BT-Drucksache 18/4116

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3834 - Entwurf eines Gesetzes zur Entlassung der Pille danach aus der Verschreibungspflicht und zur Ermöglichung der kostenlosen Abgabe an junge Frauen (Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung)

Vom 25. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4116
18. Wahlperiode 25.02.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche,
Ulle Schauws, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3834 –

Entwurf eines Gesetzes zur Entlassung der Pille danach aus der
Verschreibungspflicht und zur Ermöglichung der kostenlosen Abgabe an
junge Frauen (Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung)

A. Problem
Die EU-Kommission hat entschieden, Notfallkontrazeptiva („Pille danach“) mit dem
Wirkstoff Ulipristalacetat aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Die Bundes-
regierung hat daraufhin angekündigt, diese Entscheidung schnellstmöglich in natio-
nales Recht umzusetzen und den Wirkstoff Levonorgestrel ebenfalls aus der Rezept-
pflicht zu entlassen. Letzteres hätten die Gesetzesinitianten bereits seit Längerem
gefordert. Ihr Ansinnen sei jedoch stets abgelehnt worden. Deshalb sei ihr Vertrauen
in das Handeln der Bundesregierung aufgrund der fachlich nicht begründeten Ver-
zögerung dieser Entscheidung gering. Zudem seien in diesem Zusammenhang noch
viele Fragen ungeklärt, u. a. die Frage einer Kostenerstattung durch die gesetzliche
Krankenversicherung für junge Frauen.

B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf wollen die Initianten den niedrigschwelligen Zugang zur
„Pille danach“ ermöglichen. Die Wirkstoffe Levonorgestrel und Ulipristalacetat
sollten deshalb aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Jungen Frauen soll
eine Wahlmöglichkeit eröffnet werden, dieses Notfallverhütungsmittel entweder
weiterhin nach einer ärztlichen Verordnung kostenlos oder gegen Zuzahlung zu er-
halten, oder aber es ohne Verschreibung direkt in der Apotheke zu erwerben (Selbst-
zahlerinnen). Um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, sollten zudem Ent-
scheidungshilfen zur Verfügung gestellt werden.
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Drucksache 18/4116 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für Bund, Länder und Kommunen entstehen keine Kosten.
Da die gesetzlichen Krankenkassen bisher die Kosten für Notfallkontrazeptiva von
Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernehmen, entstehen keine zusätzli-
chen Kosten. Durch den zukünftigen direkten Zugang zur „Pille danach“ in Apothe-
ken ist damit zu rechnen, dass weniger junge Frauen die „Pille danach“ mit ärztlicher
Verschreibung erhalten. Daher werden die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen
in der Gesamtbetrachtung wahrscheinlich sinken.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger wurde nicht erörtert.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es entstehen für pharmazeutische Unternehmer geringfügige Umstellungsaufwände
(z. B. neues Packungsmaterial) bzw. Umetikettierungs-/Austauschkosten von als
verschreibungspflichtig gekennzeichneten Arzneimittelpackungen.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten wurden nicht erörtert.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung wurde nicht erörtert.

F. Weitere Kosten
Weitere Kosten wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4116
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3834 abzulehnen.

Berlin, den 25. Februar 2015

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Edgar Franke
Vorsitzender

Mechthild Rawert
Berichterstatterin
Drucksache 18/4116 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Mechthild Rawert

