BT-Drucksache 18/4112

zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/1337 - Hochschulpakt fortsetzen und aufstocken

Vom 25. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4112
18. Wahlperiode 25.02.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer,
Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1337 –

Hochschulpakt fortsetzen und aufstocken

A. Problem
Die Hochschulen in Deutschland befinden sich auf Grund der Vervielfachung der
Anforderungen, die an sie gestellt werden, in einer immer schwieriger werdenden
finanziellen Situation. Insbesondere die stark gestiegene Zahl der Studierenden füh-
ren zu einer besonderen Belastung der Ausbildungsfunktion der Hochschulen. Da
der hohe Anteil von Studierenden im kommenden Jahrzehnt nicht abebbt, sondern
sich fortsetzen wird, ist es eine gesamtstaatliche Aufgabe, Studienplätze und Perso-
nalkapazitäten an den Hochschulen auszubauen, um die Studienbedingungen und die
Qualität der Hochschulen zu steigern.

Der „Hochschulpakt 2020“ dient seit 2007 dazu, die Länder darin zu unterstützen,
zusätzliche Plätze für Studienanfängerinnen und -anfänger zu schaffen. Jedoch
reichten die bisherigen Paktphasen weder für einen auskömmlichen quantitativen
noch für den notwendigen qualitativen Ausbau der Hochschulen aus. Mehrere Nach-
besserungen waren notwendig. Sollten die nötigen Finanzmittel den Hochschulen
für die Zukunft nicht bereitgestellt werden, wird sich dies als Innovationsbremse
auswirken.

B. Lösung
In der zweiten Phase des Hochschulpaktes sollen, wie bereits die Gemeinsame Wis-
senschaftskonferenz im April 2013 beschlossen hat, die finanziellen Aufwendungen
gegenüber der ursprünglichen Planung verdoppelt werden. Dies muss seinen Nie-
derschlag insbesondere im kommenden und in weiteren Bundeshaushalten finden.
Die Verwendung der Gelder muss enger mit den notwendigen Zielen verknüpft wer-
den. Dabei muss es auch ein Ziel sein, die Perspektiven des wissenschaftlichen
Nachwuchses zu verbessern. In einer dritten Paktphase (2016 bis 2020) soll das
Hauptaugenmerk auf bessere Studienbedingungen und nicht auf eine starre Absol-
ventenquote gerichtet werden. Der Finanzierungsbeitrag von Bund und Ländern pro
Studienanfänger soll zumindest auf den OECD-Durchschnitt angehoben werden.

Drucksache 18/4112 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Auch eine schrittweise Anhebung der Programmpauschalen soll durch die Neuver-
handlung des Hochschulpakts gesichert werden. Abschließend soll die Bundesregie-
rung aufgefordert werden, den Hochschulpakt 2020 neu zu justieren, eine Grundge-
setzänderung zur Überwindung des Koalitionsverbotes und eine Neuordnung der
Bund-Länder-Finanzbeziehung bei Bildung und Forschung anzustreben.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Annahme des Antrags auf Drucksache 18/1337.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4112
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/1337 abzulehnen.

Berlin, den 4. Juni 2014

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Patricia Lips
Vorsitzende

Katrin Albsteiger
Berichterstatterin

Oliver Kaczmarek
Berichterstatter

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

Drucksache 18/4112 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Katrin Albsteiger, Oliver Kaczmarek, Dr. Rosemarie
Hein und Kai Gehring

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/1337 in seiner 33. Sitzung am 8. Mai 2014 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
sowie an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

