BT-Drucksache 18/4142

Stand der Abschiebungen in den Kosovo Ende 2014

Vom 25. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4142
18. Wahlperiode 25.02.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Kerstin Kassner,
Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Stand der Abschiebungen in den Kosovo Ende 2014

Seit dem Jahr 2009 haben Bund und Länder mit erhöhtem Nachdruck versucht,
die in Deutschland noch verbliebenen Flüchtlinge aus dem Kosovo (insbeson-
dere infolge des Kriegs von 1999) wieder abzuschieben. Über 14 000 ausreise-
pflichtige Betroffene, darunter etwa 12 000 Minderheitenangehörige, knapp
10 000 von ihnen Roma, lebten zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland. Ein
Rückübernahmeabkommen mit der Regierung des Kosovo sollte die Abschie-
bungen erleichtern, wobei eine Zahl von 2 500 Abschiebungen jährlich avisiert
war (Bundestagsdrucksache 16/14129). Von 1999 bis 2008 waren bereits knapp
22 000 Menschen in den Kosovo abgeschoben worden, über 92 000 waren „frei-
willig“ zurückgekehrt. Wie die folgenden Kleinen Anfragen der Fraktion DIE
LINKE. ergaben, wurde die Zahl von 2 500 Abschiebungen jährlich nie erreicht,
vielmehr verlängerte sich für die einen der aufenthaltsrechtlich prekäre Dul-
dungsstatus immer weiter, während andere der akut drohenden Abschiebung
und den menschenunwürdigen Lebensbedingungen im Kosovo ein Leben in der
aufenthaltsrechtlichen Illegalität vorzogen. Ende 2013 lebten knapp 7 000 aus-
reisepflichtige Minderheitenangehörige kosovarischer Herkunft in Deutschland,
wobei die Zahl der Asylsuchenden aus dem Kosovo im Jahr 2013 auf etwa 4 000
gestiegen war. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und PRO ASYL be-
richteten in Studien über die katastrophalen Auswirkungen der Abschiebungen
in den Kosovo insbesondere für die betroffenen Kinder (vgl. Bundestagsdruck-
sachen 17/423, 17/2083, 17/5724, 17/8224, 18/316). Die Forderung nach einem
Bleiberecht für Flüchtlinge aus dem Kosovo, insbesondere für die Minderhei-
tenangehörigen und die Gruppe der Roma – auch vor dem Hintergrund der deut-
schen Geschichte – (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/9143 und 17/784), fand
keine Mehrheit im Parlament und keine Unterstützung seitens der Bundesregie-
rung.
Von abgeschobenen oder aufgrund des aufenthaltsrechtlichen Drucks zurückge-
kehrten Roma ist bekannt, dass viele aufgrund der Ausgrenzung und Not im
Kosovo dort nicht bleiben (können) und sich erneut auf die Flucht begeben müs-
sen. Sie leben dann unter unsäglichen Bedingungen, z. B. in Roma-Ghettos in
Serbien oder unter den Bedingungen aufenthaltsrechtlicher Illegalität in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). In den vergangenen Wochen haben
sich zudem Anzeichen gemehrt, dass Kosovaren in großer Zahl nach Serbien
ausreisen, eventuell mit dem Ziel, von dort aus in die EU zu gelangen. Tatsäch-
lich haben nach Angaben des serbischen Innenministers in den vergangenen
Monaten 60 000 Kosovaren einen serbischen Pass beantragt, der ihnen die vi-
sumfreie Einreise in die EU ermöglicht. Täglich sollen Busse mit bis zu 500 Per-

