BT-Drucksache 18/3825

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/1617 - Bundestagsmehrheit nutzen - Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/2630 - Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Cornelia Möhring, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/303- Den Bundesratsbeschluss zur rezeptfreien Pille danach schnell umsetzen d) Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/492 - Selbstbestimmung bei der Notfallverhütung stärken - Pille danach mit Wirkstoff Levonorgestrel schnell aus der Verschreibungspflicht entlassen

Vom 26. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3825
18. Wahlperiode 26.01.2015
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler,
Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/1617 –

Bundestagsmehrheit nutzen – Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht
entlassen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler,
Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/2630 –

Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Cornelia Möhring, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/303 –

Den Bundesratsbeschluss zur rezeptfreien Pille danach
schnell umsetzen

d) Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws,
Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 18/492 –

Selbstbestimmung bei der Notfallverhütung stärken – Pille danach mit
Wirkstoff Levonorgestrel schnell aus der Verschreibungspflicht entlassen

Drucksache 18/3825 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
A. Problem
Zu Buchstabe a

Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die derzeit geltende Verschreibungspflicht
für hormonelle Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel („Pille da-
nach“) aus gesundheitspolitischer Sicht nicht zu begründen sei. Auch der Sachver-
ständigenausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) plädiere für die Entlassung des Wirkstoffes Levo-
norgestrel aus der Verschreibungspflicht. Die Abgabe der „Pille danach“ in Apothe-
ken ohne ärztliche Verschreibung würde den Frauen eine niedrigschwellige Mög-
lichkeit zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft eröffnen.

Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, der Forderung des Bundesrates zu
entsprechen und Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel schnellst-
möglich aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die derzeit geltende Verschreibungspflicht
für hormonelle Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel („Pille da-
nach“) aus gesundheitspolitischer Sicht nicht zu begründen sei. Auch der Sachver-
ständigenausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) plädiere für die Entlassung des Wirkstoffes Levon-
orgestrel aus der Verschreibungspflicht. Die Abgabe der „Pille danach“ in Apothe-
ken ohne ärztliche Verschreibung würde den Frauen eine niedrigschwellige Mög-
lichkeit zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft eröffnen.

Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, der Forderung des Bundesrates zu
entsprechen und Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel schnellst-
möglich aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Zu Buchstabe c

Die Antragsteller weisen darauf hin, dass seit Längerem über die Entlassung der
„Pille danach“ mit dem Arzneistoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht
diskutiert werde. In nahezu allen europäischen Ländern sei das Arzneimittel inzwi-
schen rezeptfrei erhältlich.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die vom Bundesrat mit Beschluss vom 8.
November 2013 geänderte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschrei-
bungsverordnung und die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche
Arzneimittel schnellstmöglich in Kraft zu setzen, um zu gewährleisten, dass Notfall-
kontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel ab dem 1. Mai 2014 rezeptfrei er-
hältlich seien.

Zu Buchstabe d

Die Antragsteller führen aus, dass der niedrigschwellige Zugang zum Notfallverhü-
tungsmittel „Pille danach“ ein wesentliches Element der Selbstbestimmung von
Frauen und ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte bilde. Wie unter anderem die
Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von 2003 und 2014
zeigten, gebe es keine sachlichen Gründe, die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“
mit dem Wirkstoff Levonorgestrel abzulehnen.

Die Bundesregierung wird daher unter anderem aufgefordert, unverzüglich der vom
Bundesrat geforderten Änderung der Arzneimittelverordnung bezüglich des Wirk-
stoffs Levonorgestrel zuzustimmen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3825
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/1617 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/2630 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c
Erledigterklärung des Antrags auf Drucksache 18/303 mit den Stimmen aller
Fraktionen.

Zu Buchstabe d
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/492 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme eines Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.
Drucksache 18/3825 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 18/1617 abzulehnen,
b) den Antrag auf Drucksache 18/2630 abzulehnen,
c) den Antrag auf Drucksache 18/303 für erledigt zu erklären,
d) den Antrag auf Drucksache 18/492 abzulehnen.