An deutschen Hochschulen als den zentralen Orten der Wissensgesellschaft und -ökonomie ist in den letzten
Jahren eine stark gestiegene Zahl an Studierenden zu verzeichnen. Dieser Trend und die damit verbundene
steigende Studienplatznachfrage werden auch in den kommenden Jahren anhalten. Vor diesem Hintergrund
ergibt sich die Notwendigkeit der besseren Finanzierung des Wissenschaftssystems in quantitativer und quali-
tativer Hinsicht.
Seit 2007 werden die Hochschulen durch den „Hochschulpakt 2020“ vom Bund und den Ländern unterstützt,
um zusätzliche Studienplätze zu schaffen. Das Auslaufen der Bund-Länder-Wissenschaftspakte „Pakt für For-
schung und Innovation“, der „Exzellenzinitiative“ und des „Qualitätspaktes Lehre“ soll genutzt werden, um
die verschiedenen Instrumente besser aufeinander abzustimmen und zu einer engeren Kooperation zwischen
Bund und Ländern oder im Bereich „Bildung und Forschung“ zu kommen und die prognostizierte Finanzie-
rungslücke zu schließen. Dabei soll das vom Bund bereitgestellte Geld und dessen Verwendung enger mit den
Zielen des Hochschulpaktes verknüpft werden. Fehlende Studienplätze führen zur Vergrößerung des Fachkräf-
temangels und stellen damit zugleich eine Innovationsbremse dar. Eine flächendeckende Verbesserung der
Studienbedingungen wirkte sich überdies positiv auf die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses
aus. Ferner sollte ein neues Programm für Junior-Professuren mit Tenure-Track-Option eingeführt werden.
Der Hochschulpakt soll ein Instrument werden, um möglichst allen Studienberechtigten einen Studienplatz für
ein erfolgreiches Studium zur Verfügung stellen zu können. Jedoch sollte der Pakt in seiner dritten Phase davon
absehen, auf eine Absolventenquote abzuheben, da hierbei falsche Anreize gesetzt werden. Eine schrittweise
Anhebung der vom Bund allein zu finanzierenden Programmpauschalen von zurzeit 20 Prozent um jährlich je
5 Prozentpunkte auf 50 Prozent soll die Unterstützung der Länder abrunden. Vor allem soll die Bundesregie-
rung die von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz beschlossene Aufstockung der zweiten Phase des
Hochschulpaktes finanzieren und ausreichend Mittel in die Finanzplanung einstellen, um Finanzierungslücken
zu vermeiden. Ziel ist, dass mindestens 7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Bildung und mindestens 3,5
Prozent für Forschung bis zum Jahr 2020 gesamtstaatlich erreicht wird.
Neben weiteren Forderungen soll die Bundesregierung insbesondere
mit den Ländern den „Hochschulpakt 2020“ neu justieren und fortführen;
einen Vorschlag für eine Grundgesetzänderung vorlegen, der das „Kooperationsverbot“ überwinden soll;
mit den Ländern eine Neuordnung und Bund-Länder-Finanzbeziehungen bei Bildung und Forschung unter

fachpolitischer Federführung auf den Weg bringen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2014 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 18/1337 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage in seiner Sitzung am
4. Juni 2014 zusammen mit dem Bericht der Bundesregierung „Verwendung der im Koalitionsvertrag für den
Bereich Bildung und Forschung vorgesehenen Mittel“ (Selbstbefassung 18(18)SB-15) beraten. Der
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt die Ablehnung des Antrags

