BT-Drucksache 18/390

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/282 - Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung einer Umverteilungsprämie 2014 (Umverteilungsprämiengesetz 2014 - UmvertPrämG 2014)

Vom 29. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/390
18. Wahlperiode 29.01.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 18/282 –

Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung einer Umverteilungsprämie 2014
(Umverteilungsprämiengesetz 2014 – UmvertPrämG 2014)

A. Problem
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU wurde für
den Zeitraum ab 2015 ein neues System der Direktzahlungen beschlossen. Für
das Jahr 2014 wurden bei der GAP Übergangsregelungen beschlossen. Sie sehen
unter anderem den Wegfall der Modulation vor.
Das den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehende Finanzvolumen an EU-Mitteln
für Direktzahlungen (nationale Obergrenze) wird nur noch in Höhe der bisheri-
gen Nettoobergrenze – Bruttoobergrenze für Direktzahlungen abzüglich Kür-
zungsmittel im Rahmen der Modulation – zugewiesen. Zusätzlich erfolgt eine
Absenkung aufgrund der im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU vorge-
nommenen Kürzung der Obergrenze für marktbezogene Ausgaben und Direkt-
zahlungen sowie aufgrund der ersten Stufe der beschlossenen Umverteilung von
Direktzahlungsmitteln zugunsten von Mitgliedstaaten mit bisher sehr niedrigen
Direktzahlungen. Das EU-Recht sieht zur Einhaltung dieser verringerten Ober-
grenze eine lineare Kürzung der Werte aller Zahlungsansprüche vor. Für
Deutschland ergibt sich laut den Fraktionen der CDU/CSU und SPD ein Kür-
zungssatz von etwas über 11 vom Hundert. Die Umsetzung dieser Kürzung der
Direktzahlungen um gut 11 vom Hundert ohne zusätzliche Maßnahmen würde
nach Darlegung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD unter anderem bei Be-
trieben mit weniger als 5 000 Euro Direktzahlungen, die bisher die volle Summe
an Direktzahlungen erhalten haben, zu einer deutlichen Reduzierung des Förder-
betrages und damit zu finanziellen Einbußen führen.
Die Übergangsvorschriften der EU bei der Reform der GAP regeln die Befugnis
der Mitgliedstaaten 2014, Mittel umzuverteilen und einen Anteil der EU-Mittel
für eine Zahlung „für die ersten Hektarflächen“ zu verwenden (Umverteilungs-
prämie 2014). Diese Option soll nach Auffassung der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD für Deutschland wahrgenommen werden.

Drucksache 18/390 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf soll im Rahmen der Reform der GAP eine Umvertei-
lungsprämie eingeführt werden. Das für die Umverteilungsprämie verwendbare
Finanzvolumen soll nach Auffassung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
6,8 vom Hundert der nationalen Obergrenze festgelegt werden. Dies entspricht
laut den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einem Betrag von 352 Mio. Euro.
Mit dieser zusätzlichen Prämie soll in Deutschland zum einen der Wegfall der
gestaffelten Modulationskürzung ausgeglichen werden. Zusätzlich soll kleineren
und mittleren Betrieben darüber hinausgehend eine verbesserte Förderung im
Vergleich zu größeren Betrieben gewährt werden.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Um das Ziel zu erreichen, eine Kompensation für finanzielle Einbußen im Be-
reich der Direktzahlungen durch Wegfall des Freibetrages im Rahmen der gestaf-
felten Modulationskürzung vorzusehen und zusätzlich kleineren und mittleren
Betrieben eine verbesserte Unterstützung zukommen zu lassen, besteht nach Dar-
stellung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Erlass einer gesetzlichen
Regelung keine Alternative.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die Finanzierung der Umverteilungsprämie erfolgt vollständig aus EU-Mitteln.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Das Gesetz sieht keine Verpflichtungen oder Kosten für Bürgerinnen und Bürger
vor.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Das Gesetz dient dazu, eine Zahlung an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zu
regeln. Die Zahlung setzt eine Antragstellung voraus.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Die Maßnahme ist aufgrund des EU-Rechts in das Integrierte Verwaltungs- und
Kontrollsystem (InVeKoS) einbezogen. Die Antragstellung für die Umvertei-
lungsprämie wird im Rahmen des insoweit anzuwendenden Sammelantrages
möglich sein.
In der Annahme, dass alle Betriebsinhaber die Umverteilungsprämie im Rahmen
des Sammelantrages beantragen werden, wird der Erfüllungsaufwand auf ca.
1 030 400 Euro geschätzt.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
Soweit auf Bundesebene Maßnahmen zur Durchführung des Gesetzes erforder-
lich sind, können diese teilweise IT-gestützt vorbereitet und im Rahmen der lau-
fenden Aufgabenwahrnehmung ohne nennenswerten Mehraufwand erledigt wer-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/390

den. Diese Aufgaben umfassen insbesondere die Ermittlung der Beträge je Zah-
lungsanspruch auf der Grundlage der Meldungen der Länder.
2. Länder
Die für den Vollzug der Direktzahlungen zuständigen Behörden der Länder wer-
den die Umverteilungsprämie als zusätzliche Stützungsregelung im Rahmen des
InVeKoS für die Direktzahlungen durchführen. Für den Vollzug insgesamt und
insbesondere die Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Zahlungsansprüche je
Betriebsinhaber kommen bestehende IT-Anwendungen zum Einsatz. Der zusätz-
liche Aufwand wird begrenzt sein. Er kann aber nach Aussage der Länder derzeit
nicht genau beziffert werden.

