BT-Drucksache 18/3687

Environmental Goods Agreement

Vom 5. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3687
18. Wahlperiode 05.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Katharina Dröge, Oliver Krischer, Claudia
Roth (Augsburg), Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl,
Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Environmental Goods Agreement

Im Juli 2014 starteten in Genf die Verhandlungen zum sogenannten Environ-
mental Goods Agreement (EGA). Ziel des Abkommens ist es, den Handel mit
Umweltgütern zwischen 14 Vertragspartnern zu liberalisieren. Neben der Euro-
päischen Union (EU) sitzen die USA, Australien, Kanada, China, Costa Rica,
Hong Kong, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, Singapur, die Schweiz und
Chinesisch-Taipei mit am Verhandlungstisch. Diese Länder vereinen laut US-
Handelsbeauftragen (USTR) derzeit rund 86 Prozent des weltweiten Handels
mit Umweltgütern auf sich (www.ustr.gov/about-us/press-office/fact-sheets/
2014/July/WTO-EGA-Promoting-Made-in-America-Clean-Technology-
Exports-Green-Growth-Jobs). Obwohl das EGA zunächst lediglich plurilateral
ausgehandelt wird, ist das Ziel laut Bundesregierung, „die Ergebnisse multilate-
ral auf alle WTO-Mitgliedsstaaten auszuweiten“ (www.bmwi.de/DE/Themen/
Aussenwirtschaft/Handelspolitik/europaeische-handelspolitik,did=242722.
html). Die Handelserleichterungen sollen vor allem durch Zollsenkungen auf
54 in der sogenannten APEC-Liste (APEC – Asiatisch-Pazifische Wirtschafts-
gemeinschaft, www.apec.org/Meeting-Papers/Leaders-Declarations/2012/2012_
aelm/2012_aelm_annexC.aspx) benannten Umweltgüter erreicht werden. Auf
dieser sind neben Photovoltaikanlagen und Windturbinen auch Einzelteile elek-
tronischer Anlagen oder für die Effizienzsteigerung von industriellen Prozesse
benötigte Bauteile. Der Zollsatz soll bei diesen Gütern 5 Prozent des Warenwerts
nicht übersteigen. Somit handelt es sich nicht um ein Freihandelsabkommen,
sondern Intention ist laut US-Präsident Barack Obama „zu helfen, dass mehr
Staaten über die schmutzige Phase der Entwicklung springen und der ‚globalen
low-carbon-economy‘ beitreten“ (www.ustr.gov/about-us/press-office/fact-
sheets/2014/July/WTO-EGA-Promoting-Made-in-America-Clean-Technology-
Exports-Green-Growth-Jobs). Fragen zur Abdeckung von z. B. Umweltdienst-
leistungen, der Harmonisierung von technischen Vorschriften oder über die
Modalitäten der regelmäßigen Aktualisierung sind aber noch ungeklärt.

Wir fragen die Bundesregierung:
Ökonomische Auswirkungen
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Umweltgüter, und welche

Waren, Technologien oder Dienstleistungen zählt sie dazu?

Drucksache 18/3687 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn wichtigsten Um-
weltgüter, die Deutschland in Länder außerhalb der EU importiert bzw. ex-
portiert (bitte nach Warenwert/Jahr auflisten)?

3. Wie haben sich die Importe/Exporte der in Frage 2 genannten wichtigsten
Umweltgüter in den letzten zehn Jahren entwickelt?

4. Wie viel Prozent des weltweiten Handels mit Umweltgütern in Höhe wel-
chen Gesamtvolumens entfielen nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren auf die Bundesrepublik Deutschland?

5. Sind der Bundesregierung Prognosen bekannt, welches die zehn wichtigsten
Umweltgüter bis zum Jahr 2030 für die Bundesrepublik Deutschland wer-
den (bitte nach Warenwert/Jahr für Importe und Exporte auflisten)?

6. Welche Zölle werden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den
Verhandlungspartnern heute auf Umweltgüter erhoben (bitte für alle Güter
der APEC-Liste jeweils durchschnittlich und in der Spitze angeben)?

7. Welche Auswirkungen ergeben sich derzeit nach Einschätzung der Bundes-
regierung aus bestehenden Zollschranken und anderen Handelshemmnissen
für den Import von Umweltgütern in die EU und nach Deutschland?

8. Welche Auswirkungen ergeben sich derzeit nach Einschätzung der Bundes-
regierung aus bestehenden Zollschranken und anderen Handelshemmnissen
für den Export von Umweltgütern in Drittstaaten?

