BT-Drucksache 18/4113

gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2618 - Menschenrechtsförderung stärken - Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen

Vom 25. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4113
18. Wahlperiode 25.02.2015
Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2618 –

Menschenrechtsförderung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut
für Menschenrechte schaffen

A. Problem
Der Antrag würdigt das im Dezember 2000 durch interfraktionellen Beschluss des
Bundestages ins Leben gerufene Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) als
bereits seit mehr als 13 Jahren äußerst erfolgreich für den Schutz der Menschen-
rechte in und durch Deutschland arbeitend. Bis heute fehle es dem Institut jedoch an
einer gesetzlichen Grundlage. Diese sei nach den Pariser Prinzipien der Vereinten
Nationen jedoch Voraussetzung für die Akkreditierung nationaler Institutionen zur
Förderung der Menschenrechte. Nach den Pariser Prinzipien bedürfe das DIMR ei-
nes klar festgelegten Mandats „mit Verfassungs- oder Gesetzesrang“, was es bis
heute nicht habe. Bereits 2008 habe sich der zuständige Unterausschuss bei der
Reakkreditierung des DIMR für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ausge-
sprochen.
Die Antragsteller befürchten einen aufgrund dieses Verstoßes gegen die Pariser Prin-
zipien drohenden Verlust des für nationale Menschenrechtsinstitutionen höchstmög-
lichen A-Status. Der Verlust des A-Status wäre zum einen mit einem gewaltigen
Reputationsverlust des DIMR verbunden, zum anderen gingen dadurch maßgebliche
Beteiligungsrechte im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und im Verfahren
des Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review) verloren.
Es gelte, hier einen Glaubwürdigkeits- und Einflussverlust Deutschlands im Bereich
des Menschenrechtsschutzes und der Menschenrechtsförderung zu verhindern.

B. Lösung
Der Antrag zielt neben einer Feststellung zur Bedeutung des Deutschen Instituts für
Menschenrechte auf die Aufforderung der Bundesregierung zur Ausgestaltung des
Mandats des DIMR gemäß den Pariser Prinzipien ab. Insbesondere soll das DIMR
auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Drucksache 18/4113 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternativen
Keine Änderung der geltenden Rechtslage.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4113
Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe Michael Brand (CDU/CSU)

I.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bun-
destages einen Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe über den Stand der Beratun-
gen des Antrags auf Drucksache 18/2618 verlangt. Die Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor.

II.

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/2618 in seiner 54. Sitzung am 25. September 2014
erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss und den Ausschuss für Recht und Verbraucher-
schutz zur Mitberatung überwiesen.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/2618 in seiner 31. Sitzung am 17. Dezember
2014 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung empfohlen.
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 33. Sitzung am 17. Dezember 2014 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Ablehnung empfohlen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat noch kein Votum abgegeben.

IV.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/2618 in seiner
20. und 25. Sitzung am 15. Oktober 2014 und am 17. Dezember 2014 anberaten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vertagt. In seiner 26. Sitzung am 14. Januar 2015, seiner 27. Sitzung am 28. Januar 2015, seiner 28.
Sitzung am 4. Februar 2015 sowie seiner 29. Sitzung am 25. Februar 2015 hat der Ausschuss den Antrag mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ohne Beratung vertagt. Die Vertagungsanträge wurden damit begründet, dass
noch Beratungsbedarf bestehe.

Berlin, den 25. Februar 2015
Michael Brand
(Vorsitzender)
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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