F. Weitere Kosten
Mit dem Vorhaben wird eine produktionsentkoppelte Zahlung umgesetzt. Aus-
wirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau, sind daher nicht zu erwarten.

Drucksache 18/390 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/282 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 29. Januar 2014

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Gitta Connemann
Vorsitzende

Hermann Färber
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/390

Bericht der Abgeordneten Hermann Färber, Dr. Wilhelm Priesmeier, Dr. Kirsten
Tackmann und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 8. Sitzung am 16. Januar 2014 den Gesetzentwurf auf Drucksache
18/282 an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU wurde für den Zeitraum ab 2015 ein
neues System der Direktzahlungen beschlossen. Das bisherige System der Direktzahlungen war durch eine
gestaffelte Kürzung der Direktzahlungen im Rahmen der Modulation gekennzeichnet. Die so gekürzten
Mittel wurden als zusätzliche Förderung für Maßnahmen in der zweiten Säule der GAP zur Verfügung
gestellt. Für das Jahr 2014 wurden bei der GAP Übergangsregelungen beschlossen. Sie sehen unter ande-
rem den Wegfall der Modulation vor.
Das den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehende Finanzvolumen an EU-Mitteln für Direktzahlungen (nati-
onale Obergrenze) wird nur noch in Höhe der bisherigen Nettoobergrenze – Bruttoobergrenze für Direkt-
zahlungen abzüglich Kürzungsmittel im Rahmen der Modulation – zugewiesen. Zusätzlich erfolgt eine
Absenkung aufgrund der im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU vorgenommenen Kürzung der
Obergrenze für marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen sowie aufgrund der ersten Stufe der be-
schlossenen Umverteilung von Direktzahlungsmitteln zugunsten von Mitgliedstaaten mit bisher sehr niedri-
gen Direktzahlungen. Das EU-Recht sieht zur Einhaltung dieser verringerten Obergrenze eine lineare Kür-
zung der Werte aller Zahlungsansprüche vor. Für Deutschland ergibt sich laut den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD ein Kürzungssatz von etwas über 11 vom Hundert. Die Umsetzung dieser Kürzung der
Direktzahlungen um gut 11 vom Hundert ohne zusätzliche Maßnahmen würde nach Darlegung der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD unter anderem bei Betrieben mit weniger als 5 000 Euro Direktzahlungen, die
bisher die volle Summe an Direktzahlungen erhalten haben, zu einer deutlichen Reduzierung des Förderbe-
trages und damit zu finanziellen Einbußen führen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die nach den Übergangsvorschriften bestehende Möglichkeit, für 2014 eine
Umverteilungsprämie einzuführen, genutzt werden. Das für die Umverteilungsprämie verwendbare Finanz-
volumen soll nach Auffassung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf 6,8 vom Hundert der nationalen
Obergrenze festgelegt werden. Dies entspricht laut den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einem Betrag
von 352 Mio. Euro. Mit dieser zusätzlichen Prämie soll in Deutschland zum einen der Wegfall der gestaf-
felten Modulationskürzung ausgeglichen werden. Zusätzlich soll kleineren und mittleren Betrieben darüber
hinausgehend eine verbesserte Förderung im Vergleich zu größeren Betrieben gewährt werden. Damit soll
laut den Fraktionen der CDU/CSU und SPD der Tatsache Rechnung getragen werden, dass eintretende
finanzielle Änderungen von größeren Betrieben besser verkraftet werden können, weil mit zunehmender
Betriebsgröße Kostendegressionseffekte realisiert werden können und größere Betriebe im Grundsatz bes-
sere Möglichkeiten zur Anpassung an die Marktbedingungen haben. Andererseits soll ihnen zufolge die
Höhe des hierfür verwendeten Anteils der Obergrenze so bemessen werden, dass die Anpassungsfähigkeit
größerer Betriebe nicht überfordert wird.
Die Bemessungsgrundlage sind die von einem Betriebsinhaber im Jahr 2014 mit beihilfefähiger Hektarflä-
che aktivierten Zahlungsansprüche mit der im EU-Recht vorgegebenen Begrenzung, dass in Deutschland
eine Zahlung für höchstens 46 Zahlungsansprüche gewährt werden kann. Dem Ansatz folgend, dass die
Unterstützung auf die ersten Hektare ausgerichtet ist und der Einkommensstützung der kleinen und mittle-
ren Betriebe dienen soll, wird einerseits die Obergrenze von 46 Zahlungsansprüchen ausgeschöpft, anderer-
seits der Prämienbetrag für Zahlungsansprüche bis 30 höher als für die weiteren 16 Zahlungsansprüche
festgelegt.

Drucksache 18/390 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

1. Beratungsverlauf
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/282 in seiner
2. Sitzung am 29. Januar 2014 abschließend beraten. Die Beratung wurde im nicht öffentlichen 2. Kurz-
protokoll des Ausschusses festgehalten.
2. Abstimmungsergebnisse
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/282 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 29. Januar 2014

Hermann Färber
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

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