BT-Drucksache 18/4164

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/3785, 18/3993 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Vom 2. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4164
18. Wahlperiode 02.03.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 18/3785, 18/3993 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

A. Problem
Auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder für den öffentli-
chen Personennahverkehr einen Anteil aus dem Mineralölsteueraufkommen des
Bundes. Gemäß § 5 Absatz 5 des Regionalisierungsgesetzes in der derzeit geltenden
Fassung erfolgt die Festsetzung der Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015 zu-
stehenden Betrages nach dem Verfahren des Artikels 106a Satz 2 des Grundgesetzes.
Artikel 106a des Grundgesetzes sieht in Absatz 1 vor, dass den Ländern ab 1. Januar
1996 für den öffentlichen Personennahverkehr ein Betrag aus dem Steueraufkom-
men des Bundes zusteht und in Absatz 2, dass das Nähere ein Bundesgesetz regelt,
das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die in § 5 Absatz 5 des Regionalisie-
rungsgesetzes vorgesehene Revision der Regionalisierungsmittel soll nun für den
Zeitraum ab 2016 erfolgen.

B. Lösung
Fortschreibung der derzeitig gültigen Regelungen für das Jahr 2015, um einen aus-
reichenden zeitlichen Vorlauf für die ausstehende Revision der Regionalisierungs-
mittel, die für den Zeitraum ab 2016 erfolgen soll, zu gewährleisten.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 18/4164 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/3785, 18/3993 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 2. März 2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Sabine Leidig
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4164
Bericht der Abgeordneten Sabine Leidig

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3785 in seiner 82. Sitzung am 29. Januar
2015 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie
an den Innenausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für
Ernährung und Landwirtschaft und an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. An den Haushalts-
ausschuss hat er den Gesetzentwurf außerdem nach § 96 der Geschäftsordnung überwiesen. Die Stellungnahme
des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksache 18/3993 wurde gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung am 27. Februar 2015 an die gleichen
Ausschüsse zur federführenden Beratung bzw. zur Mitberatung überwiesen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Gemäß § 5 Absatz 5 des Regionalisierungsgesetzes in der derzeit geltenden Fassung erfolgt die Festsetzung
der Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015 zustehenden Betrages nach dem Verfahren des Artikels 106a Satz
2 des Grundgesetzes. Dort heißt es „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates
bedarf.“. Der Gesetzentwurf beinhaltet nun, dass in § 5 Absatz 5 des Regionalisierungsgesetzes die Angabe
„2015“ durch die Angabe „2016“ ersetzt werden soll. Damit soll die derzeitig gültige Regelung um ein Jahr
fortgeschrieben werden. Den Ländern soll unter diesen Voraussetzungen gemäß den Ausführungen in dem
Gesetzentwurf für 2015 insgesamt ein Betrag von 7,408 Milliarden Euro zustehen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3785, 18/3993 in seiner 38. Sitzung am
25. Februar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 25. Februar 2015 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 25. Februar 2015
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 25. Feb-
ruar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 25. Februar 2015 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende gutachtliche
Stellungnahme abgegeben:
„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung
auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhal-
tige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 19. Sitzung am 4. Februar 2015 mit dem
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drs. 18/3785) befasst und fest-
gestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstra-
tegie ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel und Indikatoren:

