BT-Drucksache 18/3955

Förderung der Berufsorientierung durch den Bund

Vom 4. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3955
18. Wahlperiode 04.02.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai Gehring,
Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner,
Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula
Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung der Berufsorientierung durch den Bund

Zum 1. Januar 2015 sind neue Richtlinien für die Förderung der Berufsorientie-
rung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) in
Kraft getreten. Laut einem Anschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs
bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan Müller, an den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deut-
schen Bundestages vom 16. Dezember 2014 (Ausschussdrucksache 18(18)72)
sind durch die Aktualisierung der Richtlinien „Anregungen aus der Praxis, den
Verbänden und den Ländern eingeflossen“.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ergebnisse der Evaluation des BMBF-Programms zur Berufsorien-

tierung sind in die Neufassung der Richtlinien eingeflossen (bitte mit Verweis
auf den jeweiligen Evaluationsbericht, die Ausgestaltung der bisherigen
Richtlinien und die Ausgestaltung der neuen Richtlinien aufschlüsseln)?

2. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg ihrer bisherigen Aktivitäten im
Bereich der Berufsorientierung gemessen an den vier großen Handlungs-
bedarfen, die das Forschungskonsortium Interval, Leibniz-Universität und
qualiNETZ in seinem Zwischenbericht der Evaluation vom Dezember 2013
nennt (S. 1):
a) ein hoher Anteil auch aufgrund von unklaren Berufsvorstellungen abge-

brochenen Ausbildungen,
b) ein eingeschränktes Berufswahlspektrum,
c) ein Berufswahlspektrum, welches auch gleichstellungspolitischen Zielen

entgegensteht,
d) das Fehlen klarer Berufsvorstellungen, welches sich negativ auf das Enga-

gement am Übergang Schule Beruf auswirkt?
3. Welches der vier Handlungsfelder ist in den neuen Richtlinien anders adres-

siert als in den bisherigen Richtlinien, und worin unterscheiden sich alter und
neuer Zugang?

Drucksache 18/3955 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Inwieweit hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der
Weiterentwicklung der Richtlinien die Einschätzung des Forschungskon-
sortiums Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ berücksichtigt, die in
ihrem Evaluationsbericht vom 7. Juli 2014 mit Blick auf ihre Erkenntnisse
aus einer Befragung von Berufsbildungsstätten und Schulen die Vorläufig-
keit und das Fehlen von klaren Kausalitäten für die mögliche Wirkung der
Programmbestandteile ausdrücklich festgestellt haben: „Welcher Teil dieser
Entwicklungen dem BOP ursächlich zuzurechnen ist und wie diese Ent-
wicklungen im Detail beschaffen sind, wird im weiteren mehrjährigen Ver-
lauf der Evaluation durch qualitative und quantitative Befragungen von
Schülerinnen und Schülern (im Panel- und Kontrollgruppendesign) noch
erhoben und analysiert.“ (S. 8)?

5. Wann und wo wurde der Endbericht der Evaluation des Forschungskonsor-
tiums Interval, Leibniz-Universität und qualiNETZ zur Berufsorientierung
veröffentlicht, und was sind die wesentlichen Aussagen?

6. Mit welchen Ländern sind auf Basis der alten Richtlinien vom Juni 2010
Bund-Länder-Vereinbarungen zu Berufsorientierungsmaßnahmen abge-
schlossen worden (bitte mit Datum des Abschlusses, kurzer Wiedergabe
des Vereinbarungsinhalts und Höhe der vereinbarten Mittelaufwendungen
angeben)?

7. Welche Veränderungen der bestehenden Bund-Länder-Vereinbarungen er-
wartet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun angesichts
der Neufassung der Richtlinien zum 1. Januar 2015 (bitte nach Ländern auf-
schlüsseln)?

8. Mit welchen Ländern sind bisher keine Vereinbarungen zu Berufsorientie-
rungsmaßnahmen abgeschlossen worden?

9. Für welches Land bzw. welche Länder erwartet das Bundesministerium für
Bildung und Forschung nun den erstmaligen Abschluss von Vereinbarungen
zu Berufsorientierungsmaßnahmen, und welche Rolle spielen dabei welche
Änderungen in den neuen Richtlinien im Vergleich zum Inhalt der alten
Richtlinien?

10. Warum hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung in seinen
Richtlinien zur Förderung der Berufsorientierung zwischen den Jahren 2010
und 2014 die Position, ob auch die Berufsorientierung an Gymnasien durch
die Bundesmittel gefördert werden kann, geändert, indem nach der Zulas-
sung im Jahr 2010 ab 2011 keine Förderung mehr möglich war, diese nun
2014 aber wieder ermöglicht wurde?

11. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung durch die seit dem 1. Januar
2015 wieder zulässige Förderung der Berufsorientierung für Schülerinnen
und Schülern an Gymnasien „die seit Jahren unverändert hohe Zahl an Stu-
dienabbrechern gesenkt werden“?

12. Teilt die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär Stefan
Müller im in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Anschrei-
ben formulierte Einschätzung, dass eine zusätzliche Finanzierung von Schü-
lerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf mit den neuen Richt-
linien eingestellt werden konnte, da „das erforderliche Betreuungsverhältnis
während der berufsorientierenden Maßnahme gesichert [ist], so dass ein Zu-
satzbetrag ebenfalls nicht mehr zu rechtfertigen ist“?
Falls ja, welche „Hinweise“ (so die Formulierung im Anschreiben) welcher
Länder liegen dieser Annahme zugrunde (bitte nach Ländern und nach
Form und Inhalt der Hinweise aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3955
13. Warum wird in 2.1 der Richtlinien ein „enger zeitlicher Zusammenhang“
zwischen der Durchführung der Potenzialanalyse und den Werkstatttagen
gefordert, gleichzeitig aber vorgegeben, dass die Potenzialanalyse im zwei-
ten Halbjahr des 7. Schuljahres, die Werkstatttage aber im 8. Schuljahr statt-
finden sollen?

14. Hält die Bundesregierung es aus Sicht der Jugendlichen für sinnvoll, dass
nach 5.6 der neuen Richtlinien keine Überschneidungen mit Förderungen
„gleichgerichteter Maßnahmen nach dem SGB III“ stattfinden dürfen, wäh-
rend in der Vorgabe 7.1.2 darauf hingewiesen wird, dass Schulen vorrangig
berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen des ESF-Bundesprogramms
eine „Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III“ er-
halten, und inwiefern sieht sie hier Veränderungsbedarf?

Berlin, den 3. Februar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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