BT-Drucksache 18/4086

a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/3546 - Bildung in Deutschland gemeinsam voranbringen, Lehren aus dem nationalen Bildungsbericht 2014 ziehen, Chancen der Inklusion nutzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/3728 - Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen - Konsequenzen aus dem Bildungsbericht ziehen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/3412 - Bildung schafft Teilhabe und Chancengleichheit - Empfehlungen des Nationalen Bildungsberichts 2014 zügig umsetzen

Vom 24. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4086
18. Wahlperiode 24.02.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/3546 –

Bildung in Deutschland gemeinsam voranbringen,
Lehren aus dem nationalen Bildungsbericht 2014 ziehen,
Chancen der Inklusion nutzen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Sabine
Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3728 –

Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen – Konsequenzen aus dem
Bildungsbericht ziehen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate
Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3412 –

Bildung schafft Teilhabe und Chancengleichheit –
Empfehlungen des Nationalen Bildungsberichts 2014 zügig umsetzen

Drucksache 18/4086 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
A. Problem
Zu Buchstabe a

Die Bildungspolitik steht, wie der fünfte Nationale Bildungsbericht aufzeigt, trotz
Verbesserungen der Bildung in Deutschland weiter vor großen Herausforderungen.
Noch immer gibt es, je nach sozialer Herkunft, Unterschiede in den Bildungschancen
von Kindern und Jugendlichen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der
wachsenden Zahl an Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshinter-
grund. Die Zahl der Jugendlichen, die sich für eine duale Ausbildung entscheidet, ist
weiter rückläufig. Auch die Zahl derer, die über keine abgeschlossene Berufsausbil-
dung verfügen, ist gerade vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels
zu hoch. Trotz der rechtlichen Verpflichtung zur Schaffung eines inklusiven Bil-
dungssystems auf allen Ebenen durch die Behindertenrechtskonvention der Verein-
ten Nationen nimmt der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
im regulären Bildungssystem mit zunehmendem Alter ab. Nach wie vor gibt es kein
einheitliches Konzept der Länder.

Zu Buchstabe b

Der Bildungsbericht 2014 legt dar, dass es gegenüber früheren Berichten nur leichte
Fortschritte gibt und angesichts der Defizite des deutschen Bildungssystems drin-
gender Handlungsbedarf besteht. Als Probleme werden insbesondere große soziale
Disparitäten im Kompetenzerwerb, eine nach wie vor große Ausgrenzung von Ler-
nenden mit Zuwanderungshintergrund und eine hohe Spreizung bei der Umsetzung
der inklusiven Bildung sowohl zwischen den einzelnen Bildungsbereichen als auch
den einzelnen Bundesländern benannt. Die von der Bundesregierung angekündigten
Maßnahmen sind nicht ausreichend. Die Finanzausstattung des gesamten Bildungs-
systems bleibt defizitär. Aufgrund fehlender Zuständigkeit muss sich der Bund auf
Programme für die außerschulische Bildung beschränken.

Zu Buchstabe c

Der Bildungsbericht 2014 zeigt zwar einzelne Verbesserungen, jedoch sind Bil-
dungschancen in Deutschland noch immer ungerecht verteilt. Bildungsgerechtigkeit
und Inklusion sind für viele Kinder und Jugendliche nicht gegeben. Der geänderte
Art. 91b des Grundgesetzes umfasst nicht die allgemeine Bildung und verhindert so
ein Zusammenwirken von Bund und Ländern. Die von der Bundesregierung in ihrer
Stellungnahme zum Nationalen Bildungsbericht angekündigten bildungspolitischen
Maßnahmen werden in keinem der fünf Handlungsfelder, die der Bildungsbericht
nennt, den Empfehlungen des Bildungsberichts gerecht. Die Qualitätsfrage in der
frühkindlichen Bildung bleibt weitgehend offen, für die Ganztagsschulen fehlt ein
klares pädagogisches Konzept und für das Übergangssystem wird nur Stückwerk
angeboten. Darüber hinaus wird die strukturelle Herausforderung durch die Ver-
schiebung der Schulabsolventenströme zum Hochschulstudium nicht angegangen.
Für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Bil-
dungssystems mangelt es an optimaler individueller Förderung, deren Qualität zu-
dem vom besuchten Förderort abhängt.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Die Qualität der Betreuung in der frühkindlichen Bildung insbesondere im Hinblick
auf die gemeinsame Bildung von Kindern unterschiedlicher Herkunft und Sozialisa-
tion soll verbessert werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung darauf hinwir-
ken, dass in der frühkindlichen Bildung Sprachstandsfeststellung und Sprachförde-
rung nach gemeinsamen Qualitätsstandards stattfindet. In der schulischen Bildung
sollen die Bildungswege im Hinblick auf den unterschiedlichen sozialökonomischen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4086
Status der Schüler durchlässiger werden. Außerdem soll die Attraktivität der dualen
Berufsausbildung gesteigert werden.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung soll weiter als Aufgabe für alle Ebe-
nen und Bereiche des Bildungssystems verstanden werden. Dazu soll neben der Er-
forschung und Harmonisierung des Inklusionsprozesses die Schaffung inklusiver
Bildungseinrichtungen mit speziell geschultem Personal gefördert werden. Bund,
Länder, Kommunen, Unternehmerverbände und Gewerkschaften sollen zu diesem
Zweck gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Annahme des Antrags auf Drucksache 18/3546 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Die Strategien der Bundesregierung zur Sicherung gleichwertiger Bildungsangebote
in hoher Qualität in allen Bildungsstufen müssen überdacht werden. Neben anderen
Maßnahmen sollte im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund
und Ländern sichergestellt werden, dass Länder und Kommunen ihren bildungspo-
litischen Aufgaben vollständig nachkommen können. Die Qualität der frühkindli-
chen Bildung bedarf einer Steigerung. Die Durchlässigkeit im Bereich der schuli-
schen Bildung sollte unabhängig von der Schulform oder vom Bundesland gewähr-
leistet, Ganztagsschulen ausgebaut und Schulsozialarbeit gestärkt werden. Der Aus-
bau eines inklusiven Bildungssystems muss durch Rechtsansprüche, Bereitstellung
der räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen inklusive der Aus- und
Weiterbildung von Lehrkräften bzw. pädagogischen Fachkräften vorangetrieben
werden. Im Bereich der beruflichen Bildung ist es notwendig, einen Rechtsanspruch
auf eine berufliche Ausbildung zu verankern und die Möglichkeit von Verbundaus-
bildungen auszubauen. Im Hochschulsektor sollen die BAföG-Sätze bzw. -Freibe-
träge erhöht, ein ausreichendes Kontingent an Masterstudienplätzen gesichert und
die Ausfinanzierung der Hochschulen gewährleistet werden. Darüber hinaus sollen
Gespräche mit den Ländern für eine Grundgesetzänderung im Bildungsbereich zur
zeitnahen Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs führen.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/3728 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Die Bundesregierung soll die im Bildungsbericht ausgesprochenen Empfehlungen
gemeinsam mit den Ländern umsetzen und zugleich einen Entwurf für einen neuen
Art. 91 Abs. 2 GG vorlegen, um eine bessere Bildungszusammenarbeit von Bund
und Ländern zu ermöglichen. Bis zum Inkrafttreten einer solchen Verfassungsände-
rung soll unter anderem die frühkindliche Bildung durch Definierung einer Fach-
kraft-Kind-Relation sowie von Eignungsvoraussetzungen für Tagespflegepersonen
gestärkt werden. Neben dem flächendeckenden Ausbau des Ganztagsschulangebots
sollen Rechtsansprüche auf einen Ganztagsplatz in Kita und Tagespflege sowie auf
inklusive Bildung in allen Bildungsbereichen treten. Eine Ausbildungsgarantie soll
allen Jugendlichen den Zugang zu einer anerkannten Berufsausbildung garantieren,
der Übergangsbereich soll reformiert werden. Auf finanzieller Ebene sollen die Bil-
dungs- und Forschungsfinanzierung verbessert, die Wissenschaftsfinanzierung
nachhaltig neu geordnet sowie ein Weiterbildungs-BAföG vorgelegt werden, das vor
allem Menschen mit schlechteren Bildungschancen unterstützt.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/3412 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 18/4086 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternativen
Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/3546.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 18/3728.

