BT-Drucksache 18/3886

Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten

Vom 28. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3886
18. Wahlperiode 28.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea
Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten

Am 31. Mai 2013 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ver-
besserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfest-
stellungsverfahren (PlVereinhG). Ausgelöst durch die Ereignisse um den Bahn-
hofsneubau von Stuttgart im Jahr 2010 wurde in Deutschland eine Debatte um
die Beteiligung an Infrastrukturprojekten geführt, die vom Befund getragen war,
dass die formale Beteiligung deutlich weiterentwickelt werden müsse.
Ziel ist die frühzeitige Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit, bei der
die Planungsziele und Planungsgrundlagen transparent gemacht werden.
Auch die praktische Unterstützung durch finanzielle Kompensationen sowie die
Weiterbildung und temporäre personelle Aufstockung von Zulassungsbehörden
sind beispielsweise wichtige Elemente zur Verbesserung der Praxis der Öffent-
lichkeitsbeteiligung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkungen des Gesetzes zur Verbesse-

rung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststel-
lungsverfahren ein?
Welche Impulse konnten bisher durch das Gesetz ausgelöst werden, und wel-
che konkreten Verbesserungen sind nachweislich auf das Gesetz zurückzu-
führen?

2. Wie viele Zulassungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben des Bundes wur-
den in den Jahren 2013 und 2014 in Deutschland öffentlich ausgelegt (bitte
nach Vorhaben der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die Bun-
desfernstraßen und Projekten im Bundeswasserstraßennetz aufschlüsseln)?
Welche Entwicklung der Anzahl öffentlicher Beteiligungen ist feststellbar?

3. In welchen öffentlich durchgeführten Zulassungsverfahren für Infrastruktur-
vorhaben des Bundes sind frühzeitige Beteiligungen im Sinne des Gesetzes
zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden (bitte unter Benennung der
Vorhaben und des prozentualen Anteils)?

Drucksache 18/3886 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Erfahrungen mit frühzeitiger Beteiligung sind nach Verabschiedung
des neuen Gesetzes konkret gemacht worden, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung mit Blick auf eine weitere Verbesserung der Öffentlich-
keitsbeteiligung daraus?

5. Wie ist in diesem Zusammenhang – getrennt nach den verschiedenen Arten
und Bereichen der Planfeststellungsverfahren – die Entwicklung der Erörte-
rungstermine?

6. Nutzen die Zulassungsbehörden eher wieder verstärkt das konsultative Ele-
ment der Erörterungstermine, und wenn ja, welche generellen Erfahrungen
sind seit 2010 gemacht worden?

7. In welchen Bereichen und in welchen Fällen gelang diese Verbindung for-
meller und informeller Beteiligungsformate, und was unternimmt die Bun-
desregierung, um die Praxis in den Bundesländern hierbei wirksam zu un-
terstützen?

8. Wie schätzt die Bundesregierung ganz generell die Wirksamkeit der Öffent-
lichkeitsbeteiligung seit Beginn der 17. Legislaturperiode ein?

9. Welche praktischen Maßnahmen zur Flankierung des Gesetzes zur Öffent-
lichkeitsbeteiligung, insbesondere zur Unterstützung des Vollzugs der Län-
derbehörden, sind seitens der Bundesregierung in Vorbereitung bzw. ange-
dacht?

10. Gibt es zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten Begleit-
forschungsvorhaben, und wenn ja, von wem werden diese durchgeführt?

11. Welche Zwischenergebnisse sind der Bundesregierung zum Pilotprojekt bei
der Planung der A 33 Nord im Rahmen des Modellprojektes der Bertels-
mann Stiftung bekannt, und welche dort gesammelten Erfahrungen sind
übertragbar auf andere Vorhaben?

Berlin, den 28. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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