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sonen aus Pristina abfahren, mit dem Ziel Subotica in Serbien. Von dort reisen
sie ins ungarische Asotthalom, werden ins Migrationszentrum Szeged gebracht
und reisen dann in ihre eigentlichen Zielländer (dpa, 11. Februar 2015, „Unga-
risches Dorf Asotthalom von Kosovo-Flüchtlingen gestürmt“). Das Amt für
Einwanderung und Staatsbürgerschaft Ungarns meldet für das Jahr 2014 über
21 000 Asylsuchende aus dem Kosovo.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die politische, soziale und Sicher-

heitslage in Kosovo, insbesondere im Norden des Kosovo, ein?
2. Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die ökonomische Entwicklung des

Kosovo ein, und inwieweit werden einzelne Bevölkerungsgruppen von
einer krisenhaften Entwicklung überdurchschnittlich hart getroffen (bitte
die Gruppen benennen)?

3. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2014 durch die kosovarische Regierung ergriffen, um in den von Roma
bewohnten Siedlungsgebieten den Anschluss an eine zentrale öffentliche
Infrastruktur (Wasser bzw. Abwasser, Strom, Straßen und öffentlicher Per-
sonennahverkehr, Schulen, Krankenhäuser) sicherzustellen?

4. Welche Fortschritte hat die Regierung des Kosovo nach Kenntnis der Bun-
desregierung erzielt, um Antiziganismus in der Gesellschaft und in den Be-
hörden wirksam entgegenzuwirken?

5. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum letzten
der Bundesregierung bekannten Stand in Deutschland (bitte nach Bundes-
ländern, Personen- und Altersgruppen differenzieren), wie viele von ihnen
waren vollziehbar ausreisepflichtig, und wie viele von ihnen hatten eine
Duldung bzw. eine Grenzübertrittsbescheinigung oder andere Papiere?

6. Wie viele geduldete bzw. ohne Duldung ausreisepflichtige Personen (bitte
differenzieren) weisen nach dem Ausländerzentralregister zum Stand
31. Dezember 2014 eine „kosovarische“ bzw. serbische (inklusive Vorgän-
gerstaaten) Staatsangehörigkeit auf (bitte auch nach Bundesländern und Al-
ter differenzieren)?

7. Wie viele Asylanträge von Personen aus dem Kosovo wurden im Jahr 2014
gestellt, wie hoch war jeweils der Anteil der Roma-Angehörigen (bzw.
Ashkali und Ägypter), wie viele davon waren Folgeanträge, und wie hoch
waren die Gesamtschutzquoten insgesamt bzw. bei Roma-Angehörigen
(bzw. Ashkali und Ägypter) aus dem Kosovo (bitte alle Angaben auch nach
Monaten und gewährtem Schutzstatus differenzieren)?

8. Wie viele Asylsuchende aus dem Kosovo mit Roma-Volkszugehörigkeit
(bzw. Ashkali und Ägypter) leben derzeit in der Bundesrepublik Deutsch-
land (bitte nach Bundesländern und Alter – über bzw. unter 18 Jahre alt –
differenzieren)?

9. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz der Zahl der Asylanträge im
Januar 2015 (3 034 Erst- und 596 Folgeanträge) zur Zahl der Einreisen, die
nach Angaben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Februar 2015
18 000 seit Jahresbeginn betragen soll (AFP vom 17. Februar 2015, „Koso-
varischer Regierungschef ruft Landsleute zum Bleiben auf“), und worauf
fußt diese Angabe des Bundesinnenministeriums?

10. Wie hoch war jeweils in den Monaten seit Oktober 2014 die Gesamtzahl der
Asylanträge von kosovarischen Staatsangehörigen, wie hoch war die Zahl
der Ablehnungen, die Zahl der Ablehnungen als „offensichtlich unbegrün-
det“, in wie vielen Fällen wurde jeweils die Zuständigkeit eines anderen

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Dublin-Staates festgestellt, und in wie vielen Fällen wurde das Asylverfah-
ren trotz der Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates in Deutschland
durchgeführt?

