, dass die Ursachen für die gegenwärtig zu beobachtende negative Entwicklung von
steigenden Wohnungsmieten sowohl in einer allgemeinen Preis- und Kostensteigerung in der Immobilienwirt-
schaft, als auch in der ungebremsten Wirkung von Angebots- und Nachfragediskrepanzen auf den Wohnungs-
märkten, die verschärft wird durch das massive Auftreten rein renditeorientierter Finanzinvestoren auf dem
Wohnungsmarkt, liegen.
Um die gravierendsten Auswirkungen einzudämmen und Vorsorge für eine dauerhaft funktionierende, sozial
gerechte Wohnungsversorgung zu treffen, sind nach Auffassung der Antragsteller einerseits ordnungspolitische
Sofortmaßnahmen und andererseits langfristige Strategien zur Reformierung wohnungswirtschaftlicher Struk-
turen erforderlich.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 43. Sitzung am 4. März 2015 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/504 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 33. Sitzung am 4. März 2015 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/504 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/504 in
seiner 39. Sitzung am 4. März 2015 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die Große Koalition habe bereits viele wohnungspolitische Maßnahmen
auf den Weg gebracht. So werde die sogenannte Mietpreisbremse in dieser Woche beschlossen. Durch dieses
Gesetz würden die Mieter vor unverhältnismäßig hohen Mieten geschützt, ohne dass dabei der Neubau von
Wohnungen verhindert werde. Darüber hinaus arbeite die Koalition an der Reform des Wohngeldes, wobei von
den 900 000 profitierenden Haushalten alleine 360 000 neue Haushalte einen Wohngeldanspruch bekämen.
Darüber hinaus habe man das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen ins Leben gerufen, das mit einer
Berichtspflicht der Länder über die Förderung von sozialem Wohnraum einhergehe. Zwar habe der Bund die
Kompensationsmittel an die Länder verstetigt, aber diese seien in der Umsetzungspflicht, weshalb sich der vor-
gelegte Antrag an den falschen Adressaten richte. Außerdem suche die Baukostensenkungskommission nach
Möglichkeiten, das Bauen wieder bezahlbarer zu machen. Da das Wohnen nicht nur bezahlbar, sondern auch
lebenswert sein müsse, habe die Koalition auch die Finanzmittel für die Städtebauförderung auf 700 Mio. Euro
erhöht. Dies sei ein großer Beitrag an die Kommunen, lebenswerte Quartiere zu schaffen. Der Antrag gehe
insgesamt an der Realität vorbei, weshalb man ihn ablehne.
Die Fraktion der SPD machte deutlich, dass die Koalition, wie bereits von der Fraktion der CDU/CSU darge-
stellt, schon viele Maßnahmen angestoßen habe. In den angespannten Wohnungsmärkten müsse dringend neuer
Wohnraum geschaffen werden. Der diskutierte Antrag sei ein reiner „Wünsch-dir-was-Antrag“, in dem immer
neue Finanzmittel eingefordert, gleichzeitig aber die Realitäten verkannt würden. Es sei zu berücksichtigen,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4219
dass die Länder eigene Entscheidungsbefugnisse hätten und beispielsweise für bestimmte Gegenden einen Ge-
nehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorschreiben könnten. Darüber
hinaus könne bei einer Umwandlung auch der Kündigungsschutz für Mieter auf zehn Jahre ausgeweitet werden,
was die Länder intensiv nutzen sollten. Es sei sehr positiv, dass das Wohngeld angepasst werde und eine Reform
des Mietspiegels erfolgen solle. Hier sei eine Ausweitung des beobachteten Zeitraums sicher sinnvoll.
Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass die Ursache für die negative Entwicklung von steigenden Woh-
nungsmieten vor allem in der Diskrepanz von Angebot und Nachfrage auf den Wohnungsmärkten liege. Dar-
über hinaus sei das Auftreten rein renditeorientierter Finanzinvestoren zu beobachten. Um die gravierendsten
Auswirkungen einzudämmen und Vorsorge für eine dauerhaft funktionierende, sozial gerechte Wohnungsver-
sorgung zu treffen, seien einerseits ordnungspolitische Sofortmaßnahmen und andererseits langfristige Strate-
gien zur Reformierung wohnungswirtschaftlicher Strukturen erforderlich. Ihr Antrag verstehe sich ausdrücklich
als Antwort auf die unzureichenden Maßnahmen, die die Bundesregierung mit ihrer sogenannten Mietpreis-
bremse erreichen wolle. Diese repariere nicht, was unter der schwarz-gelben Regierung an Mieterrechten zer-
stört worden sei, und stelle keine Lösung für die Herausforderungen dar, die in Zukunft durch die Wohnungs-
wirtschaft zu bewältigen seien.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass die Koalition sich für Maßnahmen lobe, die noch
gar nicht umgesetzt seien. Die sogenannte Mietpreisbremse sei 500 Tage lang blockiert worden und die Länder
würden lange brauchen, bevor diese umgesetzt sei. Im Übrigen wolle die Koalition eine Rügepflicht einführen,
die dem Mieterrecht fremd und sehr mieterfeindlich sei. Die Wohngeldreform sei bereits für das vergangene
Jahr angekündigt worden, aber ebenfalls blockiert und wirke daher auch noch nicht. Das angesprochene Bünd-
nis für bezahlbares Wohnen und Bauen habe nun - nach eineinhalb Jahren - endlich eine Arbeitsstruktur. Mit
welchen Ergebnissen man rechnen könne, sei jedoch noch vollkommen offen. Insgesamt sei die wohnungspo-
litische Bilanz der Koalition recht mager.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/504 abzulehnen.

Berlin, den 4. März 2015

Sylvia Jörrißen
Berichterstatterin

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.