Berlin, den 14. Januar 2015

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Edgar Franke
Vorsitzender

Mechthild Rawert
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3825
Bericht der Abgeordneten Mechthild Rawert

I. Überweisung

Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/1617 in seiner 39. Sitzung am 6. Juni 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außer-
dem hat er den Antrag zur Mitberatung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/2630 in seiner 54. Sitzung am 25. September 2014
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Au-
ßerdem hat er den Antrag zur Mitberatung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über-
wiesen.
Zu Buchstabe c
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/303 in seiner 14. Sitzung am 13. Februar 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außer-
dem hat er den Antrag zur Mitberatung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Zu Buchstabe d
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/492 in seiner 14. Sitzung am 13. Februar 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außer-
dem hat er den Antrag zur Mitberatung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a
Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die derzeit geltende Verschreibungspflicht für hormonelle Notfallkont-
razeptiva („Pille danach“) aus gesundheitspolitischer Sicht nicht zu begründen sei. Auch der Sachverständi-
genausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
plädiere für die Entlassung des Wirkstoffes Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht. Nach Angaben des
BfArM hätten klinische Studien keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass die Einnahme des Wirkstoffs
schwere Nebenwirkungen zur Folge haben könne. Die Abgabe der „Pille danach“ in Apotheken ohne ärztliche
Verschreibung würde den Frauen somit eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Verhinderung einer ungewoll-
ten Schwangerschaft eröffnen.
Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, der Forderung des Bundesrates zu entsprechen und Notfallkont-
razeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel schnellstmöglich aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Zu Buchstabe b
Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die derzeit geltende Verschreibungspflicht für hormonelle Notfallkont-
razeptiva („Pille danach“) aus gesundheitspolitischer Sicht nicht zu begründen sei. Auch der Sachverständi-
genausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
plädiere für die Entlassung des Wirkstoffes Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht. Nach Angaben des
BfArM hätten klinische Studien keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass die Einnahme des Wirkstoffs
schwere Nebenwirkungen zur Folge haben könne. Die Abgabe der „Pille danach“ in Apotheken ohne ärztliche
Verschreibung würde den Frauen somit eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Verhinderung einer ungewoll-
ten Schwangerschaft eröffnen.
Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, der Forderung des Bundesrates zu entsprechen und Notfallkont-
razeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel schnellstmöglich aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Zu Buchstabe c
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass seit Längerem über die Entlassung der „Pille danach“ mit dem Arz-
neistoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht diskutiert werde. In nahezu allen europäischen Ländern
sei das Arzneimittel inzwischen rezeptfrei erhältlich.

Drucksache 18/3825 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die vom Bundesrat mit Beschluss vom 8. November 2013 geänderte
Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und die Verordnung über apotheken-
pflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel schnellstmöglich in Kraft zu setzen, um zu gewährleisten, dass
Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel ab dem 1. Mai 2014 rezeptfrei erhältlich seien.
Zu Buchstabe d
Die Antragsteller führen aus, dass der niedrigschwellige Zugang zum Notfallverhütungsmittel „Pille danach“
ein wesentliches Element der Selbstbestimmung von Frauen und ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte
bilde. Es gebe keine sachlichen Gründe, die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levon-
orgestrel abzulehnen. Ebenso wie in nahezu allen anderen europäischen Ländern müsse auch für die Frauen in
Deutschland durch die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ eine niedrigschwellige, selbstbestimmte und zeit-
nahe Möglichkeit zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft in Notfallsituationen ermöglicht wer-
den.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, unverzüglich die vom Bundesrat geforderte Herausnahme der
„Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht umzusetzen und zu regeln,
dass bei einer ärztlichen Verschreibung eines Notfallkontrazeptivums an Frauen bis zum vollendeten 20. Le-
bensjahr die Kosten sowohl für die verschreibungspflichtige als auch die zukünftig nicht verschreibungs-
pflichte „Pille danach“ von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Darüber hinaus sollen
Entscheidungshilfen für die Beratung in Apotheken erstellt werden.

III. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses

Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 25. Sitzung am 14. Januar 2015 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/1617 abzulehnen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 25. Sitzung am 14. Januar 2015 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/2630 abzulehnen.
Zu Buchstabe c
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 25. Sitzung am 14. Januar 2015
einstimmig beschlossen, den Antrag auf Drucksache 18/303 für erledigt zu erklären.
Zu Buchstabe d
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 25. Sitzung am 14. Januar 2015 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/492 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 6. Sitzung am 19. Februar 2014 die Beratungen zu dem Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/303 sowie zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 18/492 aufgenommen.
In der 9. Sitzung am 2. April 2014 hat der Ausschuss für Gesundheit den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf
Drucksache 18/303 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Tagesordnung abgesetzt.
In der 10. Sitzung am 7. Mai 2014 hat der Ausschuss für Gesundheit den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf
Drucksache 18/303 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Tagesordnung abgesetzt.
In seiner 12. Sitzung am 21. Mai 2014 hat der Ausschuss für Gesundheit die Beratungen zu den Anträgen der
Fraktionen DIE LINKE. auf Drucksache 18/303 und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/492
fortgesetzt und beschlossen, zu den Anträgen eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3825
In seiner 16. Sitzung am 2. Juli 2014 wurde der Ausschuss für Gesundheit durch den Vorsitzenden, Dr. Edgar
Franke, informiert, dass der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/303 durch den
gleichlautenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/1617 ersetzt wird. Der Ausschuss für
Gesundheit hat die Beratung zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/1617 aufgenommen
und beschlossen, zu diesem Antrag eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Die öffentliche Anhörung zu beiden Anträgen hat in der 17. Sitzung am 2. Juli 2014 stattgefunden. Als Sach-
verständige waren eingeladen: Dr. Christian Albring, Dr. Julia Bartley, Dr. Christoph Baumgärtel, Prof. Dr.
Sara Brucker, Gabriele Glorius, Dr. Ulrich Hagemann, Prof. Dr. Daphne Hahn, Prof. Dr. Hermann Rudolf
Hepp, Dr. Adelheid Wahlen und Prof. Dr. Diethelm Wallwiener. Auf das Wortprotokoll und die als Ausschuss-
drucksachen verteilten Stellungnahmen der Sachverständigen wird verwiesen.
In der 18. Sitzung am 24. September 2014, in der 21. Sitzung am 8. Oktober 2014, in der 22. Sitzung am 15.
Oktober 2014, in der 23. Sitzung am 5. November 2015, in der 25. Sitzung am 12. November 2015, in der 26.
Sitzung am 3. Dezember 2014 und in der 27. Sitzung am 17. Dezember 2014 hat der Ausschuss für Gesundheit
die Anträge der Fraktion DIE LINKE. auf den Drucksachen 18/303 und 18/1617 sowie den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/492 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Tagesordnung
abgesetzt.
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 23. Sitzung am 5. November 2014 die Beratung zu dem Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/2630 aufgenommen.
In der 25. Sitzung am 12. November 2015, in der 26. Sitzung am 3. Dezember 2014 und in der 27. Sitzung am
17. Dezember 2014 hat der Ausschuss für Gesundheit den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
18/2630 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Tagesordnung abgesetzt.
In seiner 28. Sitzung am 14. Januar 2015 hat der Ausschuss für Gesundheit seine Beratungen zu den vier An-
