BT-Drucksache 18/397

zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/180 - zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, gegen bestimmte Lepidopteren resistenten Maisprodukts (Zea mays L. Linie 1507) für den Anbau gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM(2013) 758 endg.; Ratsdok. 16120/13 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Keine Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 für den Anbau in der EU

Vom 29. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/397
18. Wahlperiode 29.01.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Renate Künast,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/180 –

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Inverkehrbringen
eines genetisch veränderten, gegen bestimmte Lepidopteren resistenten
Maisprodukts (Zea mays L. Linie 1507) für den Anbau gemäß der Richtlinie
2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
KOM(2013) 758 endg.; Ratsdok. 16120/13

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes

Keine Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 für den
Anbau in der EU

A. Problem
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 26. September 2013 auf Basis
einer Klage des Unternehmens Pioneer Hi-Bred International entschieden, dass
die Europäische Kommission einen Antrag auf Zulassung der gentechnisch ver-
änderten Maislinie 1507 für den Anbau in der Europäischen Union nicht inner-
halb der erforderlichen Fristen bearbeitet und dem Rat der Europäischen Union
zur Entscheidung vorgelegt habe. Die Europäische Kommission hat daraufhin am
6. November 2013 dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag für die
Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 für den Anbau in der
Europäischen Union vorgelegt. Aufgrund der im EU-Recht verankerten Fristen
muss die Entscheidung des Rates bis zum 8. Februar 2014 erfolgen.
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird laut der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sowohl in Deutschland als auch in den anderen Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union von der Bevölkerung mit großer Mehrheit abgelehnt.
Mit dem Antrag auf Drucksache 18/180 soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Beschluss des

Drucksache 18/397 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, gegen bestimmte
Lepidopteren resistenten Maisprodukts (Zea mays L. Linie 1507) für den Anbau
gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
abzulehnen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der SPD.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/397

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/180 abzulehnen.

Berlin, den 29. Januar 2014

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Gitta Connemann
Vorsitzende

Kees de Vries
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Harald Ebner
Berichterstatter

Drucksache 18/397 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Kees de Vries, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Kirsten
Tackmann und Harald Ebner

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 6. Sitzung am 19. Dezember 2013 den Antrag auf Drucksache
18/180 erstmals beraten und an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur federführenden Bera-
tung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Ge-
sundheit und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 26. September 2013 auf Basis einer Klage des Unter-
nehmens Pioneer Hi-Bred International entschieden, dass die Europäische Kommission einen Antrag auf
Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 für den Anbau in der Europäischen Union nicht
innerhalb der erforderlichen Fristen bearbeitet und dem Rat der Europäischen Union zur Entscheidung vor-
gelegt habe. Die Europäische Kommission hat daraufhin am 6. November 2013 dem Rat der Europäischen
Union einen Vorschlag für die Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 für den Anbau in
der Europäischen Union vorgelegt. Aufgrund der im EU-Recht verankerten Fristen muss die Entscheidung
des Rates laut EU-Kommission bis zum 12. Februar 2014 erfolgen. Für eine positive oder negative Ent-
scheidung des Rates ist ihren Angaben zufolge eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Sollte der Rat nicht
mit qualifizierter Mehrheit für oder gegen den Zulassungsantrag stimmen, ist die Kommission berechtigt
und nach eigener Aussage verpflichtet, die Zulassung zu erteilen.
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird laut der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowohl
in Deutschland als auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Bevölkerung mit
großer Mehrheit abgelehnt. Die gentechnisch veränderte Maislinie 1507 befindet sich laut den Antragstel-
lern seit mehr als zehn Jahren im Zulassungsverfahren. Ihnen zufolge wurden wiederholt neue Zweifel an
der Sicherheit der gentechnischen Veränderungen laut.
Die gentechnisch veränderte Maislinie 1507 enthält wie die gentechnisch veränderte Maislinie MON 810
der Firma Monsanto ein Gen des Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt), welches laut der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN dazu führt, dass die Pflanze in allen Teilen Bt-Toxin produziert, das vor allem für
bestimmte Insekten giftig ist. In Deutschland soll nach Angabe der Antragsteller mit dieser Methode insbe-
sondere der Maiszünsler bekämpft werden. Inwieweit dieses Vorgehen Risiken für andere Insekten und
Gliederfüßer über und unter der Erde, für mit Bt-Mais gefütterte Nutztiere und für den Menschen birgt, ist
laut Antragstellern umstritten. Im Vergleich zur gentechnisch veränderten Maislinie MON 810 enthält die
gentechnisch veränderte Maislinie 1507 laut Antragstellern eine andere, weniger erforschte Variante des Bt-
Toxins in zudem deutlich höheren Konzentrationen. Eine Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie
1507 würde nach Darstellung der Antragsteller auch eine zeitnahe Erteilung der Anbauzulassungen für
mindestens fünf weitere gentechnisch veränderte Maislinien, deren Zulassungsverfahren in einem ähnlichen
Stadium ist, wahrscheinlicher machen.
Mit dem Antrag auf Drucksache 18/180 soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Vorschlag der
Europäischen Kommission für einen Beschluss des Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch verän-
derten, gegen bestimmte Lepidopteren resistenten Maisprodukts (Zea mays L. Linie 1507) für den Anbau
gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates abzulehnen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 4. Sitzung am 29. Januar 2014 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 18/180 abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/397

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 2. Sitzung am 15. Januar 2014 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/180 abzulehnen.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner 3. Sitzung am
29. Januar 2014 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/180 abzu-
lehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag auf Drucksache 18/180 in seiner
2. Sitzung am 29. Januar 2014 abschließend beraten. Die Beratung wurde im nicht öffentlichen
2. Kurzprotokoll des Ausschusses festgehalten. Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des An-
trags zu empfehlen.

Berlin, den 29. Januar 2014

Kees de Vries
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Harald Ebner
Berichterstatter

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