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4112
auf Drucksache 18/1337 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründet ihren Antrag mit der Notwendigkeit, die Zukunft der
Wissenschaftspakte und insbesondere die Finanzierungssicherheit des Hochschulpakts zu gewährleisten. Die
beiden Säulen des Hochschulpakts, Ausbau der Studienplätze und die Programmpauschale seien dabei wichtige
Instrumente. Für die Finanzierung des Hochschulpakts sei die aktuelle Prognose der Kultusministerkonferenz
(KMK) wesentlich. Im Jahr 2011 habe sich die Zahl der Studienanfänger bereits um 20.000 Studierende erhöht,
und für das Jahr 2012 und 2013 seien 60.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger berechnet
worden. Wenn der Hochschulpakt ein „atmendes System“ bleiben solle, dann müssten jetzt zusätzliche Finanz-
mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Zielsetzung des Antrags stehe auch in einem klaren Kontrast zu
Aussagen von Seiten des BMBF, dass der Hochschulpakt vollständig finanziert sei. Ziel sei es, den Betrag pro
Studienanfänger schrittweise dem OECD-Durchschnitt anzunähern.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordere weiterhin eine qualitative Verbesserung des Hochschulpa-
ktes. Die Lehre solle im Hinblick auf Mindeststandards, Betreuungsschlüssel, Hochschuldidaktik und Weiter-
bildung der Lehrkräfte verbessert werden. Damit leiste der Hochschulpakt auch einen Beitrag zur Sicherung
zukunftsfähiger Personalstrukturen. Denn die Verbindlichkeit einer mehrjährigen Laufzeit des Paktes sei auch
wichtig, um unbefristete Beschäftigungsmöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaf-
fen. Ferner schlage die Fraktion auch ein neues Programm für Junior-Professuren mit Tenure-Track-Option
vor. Schließlich sollten weiterhin Programmpauschalen für die Hochschulen vorgesehen werden, damit die
universitäre Forschung nicht zurückfalle.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärt, dass sie den Antrag ablehnen werde, da dieser verkenne, dass bereits Anfang
des Jahres 2014 Verhandlungen zum Hochschulpakt aufgenommen worden seien. Die Forderung, einen Min-
deststandard für die Qualität der Lehre an Hochschulen einzuführen, halte die Fraktion für nicht zielführend.
Mindeststandards müssten sehr differenziert ausgestaltet sein. Sie müssten die unterschiedlichen Regionen, die
verschiedenen Hochschultypen, aber auch die verschiedenen Studiengänge und Fachbereiche berücksichtigen.
Schließlich hätten die Bundesländer auch bereits Qualitätsinstrumente eingeführt wie die Akkreditierungsver-
fahren. Es sei sinnvoller, die Arbeitszeit an den Hochschulen für bessere Lehre und Qualität der Hochschulleh-
rer einzusetzen, als sie für bürokratische Standardsetzungen zu „vergeuden“. Im Übrigen gehe der Hochschul-
pakt neben dem bedarfsgerechten Ausbau der Hochschulen auch bereits auf die Qualität der Lehre ein. Für die
zweite Phase sei vereinbart worden, dass ein Qualitätszuschlag von 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Studien-
anfänger zur Verfügung gestellt werde. Bereits jetzt deckten die über den Hochschulpakt zur Verfügung ge-
stellten Finanzmittel die Kosten für das gesamte Studium bis hin zum Masterabschluss ab. Es sei ein starkes
positives Signal, dass der Hochschulpakt jetzt weiterfinanziert werde.
Die Übernahme der Finanzierungsleistungen nach dem BAföG durch den Bund gebe den Ländern die Mög-
lichkeit, die über eine Milliarde Euro in die Hochschulen zu investieren. Es stehe jedem Bundesland natürlich
frei, entsprechend den erachteten Notwendigkeiten dafür zu sorgen, dass das Geld auch an den Hochschulen
ankomme. So habe das Mitglied der Rot-Grünen-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, Schulministerin
Löhrmann, bereits angekündigt, Finanzmittel für die Verbesserung der Situation an Kindertagesstätten und
gemeinsame Schulen für Kinder mit und ohne Behinderung zu verwenden. Nordrhein-Westfalen werde insge-
samt mit 244 Millionen Euro entlastet. Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein habe erklärt, dass die
Einigung den nötigen Spielraum verschaffe, die Unterrichtsversorgung im Land und die Inklusion an den Schu-
len spürbar zu verbessern. Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei daher zu empfehlen, auf die grünen
Koalitionspartner in den Ländern und die grünen Ministerinnen und Minister einzuwirken, damit das Geld auch
an den Hochschulen ankomme.
Die SPD-Fraktion weist auf die Aussagen im Koalitionsvertrag zu den prioritären Maßnahmen und Verteilung
der finanziellen Mittel hin. Die Länder würden bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und
Hochschulen in Höhe von 6 Milliarden Euro in der Legislaturperiode entlastet. Die durch die Übernahme der
Mittel für das BAföG durch den Bund freiwerdenden Mittel könnten die Länder zur Finanzierung von Bil-
dungsausgaben für die Hochschulen und Schulen verwenden. Die Länder seien natürlich aufgefordert, ihre
Phantasie einzusetzen, die für sie richtigen Schwerpunkte für die Mittelverwendung zu setzen.
Zur Forderung im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Mittel für den Hochschulpakt aufzu-
stocken, sei zu sagen, dass die Finanzierung der Fortführung des Hochschulpaktes garantiert sei. Die Frage
einer zukünftigen Aufstockung und damit die Ausgestaltung des zukünftigen Hochschulpaktes müsse in den
Bund-Länder-Verhandlungen noch beraten werden.

