BT-Drucksache 18/3670

Rechtliche Fragen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Infrastrukturabgabengesetz

Vom 19. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3670
18. Wahlperiode 19.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Jan Korte, Caren Lay, Sabine Leidig, Annette
Groth, Thomas Lutze, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Rechtliche Fragen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
für ein Infrastrukturabgabengesetz

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Beabsichtigt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Antwort der Bun-

desregierung auf die Mündliche Frage 26 des Abgeordneten Herbert Behrens
auf Bundestagsdrucksache 18/3518 (Plenarprotokoll 18/75, Anlage 14) – ihre
internen Berechnungen, auf denen die Aussage in der Gesetzesbegründung,
demnach von den „Gesamteinnahmen (brutto) aus der Infrastrukturabgabe
[…] rund 700 Mio. Euro auf nicht in der Bundesrepublik Deutschland zuge-
lassene Fahrzeuge entfallen“, lediglich zu erläutern, oder wird sie diese voll-
ständig offenlegen (bitte begründen)?
Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die Bundesregierung dies tun?

2. Wieso gibt die Bundesregierung die jährlichen Nettoeinnahmen mit „rd. 500
Mio. Euro im Jahr an“, obwohl von den geschätzten Bruttoeinnahmen in
Höhe von rund 700 Mio. Euro durch auf nicht im Inland zugelassenen Pkw
nicht nur die in diesem und dem ebenfalls am 17. Dezember 2014 im Bun-
deskabinett beschlossenen „Entwurf eines Zweiten Verkehrssteuerände-
rungsgesetzes“ angegebenen jährlichen Kosten von insgesamt 205,4 Mio.
Euro abzuziehen sind, sondern aus den Einnahmen auch die einmaligen Kos-
ten in Höhe von insgesamt 455,6 Mio. Euro zu bestreiten sind?

3. Über welchen Zeitraum sollen die einmaligen Kosten aus den Einnahmen ab-
gezahlt werden?

4. Warum sagt die Bundesregierung nicht, dass – bei einer Umrechnung der ein-
maligen Kosten auf vier Jahre – die jährlichen Kosten über 300 Mio. Euro im
Jahr betragen würden?

5. Ist für die geplante Vergabe der Errichtung und des Betriebs des Systems zur
Erhebung der Infrastrukturabgabe an einen privaten Betreiber (www.bmvi.
de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2014/146-dobrindt-
infrastrukturabgabe.html) in jedem Fall eine europaweite Ausschreibung er-
forderlich (bitte mit Begründung)?
Wenn nein, welche weitere Möglichkeiten kommen in Betracht (bitte jeweils
begründen)?

6. Wie lange wird das Vergabeverfahren voraussichtlich dauern, und wann soll
es beginnen (bitte mit Begründung)?

Drucksache 18/3670 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Bis wann wird die Leistungsbeschreibung für die geplante Vergabe zur Er-
richtung und zum Betrieb des Erfassungssystems an Dritte erstellt sein (bitte
mit Begründung)?

8. Wann wird voraussichtlich die entsprechende Veröffentlichung bzw. Be-
kanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgen (bitte mit Begründung)?

9. Welche Vertragslaufzeit zum Betrieb des Erfassungssystems ist geplant
(bitte mit Begründung)?

10. Wieso hat sich die Prognose der Vergütung für den geplanten privaten
Betreiber im Vergleich zum Entwurf vom 29. Oktober 2014 dahingehend
geändert, dass sich der voraussichtliche einmalige Aufwand für die Errich-
tung um nunmehr 69 Mio. Euro auf „rund 335 Mio. Euro“ und die jährlichen
Betriebskosten um 30 Mio. Euro auf nun „rund 164 Mio. Euro“ erhöht
haben?

11. Wer hat diese Prognose (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Münd-
liche Frage 26 des Abgeordneten Herbert Behrens auf Bundestagsdruck-
sache 18/3518, Plenarprotokoll 18/75, Anlage 14) erstellt?

12. Wer hat an dieser Prognose mitgewirkt (bitte jeweils Namen und Organisa-
tion nennen)?

13. Welche Gespräche hat die Bundesregierung mit Vertretern der Toll Collect
GmbH oder deren Gesellschaftern geführt, in denen über die Möglichkeit
einer Erhebung der Infrastrukturabgabe durch diese gesprochen wurde (ggf.
Datum und Namen der Beteiligten nennen)?

14. Welche Gespräche hat die Bundesregierung mit Vertretern der Firma AGES
Maut System GmbH & Co. KG geführt, in denen über die Möglichkeit einer
Erhebung der Infrastrukturabgabe durch diese gesprochen wurde (ggf. Da-
tum und Namen der Beteiligten nennen)?

15. Sind die Kosten für die technische Seite der Kontrolle in den im Gesetzent-
wurf genannten Kosten der privaten Betreiber bereits berücksichtigt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?