Zu Buchstabe c

Annahme des Antrags auf Drucksache 18/3412.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4086
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 18/3546 anzunehmen;
b) den Antrag auf Drucksache 18/3728 abzulehnen;
c) den Antrag auf Drucksache 18/3412 abzulehnen.

Berlin, den 28. Januar 2015

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Patricia Lips
Vorsitzende

Xaver Jung
Berichterstatter

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Özcan Mutlu
Berichterstatter

Drucksache 18/4086 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Xaver Jung, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Rosemarie
Hein und Özcan Mutlu

I. Überweisung

Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3546 in seiner 80. Sitzung am 16. Januar 2015
beraten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Be-
ratung sowie an den Sportausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss
für Gesundheit, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwie-
sen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3728 in seiner 80. Sitzung am 16. Januar 2015
beraten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Be-
ratung sowie an den Sportausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss
für Gesundheit, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwie-
sen.
Zu Buchstabe c
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3412 in seiner 80. Sitzung am 16. Januar 2015
beraten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Be-
ratung sowie an den Sportausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss
für Gesundheit, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD erklären, dass nach dem Befund des fünften Nationalen Bildungsbe-
richts die Bildungspolitik in Deutschland weiter vor großen Herausforderungen stehe. Trotz deutlicher Verbes-
serungen, etwa im Ausbau der Kindertagesstätten und der Betreuung der Kinder unter drei Jahren, der besseren
Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, der sinkenden Zahl von Jugendlichen
ohne Schulabschluss und jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung und dem anhaltenden
Trend zu höheren Bildungsabschlüssen zeige der Bildungsbericht ernst zu nehmende Probleme auf. Die Bil-
dungschancen von Kindern und Jugendliche würden noch immer maßgeblich von deren sozialer Herkunft be-
stimmt. Im Hinblick auf die wachsende Zahl an Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshinter-
grund weise der Bildungsbericht 2014 auf „verstärkende Segregationstendenzen“ hin. Durch den zusätzlichen
Fokus des Berichts auf eine Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen werde deutlich, dass trotz
der rechtlichen Verpflichtung durch die UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung eines inklusiven Bil-
dungssystems auf allen Ebenen alle verantwortlichen Kräfte vor großen Herausforderungen stünden.
Die Antragssteller fordern, dass die gemeinsame Bildung von Kindern mit verschiedenen Voraussetzungen so
früh wie möglich beginnen müsse. Ziel müsse es sein, verstärkt auch die Kinder mit Migrationshintergrund für
eine Kita-Betreuung zu gewinnen. Notwendig seien auch weitere Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der
Erzieherinnen und Erzieher sowie ein angemessener Personalschlüssel.
Im Bereich der schulischen Bildung müssten die gemeinsamen und durchlässigen Bildungswege ausgebaut
werden, um individuelle Bildungs- und Aufstiegschancen zu gewährleisten. Die Finanzierung eines wohnort-
nahen und differenzierten Schulangebots werde dabei zu einer immer größeren Herausforderung. Gleichzeitig
müsse die Bildungsforschung zum Thema „Ganztagsschulen“ gefördert werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4086
Im Zuge eines drohenden Fachkräftemangels müsse die berufliche Bildung im Verhältnis zur akademischen
Bildung als gleichwertiger Bildungsweg in einer modernen Bildungslandschaft anerkannt werden. Derzeit
steige die Zahl der Studierenden an den Hochschulen, während die Zahl derjenigen, die eine duale Berufsaus-
bildung beginnen, aus verschiedenen Gründen sinke. Zu viele junge Menschen müssten mit einer Ersatzmaß-
nahme im Übergangssystem vorlieb nehmen; gleichzeitig sei die Zahl derer, die keine abgeschlossene Berufs-
ausbildung erreichten, noch immer zu hoch. Im Rahmen der geplanten Allianz für Aus- und Weiterbildung
sollten daher Jugendliche mit schlechteren Startchancen die notwendige Unterstützung bekommen, die Aus-
bildungsqualität verbessert, die Zahl der Ausbildungsabbrüche verringert und die Eingliederung von Menschen
mit Behinderung erleichtert werden. Zudem solle in allen Schultypen einschließlich des Gymnasiums flächen-
deckende Berufs- und Studienorientierung stattfinden. Schließlich müsse der Übergang zwischen beruflicher
und akademischer Bildung erleichtert werden.
Mit seiner Schwerpunktsetzung zum Thema „Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem“ gebe der na-
tionale Bildungsbericht einen Überblick über den Stand der Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention. Insgesamt fehle es an einer gemeinsamen Zielsetzung von Bund und Ländern. Inklusion
müsse die Chance für mehr individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes, d. h. nicht ausschließlich der Kinder
mit ausdrücklichem sonderpädagogischem Förderbedarf, bieten. Es dürfe keine Entscheidung ohne die Betei-
ligung aller betroffenen Akteure getroffen werden. Der gesamtgesellschaftliche Prozess der Inklusion im Sinne
der UN-Menschenrechtskonvention verlange die verstärkte Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen,
Unternehmerverbänden und Gewerkschaften; gleichzeitig dürften die Kommunen nicht über Gebühr finanziell
belastet werden.
Der Deutsche Bundestag solle daher insbesondere begrüßen,
dass in dieser Legislaturperiode die Betreuungsqualität in den Kitas verbessert werden soll;
dass das Bundesprogramm „Eltern stärken“ sowie der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ durch die