Drucksache 18/4164 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Managementregel (6) Energie-, Ressourcenverbrauch, Verkehr: Entkoppelung und Effizienz steigern - mithilfe
von Forschung und Entwicklung
Indikator (2) Klimaschutz – Treibhausgase reduzieren
Indikator (11) Mobilität sichern und Umwelt schonen
Folgende Aussage zur Nachhaltigkeit wurde in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:
‚Das Gesetzesvorhaben trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei und ist umfassend mit der Nachhaltigkeits-
strategie der Bundesregierung vereinbar.
Insbesondere der Nachhaltigkeitsindikator II „Mobilität. Mobilität sichern – Umwelt schonen“(11a) wird mit
dem Gesetzentwurf positiv berührt.
Die Verbesserung der Finanzierung des SPNV durch den Gesetzentwurf bewirkt, dass der umweltfreundliche
Verkehrsträger Schiene insgesamt gestärkt und wettbewerbsfähiger wird. Die Stärkung des SPNV wird eine
Verlagerung von Verkehren auf die Schiene bewirken, wodurch Umweltschutz und Klimaschutz gefördert
werden. Eine schonende Ressourcennutzung wird gefördert, auch was den Energieverbrauch betrifft.‘
Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung beschränkt sich zwar auf den Indikator Mobilität, ist aber plausi-
bel. Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3785 (so-
wie zu dem vom Bundesrat eingebrachten „Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsge-
setzes“, Drucksache 18/3563) in seiner 28. Sitzung am 28. Januar 2015 – vorbehaltlich der Überweisung - die
Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen. Diese Anhörung hat er in seiner 31. Sitzung am
23. Februar 2015 durchgeführt. An der Anhörung nahmen als Sachverständige teil: Dr. Andreas Brenck von
der IGES Institut GmbH, der Vizepräsident der Bundesnetzagentur Dr. Wilhelm Eschweiler, der Präsident der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV Dr. Thomas Geyer, Michael Holzhey von der KCW
GmbH sowie der Vizepräsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) Prof. Dipl.-Ing.
Knut Ringat. Außerdem nahm als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Beige-
ordneter Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag teil. In der Anhörung wurde unter anderem die Frage
angesprochen, ob eine grundlegende Anpassung der Regionalisierungsmittel bereits jetzt erfolgen solle oder
eine Neuregelung der Materie in die anstehende Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen eingebunden werden
solle, inwieweit Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Regionalisierungsmittel hergestellt werden
sollte und ob die Gefahr einer Zweckentfremdung dieser Mittel gegeben sei, welche Auswirkungen die noch
nicht erfolgte Revision der Regionalisierungsmittel auf die (langfristigen) Planungen und Ausschreibungen der
Aufgabenträger für den ÖPNV habe, welche Höhe und welche Steigerungsraten in Bezug auf die Regionali-
sierungsmittel für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs erforderlich seien und welcher Ein-
fluss der Entwicklung der Stations- und Trassenpreise bei der Anpassung der Mittel zukomme. Erörtert wurde
in diesem Zusammenhang auch, ob sich die Gutachter zu dem vom BMVI bzw. dem von den Bundesländern
in Auftrag gegebenen Gutachten zu den Regionalisierungsmitteln auf eine gemeinsame Position verständigen
könnten. Wegen des Ergebnisses der Anhörung wird im Übrigen auf das Wortprotokoll der 31. Sitzung des
Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie auf die schriftlichen Stellungnahmen der Sachver-
ständigen (Ausschussdrucksache 18(15)178 A – D) verwiesen.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat im Rahmen der vorgenannten Anhörung zu
dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/3785 sowie zu dem Gesetzentwurf des Bundesra-
tes auf Drucksache 18/3563 eine Stellungnahme abgegeben (Ausschussdrucksache 18(15)178 A). Die Bundes-
vereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat darin ausgeführt, dass sie in Bezug auf die Revision der
Regionalisierungsmittel sowohl eine Erhöhung des Grundbetrags als auch eine höhere Dynamisierungsrate für
geboten hält, um eine ausreichende Verkehrsbedienung der Bevölkerung sicherzustellen. Soweit kurzfristig
keine Einigung zwischen Bund und Ländern über eine mehrjährige Finanzausstattung zu erzielen sein sollte,
rege sie als Zwischenschritt an, für 2015 den geltenden Grundbetrag zumindest mit einer höheren Dynamisie-
rung zu verbinden. Sie vertrat die Auffassung, die Regionalisierungsmittel seien tragender Bestandteil der
ÖPNV-Finanzierung in den Ländern und die bewährten staatlichen Finanzhilfen des Regionalisierungsgesetzes
seien auch in Zukunft unverzichtbar, um den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie die Lebensfähigkeit und
Attraktivität der Städte, Landkreise und Gemeinden zu sichern. Aus den Dokumenten zur Bahnreform ergebe