9. Welche Effekte hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine (weitge-
hende) Abschaffung von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen
im Rahmen des EGA?

10. Welche ökonomischen Chancen sind für die Bundesregierung mit dem Zu-
standekommen eines ambitionierten EGA verbunden, und auf welche Stu-
dien bzw. Prognosen stützt sie sich in ihrer Einschätzung?

11. Welche Branchen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung beson-
ders stark profitieren, und von welchen Effekten für Wachstum und Be-
schäftigung geht die Bundesregierung aus?

12. Welche Branchen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung durch
den Abbau von Zöllen im EGA Nachteile durch die Konkurrenz auf den
Weltmärkten erfahren, und welche Untersuchungen sind der Bundesregie-
rung hierzu bekannt?

13. Wie schätzt die Bundesregierung mögliche negative Auswirkungen durch
Umlenkungseffekte bei der Nachfrage in anderen EU-Mitgliedstaaten – weg
von Produkten „made in Germany“ – ein, und auf welche Studien stützt sie
sich dabei?

14. Sieht die Bundesregierung Risiken durch den Abschluss eines ambitionier-
ten EGA, und wenn ja, welche, und wie begegnet sie diesen?

Zeitplan und Verhandlungsziele
15. Wann wurde der Europäischen Kommission das Mandat für die Aufnahme

von Verhandlungen zum EGA erteilt, und hat sich die Bundesregierung für
eine Veröffentlichung dieses Mandats eingesetzt?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

16. Welche Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter wurden vor Auf-
nahme der Verhandlungen konsultiert?
In welcher Form, und mit welchem Ergebnis?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3687
17. Wie viele Verhandlungsrunden haben bislang stattgefunden, und mit jeweils
welchen Ergebnissen?

18. Wie ist das weitere Vorgehen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Für wann sind weitere Verhandlungsrunden geplant?
Bis wann wird ein Abschluss der Verhandlungen angestrebt?

19. Werden nach Einschätzung der Bundesregierung die EU-Mitgliedstaaten
das EGA ratifizieren müssen, oder handelt es sich um ein reines EU-Ab-
kommen?
Teilt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung
diese Einschätzung?

20. Welches sind – neben Zollsenkungen – ggf. weitere Bestandteile des Ab-
kommens?
Werden im Rahmen des EGA Vereinbarungen zu regulatorischer Koopera-
tion oder Investitionsschutzvereinbarungen angestrebt?
Wenn ja, in welcher Form?

21. Ist im EGA die Einrichtung von Gremien zur regulatorischen Kooperation
geplant, und wenn ja, mit welcher Zielsetzung, in welcher Form (z. B. öf-
fentlich/nichtöffentlich), mit welchem Mandat, und in welcher Besetzung?

22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Rahmen des Abbaus
nichttarifärer Handelshemmnisse im EGA auch die Liberalisierung umwelt-
bezogener Dienstleistungen angestrebt wird?
Wenn ja, welcher Dienstleistungen, und unter welchen Vorzeichen (Markt-
zugang/Inländerbehandlung/Negativ- bzw. Positivlistenansatz)?

23. Falls eine Liberalisierung umweltbezogener Dienstleistungen im EGA an-
gestrebt wird, hat sich die Bundesregierung für die Verwendung von Posi-
tivlisten eingesetzt?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

Möglicher Beitrag des EGA zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen
24. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Rolle des Handels bei der

Erreichung internationaler, europäischer und nationaler Umwelt- und Kli-
maziele?

25. Welchen Beitrag könnte konkret das EGA aus Sicht der Bundesregierung
zur Erreichung internationaler, europäischer und nationaler Umwelt- und
Klimaziele leisten?

26. Welchen Beitrag können nach Auffassung der Bundesregierung Verhand-
lungsfortschritte beim EGA für die Verabschiedung eines ambitionierten
Klimaabkommens Ende 2015 in Paris leisten, und wie verbindet sie beide
Verhandlungen miteinander?

27. Sieht die Bundesregierung die Verabschiedung eines ambitionierten Klima-
abkommens Ende 2015 in Paris als Grundlage für den Abschluss des EGA,
und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, warum nicht?

28. Könnte nach Auffassung der Bundesregierung der vorherige erfolgreiche
Abschluss der EGA-Verhandlungen als Grundlage für die Verabschiedung
eines ambitionierten Klimaabkommens im Jahr 2015 in Paris dienen?
Inwiefern bzw. inwiefern nicht?