Bundesregierung stärker unterstützt werden soll;
dass die neu gestartete Initiative „Chance Beruf“ weiter umgesetzt sowie die Berufseinstiegsbegleitung

ausgebaut werden soll;
dass die Ansätze der assistierten Ausbildung, unter anderem durch die Bundesagentur für Arbeit umgesetzt

werden sollen;
dass die Berufsorientierung mit den Ländern abgestimmt verstärkt gefördert werden soll;
dass die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ gestartet werden soll und dass dabei deren Schwerpunkt auf

das Thema „Inklusion“ gelegt werden soll.
Die Bundesregierung solle zudem vom Deutschen Bundestag u. a. aufgefordert werden,
die Förderung einer inklusiven Bildung als ein Schwerpunktthema der Bildungsforschung weiterzuführen,

insbesondere auf dem Gebiet behinderungskompensierender Technologien, Lernmaterialien und Unter-
richtshilfen;

darauf hinzuwirken, dass die Kultusministerkonferenz einen Entwicklungsplan zur Schaffung inklusiver
Bildungseinrichtungen aufstellt;

Lehrer sowie das gesamte Personal von Bildungseinrichtungen aller Stufen auf dem Gebiet der Inklusion
aus- und weiterzubilden sowie auf Inklusion ausgerichtete Lehrpläne weiter zu fördern;

regelmäßig in zweijährigem Abstand mit Politikern, Wissenschaftlern, Pädagogen, Eltern sowie Vertretern
von Behindertenverbänden und der Selbsthilfe einen Fachkongress durchzuführen, um konkrete weiter-
führende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten;

für den Bereich „Diagnostik von sonderpädagogischem Förderungsbedarf“ eine vergleichende Untersu-
chung darüber durchzuführen, wie Inklusion in den Schulen der einzelnen Bundesländer stattfindet, um
den Inklusionsprozess im Ergebnis zu harmonisieren;

darauf hinzuwirken, dass in allen Bundesländern ein gemeinsames Vorgehen zur frühen Sprachstandfest-
setzung und zur Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung eingeführt wird, unter anderem durch ei-
nen möglichst frühzeitigen Sprachtest auch bei Kindern, die keine Kita besuchen;

die qualifizierte Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern weiter zu unterstützen und ins-
besondere im Rahmen des Aufstiegsbildungsförderungsgesetzes darauf hinzuwirken, dass die Förderung
der Weiterbildung bedarfsgerecht und attraktiver ausgestaltet wird;

Drucksache 18/4086 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
die Initiative „Bildungsketten“ gemeinsam mit den Ländern weiterzuführen und so zu entwickeln, dass die

Einmündung in eine betriebliche duale Berufsausbildung vorrangig gegenüber einer außerbetrieblichen
Ausbildung ist;

zu prüfen, inwieweit das regionale Bildungsmanagement in Form von Jugendberufsagenturen in möglichst
vielen Bundesländern gestärkt werden kann;

bei der dualen Ausbildung darauf hinzuwirken, die Vertragsauflösungs- bzw. Abbruchsquote mittels einer
frühzeitigen Berufsorientierung, ausbildungsbegleitenden Hilfen sowie Ausbildungsassistenz zu senken;

Jugendlichen mit Behinderung bereits während der schulischen Ausbildung Praktika in Betrieben oder der
Verwaltung zu ermöglichen sowie die vorhandenen Fördermöglichkeiten für Betriebe noch stärker be-
kannt zu machen;

regionale Netzwerke von Fachkräften bei der Entwicklung von Konzepten zur Inklusion in der Berufsbil-
dung zu unterstützen sowie

die Voraussetzungen bzw. den Nutzen digitaler Medien für den Bildungszugang für Menschen mit Behin-
derung zu prüfen.

Zu Buchstabe b
Die Fraktion DIE LINKE. weist darauf hin, dass der Nationale Bildungsbericht 2014 gegenüber früheren Be-
richten nur leichte Fortschritte des Bildungssystems zeige und nach wie vor bestehenden dringenden Hand-
lungsbedarf auf allen Ebenen offenbare. Es werde unter anderem festgestellt, dass der Anteil der Kinder, die in
einer Risikolage aufwüchsen, in den letzten Jahren nur geringfügig gesunken sei. Ein wohnortnahes Schulan-
gebot sei – insbesondere im Grundschulbereich – außerhalb der Ballungsräume nicht gesichert. Die Zahl der
Absolventen ohne Schulabschluss sei nach wie vor zu hoch; nur ein Viertel von ihnen schaffe den Übergang
in eine berufliche Ausbildung. Der Hochschulzugang hänge weiterhin von der sozialen Herkunft der Studien-
berechtigten ab. Das Hochschulpersonal werde vermehrt prekär beschäftigt. Da die Universitäten nicht in der
Lage seien, die notwendige Unterstützung zu leisten, hätten Studierende mit Beeinträchtigungen schlechtere
Chancen, ihr Studium erfolgreich zu beenden. Darüber hinaus werden in dem Bericht als Probleme unter an-
derem herausgearbeitet, dass die Zahl von Schulartwechslern – insbesondere vom Gymnasium zu anderen
Schulformen – zu hoch sei, die Ausdifferenzierung der Schulformen in den Ländern einer Vereinheitlichung
der Schulstrukturen entgegenwirke, der Personalersatzbedarf im Schulbereich unverändert hoch sei und Ler-
nende mit Migrationshintergrund zu oft ausgegrenzt würden.
Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Bildungsbericht zeige, dass diese der Herausforderung der Si-
cherung gleichwertiger Bildungsangebote in hoher Qualität in allen Bildungsstufen nicht gerecht werde. Die
angekündigten Maßnahmen seien nicht ausreichend. Zu viele bestehende Vorhaben sollten lediglich weiterent-
wickelt werden. Die Finanzausstattung des gesamten Bildungssystems bleibe defizitär. Aus den Studien der
letzten Jahre würden nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen. Zum Schwerpunktthema des Berichts
„Inklusion“ finde sich nur eine Absichtserklärung, diesbezüglich Forschung zu betreiben.
Zudem sei Ende des vergangenen Jahres die Chance nicht genutzt worden, das Grundgesetz auch für die Ko-
operation in der schulischen Bildung zu öffnen. Daher müsse sich der Bund in diesem Bereich auf Programme
für die außerschulische Bildung beschränken, womit die bestehenden Defizite nicht behoben werden könnten.
Es bestehe die Gefahr der zunehmenden Verlagerung von Bildungsaufgaben in außerschulische Bereiche bzw.
private Verantwortung.
Der Deutsche Bundestag solle daher die Bundesregierung vor allem auffordern,
im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sicherzustellen, dass