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4164
sich, dass für die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten durch gesetzliche Absicherung der volle Fi-
nanzausgleich zu gewähren sei. Dieser Ausgleich müsse dauerhaft sein, die entstehenden Defizite voll abde-
cken, der künftigen Kostenentwicklung angepasst werden und darüber hinaus bislang unterlassene notwendige
Investitionen umfassen. Die Regionalisierungsmittel müssten in Ausfüllung des Art. 91a GG insofern für die
Zukunft so ausgestaltet werden, dass sowohl die Angebote des schienengebunden Personennahverkehrs
(SPNV) als auch des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auskömmlich gewährleistet seien und
bedarfsgerechte Verkehrsleistungen bestellt werden könnten. Auch der Koalitionsvertrag sehe vor, bei der Re-
vision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 eine zügige Einigung mit den Ländern anzustreben. Man sei
daher sehr irritiert, dass der Bund bisher keine inhaltliche Verhandlungsposition zur Revision vorgelegt habe.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände nehme die Verzögerungen bei der Revision des Re-
gionalisierungsgesetzes mit Sorge zur Kenntnis und fordere Bund und Länder auf, im Lichte der Bahnreform
auch weiterhin besondere Verantwortung für den Nahverkehr mit Bus und Schiene zu übernehmen, seine Fi-
nanzierung auch zukünftig zu sichern und dazu die Regionalisierungsmittel im Wege der Revision des Regio-
nalisierungsgesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2015 bedarfsgerecht aufzustocken.
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung führte die Bundesvereinigung aus, angesichts der durch die im
Auftrag von Bund und Ländern gutachterlich belegte Feststellung, dass die Regionalisierungsmittel für die
bedarfsgerechte Finanzierung des ÖPNV zu gering seien, könne eine bloße Verschiebung der Revision unter
Fortschreibung der bisherigen unzureichenden Finanzierung nicht genügen. Die bedarfsgerechte Ausfinanzie-
rung des ÖPNV sei vielmehr im Zuge der Revision der Regionalisierungsmittel akut zu lösen und dürfe nicht
weiter aufgeschoben werden. Zur Erfüllung der sich aus dem vorgelegten Gesetzentwurf ergebenden Verpflich-
tung, eine Revision zum 1. Januar 2016 umzusetzen, sei die Bundesregierung aufzufordern, unverzüglich einen
Gesetzentwurf zur inhaltlichen Ausgestaltung des § 5 RegG vorzulegen. Sowohl das von den Ländern als auch
das vom Bund beauftragte Gutachten zum Finanzbedarf für den Zeitraum von 2015 bis 2030 gingen gleicher-
maßen von der Notwendigkeit einer deutlichen Anhebung des Grundbetrages (Länder: auf 8,5 Mrd.; Bund: auf
7,658 Mrd.) und von einer notwendig höheren Dynamisierung (Länder: 2,0 % p.a.; Bund: 2,67 % p.a.) aus.
Soweit die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darauf verweise, die Regionalisierungsmittel zur langfris-
tigen Sicherung der Finanzierung des SPNV für den Zeitraum ab 2019 auf eine neue Grundlage stellen zu
wollen, entbinde sie ein solches Vorhaben nicht von bestehenden Verpflichtungen.
Sie weist darauf hin, dass Verkehrsverträge im ÖPNV in der Regel eine Laufzeit von sieben bis fünfzehn Jahren
hätten. Eine langfristige Perspektive für die bestellten Verkehrsleistungen sei daher entscheidend. Die Bundes-
vereinigung der kommunalen Spitzenverbände fordere, diesen Zeithorizont auch bei einer Änderung der Regi-
onalisierungsgesetzes zugrunde zu legen. Ohne eine umgehende Anpassung von Grundbetrag und Dynamisie-
rung sei in den Ländern die Aufrechterhaltung von Nahverkehrsleistungen konkret gefährdet, zumal die Länder
bestehende Finanzierungsdefizite, wenn überhaupt, nur für einen begrenzten Zeitraum abpuffern könnten. Die
Fortführung der bisherigen zu geringen Dynamisierung könne Probleme der ÖPNV-Finanzierung für das Jahr
2015 nur geringfügig abmildern. Die Finanzierungsprobleme würden in den Jahren 2016/2017 verschärft auf-
treten. Erfolge entsprechend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Regelung für das Jahr 2015, könne
dies nur ein Zwischenschritt sein. Man rege an, in § 5 Abs. 2 RegG zumindest eine höhere Dynamisierungsrate
mindestens entsprechend dem Ländergutachten in Höhe von 2 % rückwirkend zum 1. Januar 2015 festzuschrei-
ben. Für die Zukunft müsse ein über der Dynamisierung liegender Anstieg der Stations- und Trassenpreise
vermieden werden, der Bund müsse das entsprechende Risiko tragen oder die Dynamisierung müsse entspre-
chend höher ausfallen. Der Gesetzentwurf des Bundesrates könne unter Zugrundelegung der dort vorgeschla-
genen Dynamisierung von 2 % unmittelbar für die Zeit ab dem 1. Januar 2016 fortgeschrieben werden; der
Grundbetrag müsse zum 1. Januar 2016 danach 8,67 Mrd. Euro betragen.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände regt für den Fall der Annahme des Gesetzentwurfes
der Bundesregierung an, die Bundesregierung in einer Entschließung aufzufordern, unverzüglich einen Vor-
schlag zur Ausgestaltung der Regionalisierungsmittel für den Zeitraum bis 2030 vorzulegen.
In seiner 32. Sitzung am 25. Februar 2015 hat der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur den Ge-
setzentwurf abschließend beraten. Auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde für diese Sitzung auch der Gesetzentwurf des Bundesrates „Entwurf eines… Gesetzes zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes“ (Drucksache 18/3563) auf die Tagesordnung gesetzt. Dieser Tagesordnungspunkt
wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgesetzt. Ein daraufhin von den Fraktionen DIE LINKE. und

