BT-Drucksache 18/3714

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2014

Vom 7. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3714
18. Wahlperiode 07.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau,
Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion
DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
31. Dezember 2014

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungs-
bzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, wes-
halb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.
Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland leben-
den Flüchtlinge in den letzten eineinhalb Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender
Zugangszahlen – deutlich gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge
(Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich deutlich
von über 200 000 im Jahr 1997 auf gut 122 000 zum Stand 31. Dezember 2013
(vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 18/1033), vor allem infolge massen-
hafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Ein-
bürgerungen und Ausreisen. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten
und asylsuchenden Flüchtlinge sank noch stärker von knapp 650 000 (Ende
1997) auf etwa 205 000 Personen (Ende 2013).
Zum Stand 31. Dezember 2013 lebten weiterhin 45 500 Menschen mit einem so
genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und etwa 6 000 Personen
aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a des AufenthG.
Rund 50 000 Personen verfügten Ende 2013 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a
AufenthG), etwa 49 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer
Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie 21 500 Personen aus
dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG).
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichen Aufenthalts-
status in Deutschland sank von über eine Million im Jahr 1997 auf etwa 500 000
im Jahr 2013.
Über 214 000 Menschen wurden seit Anfang der 90er-Jahre zudem als „jüdische
Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion dauerhaft aufgenom-
men.

Drucksache 18/3714 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesre-

publik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 AsylVfG und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum
31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Ge-
schlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzie-
ren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz,
bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember
2014 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundeslän-

der?
4. Bei wie vielen der in Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsver-

fahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2014 an-
hängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Status
differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anord-
nung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestopprege-
lungen gelten derzeit in den einzelnen Bundesländern?

7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundeslän-
dern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a, b und c
in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)?

8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 31. Dezember 2014 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht und
Bundesländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3714
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklä-
rung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?

10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepu-
blik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt
wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und in der
Summe auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?

14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepu-
blik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?

15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b
(bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Auf-
enthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepu-
blik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung
nach §60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Bundes-
ländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepu-
blik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 29 Absatz 2
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

Drucksache 18/3714 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn,
zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15,
16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre
und älter als 70 Jahre) und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

20. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2014 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Ge-
schlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundeslän-
dern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie sollte
die Verteilung der Asylsuchenden nach dem Königsteiner Schlüssel eigent-
lich sein (bitte eine rechnerische Verteilung der Zahl der in Deutschland le-
benden Asylsuchenden auf die Bundesländer entsprechend des Königsstei-
ner Schlüssels vornehmen), und wie sind entsprechende Abweichungen
zwischen der realen Zahl und der rechnerischen Zahl nach dem Königstei-
ner Schlüssel zu erklären?

21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2014
in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthaltssta-
tus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wur-
den im Jahr 2014 durch das Bundesamt für Migration bzw. – soweit vorlie-
gend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach
Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember
2014 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

24. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2014 im Ausländerzentral-
register (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder
eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-
Bürger waren hierunter, und wie viele dieser Personen waren unmittelbar
ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember
2014 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

26. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2014 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten be-
reits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Geschlecht, den Bun-
desländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

27. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG):
illegale Einreise bzw. illegaler Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum
31. Dezember 2014 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu die-
sem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele seit
mehr als sechs Jahren (bitte nach Geschlecht, Aufenthaltsstatus und den
fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3714
b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand
31. Dezember 2014 bzw. im Jahr 2014 nach § 54 Nummer 6 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2014 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2
Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2014 bzw. waren zum 31. Dezember
2014 zur Festnahme ausgeschrieben und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2014 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren)?

d) Wie viele Personen wurden im Jahr 2014 aufgegriffen, die über keinen
Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel oder Visum abge-
laufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtig-
sten Herkunftsländern und Geschlecht differenziert antworten)?

28. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2014 bzw.
insgesamt bis zum 31. Dezember 2014 die Zustimmung zur Beschäftigung
erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie
viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2014 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den zehn wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2014 erfolgten ohne Vorrang-Prüfung

nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG (bitte
nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?

b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2014 nach § 32 der Beschäfti-
gungsverordnung – BeschV – an geduldete Personen oder Asylsuchende
erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?

c) Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung
dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem Anteil im Jahr 2014 die Be-
schäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV nicht erlaubt wurde?

d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2014 die Zustimmungsfiktion nach § 36
BeschV zur Anwendung, wie häufig nutzten Arbeitgeber die Beschleu-
nigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV, und wie bewertet die
Bundesregierung die Regelung inzwischen?

e) Wie häufig wurde im Jahr 2014 eine Zustimmung nach § 37 BeschV er-
teilt?

Berlin, den 7. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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