Länder und Kommunen ihren bildungspolitischen Aufgaben nachkommen könnten;
den Ganztagsanspruch auf frühkindliche Bildung bzw. diesbezügliche Qualitätsstandards gesetzlich fest-

zuschreiben und das Betreuungsgeld abzuschaffen;
die Kultusministerkonferenz zu ermuntern, im Bereich der schulischen Bildung die Rahmenbedingungen

für Durchlässigkeit unabhängig von der Schulform oder des Bundeslandes zu gewährleisten;
in Zusammenarbeit mit den Ländern die untergesetzlichen Möglichkeiten für die Verbesserung von Bil-

dungsarbeit in Schulen, einschließlich des Ausbaus von Ganztagsschulen, zu nutzen sowie Schulsozialar-
beit als eigenständige Aufgabe gesetzlich zu verankern;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4086
die bestehenden Rechtsansprüche auf inklusive Bildung in eine gesetzliche Vorschrift zusammenzuführen

und gemeinsam mit den Ländern Kriterien für die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzun-
gen von inklusiver Bildung zu schaffen;

die Weiterbildung bereits vorhandener bzw. die Ausbildung zusätzlicher pädagogischer Fachkräfte, Lehr-
kräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbildern zu fördern sowie die dreijährige Umschulung im Gesund-
heits-, Erziehungs- und Pflegebereich wieder zu unterstützen;

einen Rechtsanspruch auf eine berufliche Ausbildung zu verankern sowie in Zusammenarbeit mit den
Kammern die Möglichkeiten von Verbund- und überbetrieblichen Ausbildungen auszubauen;

die BAföG-Sätze und Freibeträge um 10 Prozent zu erhöhen, ausreichend Masterstudienplätze zu sichern
sowie die Ausfinanzierung der Hochschulen zu gewährleisten;

dem Bundestag eine Analyse der Wirksamkeit der zahlreichen Bundesprogramme in der außerschulischen
Bildung, Berufsorientierung und beruflichen Bildung vorzulegen sowie

Gespräche mit den Ländern für eine Grundgesetzänderung im Bildungsbereich zu führen, um zeitnah einen
Gesetzentwurf vorlegen zu können.

Zu Buchstabe c
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass die im Bildungsbericht 2014 aufgezeigten Verbes-
serungen zu gering ausfielen und zu langsam voranschritten. Nach wie vor seien in Deutschland Bildungschan-
cen ungerecht verteilt und Bildungsgerechtigkeit bzw. Inklusion seien für viele Kinder und Jugendliche nicht
gegeben, so dass das Versprechen „Aufstieg durch Bildung“ größtenteils uneingelöst bleibe. Weil Art.
91b Abs. 1 des Grundgesetzes nicht für die allgemeine Bildung geöffnet worden sei, könnten bei der Umset-
zung der Erkenntnisse Bund und Länder nicht ausreichend zusammenwirken,
Auch die von der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Bericht angekündigten Maßnahmen genügten
nicht, um die Empfehlungen der Autorinnen und Autoren in den verschiedenen Handlungsfeldern umzusetzen.
So entspreche im Bereich der frühkindlichen Bildung die Anzahl der vorgesehenen Kinderbetreuungsplätze für
unter Dreijährige – insbesondere in Ballungsräumen – nicht der Nachfrage. Auch qualitativ werde Nichts zu
einer Verbesserung des Angebots beigetragen, da die vorgesehenen zusätzlichen finanziellen Mittel zum einen
zu gering bemessen seien und zum anderen teilweise nicht für die Hebung der Angebotsqualität verwendet
werden könnten.
Im Handlungsfeld „Ganztagsschule“ sei der Bund zwar nicht zuständig, die im Bericht geforderten klaren pä-
dagogischen Konzepte zu erarbeiten. Es blieben aber auch nach derzeitiger Verfassungslage Möglichkeiten,
z. B. die Finanzierung der Sicherung und des Austausches der Erkenntnisse aus der Bildungsforschung. Die
Bundesregierung biete außerdem keine Maßnahmen an, um ein ausreichendes Angebot von Ganztagsschulen
zu gewährleisten.
Für die im Bildungsbericht geforderte inhaltliche Systematisierung und politische Koordinierung des Über-
gangssystems seien in der Stellungnahme keine flächendeckenden Angebote vorgesehen. Solange die Verfas-
sung keine dauerhafte Kooperation zwischen Bund und Ländern erlaube, könne nur Stückwerk entstehen. Die
BAföG-Reform als eine der wenigen konkreten Maßnahmen könne ihre Wirkung erst zum Ausbildungsjahr
2016/2017 entfalten, und dann auch nur in zu geringem Umfang.
Die strukturelle Herausforderung, die sich durch die Verschiebung der Schulabsolventenströme zum Hoch-
schulstudium ergebe, gehe die Bundesregierung mit den in ihrer Stellungnahme aufgelisteten Maßnahmen nicht
an. Als spezielles Instrument nenne sie nur „ANKOM“, während sie andere tatsächlich sinnvolle neue Initiati-
ven nicht erwähne.
Bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems
seien die Zukunftschancen gegenwärtig abhängig vom Förderort. Aufgrund der weiterhin nicht optimalen in-
dividuellen Förderung erreichten fast drei Viertel derjenigen, die die Förderschule verließen, keinen allgemein-
bildenden Schulabschluss. Die Bundesregierung verzichte vollständig auf die Darstellung geplanter Maßnah-
men. Stattdessen werde lediglich weitere empirische Forschung zu Fragen inklusiver Bildung angekündigt.
Der Deutsche Bundestag solle daher die Bundesregierung auffordern, die Umsetzung der Empfehlungen der
Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts in Kooperation mit den Ländern unverzüglich anzugehen und
zu diesem Zweck einen Entwurf für einen neuen Artikel 91b Absatz 2 Grundgesetz vorzulegen, der es Bund
und Ländern ermögliche, auf der Basis von Vereinbarungen bei der Weiterentwicklung des Bildungssystems
zusammenzuarbeiten.

