BT-Drucksache 18/4080

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/2494 - Rückzug der Deutschen Bahn AG bei Nacht- und Autoreisezügen stoppen - Nachhaltige Reisekultur in Europa fördern

Vom 24. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4080
18. Wahlperiode 24.02.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2494 –

Rückzug der Deutschen Bahn AG bei Nacht- und Autoreisezügen stoppen –
Nachhaltige Reisekultur in Europa fördern

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, welcher unter anderem vorsieht,
dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, darauf hinzuwir-
ken, dass die angekündigten und im laufenden Jahr 2014 bereits vollzogenen Ein-
stellungen von Nachtzug- und Autoreisezugverkehren zurückgenommen werden
und ein zweijähriges Moratorium beschlossen wird, das den Erhalt bzw. die Wieder-
herstellung der am 1. Januar 2014 bestandenen Nachtzugverkehre und Autoreise-
zugverbindungen enthält; eine Studie darüber in Auftrag zu geben, wie die Bedin-
gungen aussehen müssen, damit es zu einer Renaissance der europaweiten Nacht-
zugverkehre in Kombination mit Autoreisezügen kommt; darauf hinzuwirken, dass
im Rahmen der innereuropäischen Eisenbahnverkehre und der Ausweitung dersel-
ben insbesondere Formen der Kooperation zwischen bestehenden Eisenbahngesell-
schaften im Zentrum stehen und auf europäischer Ebene die Stärkung europaweiter
Eisenbahnverbindungen und insbesondere die Förderung europaweiter Nachtzug-
verbindungen vorangetrieben werden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 18/4080 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/2494 abzulehnen.

Berlin, den 11. Februar 2015

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Kirsten Lühmann
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4080
Bericht der Abgeordneten Kirsten Lühmann

