BT-Drucksache 18/3731

Mehrweganteil an Getränkeverpackungen erhöhen

Vom 14. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3731
18. Wahlperiode 14.01.2015
Antrag
der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, Bärbel
Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Harald Ebner, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Stephan
Kühn (Dresden),Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Friedrich Ostendorff,
Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehrweganteil an Getränkeverpackungen erhöhen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen weisen gegenüber
Einweggetränkeverpackungen klare Umweltvorteile auf. Dies belegen verglei-
chende Ökobilanzen anhand der geringeren CO2-Emissionen, besseren Transport-
und Distributionswerte, hohen Umlaufzahlen im Fall von Glas- und PET-Mehrweg,
hohen Recyclingquoten und bei Getränkekartons anhand der Herstellung aus dem
nachwachsenden Rohstoff Holz.

Die Verpackungsverordnung legt ein Ziel von 80 Prozent Mehrweg und ökologisch
vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (MövE) fest, um deren ökologische
Vorteile zu fördern. Diese Zielmarke wird seit dem Jahr 2004 aber kontinuierlich
unterschritten und nimmt jedes Jahr weiter ab. Einwegflaschen aus Kunststoff ver-
drängen zunehmend Mehrwegflaschen vom Markt. Im Jahr 2012 betrug der Anteil
nur noch 47 Prozent.

Es ist aus ökologischen Gründen nicht akzeptabel, dass die Zielmarke der Verpa-
ckungsverordnung von mindestens 80 Prozent ökologisch vorteilhafter Verpackun-
gen weiter unterschritten wird, ohne dass effektive Gegenmaßnahmen ergriffen wer-
den. Der sinkende Anteil von Mehrwegflaschen zeigt die Notwendigkeit, umgehend
Maßnahmen zu ergreifen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

umgehend zusätzliche Maßnahmen für die Stärkung des Mehrweganteils an Geträn-
keverpackungen zu ergreifen, um die in der Verpackungsverordnung vorgesehenen
80 Prozent ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen zeitnah wieder zu errei-
chen. Diese zusätzlichen Maßnahmen beinhalten
1. die Weiterentwicklung des Einwegpfandes zu einer ökologischen Lenkungsab-

gabe auf Einwegverpackungen;
2. die Ausweitung der Pfandpflicht auf die Getränkesegmente Fruchtsäfte,

Fruchtnektare, Gemüsesäfte und Gemüsenektare;
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3731 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. die Festlegung einer klaren Unterscheidung von „Einweg-“ und „Mehrweg“ auf

der Getränkeverpackung selber. Kundinnen und Kunden müssen auf einen Blick
erkennen können, ob es sich um eine umweltfreundliche oder eine ökologisch
nachteilige Verpackung handelt;

4. die Durchführung einer öffentlichen Informationskampagne für das Mehrweg-
system.

Berlin, den 13. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.