Drucksache 18/4086 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bis diese Verfassungsänderung in Kraft getreten sei, solle die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag
insbesondere dazu aufgefordert werden,
im SGB VIII eine angemessene Fachkraft-Kind-Relation zu definieren, die Eignungsvoraussetzungen für

Tagespflegepersonen zwingend mindestens an das Absolvieren eines qualifizierenden Lehrgangs zu knüp-
fen sowie einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Kita und Tagespflege für alle Kinder ab dem
vollendeten ersten Lebensjahr zu verankern;

mit den Ländern den flächendeckenden Ausbau des Ganztagsschulangebotes und eines verbindlichen Be-
treuungsangebotes für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 12. Lebensjahr voranzubringen;

gemeinsam mit den Ländern den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung in allen Bildungsbereichen zu
gewährleisten, wobei sich Inklusion nicht nur auf Menschen mit Behinderungen, sondern auf alle vom
derzeitigen System benachteiligten Gruppen beziehen solle;

allen Kindern und Jugendlichen eine echte sozio-kulturelle Existenzsicherung gesetzlich zu garantieren
und echte Teilhabechancen und Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen;

eine Ausbildungsgarantie einzuführen, mit der allen Jugendlichen der Zugang zu einer anerkannten Be-
rufsausbildung garantiert werde sowie in Zusammenarbeit mit Ländern, Sozialpartnern und der Bunde-
sagentur für Arbeit den Übergangsbereich zu reformieren;

eine Verbesserung der Bildungs- und Forschungsfinanzierung auf den Weg zu bringen, damit bis 2020
mindestens 7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und mindestens 3,5 Prozent für Forschung
und Entwicklung aufgewendet werden;

vor dem Hintergrund neuer Kooperationsmöglichkeiten für Bund und Länder durch die seit dem 1. Januar
2015 geänderte Verfassung Vorschläge für eine nachhaltige Neuordnung der Wissenschaftsfinanzierung
vorzulegen, um insbesondere die Grundfinanzierung der Hochschulen zu stärken und verlässliche Karrie-
rewege in der Wissenschaft zu gewährleisten sowie

einen Gesetzentwurf für ein Weiterbildungs-BAföG vorzulegen, das vor allem Geringqualifizierte, Teil-
zeitkräfte, Frauen sowie Migrantinnen und Migranten gezielt unterstützen soll.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a
Der Sportausschuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss
für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für
Gesundheit, der Ausschuss für Tourismus und der Ausschuss Digitale Agenda haben den Antrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/3546 in ihren Sitzungen am 28. Januar 2015 beraten und
jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags empfohlen.
Zu Buchstabe b
Der Sportausschuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss
für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für
Gesundheit, der Ausschuss für Tourismus und der Ausschuss Digitale Agenda haben den Antrag der Frak-
tion DIE LINKE. auf Drucksache 18/3728 in ihren Sitzungen am 28. Januar 2015 beraten und jeweils mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Zu Buchstabe c
Der Sportausschuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss
für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für
Gesundheit, der Ausschuss für Tourismus und der Ausschuss Digitale Agenda haben den Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/3412 in ihren Sitzungen am 28. Januar 2015 beraten und
jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4086
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat den Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/3546, den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/3728
und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/3412 in seiner 22. Sitzung am
28. Januar 2015 beraten.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung „Nationaler Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2014 und
Stellungnahme der Bundesregierung“ auf Drucksache 18/2990 wurde in die Beratung mit einbezogen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt
Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags auf Drucksache 18/3546 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/3728 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LNKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/3412 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Die Bundesregierung führt aus, der mittlerweile fünfte Nationale Bildungsbericht zeige über alle Bildungsbe-
reiche hinweg eine Vielzahl positiver Entwicklungen, die sich in den letzten Jahren verstetigt hätten. So gehe
beispielsweise die Zahl der Schulabbrecher kontinuierlich zurück, der Trend zu höheren Schulabschlüssen halte
seit Mitte der 1990er Jahre an und es gebe so viele Studienanfänger wie noch nie. Darüber hinaus nähmen
immer mehr Menschen an Weiterbildungsmaßnahmen teil, was verdeutliche, dass das politische Anliegen des
lebenslangen Lernens bei den Menschen ankomme.
Unzweifelhaft beschreibe der Bericht aber auch einige anstehende Herausforderungen. Die Zahl der Studien-
anfänger sei erstmals höher als die der Anfänger im Bereich der dualen Ausbildung. Es gelte, wie in den ver-
gangenen Jahrzehnten, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen akademischer und beruflicher Bildung, den
starken Säulen des Bildungssystems, zu sorgen. Die Bundesregierung habe die Initiative „Chance Beruf“ ins
Leben gerufen, bei der ein deutlicher Schwerpunkt auf dem Bereich der dualen Ausbildung und der Frage, wie
man Studienabbrecher oder -umsteiger für eine duale Ausbildung gewinnen könne, liege, um die Durchlässig-
keit zwischen beiden Systemen zu gewährleisten.
Trotz aller Erfolge mache der Bericht aber auch deutlich, dass die soziale Ungleichheit in der Bildungsbeteili-
gung fortbestehe. Daher werde der Bund auch weiterhin schwerpunktmäßig in die frühkindliche Bildung in-
vestieren und die Voraussetzungen für bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung in
diesem Bereich schaffen. Bis 2014 habe man die Länder daher mit 5,4 Mrd. Euro unterstützt. Ab 2015 stelle
der Bund für den Betrieb neuer Kitaplätze jährlich 845 Mio. Euro zur Verfügung. Zudem würde ab 2016 das
Sondervermögen für den Ausbau um 550 Mio. Euro aufgestockt und 2017 bzw. 2018 jeweils 100 Mio. Euro
für den laufenden Betrieb aufgewandt. Im Zuge des BAföG-Änderungsgesetzes würden zudem die finanziellen
Rahmenbedingungen für viele Schüler und Studierende verbessert. Schließlich seien als ein weiterer Beitrag
zur Stärkung der beruflichen Bildung bereits Verbesserungen beim Meister-BAföG beschlossen worden, so-
dass künftig auch diejenigen auf dem Weg zum Meister unterstützt werden könnten, die erfolgreich ein Ba-
chelor-Studium absolviert hätten.
Die Bundesregierung erklärt, Schwerpunkt des vorliegenden Bildungsberichts sei das Thema „Menschen mit
Behinderungen im Bildungssystem“. Die bestmögliche Integration von Menschen mit Behinderungen stelle
das gesamte Bildungssystem vor große Herausforderungen. Es bedürfe zunächst solider Kenntnisse darüber,
unter welchen Bedingungen Inklusion in der Praxis erfolgreich sein könne. Dazu werde die Bundesregierung
ein Forschungsprogramm zur inklusiven Bildung auflegen. Weil Inklusion auch die Lehrkräfte an den Schulen
vor große Herausforderung stelle, werde man zudem die Qualitätsoffensive Lehrerbildung nutzen, um das
Thema entsprechend voranzubringen.
Zusammengefasst zeige der Bildungsbericht, dass sich die bereits getätigten Investitionen in die Bildung aus-
gezahlt hätten. Nun gehe es darum, die Erfolge zu verstetigen und den nach wie vor bestehenden Herausforde-
rungen zu begegnen. Es komme darauf an, die Bildungsfinanzierung auf einem hohen Niveau zu halten. Auch

