BT-Drucksache 18/3660

Braunkohlelieferungen in die Tschechische Republik

Vom 19. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3660
18. Wahlperiode 19.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Hubertus Zdebel, Caren Lay,
Heidrun Bluhm, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

Braunkohlelieferungen in die Tschechische Republik

Die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) hat bislang pro
Jahr knapp 20 Millionen Tonnen (Mt/a) Braunkohle in den Tagebauen Profen
und Vereinigtes Schleenhain zur Versorgung von Kraftwerksanlagen in Sach-
sen-Anhalt und in Sachsen abgebaut (www.mibrag.de). Inzwischen sind jedoch
auch Schienenferntransporte für Braunkohle vom Umschlagplatz Profen nach
Niedersachsen an das MIBRAG-Kraftwerk Buschhaus (bis zu 2,4 Mt/a) sowie
in die Tschechische Republik aufgenommen worden („Braunkohle auf Reisen“,
www.neues-deutschland.de vom 25. November 2014). Der ROMONTA-Unter-
nehmensverbund in Sachsen-Anhalt wird ebenfalls mit bis zu 0,5 Mt/a
MIBRAG-Braunkohle beliefert (Sächsischer Landtag DS/40). Zu den insgesamt
gelieferten Mengen gehören inzwischen ca. 9 Prozent der im Tagebau Vereinig-
tes Schleenhain geförderten Braunkohle, die zunächst per Lastkraftwagen über
eine Entfernung von ca. 30 Kilometern (km) zum Kohleumschlagplatz Profen
und an den ROMONTA-Standort Amsdorf (70 km) transportiert werden.
Aufgrund aller zusätzlichen Braunkohlelieferungen sowie im Hinblick auf die
geplante Errichtung eines Kraftwerks in Profen mit Braunkohlebedarf von bis zu
4 Mt/a könnten die Braunkohlevorkommen in den beiden MIBRAG-Tagebauen,
die ursprünglich für Brennstofflieferungen bis 2035 bzw. 2040 vorgesehen
waren, nunmehr zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt vollständig abgebaut
worden sein.
Alleinige Gesellschafterin der MIBRAG ist die tschechische EP Energy, a.s.,
eine hundertprozentige Tochter der tschechischen Energetický a Průmyslový
Holding a.s. (EPH) für das Deutschlandgeschäft des Unternehmens (Wikipedia
„EPH“). EPH gehört den tschechischen Unternehmern Daniel Kretinsky und
Patrik Tkac sowie der Investmentgruppe J&T. Bei der Eigentumsübertragung
der MIBRAG im Jahr 2009 auf das Vorgängerkonsortium aus der ČEZ-Tochter
Severočeské doly und der J&T Group wurde auf Braunkohlereserven von
insgesamt 530 Millionen Tonnen sowie auf „signifikante Expansionsoptionen“
verwiesen (Erklärung von ČEZ vom 25. Februar 2009 unter www.cez.de
„MIBRAG acquisition contract signed by Severočeské doly and J&T Group“).
Die von der schwedischen Vattenfall AB beabsichtigte Veräußerung ihrer deut-
schen Braunkohlebetriebe macht überdies die Fortsetzung des bestehenden
Bergbaus im Lausitzer Revier sowie in dem für das Vattenfall-Kraftwerk
Lippendorf betriebenen MIBRAG-Tagebau Vereinigtes Schleenhain wahr-
scheinlich. Denn eine Reduzierung der Braunkohleförderung würde sich negativ
auf den Verkaufserlös auswirken. Gleichzeitig prüft die MIBRAG nach Presse-

Drucksache 18/3660 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
informationen ein Gebot für die Übernahme des gesamten Braunkohlegeschäfts
von Vattenfall in der Lausitz. Das Unternehmen würde bei einem Kauf die
Tagebaue und Kraftwerke in eigenständigen Gesellschaften fortführen, so die
Mitteldeutsche Zeitung vom 25. November 2014 mit Berufung auf Unterneh-
menskreise in ihrer Online-Ausgabe www.mz-web.de unter der Überschrift
„Tschechischer Unternehmer plant große Übernahme“. Der tschechische
MIBRAG-Eigner EPH würde die Übernahme finanzieren, so der Artikel.
Wie aus www.euracoal.org, aus der Erläuterung „Brown coal mining limits in
North Bohemia“ bei Wikipedia sowie aus weiteren Quellen hervorgeht, dürfte
nach dem Jahr 2022 die Nutzung von Braunkohle in der Tschechischen Republik
nahezu vollständig auf Einfuhren angewiesen sein. Diese Aussicht beruht auf
zwei wesentlichen Entwicklungen.
1. Nach dem Parlamentsbeschluss 444 der Tschechischen Republik aus dem

Jahr 1991 ist der Abbau von Braunkohle im Hauptfördergebiet Nordböhmen
nur innerhalb der bestehenden Tagebaugrenzen und damit auf das Jahr 2022
begrenzt.

