BT-Drucksache 18/3951

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Cem Özdemir, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2615 - Verfolgt, vertrieben, vergessen - Völkermord an den Rohingya verhindern

Vom 5. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3951
18. Wahlperiode 05.02.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Cem Özdemir, Annalena
Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2615 –

Verfolgt, vertrieben, vergessen – Völkermord an den Rohingya verhindern

A. Problem
Im Südwesten Myanmars liegt der Bundesstaat Rakhine. Dort leben mehr als
800 000 Rohingya, eine muslimische Minderheit mit eigener Sprache im buddhis-
tisch geprägten Vielvölkerstaat Myanmar.

Die Antragsteller sehen die Situation der Rohingya in Myanmar von Menschen-
rechtsverletzungen im großen Stil geprägt. Ein myanmarischer Pass werde ihnen
vorenthalten, sie dürften nur mit staatlicher Genehmigung heiraten und nicht mehr
als zwei Kinder bekommen. Tausende ihrer Häuser und Moscheen seien bereits mit
Duldung oder Unterstützung des Staates zerstört worden. Buddhistische Extremisten
würden die Agitationen befördern und sich auch politisch für eine weitere Isolierung
der Muslime einsetzen. Die Rohingya würden zu Hunderttausenden zwangsumge-
siedelt und vertrieben. Dutzende seien bereits ermordet worden, darunter auch Kin-
der. Im Bundesstaat Rakhine, der an Bangladesch grenzt, herrsche der Ausnahme-
zustand. 140 000 Binnenvertriebene, hauptsächlich Rohingya und andere Muslime,
lebten in mehr als 40 überfüllten Flüchtlingscamps mit völlig unzureichender Ver-
sorgung mit Trinkwasser, Lebensmitteln, Medikamenten und sanitären Einrichtun-
gen. Zehntausende Rohingya hätten bereits aus Myanmar fliehen müssen. In Koope-
ration mit der Regierung Myanmars schließe Bangladesch, das primäre Auffangland
für die muslimischen Flüchtlinge, seine Grenzen.

Die Antragsteller verweisen auf das Global Centre for the Responsibility to Protect,
welches zu dem Schluss komme, dass zusätzlich zu den strukturellen Diskriminie-
rungen, massiven Einschränkungen und Menschenrechtsverletzungen massenhafte
Gewalttaten unmittelbar bevorstünden, sollte jetzt nicht entschlossen gehandelt wer-
den. Es schätze die derzeitige Lage als ähnlich bedrohlich (3. Warnstufe: „serious
concern“) ein wie in der Demokratischen Republik Kongo.

Drucksache 18/3951 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3951
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/2615 abzulehnen.

Berlin, den 14. Januar 2015

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Brand
Vorsitzender

Dr. Bernd Fabritius
Berichterstatter

Angelika Glöckner
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Drucksache 18/3951 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Bernd Fabritius, Angelika Glöckner, Annette Groth
und Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/2615 in seiner 54. Sitzung am 25. September 2014
erstmals beraten und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung
und den Auswärtigen Ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller zielen neben einer Feststellung zur Situation der Rohingya in Myanmar auf die Erfüllung
konkreter Forderungen durch die Bundesregierung ab.
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, bilateral gegenüber der myanmarischen Regierung sowie als
Teil der internationalen Gemeinschaft darauf hinzuwirken, dass Menschenrechtsverletzungen durch oder mit
Duldung von staatlicher Seite in Myanmar sofort gestoppt, bereits begangene Menschenrechtsverletzungen in
rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren aufgearbeitet und die Opfer entschädigt werden. Sie soll auch darauf hin-
wirken, dass humanitäre Organisationen Zugang zum Bundesstaat Rakhine erhalten und ihre Arbeit der gesam-
ten bedürftigen Bevölkerung, einschließlich der Rohingya, zugutekommt und außerdem den Rohingya die vol-
len bürgerlichen und politischen Rechte eingeräumt werden.
Die Bundesregierung soll sich im Rahmen der Vereinten Nationen für die Entsendung von Beobachterinnen
und Beobachtern einsetzen, die Hinweise auf einen drohenden oder bereits begonnenen Völkermord dokumen-
tieren, aufbereiten und der internationalen Gemeinschaft in Form eines Berichtes zur Verfügung stellen. Des
Weiteren soll sich die Bundesregierung für die Verabschiedung einer Resolution der Generalversammlung zur
Situation der Rohingya in Myanmar einsetzen.
Darüber hinaus soll die Bundesregierung bilateral gegenüber den Regierungen der Nachbarländer Myanmars
sowie als Teil der internationalen Gemeinschaft darauf hinwirken, dass die aus Myanmar flüchtenden Rohingya
als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt und entsprechend behandelt werden.
Schließlich soll die Bundesregierung finanzielle, technische und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen,
um die Situation der Binnenvertriebenen in Myanmar und der Flüchtlinge in den Nachbarländern effektiv zu
verbessern.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 32. Sitzung am 14. Januar 2015 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/2615 in seiner
26. Sitzung am 14. Januar 2015 abschließend beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete ihren Antrag. Auch die Bundesregierung habe im
Ausschuss dargelegt, dass 140 000 Rohingya in Myanmar unter unzureichenden Bedingungen in Flüchtlings-
lagern lebten. Sie würden im Sprachgebrauch wie Tiere beschrieben und ihnen werde noch nicht einmal die
Staatlichkeit zugemessen. Es handele sich um einen vor allem religiös aufgeladenen Konflikt. Die Tatsache,
dass einzelne Institute von einem in Myanmar drohendem Völkermord an den Rohingya sprächen, sollte die
Abgeordneten wachrufen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordere, dass man sich von deutscher

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3951
Seite im Rahmen dessen, was man für Myanmar tun könne, kümmere. Hierzu gehöre zum einen die bilaterale
Seite und zum anderen auch die multinationale Ebene der Vereinten Nationen.

Berlin, den 14. Januar 2015

Dr. Bernd Fabritius
Berichterstatter

Angelika Glöckner
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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