Drucksache 18/4086 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
deswegen habe man die Länder im vergangenen Jahr entlastet und werde auch im nächsten Jahr in den Berei-
chen „Kita“, „Schule“ und „Hochschule“ für finanzielle Erleichterungen in Höhe von 6 Mrd. Euro sorgen. Das
sei ein klares Bekenntnis für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland.
Die Fraktion der CDU/CSU betont zunächst, dass der vorliegende Bericht positiv zu betrachten sei, und weist
zudem darauf hin, dass er den Ist-Wert aus dem Jahr 2012 wiedergebe. Seitdem sei einiges passiert; viele der
noch laufenden Maßnahmen würden erst jetzt bzw. in den nächsten Jahren spürbar werden.
Die erzielten Erfolge gelte es zu verfestigen. Um international wettbewerbsfähig zu sein, müsse dafür Sorge
getragen werden, dass das Budget für den Bereich „Wissenschaft und Bildung“ innerhalb des Bundeshaushaltes
auf hohem Niveau bleibe bzw. noch weiter wachse, da man sich – unter anderem in den Dresdner Bildungsbe-
schlüssen (2008) – mittelfristig ehrgeizige Ziele gesetzt habe. Der Blick auf andere Staaten zeige, dass weiterer
Handlungsbedarf bestehe. Es falle auf, dass der digitale Bildungsbereich sowie der Bereich „Open Educational
Ressources“ im Bildungsbericht nur wenig Erwähnung gefunden habe. Es sei für die nächsten Berichte wün-
schenswert, dass diese Bereiche mit aufgenommen würden. Zudem wolle man anregen, dass zukünftige Bil-
dungsberichte Stellungnahmen der verschiedenen Bundesländer sowie vergleichende Betrachtungen zwischen
den Ländern enthalten. Es sei für die weitere Diskussion förderlich, wenn die verschiedenen Stärken und
Schwächen der einzelnen Länder deutlich würden.
Die Fraktion der CDU/CSU führt weiter aus, der Ausschuss und das Parlament insgesamt könnten stolz darauf
sein, dass den Ländern viel Geld zur Verfügung gestellt worden sei, damit diese Bildungs- und Forschungspo-
litik betreiben könnten. Auf der anderen Seite sei es wichtig zu erfahren, was in den Ländern mit den finanzi-
ellen Mitteln geschehe. Dazu könne man die neue Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) einladen,
damit diese erläutern könne, welche Maßnahmen die Länder planten, um den Herausforderungen zu begegnen.
Im Anschluss daran könne man darüber diskutieren, an welchen Stellen der Bund noch weiter finanziell unter-
stützend tätig werden und so Lücken schließen könne.
Nach dem Grundgesetz seien für den Bereich der Bildung die Bundesländer zuständig. Der Bildungsbericht
richte sich daher in erster Linie an die Länder. Der Bund könne lediglich unterstützend tätig werden. Beim
Thema „Grundgesetzänderung“ bezüglich des Kooperationsverbots müsse man zur Kenntnis nehmen, dass es
dafür einer Zweidrittelmehrheit nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat bedürfe. Es sei aufgrund
der überwiegenden Ablehnung der Länder nicht absehbar, dass letztere zustande kommen könne, und daher
müßig, immer wieder über das Kooperationsverbot im Bereich der Bildung zu diskutieren.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen hebe hervor, dass die Herausforderungen im Bildungsbereich nur in enger
Abstimmung und intensiver Kooperation aller staatlichen Ebenen gelöst werden könnten. Darüber, was das
konkret für die Frage der Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern bedeute, gebe es noch
Diskussionsbedarf.
Die Frage der Inklusion sei aus gutem Grund Schwerpunkt des jüngsten Bildungsberichts. Der Antrag der
Koalitionsfraktionen weise diesbezüglich speziell auf die Situation von Studierenden mit Beeinträchtigungen
hin, die sowohl in der bisherigen Diskussion, als auch im Bericht wenig Beachtung gefunden habe und stärker
in den Blick zu nehmen sei. Es habe in diesem Bereich zwar in den letzten Jahren einige Fortschritte gegeben,
jedoch gebe es noch zahlreiche Barrieren, die abgebaut werden müssten. Der Dank gelte denjenigen, die in
Deutschland im Bereich der Inklusion tätig seien. Es gebe sehr viel Engagement, Leidenschaft und große Er-
folge. Einzelne Schulen täten sich dabei besonders hervor. In den Bundesländern gebe es unterschiedliche Mo-
delle mit unterschiedlichem Erfolg. Daher sei es wichtig, im Rahmen der Forschung im Bereich „Inklusion“,
die keinesfalls am Anfang stehe, die in der Praxis erzielten Ergebnisse zu vergleichen, um die besten Konzepte
für alle übernehmen zu können.
Im Bericht sei zudem deutlich geworden, dass Inklusion nur mithilfe von Förderschulen gelingen könne, da
dort das nötige Knowhow vorhanden sei. Diese Forderung sei auch im Antrag der Koalitionsfraktionen enthal-
ten. Es sei wichtig, von der Bundesebene aus an die Bundesländer zu appellieren, die Integration mit Hilfe von
Förderschulen umzusetzen.
Bezüglich der möglichen Schaffung eines nationalen Bildungsrats erschließe sich der Fraktion nicht, was ein
solches Gremium in der gegenwärtigen Situation dazu beitragen könne, die bildungspolitischen Ziele zu errei-
chen. Man wolle sich dem Thema durchaus nicht versperren. Das Problem sei aber nicht, dass es zu wenige
Ideen gebe, sondern dass insbesondere auf Länderebene zu wenige davon umgesetzt würden, weil die Länder
nicht genügend Geld zur Verfügung stellten. Der Bund trage durch die Entlastung im Zuge der BAföG-Reform,
die sich im Laufe der Legislaturperiode auf mehrere Milliarden Euro summieren werde, zu einer Verbesserung