2. Nach Änderung des tschechischen Berggesetzes im Jahr 2012 („Parliament
removes expropriation clause from Mining Act“) sind keine unfreiwilligen
bergbaulichen Grundabtretungen mehr zulässig (Wikipedia „Brown coal
mining limits in North Bohemia“).

Die Mehrheit der nordböhmischen Bevölkerung ist den jüngsten kommunalen
Wahlergebnissen zufolge gegen die Auflösung der im Jahr 1991 beschlossenen
Bergbaugrenzen (www.greenpeace.org bzw. www.nevolteuhli.cz vom 11. Okto-
ber 2014: „Voliči v Horním Jiřetíně i Litvínově prolomení limitů odmítli“). Es
besteht deshalb keine begründete Aussicht auf ein erfolgreiches Referendum zur
Aufhebung dieser Festlegung („Support for breaching the mining limits“).
Diese Vorhaben korrespondieren mit der Entscheidung des Unternehmens, das
Atomkraftwerk Temelin nicht durch die früher geplanten Blöcke 3 und 4 bis zum
Jahr 2026 zu erweitern, wie einer Erklärung des Konzerns vom 10. April 2014
unter der Überschrift „Today ČEZ decided to cancel procurement procedure for
construction of Temelin nuclear power plant“ (www.cez.cz) zu entnehmen ist.
Nach dem Jahr 2022 wird demnach die nordböhmische Braunkohle nicht mehr
zur Verfügung stehen. Eine anschließende Ersatzversorgung der darauf abge-
stimmten Kraftwerke mit Braunkohle aus Deutschland erscheint unter diesem
Umstand naheliegend.
Der derzeitige Transport von MIBRAG-Braunkohle in die Tschechische Repu-
blik könnte also in Zukunft von einem wesentlich höheren grenzüberschreiten-
den Lieferbedarf übertroffen werden, der die vorhandenen Förderkapazitäten in
Mitteldeutschland bedeutend übersteigen würde und ggf. nur durch die zusätz-
liche Belieferung aus dem Lausitzer Revier zu decken wäre. Die Jahresförde-
rung im tschechischen Braunkohlebergbau beträgt gegenwärtig zwischen
44 und 49 Mt/a (www.euracoal.org). In der Lausitz wurden 63,6 Mt Braunkohle
im Jahr 2013 abgebaut (www.kohlenstatistik.de). Damit wurde die Förderung
bei der MIBRAG von zuletzt 19,1 Mt (www.mibrag.de) um gut das Dreifache
übertroffen.
Bürgerinnen und Bürger in von Umsiedlung für neue Tagebaue betroffenen
Regionen der Lausitz könnten sich also in Zukunft vor die Situation gestellt
sehen, in der ihre Heimat noch bis in die Mitte des Jahrhunderts abgebaggert
werden soll, auch um Kraftwerke in Tschechien zu beliefern, wo bereits seit dem
Jahr 2012 unfreiwillige bergbauliche Grundabtretungen nicht mehr zulässig
sind, und wo offensichtlich spätestens im Jahr 2022 der Betrieb von Tagebauen
eingestellt wird.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3660
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viel MIBRAG-Braunkohle ist nach Kenntnis der Bundesregierung bis-

lang in die Tschechische Republik geliefert worden?
2. Wie viel Braunkohle im MIBRAG-Tagebau Vereinigtes Schleenhain ist

nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aufgrund von Lieferungen an
andere Bestimmungsorte einer Verbrennung durch das grubennahe Kraft-
werk Lippendorf entzogen worden?

3. Aus welchem Grund sind nach Kenntnis der Bundesregierung Braunkohle-
transporte aus dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain an den Kohleum-
schlagplatz Profen erfolgt?

4. Welche Menge Braunkohle aus dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain ist
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang über den Kohleumschlagplatz
Profen in die Tschechische Republik geliefert worden?

5. Sind bislang zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Tsche-
chischen Republik energiestrategische Koordinierungsgespräche begleitend
zu den Braunkohlelieferungen aus Deutschland erfolgt, und wenn ja, mit
welchem Inhalt?

6. Sind bislang zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Tsche-
chischen Republik energiestrategische Koordinierungsgespräche im Hin-
blick auf die voraussichtliche Beendigung des nordböhmischen Braun-
kohleabbaus im Jahr 2022 erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?

