BT-Drucksache 18/3883

Havarie des Tankers "Silver Carla" in der Nordsee

Vom 28. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3883
18. Wahlperiode 28.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Havarie des Tankers „Silver Carla“ in der Nordsee

Das Öltankschiff „Silver Carla“ trieb am 12. Januar 2015 manövrierunfähig in
der Nordsee. Bei der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Wettersituation mit star-
kem Sturm und entsprechend hohem Wellengang benötigte das Schiff unver-
züglich Hilfe. Zur Koordination der Rettung von Unglücksfällen auf Nord- und
Ostsee ist seit dem Jahr 2003 das gemeinsame Havariekommando des Bundes
und der Küstenländer zuständig und war somit auch mit diesem Fall befasst. In-
nerhalb von zwei Tagen konnte der Havarist nach Wilhelmshaven in sicheres
Fahrwasser geschleppt werden. An Schiff und Meeresumwelt entstand kein
Schaden, doch die latente Gefahr, die von einem beladenen havarierten Tanker
für die Meeresumwelt ausgeht, ist immens.
Nach erfolgreicher Herstellung von Schleppverbindungen mit zwei Schleppern
konnte der Havarist erfolgreich von der Küste freigehalten und bis zur Wetter-
besserung im freien Seeraum verbleiben. Anschließend konnte die Notschlepp-
verbindung gelöst und an einen anderen Schlepper übergeben werden, der mit
Unterstützung durch einen weiteren Schlepper den Havaristen nach Wilhelms-
haven brachte.
Nach Pressemitteilungen des Havariekommandos (www.havariekommando.de),
der gemeinsamen Koordinierungseinrichtung von Bund und Küstenländern für
das maritime Unfallmanagement, waren an diesem Einsatz das bundeseigene
Mehrzweckschiff „Mellum“, vier Schlepper sowie je ein Hubschrauber der
Bundespolizei und der Deutschen Marine beteiligt.
Der Schutz der deutschen Küsten und des Weltnaturerbes Wattenmeer vor hava-
rierten Schiffen und vor der Gefahr von Ladung und Treibstoffvorrat ist Ziel des
Schutz- und „Sicherheitskonzeptes Deutsche Küste“ der Bundesregierung. Ein
wichtiger Baustein dieses Konzeptes ist das Notschleppkonzept, das von der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit bundeseigenen sowie langfristig ge-
charterten Notfallschleppern umgesetzt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wo befand sich nach Kenntnis der Bundesregierung der havarierte Tanker

„Silver Carla“ zum Zeitpunkt des Maschinenausfalls und in welchem Betriebs-
zustand (Fahrt oder Drift über Grund, vorherige und aktuelle Ladung – Art,
Menge –, inertisierte Tanks, ausgebrachte Anzahl der Anker und Kettenlän-
gen, mitgeführter Brennstoff – Art und Menge)?

Drucksache 18/3883 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Über welche Notschleppeinrichtungen auf welcher rechtlichen oder tech-
nischen Grundlage (Forderung der International Maritime Organization,
Flaggenstaat, Klassifikationsgesellschaft, Versicherung, reedereieigenes
ISM-System) verfügte nach Kenntnis der Bundesregierung der Havarist?

3. Aus welchem Grund hat der Havarist nach Kenntnis der Bundesregierung
wann Hilfe durch staatliche Kräfte angefordert?

4. Welche Maßnahmen hatte die Schiffsführung des Havaristen nach Kenntnis
der Bundesregierung nach dem Maschinenausfall sowie während des Not-
schleppeinsatzes eingeleitet, geplant oder durchgeführt?

5. Wann erhielt nach Kenntnis der Bundesregierung welche behördliche Ein-
richtung erstmals Kenntnis von dem Maschinenausfall, und welche Maß-
nahmen wurden von dieser wann eingeleitet?

6. Welche Wasserfahrzeuge kamen nach Kenntnis der Bundesregierung
während der Havarie in welchem Zeitraum aus welchem Grund auf wessen
Anweisung mit welcher Aufgabe zum Einsatz (bitte Name, Reederei, bei
bundeseigenen oder gecharterten Fahrzeugen: geräteführendes bzw. zustän-
diges Amt, Abmessungen – Länge, Breite, Tiefgang –, Schleppleistung, Ge-
schwindigkeit angeben)?

7. Welche Wasserfahrzeuge haben nach Kenntnis der Bundesregierung aus
welchem Grund während der Havarie eine Schleppverbindung mit dem Ha-
varisten hergestellt?

8. Von wem (Besatzung oder Boardingteam) wurde nach Kenntnis der Bun-
desregierung auf dem Havaristen wann aus welchem Grund eine Schlepp-
verbindung mit welchem Schlepper hergestellt?

9. Von welchem Hubschrauber wurde das Boardingteam wann und aus wel-
chem Grund auf dem Havaristen abgesetzt?

10. Welches Bergungsunternehmen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
wann vom Havaristen beauftragt, welche Maßnahmen durchzuführen?

11. Welcher Notschlepper hatte nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeit-
punkt der Havarie seine Bereitschaftsposition in der Deutschen Bucht aus
welchem Grund nicht eingenommen?

12. Aus welchem Grund stand nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
10. Januar 2015 welcher Notschlepper in welchen Zeiträumen für diese
Aufgabe aus welchem Grund nur eingeschränkt oder gar nicht auf der ihm
im Notschleppkonzept zugewiesenen Bereitschaftsposition zur Verfügung?

Berlin, den 28. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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