Drucksache 18/4164 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellter Antrag, dann auch die Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregie-
rung auf Drucksache 18/3785 abzusetzen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung sei lediglich als
eine Zwischenlösung zu betrachten. Die Verkehrspolitik wünsche sich ein zeitnahes Verhandlungsergebnis für
eine dauerhafte Regelung zu den Regionalisierungsmitteln. Die vorliegenden Gutachten gingen von einem er-
heblichen Mehrbedarf und höheren Dynamisierungsraten aus. Zu kritisieren sei aber die derzeit mangelnde
Transparenz bei der Verwendung der Mittel durch die Bundesländer. Es sei daher nicht klar, welcher Anteil
der Mittel in die Bestellung von Leistungen für den ÖPNV flössen und was davon am Ende den Kunden des
ÖPNV zugutekomme. Sie sprach sich für eine zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregie-
rung aus, damit der zusätzliche Betrag von 109 Millionen Euro den Ländern baldmöglichst zugutekomme.
Die Fraktion der SPD erklärte, der vorliegende Gesetzentwurf ersetze nicht die erforderliche Revision der
Regionalisierungsmittel. Man werde prüfen, welcher langfristige Mittelansatz erforderlich sei; diese Frage sei
noch nicht geklärt. Zudem sei auch der europäische Rechtsrahmen zu berücksichtigen. Man müsse eine Debatte
über die künftige Ausgestaltung der Regionalisierungsmittel führen und die Ergebnisse der vorliegenden Gut-
achten, welche unterschiedliche Ansätze zugrunde legten, würdigen. Sie kritisierte die Forderung der Opposi-
tionsfraktionen, auch die Beratung des Regierungsentwurfs abzusetzen, nachdem die Beratung des Gesetzent-
wurfes des Bundesrates vertagt worden sei. Damit verzögere man die für 2015 vorgesehene Dynamisierung
der Regionalisierungsmittel. Für eine dauerhafte Regelung zu den Regionalisierungsmitteln müsse man sich
aber Zeit nehmen, „Schnellschüsse“ seien hier nicht angebracht.
Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe nicht den
Umfang der Regionalisierungsmittel vor, der notwendig und verfassungsrechtlich gefordert sei. Seit dem 1. Ja-
nuar 2015 bestehe im Bereich der Regionalisierungsmittel ein rechtsfreier Raum, da die vorgesehene Revision
noch nicht erfolgt sei.
Diese Situation bestehe nur deshalb, weil die Bundesregierung den Ländern an anderer Stelle bei den Bund-
Länder-Finanzbeziehungen Zugeständnisse abtrotzen wolle. Sie unterstrich, selbst das von der Bundesregie-
rung in Auftrag gegebene Gutachten stelle einen höheren Finanzbedarf im Bereich der Regionalisierungsmittel
fest. Sie forderte, unverzüglich auf der Grundlage des Gesetzentwurfs des Bundesrates eine dauerhafte Rege-
lung zu den Regionalisierungsmitteln zu verabschieden. Die Aufgabenträger des ÖPNV benötigten Planungs-
sicherheit, um anstehende Ausschreibungen durchführen zu können. Man solle mit den Ländern über Kriterien
für einen guten Schienenpersonennahverkehr sprechen. Dies stehe aber gegenüber der akut erforderlichen Re-
gelung an zweiter Stelle.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, im Nahverkehr habe es in den letzten Jahren eine
erfreuliche Zunahme bei den Fahrgastzahlen gegeben. Doch auch die Kosten seien erheblich gestiegen, so dass
die Länder wegen der unzureichenden Dynamisierung der Regionalisierungsmittel eigene Mittel einsetzen
müssten. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung biete den Aufgabenträgern keine Planungssi-
cherheit; diese müssten bei anstehenden Ausschreibungen wissen, wieviel Geld künftig zur Verfügung stehe.
Bei der Anhörung hätten alle Gutachter festgestellt, dass der notwendige Betrag der Regionalisierungsmittel
deutlich über dem aktuell zur Verfügung gestellten Betrag liege. Wenn das nicht geändert werde, bestehe die
Gefahr, dass man die Erfolge der mit der Bahnreform eingeführten Regionalisierung verspiele.
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/3993 die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksa-
che 18/3785.

Berlin, den 2. März 2015

Sabine Leidig
Berichterstatterin
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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