BT-Drucksache 18/3685

Einsatz von Recyclingpapier und Papierverbrauch in Einrichtungen der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden in den Jahren 2012 und 2013

Vom 5. Januar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3685
18. Wahlperiode 05.01.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Matthias
Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn
(Tübingen), Steffi Lemke, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einsatz von Recyclingpapier und Papierverbrauch in Einrichtungen der
Bundesregierung und nachgeordneten Behörden in den Jahren 2012 und 2013

In den vergangenen Legislaturperioden hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN mehrfach Kleine Anfragen zur nachhaltigen Beschaffung von
Papier bei der Bundesregierung gestellt. Gerade der Einsatz von Recycling-
papier ist ein wichtiger und einfach umzusetzender Bestandteil eines nachhal-
tigen Beschaffungswesens.
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung
hat am 6. Dezember 2010 ein Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit beschlos-
sen. Als ein wichtiger Punkt wurde die Stärkung der nachhaltigen öffentlichen
Beschaffung u. a. durch Vorgaben für einzelne Produktbereiche sowie ergän-
zende Maßnahmen vereinbart. Dieses beinhaltet, laut dem Beschluss, auch, den
Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier (z. B. für Kopierarbeiten, Briefum-
schläge und Druckerzeugnisse) – wo wirtschaftlich und technisch möglich –
schrittweise von heute rund 70 Prozent auf mindestens 90 Prozent im Jahr 2015
zu steigern sowie bei Ausschreibungen, wo dies bereits möglich ist, die Kriterien
des Umweltzeichens „Blauer Engel“ zu verwenden. Ein weiterer Bestandteil des
Beschlusses ist die Überprüfung des Programms nach vier Jahren.
Die Überprüfung des Maßnahmenprogramms ist für Anfang 2015 angekündigt.
Im Hinblick darauf fordert der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwick-
lung interfraktionell eine Offenlegung der Beschaffung entsprechend den Trans-
parenzregeln des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Zudem erinnert er die Bun-
desregierung an ihre Vorreiterrolle und fordert, das Beschaffungswesen nachhal-
tiger auszurichten. Die Ergebnisse der mit dem Maßnahmenprogramm 2010 in-
itiierten Allianz für nachhaltige Beschaffung sowie der Kompetenzstelle für
nachhaltige Beschaffung sollten dazu stärker genutzt werden.
Im Hinblick auf die neue EU-Vergaberichtlinie sollte die bestehende Rechts-
unsicherheit im Vergaberecht stärker angegangen werden, fordert der Parlamen-
tarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. Unter anderem wird mit dieser
Richtlinie eine verbindliche Festschreibung ökologischer wie sozialer Kriterien
im Vergaberecht ermöglicht. Der Papierbereich ist dabei einer von zahlreichen
Bereichen, in denen aufgrund der vorhandenen Zertifizierung keine Rechts-
unsicherheit besteht.

Drucksache 18/3685 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die Beschaffungsmengen von grafischen Papieren in den

Jahren 2012 und 2013 in den einzelnen Bundesministerien und den nachge-
ordneten Behörden sowie beim Bundespresseamt, und wie hoch ist der An-
teil von Recyclingpapier (bitte Auflistung in absoluten Mengen und pro Be-
schäftigten)?

2. Wird die Bundesregierung das Ziel von 90 Prozent Recyclingpapier im
Jahre 2015 in allen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und dem
Bundespresseamt voraussichtlich erreichen, und wenn nein, welche zusätz-
lichen Maßnahmen sind geplant, um das Ziel zeitnah zu erfüllen?

3. Welche Weißgrade wurden für die Beschaffung von Recyclingpapier defi-
niert?

4. Welche der beschafften grafischen Papiere waren nicht mit dem Umwelt-
zeichen „Blauer Engel“ oder einem vergleichbaren Umweltzeichen ausge-
stattet, und welche Gründe lagen dafür vor?

5. Welche Erklärungen gibt es für eventuelle Zunahmen des Papierverbrauchs
und einer Abnahme des eingesetzten Recyclingpapiers im Vergleich zu den
Daten, die in Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem Jahr 2012 genannt
wurden (Bundestagsdrucksache 17/10357)?

6. Welche Mengen von grafischen Papieren werden über Rahmenverträge
bzw. Einzelbeschaffungen beschafft?

7. Wie hoch sind die Beschaffungskosten?
8. Gibt es Informationen über die Herkunft der eingesetzten grafischen Papiere

in den Bundesministerien?
Falls nein, wie kann ausgeschlossen werden, dass es sich um Papier handelt,
das keinerlei Umweltzertifizierung aufweist?

9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Einstellung des stan-
dardmäßigen doppelseitigen Drucks (Duplex) zu fördern?
Gibt es bereits Bestrebungen hierzu?
Wenn ja, in welchen Ressorts?

10. Welche Gründe bzw. Vorschriften sprechen in den Ressorts, die heute noch
unter den für das Jahr 2015 angestrebten 90 Prozent Recyclingpapieranteil
liegen, gegen den Einsatz von Recyclingpapier?

11. In welchen Bundesministerien, deren nachgeordneten Behörden und dem
Bundespresseamt werden Erhebungen durchgeführt, welcher Umfang oder
Anteil an Dokumenten oder in welchen Arbeitsbereichen wird die Papier-
form durch die elektronische Form ersetzt?
Wenn solche Erhebungen vorliegen, wie hoch sind – ggf. in den jeweiligen
Arbeitsbereichen – Umfang und/oder Anteil der in elektronischer Form der
zur Verfügung gestellten Papiere?

12. Wie hoch ist die Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb der Bun-
desregierung der in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Doku-
mente, und welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Nutzer-
akzeptanz von elektronischen Dokumenten?

13. Gibt es Bestrebungen, die Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb
der öffentlichen Stellen zu erhöhen?

14. Seit wann und wie lange läuft das Pilotprojekt der „elektronischen Akte“ im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und welche Erfahrungen liegen
bislang dazu vor?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3685
15. Wie hoch ist der personelle und finanzielle Aufwand, Dokumente mit der
notwendigen Sicherheit für die elektronische Bearbeitung bzw. Verwen-
dung zur Verfügung zu stellen?

16. Welche Bestrebungen gibt es vonseiten der Bundesregierung, die Rechts-
sicherheit von elektronischen Dokumenten durch offene Standards (auch
europaweit) den papiergebundenen zumindest gleichzustellen?

17. Hat die Bundesregierung die im Beschluss vorgesehene Überprüfung der
Anteile des verwendeten Recyclingpapiers nach vier Jahren vorgenommen,
und wann wird sie die Ergebnisse dieser Überprüfung vorstellen?

18. Welche Überlegungen gibt es bei der Bundesregierung, ihre Beschaffung
offenzulegen, sodass die Vorreiterrolle bei der nachhaltigen Beschaffung
transparenter und sichtbarer wird?

Berlin, den 5. Januar 2015

Kathrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.