BT-Drucksache 18/3854

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/506 - Marktmacht brechen - Wohnungsnot durch Sozialen Wohnungsbau beseitigen

Vom 28. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3854
18. Wahlperiode 28.01.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/506 –

Marktmacht brechen – Wohnungsnot durch Sozialen Wohnungsbau
beseitigen

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung
auffordern,
Maßnahmen zur bedarfsgerechten Förderung des Sozialen Wohnungsbaus zu

ergreifen die geeignet sind, jährlich 150 000 neue mietpreisgebundene Wohnun-
gen zu schaffen,

die seit 2006 in ihrer Höhe unveränderten Kompensationszahlungen des Bundes
für die Wohnraumförderung von 518 Mio. jährlich auf 700 Mio. Euro jährlich
zu erhöhen und mindestens bis 2019 zu verstetigen,

dafür Sorge zu tragen, dass die Länder in gleicher Höhe ihren finanziellen Bei-
trag leisten,

die Mittel zweckgebunden ausschließlich dem Sozialen Wohnungsbau zur Ver-
fügung zu stellen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/3854 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/506 abzulehnen.

Berlin, den 28. Januar 2015

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Sylvia Jörrißen
Berichterstatterin

Klaus Mindrup
Berichterstatter

Heidrun Bluhm
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3854

Bericht der Abgeordneten Sylvia Jörrißen, Klaus Mindrup, Heidrun Bluhm und
Christian Kühn (Tübingen)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/506 wurde in der 17. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Februar 2014
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zur
Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Wirtschaft und Ener-
gie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordern,
Maßnahmen zur bedarfsgerechten Förderung des Sozialen Wohnungsbaus zu ergreifen die geeig-

net sind, jährlich 150 000 neue mietpreisgebundene Wohnungen zu schaffen,
die seit 2006 in ihrer Höhe unveränderten Kompensationszahlungen des Bundes für die Wohn-

raumförderung von 518 Mio. jährlich auf 700 Mio. Euro jährlich zu erhöhen und mindestens bis
2019 zu verstetigen,

dafür Sorge zu tragen, dass die Länder in gleicher Höhe ihren finanziellen Beitrag leisten,
die Mittel zweckgebunden ausschließlich dem Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/506 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/506 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 18/506 in
seiner 34. Sitzung am 28. Januar 2015 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, sie stimme insofern in der Analyse mit den Antragstellern überein, als
dass grundsätzlich mehr bezahlbarer Wohnraum benötigt werde. Deshalb hätten die Koalitionsfraktionen von
CDU/CSU und SPD die Mietpreisbremse und die Wohngelderhöhung auf den Weg gebracht. Die antragstel-
lende Fraktion setze aber allein auf den Sozialen Wohnungsbau; sie verkenne, dass der Bund seit der Födera-
lismusreform nicht mehr zuständig sei. Man habe Kompensationsmittel in Höhe von 518 Mio. Euro bis zum
Jahre 2019 für die Länder bereitgestellt. Viele Bundesländer würden die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau
nicht für den vorgesehenen Zweck einsetzen und damit ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Auch gehe
es für die Länder darum, die einzelnen Programme attraktiv für Investoren auszugestalten. Hierfür müsse auch
in dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen mit den Ländern geworben werden. Allein mit dem Ruf
nach mehr Fördermitteln mache es sich die antragstellende Fraktion zu einfach.
Die Fraktion der SPD bekräftigte, dass in erster Linie die Verantwortung bei den Ländern liege. Teilweise
habe es eine Fehleinschätzung der Entwicklung des Wohnungsmarktes im Zusammenhang mit der demogra-
phischen Entwicklung gegeben; Deutschland habe sich zum Einwanderungsland entwickelt, weswegen auch
mehr Wohnraum benötigt werde. Sie verwies auf die Bauministerkonferenz, wonach die Bundesländer nun-
mehr regelmäßig über die Verwendung der Fördermittel berichten müssten. Insofern habe schon ein Umdenken
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Drucksache 18/3854 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

stattgefunden. Die Fraktion der SPD vermisse aber in dem Antrag der Linken innovative Ansätze. Es müsse
zunächst darum gehen, die Effizienz zu steigern, bevor weitere öffentliche Gelder ausgegeben würden.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sie habe diesen Antrag eingebracht, da alle bisherigen gesetzgeberischen
Maßnahmen sich nicht positiv ausgewirkt hätten; eher habe sich mittlerweile die Lage verschärft. Heutzutage
sei der Soziale Wohnungsbau kein Korrektiv mehr zur privaten Wohnungswirtschaft. Die Fraktion schätze,
dass etwa 5,6 Mio. Wohnungen im sozialen Sektor gebraucht würden, um alle diejenigen, die einen Anspruch
auf einen Wohnberechtigungsschein hätten, mit Wohnraum zu versorgen. Derzeit existierten noch 1,4 Mio.
soziale Wohnungen, jedes Jahr fielen jedoch mehr als 100 000 Wohnungen aus der Sozialbindung heraus. Die
Wohnungsnot sei, insbesondere in den Großstädten, sehr groß. Es werde mehr Sozialer Wohnungsbau ge-
braucht, die Zweckbindung müsse wieder hergestellt werden. Es brauche dringend eine grundsätzliche Kehrt-
wende auf dem Wohnungsmarkt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, es sei zu kurz gegriffen, wenn man in dieser wichtigen
Debatte bei der Frage der Verantwortung ausschließlich auf die Länder verweise. Sie forderte die Bundesre-
gierung auf, sich vielmehr gemeinsam mit den Ländern zu beraten, wie es mit dem Sozialen Wohnungsbau
weitergehen solle. Es werde in Deutschland zwar viel gebaut, allerdings gerade nicht im Sozialen Wohnungs-
bau. Über Jahrzehnte sei das Thema Sozialer Wohnungsbau vernachlässigt worden. Altbestände seien privati-
siert und zu Spekulationsobjekten an den Aktienmärkten geworden; hier müsse man gegensteuern. Die Fraktion
wies darauf hin, dass im Jahre 2019 die Fördermittel auslaufen würden, gleichzeitig aber die Schuldenbremse
in den Ländern wirksam werde. Es werde dann umso schwerer, mehr Sozialen Wohnungsbau in den Bundes-
ländern zu erreichen. Abschließend betonte die Fraktion, sie halte den Antrag für wichtig und notwendig, al-
lerdings nicht für ausreichend.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/506 abzulehnen.

Berlin, den 28. Januar 2015

Sylvia Jörrißen
Berichterstatterin

Klaus Mindrup
Berichterstatter

Heidrun Bluhm
Berichterstatterin

Christian Kühn (Tübingen)
Berichterstatter

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