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3834 in seiner 82. Sitzung am 29. Januar
2015 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Außerdem hat er den Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die EU-Kommission hat entschieden, Notfallkontrazeptiva („Pille danach“) mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat
aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Die Bundesregierung hat daraufhin angekündigt, diese Entschei-
dung schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen und den Wirkstoff Levonorgestrel ebenfalls aus der
Rezeptpflicht zu entlassen. Letzteres hätten die Gesetzesinitianten bereits seit Längerem gefordert, was jedoch
sowohl von den Koalitionsfraktionen im Bundestag als auch von der Bundesregierung stets abgelehnt worden
sei. Aufgrund der fachlich nicht begründeten Verzögerung dieser Entscheidung sei ihr Vertrauen in das Han-
deln der Bundesregierung gering. Zudem seien in diesem Zusammenhang noch viele Fragen ungeklärt, u. a.
die Frage einer Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung für junge Frauen.
Mit dem Gesetzentwurf wollen die Initianten den niedrigschwelligen Zugang zur „Pille danach“ ermöglichen.
Die Wirkstoffe Levonorgestrel und Ulipristalacetat sollten deshalb aus der Verschreibungspflicht entlassen und
jungen Frauen die Wahlmöglichkeit eröffnet werden, das Notfallkontrazeptivum auch künftig kostenlos zu
erhalten. Sie könnten sich die „Pille danach“ nach wie vor ärztlich verordnen lassen. Damit verbunden sei, in
Abhängigkeit vom Alter der Frau, die kostenlose Abgabe oder eine vergleichsweise geringe Zuzahlung. Die
Alternative sei der Kauf des Notfallverhütungsmittels ohne Verschreibung in der Apotheke (Selbstzahlerin).
Durch die Änderung von § 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) werde ermöglicht, dass gesetz-
liche Krankenversicherungen die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, die als The-
rapiestandard gelten, übernehmen könnten.
Um betroffenen Frauen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, sollten im Internet und für die Beratung
in der Apotheke Entscheidungshilfen zur Verfügung gestellt werden.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 30. Sitzung am 25. Februar 2015 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages die Ablehnung des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 18/3834 zu empfehlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 32. Sitzung am 25. Februar 2015 die Beratung zum Gesetzentwurf
auf Drucksache 18/3834 aufgenommen und abgeschlossen.
Dem Ausschuss lag zu dem Gesetzentwurf eine Petition vor, zu der der Petitionsausschuss eine Stellungnahme
nach § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages angefordert hatte. Die Petentin forderte die Ent-
lassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht. Hierzu muss die Arzneimittelverschreibungsverord-
nung geändert werden, was das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) derzeit vorbereitet. Der Petition
wurde insofern stattgegeben, obwohl der Ausschuss für Gesundheit die Ablehnung des Gesetzentwurfs der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/3834 empfiehlt.
Der Ausschuss für Gesundheit hat mit den Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion die LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundes-
tages die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/3834 zu empfehlen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4116
Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, sie werde den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN aus Rechtsgründen ablehnen, da eine Verordnungsänderung nicht durch den Gesetzgeber erfolgen
könne. Die Regelung im Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/3699*
sei die schnellere und bessere Lösung. Man sei sich aber in dem Ziel einig, den Frauen die „Pille danach“
einfacher, schneller und vor allem ohne Rezept zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit den Apothekern
stelle man sicher, dass die Frauen eine informierte Entscheidung treffen könnten. Das Versandhandelsverbot
halte man aufrecht, da nur so der Informationspflicht genüge getan werde. Mit dem Änderungsantrag ermögli-
che man die Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung für Frauen bis zur Vollendung des
20. Lebensjahres.
Die Fraktion der SPD betonte, dass ihre Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner nun mit den Rege-
lungen, die im Rahmen des 5. SGB IV-Änderungsgesetzes in Kraft treten werden, eine gute Lösung gefunden
habe, die auch von den Oppositionsfraktionen unterstützt werde. Die Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva
und die Regelung zur Kostenübernahme bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres seien als Erfolg für die se-
xuelle Selbstbestimmung der Frauen zu bewerten. Die Diskussion seit 2012 habe allerdings gezeigt, dass man
bei den Themen Frauengesundheit, sexuelle Vielfalt und sexuelle Reproduktion den Frauen mehr zutrauen
müsse. Dies zeige auch die umfangreiche Begründung zum Werbeverbot für die „Pille danach“.
Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte, dass die Rezeptfreiheit und durch den Änderungsantrag zum 5. SGB IV-
Änderungsgesetz auch die Erstattungsfähigkeit der „Pille danach“ abschließend geregelt worden sei. Ihre Frak-
tion habe dies seit Langem gefordert und unterstütze deshalb sowohl den Gesetzentwurf der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN als auch die Regelungen der Koalitionsfraktionen. Beide hätten zwar unterschiedliche
Ansätze, doch sei das Ergebnis, dass Frauen einen uneingeschränkten Zugang zur „Pille danach“ hätten, wich-
tiger. Insbesondere unterstütze man auch das Werbeverbot für Notfallkontrazeptiva.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, man habe einen eigenen Beitrag dazu geleistet, dass
„zehn Jahre Trauerspiel“ und Blockade der CDU/CSU ein Ende gefunden hätten. Der Ansatz des eigenen Ge-
setzentwurfs sei ein etwas anderer als der der Bundesregierung, während die Zielrichtung die gleiche sei, und
zwar insbesondere jungen Frauen die Möglichkeit zu eröffnen, die „Pille danach“ weiterhin kostenlos zu er-
halten. Der gewählte Regelungsort (§ 34 SGB V) hat das Ziel, Therapiestandards sichern zu wollen. Durch die
vorgesehene Regelung hätten junge Frauen eine größere Sicherheit, dass Ärztinnen und Ärzte beide Wirkstoffe
verschreiben. Die von ihr avisierte Regelung hätte lediglich den Nachteil, dass sie etwas später in Kraft treten
würde. Man werde dem Regierungsentwurf zustimmen, da man es vorrangig finde, dass eine Lösung gefunden
werde.

Berlin, den 25. Februar 2015

Mechthild Rawert
Berichterstatterin

* Änderungsantrag 18(11)310 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/3699.

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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