Drucksache 18/3687 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
29. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein erfolg-
reicher Abschluss des EGA für die Ausbauziele für erneuerbare Energien in
Deutschland und Europa?

30. Inwieweit wird die Bundesregierung nach einem erfolgreichen Abschluss
des EGA ggf. ihre Ausbauziele für erneuerbare Energien anpassen (bitte be-
gründen)?

31. Ist die Ratifizierung internationaler Umweltschutzabkommen Vorausset-
zung für einen Beitritt zum EGA, und wenn nein, warum nicht?

32. Welche Definition von „Umweltgütern“ liegt der APEC-Liste zugrunde,
und teilt die Bundesregierung diese Definition?

33. Sind der Bundesregierung Vorschläge bekannt, im Rahmen von EGA auch
Carbon Dioxide Capture and Storage (CCS) als Umwelttechnologie zu för-
dern?
Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

34. Sind der Bundesregierung Vorschläge bekannt, im Rahmen von EGA auch
das sogenannte Fracking als Umwelttechnologie zu fördern?
Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

35. Sind der Bundesregierung Vorschläge bekannt, im Rahmen von EGA auch
die Atomenergie als Umwelttechnologie zu fördern?
Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

36. Sind der Bundesregierung Vorschläge bekannt, im Rahmen von EGA auch
Technologien zur effizienteren Nutzung von Kohle zu fördern?
Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

37. Hat sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission zur
Behandlung von CCS, Fracking, Atomenergie und Kohle im Rahmen von
EGA geäußert, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

38. Welche Flexibilität bietet nach Einschätzung der Bundesregierung das
EGA-Mandat zur Erweiterung der APEC-Liste während oder nach Ab-
schluss der Verhandlungen, und wie wird nach Kenntnis der Bundesregie-
rung sichergestellt, dass auch neue technologische Entwicklungen zeitnah
in das Abkommen integriert werden können?

Auswirkungen auf Drittstaaten, Wechselwirkungen mit anderen Handelsabkom-
men bzw. Verhandlungen zu Handelsabkommen
39. Inwieweit werden im Rahmen der Verhandlungen zu EGA auch die Effekte

auf Drittstaaten berücksichtigt, z. B. die Auswirkungen auf Entwicklungs-
und Schwellenländer durch mögliche Umlenkungen von Handelsströmen?
Wenn ja, welche Untersuchungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt,
und wenn nein, warum nicht?

40. Sehen die Verhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch die ge-
zielte Förderung der Nutzung von Umwelttechnologien vor, z. B. durch
Technologietransfers?
Wenn ja, wie sollen diese konkret ausgestaltet werden, und wenn nein, wa-
rum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3687
41. Werden im Rahmen der Verhandlungen vorhandene und/oder künftige Sub-
ventionsregime und Unterstützungsmaßnahmen für Umweltgüter (z. B.
Einspeisevergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien) themati-
siert?
Wenn ja, mit welcher Zielsetzung?
Wenn nein, warum nicht?

42. Wie ist die angekündigte mögliche Ausweitung des EGA auf alle WTO-
Mitgliedstaaten (WTO – Welthandelsorganisation) geplant?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, einen Beitrittsanspruch in
dem Abkommen zu verankern?
Wenn ja, in welcher Form, und unter welchen Bedingungen?

43. Welche möglichen Wechselwirkungen sieht die Bundesregierung mit ande-
ren geplanten Handelsabkommen, z. B. CETA (Wirtschafts- und Handels-
abkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada), TTIP (Trans-
atlantisches Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und
den USA) und TiSA (Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)?

44. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in CETA und
TTIP geplanten Investitionsschutzvereinbarungen einer ambitionierten Wei-
terentwicklung (umwelt-)technischer Normen entgegenstehen, z. B. durch
Klagen von Herstellern, deren nichtinnovative Produkte vom Markt genom-
men werden müssten?

45. Inwieweit könnte man aus Sicht der Bundesregierung angesichts der öffent-
lichen Kritik an CETA und TTIP bei gleichzeitigem Interesse an einem Ab-
kommen, das Umweltschutz und die Vereinheitlichung technischer Normen
für Umweltgüter voranbringt, bei Verabschiedung eines ambitionierten
EGA von CETA und TTIP absehen?

Berlin, den 5. Januar 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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