11. Gibt es hinsichtlich der kosovarischen Asylsuchenden, die über Ungarn in
die EU eingereist sind, eine von den üblichen Verfahren abweichende Pra-
xis, indem etwa trotz der festgestellten Zuständigkeit Ungarns für das Asyl-
verfahren die Anträge in Deutschland beschieden werden?

12. Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wur-
den den Koordinierungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld im Jahr 2014
(bitte getrennt beantworten) übermittelt, und wie verteilten sich diese Auf-
träge auf die Personengruppen
– Straftäter,
– alleinreisende Erwachsene,
– Familien bzw. Kinder,
– alleinerziehende Elternteile,
– Alte und Pflegebedürftige,
– langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998),
– unbegleitete Minderjährige,
– Roma-Angehörige,
– andere Minderheitenangehörige,
– Empfänger von Sozialleistungen,
– Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen
(bitte in der Form wie zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/316 antwor-
ten, jedoch zusätzlich noch die Summen beider Koordinierungsstellen ange-
ben)?

13. Wie viele Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens wurden in
den Jahren 2013 und 2014 gestellt?
a) Wie viele dieser Rücknahmeersuchen wurden in den genannten Zeiträu-

men aus welchen Gründen abgelehnt (bitte getrennt angeben)?
b) Wie viele dieser Rücknahmeersuchen wurden innerhalb der 30-Tage-

Frist, wie viele innerhalb der 45-Tage-Frist, und wie viele wurden erst
später beantwortet?

14. Welchen Anteil machen Abschiebungen aus, in denen es zuvor keine aus-
drückliche Zustimmung zur Rückübernahme gab, und wie ist dieses Ver-
hältnis bei Roma-Angehörigen?

15. Welche Probleme sind in den vergangenen zwei Jahren im Ersuchens- und
Abschiebungsverfahren aus Sicht der Bundesregierung ggf. aufgetreten,
und welche Probleme wurden von der kosovarischen Seite angesprochen?

16. Für wie viele Personen erfolgten in den Jahren 2013 und 2014 (bitte diffe-
renzieren) „Fluganmeldungen“ bzw. „Abschiebungsaufträge“, und wie
viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte wie zu Frage 10
auf Bundestagsdrucksache 18/316 antworten)?

17. Wie viele der Abschiebungen in den Kosovo in den Jahren 2013 und 2014
(bitte differenzieren) wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen per
Charterflug durchgeführt (bitte die einzelnen Flüge mit Datum, Startflug-
hafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der

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Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kos-
ten je Flug auflisten und die jeweiligen Summen nennen)?

18. Welche Abschiebungsaktionen unter der Leitung oder Beteiligung von
FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) gab es in den
Jahren 2013 bzw. 2014 (bitte differenzieren), und welche genaueren Anga-
ben hierzu sind der Bundesregierung bekannt (z. B. Datum, beteiligte Län-
der, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, An-
teil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug; Angaben
bitte soweit möglich länderspezifisch differenzieren und jeweilige Summen
nennen)?

19. Wie hoch war die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehrerinnen und Rückkehrer
in den Jahren 2013 und 2014 (bitte differenzieren, auch nach Bundeslän-
dern), und wie hoch war jeweils der Anteil bzw. die Zahl der Roma?

20. Wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit sind in den Jah-
ren 2013 und 2014 jeweils beim Versuch des unerlaubten Grenzübertritts an
bundesdeutschen bzw. anderen EU-Grenzen (bitte differenzieren) angehal-
ten worden, und in wie vielen Fällen wurde der unerlaubte Aufenthalt oder
die unerlaubte Einreise (bitte differenzieren) von zuvor aus Deutschland
oder anderen EU-Staaten ausgereisten oder abgeschobenen Personen aus
dem Kosovo festgestellt (bitte nach Jahren und EU-Staaten, in denen der
Grenzübertritt bzw. Aufenthalt festgestellt wurde, differenzieren)?

