BT-Drucksache 18/3706

Unklarheiten bezüglich des Bauabschnitts 2.2 der Autobahn 281

Vom 7. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3706
18. Wahlperiode 07.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Annette Groth, Thomas Lutze
und der Fraktion DIE LINKE.

Unklarheiten bezüglich des Bauabschnitts 2.2 der Autobahn 281

Die Autobahn 281 in Bremen als nordwestliche Eckverbindung zwischen der
A 1 und der A 27 befindet sich seit mehr als drei Jahrzehnten in der Planung. Le-
diglich einzelne Bauabschnitte wurden bisher realisiert. Die Anbindung an die
A 1 südlich von Bremen und die A 27 Richtung Bremerhaven und Cuxhaven
durch eine Weserquerung stehen noch aus.
Mit der A 281 als Autobahnring um Bremen herum soll laut der Projekt-
managementgesellschaft DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
-bau GmbH und dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Dr. Joachim Lohse,
die Güterverkehrsanbindung der bremischen Wirtschaftszentren verbessert und
Wohngebiete in der Hansestadt vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Im Bremer Süden war dafür bis zum Jahr 2003 im „Vordringlichen Bedarf“ des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) ein Bauabschnitt 5 der A 281 von der Bre-
mer Neustadt unter der Start- und Landebahnerweiterung des Flughafens hin-
durch zur A 1 bei Brinkum vorgesehen.
Im BVWP aus dem Jahr 2003 wurde dieses Konzept jedoch aufgegeben. Zu-
nächst soll mit dem Bauabschnitt 2.2 ein Lückenschluss zur A 1 Richtung
Hamburg/Hannover umgesetzt werden. Die Verbindung zur A 1 bei Brinkum
steht als Bundesstraße 6 neu nur noch im Abschnitt „Weiterer Bedarf“.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat Ende Oktober
2014 den Gesehenvermerk für eine Neuplanung des Teilstücks 2.2 der A 281 er-
teilt. Es soll den bereits im Januar 2008 freigegebenen Autobahnabschnitt 2.1.
in der Bremer Neustadt an den Autobahnzubringer Arsten und zur A 1 anschlie-
ßen und führt durch Wohngebiete der Bremer Ortsteile Neustadt und Ober-
vieland. Die Neuplanung wurde notwendig, nachdem das Bundesverwaltungs-
gericht am 24. November 2010 den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss
für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hatte.
Trotz dieser planungsrechtlichen Unklarheiten und der strengen Vorgaben der
„Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015“ (Grundkonzeption)
ist der Bauabschnitt 2.2 der A 281 in der „Übersicht über die laufenden und den
Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstraßen“
(Stand: 5. September 2014) als „Laufendes Vorhaben“ klassifiziert und würde
demnach keiner erneuten gründlichen Überprüfung unterzogen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bei der Aufstellung

des BVWP 2015 der „Richtschnur“ folgen, „alle Vorhaben“ neu zu bewer-

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ten, die am Beginn des Erarbeitungsprozesses des BVWP 2015 „noch nicht
im Bau waren“ (Grundkonzeption, S. 21)?

2. Wie begründet die Bundesregierung die Aufnahme des Bauabschnitts 2.2
der A 281 in die Kategorie „Laufende Vorhaben“ (Übersicht, S. 15) ange-
sichts der Tatsache, dass für diesen Bauabschnitt keine rechtskräftige Plan-
feststellung vorliegt?

3. Wird die Realisierung dieses Bauabschnitts im Rahmen einer Öffentlich-
Privaten-Partnerschaft geprüft, und wenn ja, bis wann wird der Abschluss
eines Konzessionsvertrages angestrebt?

4. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstel-
len, dass bei der Aufstellung des BVWP 2015 der „Prüfung von Alternati-
ven […] ein deutlich höheres bekommen (wird)“ (Grundkonzeption, S. 19)?

5. Kommen nur seitens der Länder vorgeschlagene Alternativen in Betracht
(bitte begründen), und wenn nein, nach welchen Kriterien wird die Bundes-
regierung darüber entscheiden, ob und welche Alternativen geprüft werden?

6. Werden Alternativen zum Bau des Abschnitts 2.2 der A 281 geprüft?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?

7. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag von Bürgerinitiativen, zur
im BVWP 2003 vorgesehenen Linienführung vom Ende des Bau-
abschnitts 2.1 am Neuenlander Ring unter dem Bremer Flughafen hindurch
zur A 1 bei Brinkum zurückzukehren und diese als vierspurige Bundes-
straße 6 neu zu realisieren?

8. Existiert für den geplanten Bauabschnitt 2.2 eine Nutzen-Kosten-Analyse
gemäß der Vorgaben des Bewertungsverfahrens für den BVWP 2003 und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9. Auf welcher Grundlage (vor allem unterstellte durchschnittliche Verkehrs-
stärke und Zeitersparnis) wurde das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) für
dieses Teilstück ermittelt, und welcher Kostensatz wurde bei der Berech-
nung des NKV zugrunde gelegt?

10. Von welchen Kosten geht die Bundesregierung für die Realisierung des
Bauabschnittes 2.2 der A 281 aktuell aus, und von welcher durchschnitt-
lichen Verkehrsstärke ist angesichts aktueller Verkehrszählungen derzeit
auszugehen?

11. Wie unterscheidet sich nach Auffassung der Bundesregierung der verkehr-
liche und gesamtwirtschaftliche Nutzen des geplanten Bauabschnitts 2.2
von dem Nutzen einer Lösung, auf die Autobahn zum Zubringer Arsten zu
verzichten und stattdessen nur die schon im Januar 2002 planfestgestellte
ampelfreie vierspurige Auf- und Abfahrt vom Bauabschnitt 2.1 auf die B 6
zu realisieren?

12. Welche Unterschiede gibt es insbesondere bei den Komponenten der Nut-
zen-Kosten-Analyse „Verbilligung von Beförderungsvorgängen“ und „Ver-
besserung der Erreichbarkeit“?

13. Weshalb hat die Bundesregierung es bisher abgelehnt, die Kosten für den
Bau der vierspurigen Auf- und Abfahrt am Ende des Bauabschnitts 2.1 zu
übernehmen, obwohl sie von der Bremischen Bürgerschaft und vom Bremer
Senat wiederholt darum gebeten wurde?

14. In welchem Verhältnis stehen nach Ansicht der Bundesregierung die mögli-
chen Vorteile nach Freigabe des Autobahnabschnitts 2.2 zu den für den Ver-

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kehr, die Wirtschaft und die Menschen in den angrenzenden Wohngebieten
entstehenden Nachteilen und Belastungen während der Bauphase?

15. Wann wird die Prüfung abgeschlossenen sein, ob „die […] als gebunden
geltenden Vorhaben […] tatsächlich […] bis Ende 2015 in Bau gehen wer-
den“ (Grundkonzeption, S. 52), und wann werden die Prüfergebnisse ver-
öffentlicht (ggf. Veröffentlichungstermine von Zwischenberichten mit an-
geben)?

16. Von welchem Baubeginn des Abschnitts 2.2 geht die Bundesregierung aus,
und wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer rechtskräftigen
Planfeststellung zu rechnen?

17. Entfalten die einzelnen Bauabschnitte des laufenden Baus der A 281 „unab-
hängig voneinander einen verkehrlichen Nutzen“ und müssen demnach ge-
mäß der Grundkonzeption „die noch nicht begonnenen Abschnitte nach
Einzelfallprüfung ggf. in die Neubewertung des BVWP 2015“ (Grundkon-
zeption, S. 52) einbezogen werden, und wenn ja, welche (bitte begründen)?

18. Nach welchen Kriterien erfolgt diese Einzelfallprüfung?
19. Nach welchen Kriterien erfolgt die Prüfung der Unabhängigkeit des ver-

kehrlichen Nutzens (bitte exemplarisch am Bauabschnitt 2.1 darstellen)?
20. Wann wird abschließend darüber entschieden, welche Projekte im Bezugs-

fall des BVWP 2015 enthalten sein werden, und welchen Anforderungen
müssen diese Projekte genügen?

21. Gibt es besondere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich im Rah-
men der Beteiligungsphase zum BVWP 2015 konkret in den Prozess der
Aufstellung des BVWP einzubringen?

Berlin, den 7. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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