trägen auf den Drucksachen 18/303, 18/1617, 18/2630 und 18/492 fortgesetzt und abgeschlossen.
Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Anträge auf den
Drucksachen 18/1617, 18/2630 und 18/492 abzulehnen. Außerdem empfiehlt er mit den Stimmen aller Frakti-
onen, den Antrag auf Drucksache 18/303 für erledigt zu erklären.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die Entscheidung der EU-Kommission eine neue Ausgangslage
geschaffen habe. Diese hätten die Koalitionsfraktionen genutzt, um in erneuten Beratungen zu einer guten Lö-
sung im Interesse der betroffenen Frauen zu kommen. Es sei nun ein vorrangiges Ziel, allen Frauen eine infor-
mierte Entscheidung über die Nutzung der Notfallkontrazeptiva zu ermöglichen. Dies setze eine gute und aus-
führliche Beratung voraus. Das Ministerium arbeite zurzeit in Gesprächen mit allen Beteiligten daran, die ent-
sprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen. Weiterhin sei es ein Anliegen der CDU/CSU-Fraktion, dass
die Frauen den für sie am geeignetsten der beiden in der Apotheke erhältlichen Wirkstoffe erhielten. Gute und
abgestimmte Lösungen werde man auch im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit und das Heilmittelwerbege-
setz vorlegen. Daran werde man jetzt arbeiten und kurzfristig für eine rechtssichere Lösung sorgen.
Die Fraktion der SPD vertrat die Auffassung, dass die Koalitionsfraktionen die Beratungszeit gut genutzt
hätten, um in Übereinstimmung mit der Entscheidung der EU-Kommission und in Abstimmung mit dem Mi-
nisterium zu einer einheitlichen Lösung zu kommen. Es werde in Kürze einen Verordnungsentwurf des Minis-
teriums für Gesundheit geben, der beide Wirkstoffe, Uliprestalacetat und Levonorgestrel, von der Verschrei-
bungspflicht entbinde. Die Bundesregierung werde in diesem Zusammenhang auch Regelungen für die Kos-
tenerstattung treffen und sich mit den Konsequenzen für das Heilmittelwerbegesetz befassen. Die Koalitions-
regierung werde ein einheitliches Konzept vorlegen, dass den betroffenen Frauen eine selbstbestimmte und
informierte Entscheidung über den Gebrauch von Notfallkontrazeptiva ermögliche. Die Notwenigkeit für die
beiden Anträge sei deshalb nicht weiter gegeben.
Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass die Entscheidung der EU-Kommission die Forderung ihrer Frak-
tion bestätigt habe. Es sei bezeichnend, dass erst jetzt auch das national zugelassene Präparat mit dem Wirkstoff
Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen werde. Die Bundesregierung sei auf die nicht unerwar-
tete Entscheidung der EU-Kommission schlecht vorbereitet. Es gebe keine Überlegungen, wie der Zugang zu
Notfallverhütungspräparaten für junge Frauen oder Frauen mit sozialer Benachteiligung barrierefrei und kos-
tenfrei zu gewährleisten sei. Ebenso wenig gebe es Vorschläge, wie die jetzt rechtlich mögliche Ausweitung
der Werbung zu verhindern sei.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3825 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass die Bundesregierung durch die nicht unerwartete
Entscheidung der EU-Kommission, die Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Uliprestalacetat aufzuheben,
gezwungen worden sei, ihre ablehnende Haltung gegenüber der von ihrer Fraktion bereits seit einem Jahr ge-
forderte Rezeptfreiheit der „Pille danach“ aufzugeben. Die Koalition habe die Beratungszeit nicht genutzt, um
sowohl Lösungen im Hinblick auf die Kostenerstattung als auch für die Vorbereitung einer guten Beratung
durch die Apotheken vorzulegen. Es gehöre nun ein fester Zeitplan auf den Tisch, wie die Entscheidung der
EU, die zum Handeln zwinge, schnellstmöglichst umgesetzt werde. Insofern seien die Inhalte der vorliegenden
Oppositionsanträge nach wie vor sehr aktuell.

Berlin, den 14. Januar 2015

Mechthild Rawert
Berichterstatterin

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