Drucksache 18/4112 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Im Ergebnis enthalte der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Antrag einige gute Anre-
gungen, aber auch nichtrealisierbare Forderungen, so dass die Fraktion der SPD ihn ablehne.
Die Fraktion DIE LINKE. führt aus, dass sich auch die Koalitionsfraktionen überlegen sollten, wie die über
eine Milliarde Euro in den Ländern ausgegeben werden sollten. Es sei zu bedenken, dass man dieses Geld auch
nur einmal ausgeben könne. Wenn die Länder sich dafür entschieden, die Mittel für die Förderung der Inklusion
zu verwenden, dann sei dies keine falsche Entscheidung. Und wenn der Bund fordere, die Länder sollten die
freiwerdenden Finanzmittel ausschließlich für die Hochschulen verwenden, dann sei dies eine klare Ansage.
Über die Finanzierung anderer Bildungsbereiche müsse dann gesprochen werden.
Beim Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei zu bedenken, dass die Oppositionsparteien vor
dem Hintergrund ansteigender Studienanfängerzahlen und dem Problem der Finanzierung der Hochschulen das
Thema immer wieder auf die Tagesordnung gebracht hätten. Die Pakte seien auch aufgelegt worden, weil die
Länder die Finanzierungslast alleine nicht mehr hätten tragen können. Jedoch seien die Pakte finanziell nicht
so ausgestattet, dass die Probleme an den Hochschulen gelöst werden könnten. Vor dem Hintergrund sei der
Antrag berechtigt. Die Fraktion DIE LINKE. teile auch die Forderung nach der Abschaffung des Kooperati-
onsverbotes, und sehe die Notwendigkeit, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu zu ordnen, damit die Bil-
dung auch verlässlicher finanziert werden könne.
Kritisch sehe jedoch die Fraktion DIE LINKE., den Hochschulpakt als ein „atmendes System“ in Anlehnung
an Modelle aus der Wirtschaft zu verstehen. Damit werde keine dauerhafte Lösung, insbesondere für befristete
Arbeitsverträge, erreicht. Denn „atmende Systeme“ atmeten nicht nur ein, sondern irgendwann auch wieder
einmal aus. Auch die Orientierung der Hochschulfinanzierung am OECD-Durchschnitt sei als Orientierung
hilfreich, aber nicht als Zielgröße, die erreicht werden sollte. Auch dass im Antrag keine Zielzahlen für Quali-
tätsstandards aufgeführt worden seien und dass keine Aussagen zur Förderung der sozialen Infrastruktur, wie
zum Beispiel das studentische Wohnen, gemacht worden seien, sei zu kritisieren.
Die Fraktion DIE LINKE. halte den Hochschulpakt für eine Übergangslösung. Eine dauerhafte und unabhän-
gige Finanzierung dürfe sich nicht an zeitweilig leeren Kassen orientieren. Sie könne nur erreicht werden, wenn
Bund und Länder ein verlässliches Finanzierungssystem unter Mitverantwortung und Mitsprache des Bundes
aufbauten.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Hochschulpakt im Rahmen der geltenden Vereinbarungen
ausfinanziert sei. Die CDU/CSU-Fraktion habe zu Recht darauf hingewiesen, dass der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einem Missverständnis unterliege. Denn spätestens durch die Einführung des
Qualitätszuschlags von 3.000 Euro je zusätzlichem Studienanfänger sei bereits jetzt sichergestellt, dass der
Hochschulpakt die durchschnittlichen Kosten bis zum Masterabschluss einbeziehe.
Zur Frage nach den Personalstrukturen und den verlässlichen Karrierewegen an den Hochschulen sei festzu-
stellen, dass durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund die Bundesländer über eine Milliarde
Euro zur Verfügung hätten. Die Länder hätten damit auch die Möglichkeiten, die Personalstrukturen an den
Hochschulen zu verbessern.
Zum Thema „Programmpauschalen“ wird ausgeführt, dass diesbezüglich zurzeit bereits Verhandlungen zwi-
schen Bund und Ländern liefen. Man habe auch eine Überprüfung des Instruments der Programmpauschalen
vereinbart. Flankierend werde zurzeit eine wissenschaftliche Erhebung zum Volumen und der Wirksamkeit
durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse würden in Ruhe im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten be-
sprochen. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Schlussfolgerungen zum Ende des Jahres 2014 gezo-
gen werden könnten.

Berlin, den 4. Juni 2014

Katrin Albsteiger
Berichterstatterin

Oliver Kaczmarek
Berichterstatter

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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