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/2494 in seiner 54. Sitzung am 25. September 2014
beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und an den Ausschuss für Tourismus zur Mit-
beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll,
darauf hinzuwirken, dass die angekündigten und im laufenden Jahr 2014 bereits vollzogenen Einstellungen von
Nachtzug- und Autoreisezugverkehren zurückgenommen werden und ein zweijähriges Moratorium beschlos-
sen wird, das den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der am 1. Januar 2014 bestandenen Nachtzugverkehre und
Autoreisezugverbindungen enthält; eine Studie darüber in Auftrag zu geben, wie die Bedingungen aussehen
müssen, damit es zu einer Renaissance der europaweiten Nachtzugverkehre in Kombination mit Autoreise-
zügen kommt; darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der innereuropäischen Eisenbahnverkehre und der Aus-
weitung derselben insbesondere Formen der Kooperation zwischen bestehenden Eisenbahngesellschaften im
Zentrum stehen und auf europäischer Ebene die Stärkung europaweiter Eisenbahnverbindungen und insbeson-
dere die Förderung europaweiter Nachtzugverbindungen vorangetrieben werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache
18/2494 in seiner 34. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 28. Januar 2015 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zu dem Antrag in seiner 18. Sitzung am 15. Okto-
ber 2014 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen. Diese hat er in seiner 26. Sitzung am
14. Januar 2015 durchgeführt. An der Anhörung nahmen als Sachverständige teil: Christoph Gipp, IGES Insti-
tut GmbH; Joachim Holstein, Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender in der Niederlassung Hamburg und
Sprecher des Wirtschaftsausschusses des Gesamtbetriebsrates der DB European Railservice GmbH; Ulrich
Homburg, Vorstand Personenverkehr der DB ML AG; Marion Jungbluth, Verbraucherzentrale Bundesverband
e. V. (vzbv); Alexander Kirchner, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG); Jakob
Kunze; Probst & Consorten Marketing-Beratung sowie Dr.-Ing. Thomas Sauter-Servaes, Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Wegen des Ergebnisses der öffentlichen Anhörung wird auf das –
auch im Internet veröffentlichte – Protokoll der 28. Ausschusssitzung verwiesen. Das Protokoll beinhaltet auch
die vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen.
In seiner 28. Sitzung am 28. Januar 2015 hat der Ausschuss den Antrag abschließend beraten. In die Beratung
hat er zwei Petitionen einbezogen, welche ihm zu der Vorlage vom Petitionsausschuss nach § 109 Ab-
satz 1 Satz 2 GO-BTzur Stellungnahme übermittelt worden sind.
Bereits im Sommer 2014 war ein Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom
20. Juni 2014 zum Thema „Erhalt von Nacht- und Autoreisezügen als Alternative zum Flug- und Autoverkehr“
als Ausschussdrucksache 18(15)58 verteilt worden.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/4080 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion der CDU/CSU bemerkte, der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sei von dem Wunsch nach einer
Rückkehr zur Behördenbahn geprägt. Die Deutsche Bahn AGsei aber ein Wirtschaftsunternehmen, in dem der
Vorstand nach dem Aktienrecht verpflichtet sei, Verluste zu vermeiden. Eine kostendeckende Ausgestaltung
der Preise für Nacht- und Autoreisezüge sei aber am Markt nicht durchsetzbar. Investitionen seien aktienrecht-
lich nur zu rechtfertigen, wenn auch eine Refinanzierung zu erwarten sei. Zudem müsse man im Hinblick auf
das Nacht- und Autoreisezugangebot ein geändertes Verbraucherverhalten bedenken, unter anderem bedingt
durch die Verkürzung von Reisezeiten infolge der Schaffung von Hochgeschwindigkeitsverbindungen. Wei-
terhin sei zu berücksichtigen, dass es hier um ein Saisongeschäft gehe.
Die Fraktion der SPD stellte fest, beim Autoreisezug stehe beim rollenden Material das Ende der technischen
Nutzungsdauer bevor, zugleich nehme hier die Zahl der Reisenden ab und kostendeckende Preise seien nicht
zu erzielen. Die Haltung der DB AG zu diesem Angebot sei für sie daher nachvollziehbar. Bei Nachtreisezügen
gebe es zwar eine größere Nachfrage, auch dieses Zugangebot sei aber unter den gegebenen Bedingungen nicht
wirtschaftlich zu betreiben. Dies habe auch die Anhörung am 14. Januar 2015 ergeben. In dieser Anhörung
habe der Vertreter der DB ML AG angekündigt, dass das Unternehmen ein neues Konzept für den Nachtzug
erarbeite, auf dessen Grundlage über das weitere Vorgehen entschieden werden solle. Insoweit sei der Antrag
überholt. Für sie sei eine Voraussetzung für das Angebot an Nacht- und Autoreisezügen, dass ein wirtschaftli-
cher Betrieb möglich sei; Zuschüsse aus Steuermitteln kämen nicht in Betracht.
Die Fraktion DIE LINKE. unterstrich, Reisen mit Nachtzügen würden unverändert nachgefragt. Die Zahl der
Reisenden sei – anders als von der DB AG behauptet – nicht zurückgegangen, sondern sogar gestiegen. Die
von der DB AG veröffentlichten Angaben zu Defiziten in Höhe von 18 Millionen Euro seien irreführend, da
hiervon allein ein Betrag von 5,4 Millionen Euro auf eine geänderte Verbuchung zurückzuführen sei. Zudem
seien die Trassengebühren zu berücksichtigen, welche 20 bis 30 Prozent der Kosten verursachten, aber an
anderer Stelle im DB – Konzern als Einnahmen anfielen. Es wirke sich auch aus, dass die Bahn hinsichtlich
der steuerlichen Rahmenbedingungen gegenüber anderen Verkehrsträgern benachteiligt sei. Sie stelle fest, mit
entsprechenden Investitionen in das rollende Material könne man im Bereich Auto- und Nachtreisezug ein
rentables und ökologisch nachhaltiges Angebot erhalten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte, dass die DB AG schnell ein fahrgastfreundliches, at-
traktives und wirtschaftlich vertretbares Konzept für den Weiterbestand des Personennachtreisezugverkehrs
erstelle. Eine Konzeption sei insbesondere auch im Hinblick auf Investitionen in das rollende Material erfor-
derlich. Die in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. enthaltene Forderung nach einem Konzept unterstütze
sie ebenso wie die Forderung nach einem Moratorium. Es sei aber nicht zielführend, wenn der Antrag fordere,
bereits eingestellte Verbindungen umgehend wieder in Betrieb zu nehmen. Sie stellte fest, das operative Ge-
schäft sei Sache der DB AG, wenn aber ein gesamtes Marktsegment zur Disposition stehe, müsse die Politik
schon im Hinblick auf Artikel 87e Grundgesetz deutlich machen, welches Angebot sie von dem Konzern Deut-
sche Bahn AG generell erwarte.
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/2494.

Berlin, den 11. Februar 2015

Kirsten Lühmann
Berichterstatterin

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