16. Wie hoch werden die Kosten für die Anlagen und Ausrüstungen zur Kon-
trolle der Infrastrukturabgabe – gegliedert nach einzelnen Unterpunkten –
jeweils genau prognostiziert?

17. Bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 29 der
Abgeordneten Sabine Leidig auf Bundestagsdrucksache 18/3518 (Plenar-
protokoll 18/75, Anlage 17), dass die Toll Collect GmbH im Falle des Ge-
winns der Ausschreibung zur Errichtung und zum Betrieb der des Systems
zur Erhebung der Infrastrukturabgabe die bestehenden Mautbrücken zur
Kontrolle der Lkw-Maut nutzen könnte (bitte begründen)?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass damit die Toll
Collect GmbH im Vergleich zu konkurrierenden Unternehmen einen erheb-
lichen Wettbewerbsvorteil hätte, denen die Nutzung dieser Mautbrücken
nicht möglich wäre?

18. Welche Aussagen des Gutachtens von Ralf Ratzenberger (www.adac.de/
_mmm/pdffi_pkw_maut_gebuehreineinnahmen_studie_2014_218024.pdf)
im Auftrag des ADAC sind aus Sicht der Bundesregierung fehlerhaft?

19. Wie erklärt sich die Bundesregierung die abweichenden Einnahmeprogno-
sen durch ausländische Kfz zwischen dem Gesetzentwurf und dem Gutach-
ten von Ralf Ratzenberger?

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20. Wofür sollen die im Haushalt 2015 eingeplanten, aber noch mit einem
Sperrvermerk versehenen insgesamt 12 Mio. Euro für externe Beratung
(Sachverständige) verwendet werden, und wofür die weiteren 11 Mio. Euro
mit dem gleichen Verwendungszweck in den beiden Folgejahren?

21. Wieso wird im Gesetzentwurf davon ausgegangen, dass für den Betrieb des
Kontrollsystems durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) lediglich
287 Personalstellen ausreichend sind, während im Gesetzentwurf vom
29. Oktober 2014 noch von 410 Personalstellen ausgegangen wurde?

22. Wie viele Personalstellen gibt es beim BAG zur Kontrolle der Lkw-Maut?
23. Wieso geht die Bundesregierung davon aus, dass das Gesetz nicht im Bun-

desrat zustimmungspflichtig ist, obwohl auch für Bundesstraßen in kommu-
naler Baulast die Infrastrukturabgabe zu zahlen ist?

24. Wie soll angesichts der Fassung des § 5a des Bundesfernstraßengesetzes
und vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Münd-
liche Frage 29 der Abgeordneten Sabine Leidig auf Bundestagsdrucksache
18/3518 (Plenarprotokoll 18/75, Anlage 16), demnach der Bund Zuwendun-
gen gewähren kann, sichergestellt werden, dass genau die betreffenden
Kommunen diese erhalten?
a) Ist eine Änderung dieses Paragraphen geplant oder notwendig (bitte mit

Begründung)?
b) Sind sonstige rechtliche Bestimmungen erforderlich (bitte mit Begrün-

dung)?
c) Wie soll der den betreffenden Kommunen zustehende Anteil am

Mautaufkommen konkret ermittelt werden (bitte mit Begründung)?
25. Würde eine Maut auf allen Bundesstraßen wegen des Verbotes der Doppel-

besteuerung eine City-Maut in Kommunen mit Bundesstraßen in kommuna-
ler Baulast aus rechtlichen Gründen unmöglich machen, bzw. unter welchen
Bedingungen wären diese dennoch möglich (bitte mit Begründung)?

26. Welche Fahrzeuge werden mit § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Gesetzentwurfs
für ein Infrastrukturabgabengesetz – vor dem Hintergrund, dass die Abgabe
nur für Pkw zu entrichten ist – von der Infrastrukturabgabe ausgenommen
(bitte jeweils begründen und ggf. die spezifischen Bedingungen nennen)?
a) Fallen Taxen darunter?
b) Fallen darunter Fahrzeuge, die über UberPop vermittelt werden?
c) Sind darunter auch kommerzielle Limousinendienste gefasst?

27. Mit welcher Begründung können Halter von in Deutschland zugelassenen
Pkw keine Kurzzeitvignetten erwerben, während Halter von nicht in
Deutschland zugelassenen Pkw diese Möglichkeit offensteht?

28. Mit welcher Begründung sind Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw
auf dem gesamten Bundesfernstraßennetz mautpflichtig, Halter von nicht in
Deutschland zugelassenen Pkw lediglich auf Bundesautobahnen?

29. Inwieweit ist die Bundesregierung auf die Mitwirkung von Behörden aus
dem Ausland angewiesen, um Zahlungsansprüche gegenüber denjenigen
Benutzer des Bundesfernstraßennetzes geltend zu machen und durchzuset-
zen, welche ihr Kfz nicht in Deutschland zugelassen haben?

Berlin, den 19. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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