21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung des Gesche-
hens an der serbisch-ungarischen Grenze seit Dezember 2014, und welche
Berichte u. Ä. liegen hierzu von FRONTEX bzw. EASO (Europäisches
Unterstützungsbüro für Asylfragen) vor?

22. Welche Überlegungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung von
Seiten der ungarischen Regierung, FRONTEX, EASO oder weiteren Akteu-
ren,
a) an der ungarisch-serbischen Grenze Sperranlagen zur Verhinderung un-

erlaubter Grenzübertritte zu errichten und hierfür Fördermittel der EU
bereitzustellen oder in Anspruch zu nehmen,

b) unter Koordination von FRONTEX an der ungarischen Landaußen-
grenze operativ tätig zu werden, und auf welcher Rechtsgrundlage sollte
ein solcher Einsatz stattfinden?

23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls die Regie-
rung des Kosovo selbst zu diesen aktuellen Entwicklungen gegenüber ihren
europäischen Partnern oder der Bundesrepublik Deutschland erklärt, und
welche Maßnahmen plant sie nach Kenntnis der Bundesregierung?

24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung für die Jahre 2013 und 2014
zur Zahl der aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen kosova-
rischen Staatsangehörigen, die versuchten, entgegen einer gültigen Wieder-
einreisesperre in den Schengenraum einzureisen (Gesamtzahlen, Alters-
struktur, Geschlecht, Dauer des Aufenthalts im Kosovo, Ort der Feststellung
der versuchten Einreise)?

25. Wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit hatten zum Stich-
tag 31. Dezember 2014 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a, § 25a, § 104a
und § 23 i. V. m. § 104a des Aufenthaltsgesetzes?

26. Welche Programme und Maßnahmen wurden im Jahr 2014 zur Unterstüt-
zung von zurückgekehrten bzw. abgeschobenen kosovarischen Staatsange-
hörigen unter Beteiligung des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregie-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4142
rung der Länder im Kosovo durchgeführt (bitte jeweils die Maßnahmen mit
Zahl der Teilnehmer angeben)?
a) Welche Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen

zur Integration in den kosovarischen Arbeitsmarkt hat die Bundesregie-
rung?

b) Wie viele der durch die Programme geförderten Personen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (uner-
laubt) wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (bitte so dif-
ferenziert wie möglich antworten)?

c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die von
der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellten Mittel effektiv
verwendet werden?

d) Wurde unterdessen die systematische Evaluation des URA-2-Programms
durchgeführt (vgl. die Ankündigung auf Bundestagsdrucksache 17/8224,
Frage 16), wenn nein, warum nicht, wenn ja, was waren die wesentlichen
Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen, und was wurde infolge der
Evaluierung unternommen bzw. geändert (bitte so genau wie möglich dar-
stellen)?

27. Welche Formen der Unterstützung können Rückkehrer von Seiten der koso-
varischen Behörden in Anspruch nehmen, welche Haushaltsmittel standen
im Jahr 2014 dazu bereit, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
weitere Formen von Unterstützung zur Integration von Rückkehrern durch
internationale oder nationale Organisationen im Kosovo?

28. Wer genau waren die Verfasser eines Briefes, über den die „BILD am Sonn-
tag“ in ihrer Ausgabe vom 8. Februar 2015 berichtet und in dem angeblich
von einem „Massenexodus“ die Rede ist und die „medienwirksame“ Ab-
schiebung von abgelehnten Asylbewerbern mit Sammelcharterflügen gefor-
dert wurde?
Was hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Weitergabe dieses
Schriftstücks unternommen?

29. Sind der Bundesregierung Beschwerden von kosovarischen Staatsangehöri-
gen, die einer der Roma-Minderheiten im Kosovo angehören, in der deut-
schen Botschaft in Pristina bei Vorsprachen zur Durchführung von Visum-
verfahren rassistisch behandelt worden zu sein, bekannt, und wie geht die
Bundesregierung mit solchen Vorwürfen um?

Berlin, den 25. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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