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4086
der finanziellen Situation in den Ländern bei. Es müsse darauf gedrängt werden, dass in den Ländern die Maß-
nahmen umgesetzt würden.
Die Fraktion der SPD betont, der vorliegende fünfte Bildungsbericht mache es, genau wie die früheren Be-
richte, erforderlich, differenziert und faktengestützt zu diskutieren. Hilfreich sei, dass der neueste Bildungsbe-
richt Handlungsfelder definiere und damit wichtige Anhaltspunkte für die Debatte gebe. Beim Schwerpunkt-
thema „Inklusion“ des diesjährigen Berichts bestehe ein weitgehender Konsens, der sich auch in der Unter-
zeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention niedergeschlagen habe.
Die Fraktion der SPD hebt hervor, sie wolle nach wie vor das Kooperationsverbot vollständig aus dem Grund-
gesetz streichen, wozu man innerhalb der Koalition aber keine Einigkeit habe erzielen können. Neu begonnen
habe man die Diskussion um den sogenannten Bildungsrat. Ein solches Gremium habe bereits von 1966 bis
1975 bestanden. Gerade bei einem Thema wie digitale Bildung, wo die Zuständigkeit zwischen Bund und
Ländern nicht klar verteilt sei, könne ein föderaler Bildungsrat hilfreich sein. Dasselbe gelte für das Thema
„Inklusion“.
Die Bundesregierung weise in ihrer Stellungnahme ausdrücklich auf weiterhin bestehende soziale Ungleichheit
hin. Notwendig sei z. B. die notwendige Entkopplung zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg oder die
Beseitigung von migrationsbedingten Disparitäten. In einigen Teilen der Republik sei die Arbeitslosigkeit bei
Menschen mit Migrationshintergrund doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Migrationshintergrund. Die
Bundesregierung gehe außerdem sehr intensiv auf den Bereich „Weiterbildung“ ein. Nicht erwähnt worden
seien in diesem Zusammenhang aber die im Bildungsbericht aufgeführten Anstrengungen bei der Alphabeti-
sierung bzw. der Grundbildung und der Aufstiegsfortbildung, die ebenfalls ein lobenswerter Bestandteil der
Aktivitäten in diesem Bereich seien.
Für zukünftige Bildungsberichte wäre es aus Sicht der Fraktion der SPD wünschenswert, wenn es neben der
Stellungnahme der Bundesregierung zum Bildungsbericht auch Stellungnahmen von jeder Landesregierung
gäbe. Es handle sich schließlich nicht um einen Bundesbildungsbericht, sondern um einen „Bund-Länder-Bil-
dungsbericht“. Zudem rege man an, im nächsten Bildungsbericht verstärkt auf die Hochschulstatistik einzuge-
hen. Dieses Anliegen könne auch bei der Entwicklung der Kabinettsvorlage zur Bildungsforschung, die für den
August 2015 angekündigt sei, Berücksichtigung finden.
Hinsichtlich der Schnittstellen zur beruflichen und allgemeinen akademischen Bildung könne eine Einladung
an die KMK-Präsidentin in den Ausschuss oder eine andere Form der kontinuierlichen Diskussion hilfreich
sein.
Da sich der jüngste Bericht schwerpunktmäßig mit Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich ausei-
nandersetze, habe man sich dazu entschieden, diese Gewichtung auch im Antrag der Koalitionsfraktionen bei-
zubehalten. Da der Bereich der Hochschulen beim Thema „Inklusion“ nicht immer die nötige Aufmerksamkeit
erfahre, werde im Antrag unter anderem gefordert zu prüfen, wie digitale Medien zur Verbesserung der Situa-
tion von Menschen mit Behinderungen beitragen könnten. Digitale Medien seien potentiell in der Lage, Men-
schen mit Mobilitäts- oder Sinnesorganeinschränkungen zu mehr Partizipation zu verhelfen.
Insgesamt sei auch der Bereich der Bildungsforschung äußerst bedeutsam für die Inklusion von Menschen mit
Behinderung. Die Bundesregierung habe sich aus Respekt vor der Länderzuständigkeit für schulische Bildung
bislang schwer getan und stattdessen den Schwerpunkt auf berufliche bzw. hochschulische Bildungsforschung
gelegt. Man begrüße daher ausdrücklich die Planungen der Bundesregierung für ein Forschungsprogramm zu
inklusiver Bildung. Im Antrag der Koalitionsfraktionen sei ergänzend die Forderung enthalten, im Bereich der
Diagnostik von sonderpädagogischem Förderbedarf in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine verglei-
chende Untersuchung durchzuführen, um die verschiedenen Systeme kompatibel bzw. konvergent zu machen.
Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE., ein mit der WiFF-Initiative vergleichbares Programm aufzulegen,
finde auch im Antrag der Koalitionsfraktionen Anknüpfungspunkte.
Ergänzende Vorschläge der Opposition wolle man gerne aufnehmen. Der Fachkongress, der unter Beteiligung
von Bund und Ländern alle zwei Jahre stattfinden solle, werde sich inhaltlich auch mit den 15 Punkten aus dem
Antrag auseinandersetzen. Darüber hinaus würden die Koalitionsfraktionen regelmäßig nachfragen, welche
Forderungen die Bundesregierung umgesetzt habe.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, ihre Beurteilung des Bildungsberichts falle kritisch aus. Die Stellungnahme
der Bundesregierung betone – anders als die Anträge der Koalitionsfraktionen, in denen durchaus einige kriti-
sche Punkte thematisiert würden – vor allem die positiven Aspekte, blende aber die im Bericht dargestellten

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Probleme weitgehend aus. Entsprechend seien auch die aus dem Bericht gezogenen Schlussfolgerungen der
Bundesregierung nicht zufriedenstellend.
Bei der Beseitigung der großen sozialen Disparitäten komme man nicht nennenswert voran; das betreffe auch
die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss. Im Bereich des Schwerpunktthemas
„Inklusion“ des diesjährigen Bildungsberichts gebe es eine Menge Aufgaben. Inklusive Bildung sei in den
einzelnen Bildungsbereichen ausgesprochen unterschiedlich ausgeprägt. Während es in der frühkindlichen Bil-
dung durchaus Fortschritte gebe, würden die Probleme immer größer, je weiter man auf der Bildungsleiter nach
oben steige. Es sei als Reaktion der Bundesregierung nicht ausreichend, vor allem auf Forschung zu setzen. Es
müsse weitere unterstützende Maßnahmen geben, um Inklusion in allen Bildungsbereichen möglich zu ma-
chen. So könne z. B. eine Initiative, vergleichbar mit der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fach-
kräfte“ (WiFF), als berufsbegleitendes Weiterbildungsprogramm auch im Bereich der Inklusion dazu beitragen,
dass man bei der Entwicklung von Kompetenzen bereits ausgebildeter Fachkräfte für die Begleitung von Kin-
dern, Schülerinnen und Schülern sowie junger Erwachsenen mit Behinderung einen Schritt voran komme.
Der Bildungsbericht enthalte einige weitere bedenkliche Aussagen. Zum einen werde im Kapitel über Schul-
wechsler angemerkt, dass die Zahlen der Rückgänge vom Gymnasium auf andere Schulformen nicht etwa in
den Ländern am höchsten seien, welche die meisten Gymnasiasten aufnähmen, sondern im Gegenteil dort, wo
die höchsten Restriktionen für die Aufnahme in das Gymnasium bestünden. Zum anderen sei es zwar begrü-
ßenswert, dass es mittlerweile in fast allen Bundesländern möglich sei, auf zwei Wegen zum Abitur zu gelan-
gen. Der Bericht merke aber an, dass dadurch die Übersichtlichkeit der Bildungswege nicht zu-, sondern ab-
nehme. In diesem Zusammenhang wolle man auch daran erinnern, dass im Bereich der Bildung nach wie vor
das Kooperationsverbot Bestand habe.
Im Bereich der Bildungspolitik sei insgesamt das Problem, dass der Bund nicht in der Lage sei, die Schulen
direkt finanziell zu unterstützen. Alle Programme, die der Bund aufgelegt habe, liefen an den Schulen vorbei.
Das gelte für die Berufseinstiegsbegleitung ebenso wie für das Bildungs- und Teilhabepaket. Auch das Pro-
gramm „Kultur macht stark“ sei zwar zu begrüßen, weil viele Beteiligten davon profitierten, könne aber nicht
allein die in der schulischen Bildung bestehenden Defizite beheben.
Weil die Erleichterungen im Zuge der BAföG-Reform bereits verplant seien, werde es in den nächsten vier
Jahren in der Bildung keine wesentlichen Fortschritte mehr geben. Insgesamt sei die Bildungsfinanzierung
nach wie vor defizitär. Man brauche daher andere Lösungen.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen beschränke sich zu einem großen Teil darauf, den Bericht zu referieren.
Die vorgeschlagenen Lösungsansätze seien zwar teilweise sinnvoll, blieben aber größtenteils „auf halbem
Wege stehen“. Durch Weiterbildungsinitiativen und Appelle allein werde man Verbindlichkeit auf dem Feld
der Inklusion nicht erreichen; es seien handfeste Lösungen notwendig. Man werde sich konstruktiv einbringen
und Verbesserungsvorschläge vorlegen.
Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne man teilweise befürworten. Ganztagsschulen
könnten in der Tat eine Menge leisten. Sie seien aber nicht in der Lage, das grundsätzliche Problem zu lösen,
das im deutschen Bildungssystem bestehe. Die Fraktion DIE LINKE. glaube auch nicht, dass es über eine
Ausbildungsgarantie möglich sein werde, jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zu sichern. Im Antrag
fehlten auch dringend erforderliche Ansätze zur Schulsozialarbeit. Man werde sich daher bei der Abstimmung
zu diesem Antrag enthalten.
Die Idee eines Bildungsrats begrüße man, da ein solcher zumindest teilweise zur Verbesserung der Situation
beitragen könne. Die Fraktion DIE LINKE. habe die Schaffung eines solchen Gremiums bereits im Jahr 2012
vorgeschlagen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, insgesamt sei die regelmäßige Vorlage eines nationalen
Bildungsberichts notwendig und sinnvoll, damit positive Entwicklungen nachvollzogen und weiter bestehende
Missstände aufgezeigt werden könnten. Der jüngste Bericht enthalte – entsprechend einer dahingehend erziel-
ten Einigung – erstmals Handlungsempfehlungen, die als Diskussionsgrundlage dienen könnten. Leider seien
diese Handlungsempfehlungen aber in der Debatte um den Haushalt, die in den vergangenen Monaten geführt
worden sei, nicht berücksichtigt worden, obwohl der Bildungsbericht seit über einem halben Jahr vorgelegen
habe. Auch der nun vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen bzw. die darin enthaltenen Forderungen be-
rücksichtigten – trotz der angeblichen Fokussierung auf das Thema „Inklusion“ – die Handlungsempfehlungen
nicht. Die genannten Lösungsansätze reichten nicht aus, um die „Generationenaufgabe Inklusion“ substanziell
zu lösen.

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Auch die Planungen der Bundesregierung seien nicht ausreichend. Als konkrete Maßnahme werde lediglich
die Schaffung eines Forschungsprogramms angekündigt, um zu ergründen, wie Inklusion umgesetzt werden
könne. Auch das Thema „Bildungsungerechtigkeit“ werde nicht genügend angegangen. Das sei umso bedau-
erlicher, da die Große Koalition mit ihrer großen Mehrheit eigentlich in der Lage sei, viele Dinge umzusetzen.
Insbesondere beim Thema „Kooperationsverbot“ verweigere sich aber ein Teil der Koalition wider besseren
Wissens weiterhin.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt weiter aus, über die Sinnhaftigkeit der Schaffung eines Bil-
dungsrats könne man diskutieren und in fraktionsübergreifenden Gesprächen gemeinschaftlich erarbeiten, wie
ein solcher Bildungsrat aussehen, was er bringen und wo der Mehrwert für die Zusammenarbeit zwischen Bund
und Ländern im Vergleich zur KMK liegen könne. Es wäre aus Sicht der Fraktion allerdings wünschenswert
gewesen, wenn es den Versuch gegeben hätte, eine gemeinsame überfraktionelle Linie zu finden.
Der Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN orientiere sich an den fünf Handlungsempfehlungen
und enthalte Vorschläge, wie das Bildungswesen – von der Kita über Weiterbildungs-BAföG bis hin zur Hoch-
schule – im Interesse aller Schülerinnen und Schüler weiterentwickelt werden könne. Die Fraktion appelliert
an die Koalitionsfraktionen, den Antrag als Beitrag zu einer konstruktiven Diskussion wahrzunehmen. Anstatt
nur über Bildungsungerechtigkeit zu reden, könne man so gemeinsam für eine bessere Bildung in Deutschland
sorgen und dem Anspruch „Aufstieg durch Bildung“ endlich gerecht werden.
Die Bundesregierung ergänzt ihre Ausführungen dahingehend, dass man in Bezug auf einen möglichen natio-
nalen Bildungsrat eine zurückhaltende Stellung einnehme. Zu der geplanten Änderung des Hochschulstatistik-
gesetzes erklärt sie, dass diese bereits seit längerem geplant sei. Mitte des laufenden Jahres werde das Minis-
terium dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen. Es bestehe Einigkeit darüber, dass das Gesetz zeitgemäßer
gestaltet und an die Veränderung in der deutschen Hochschullandschaft angepasst werden müsse. Einen erheb-
lichen Erkenntnisgewinn über verschiedene Bildungsverläufe verspreche sich man unter anderem durch die
Einführung einer Studienverlaufsstatistik sowie einer Art „Merkmalskatalog“, in dem z. B. ein möglicher Mig-
rationshintergrund statistisch berücksichtigt werden könne.

Berlin, den 28. Januar 2015

Xaver Jung
Berichterstatter

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Özcan Mutlu
Berichterstatter

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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