7. Sind bislang zwischen der Bundesregierung und einzelnen in Deutschland
eingetragenen Unternehmen irgendwelche Unterredungen über die zukünf-
tigen Absatzbedingungen für Brennstoffe, elektrischen Strom oder energie-
technische Erzeugnisse (einschließlich erneuerbare Energie-Anlagen) in der
Tschechischen Republik erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?

8. Sind bislang zwischen der Bundesregierung und einzelnen in der Tschechi-
schen Republik eingetragenen Unternehmen irgendwelche Unterredungen
über die dortigen zukünftigen Absatzbedingungen für Braunkohle, elektri-
schen Strom oder energietechnische Erzeugnisse (einschließlich erneuer-
bare Energie-Anlagen) aus Deutschland erfolgt, und wenn ja, mit welchem
Inhalt?

9. Sind bislang zwischen der Bundesregierung und der Regierung Polens ener-
giestrategische Koordinierungsgespräche im Zusammenhang mit dem vor-
aussichtlichen Verkauf der Vattenfall-Braunkohlebetriebe erfolgt, und wenn
ja, mit welchem Inhalt?

10. Sind bislang zwischen der Bundesregierung und einzelnen in Deutschland
eingetragenen Unternehmen irgendwelche Unterredungen über die zukünf-
tigen Absatzbedingungen für Brennstoffe, elektrischen Strom oder energie-
technische Erzeugnisse (einschließlich erneuerbare Energie-Anlagen) in
Polen im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Verkauf der Vattenfall-
Braunkohlebetriebe erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?

11. Sind bislang zwischen der Bundesregierung und einzelnen in Polen einge-
tragenen Unternehmen irgendwelche Unterredungen über die dortigen zu-
künftigen Absatzbedingungen für Braunkohle, elektrischen Strom oder
energietechnische Erzeugnisse aus Deutschland (einschließlich erneuerbare
Energie-Anlagen) im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Verkauf
der Vattenfall-Braunkohlebetriebe erfolgt, und wenn ja, mit welchem In-
halt?

Drucksache 18/3660 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
12. Sind bislang zwischen der Bundesregierung und der Regierung Schwedens
energiestrategische Koordinierungsgespräche im Zusammenhang mit dem
voraussichtlichen Verkauf der Vattenfall-Braunkohlebetriebe erfolgt, und
wenn ja, mit welchem Inhalt?

13. Sind bislang zwischen der Bundesregierung und einzelnen in Schweden ein-
getragenen Unternehmen irgendwelche Unterredungen über die möglichen
zukünftigen Absatzbedingungen für deutsche Braunkohle in der Tschechi-
schen Republik erfolgt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?

14. Bis zu welchem Jahr sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Tschechischen Republik die Kraftwerke an den Standorten Prunéřov,
Počerady, Ledvice, Trmice, Tušimice, Tisová, Chvaletice, Dětmarovice,
Mělník, Hodonin, Poříčí, Opatovice, Most-Komořany und Vřesová jeweils
weiterbetrieben werden?

15. Reicht nach Kenntnis der Bundesregierung der Braunkohlevorrat im
MIBRAG-Tagebau Profen wie ursprünglich vorgesehen bis zum Jahr 2035
für das Kraftwerk Schkopau und für alle sonstigen bislang von dort beliefer-
ten Kraftwerke aus, seitdem auch zusätzliche Braunkohlelieferungen aus
diesem Tagebau an weiter entfernte Abnehmer im In- und Ausland durch-
geführt werden?

16. Ist es mit § 13 des Bundesberggesetzes (BBergG) im Sinne „einer wirt-
schaftlichen Gewinnung im gesamten beantragten Feld“ vereinbar, die
Braunkohle in einzelnen Tagebauen wie derzeit Vereinigtes Schleenhain
und Profen zum neu hinzugekommenen Zwecke von Fernlieferungen abzu-
bauen, wenn dadurch die Versorgung der grubennahen Kraftwerke (Lippen-
dorf, Schkopau) entsprechend eingeschränkt und indes eventuell von der
zukünftigen Entwicklung des überregionalen Brennstoffwettbewerbs ab-
hängig gemacht wird?

17. Sind bergbauliche Grundabtretungen nach §§ 77 bis 79 BBergG auch dann
mit der Beteiligung des Betreiberunternehmens am überregionalen Brenn-
stoffwettbewerb vereinbar, wenn zugleich andere Brennstoffe und Ersatz-
technologien marktgerecht und ohne Grundabtretungen zur Verfügung ste-
hen?

18. Welche „signifikanten Expansionsoptionen“ bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der MIBRAG für den Abbau von Braunkohle?

19. Wird nach Auffassung der Bundesregierung der bergbauliche Landschafts-
verbrauch in Nordböhmen durch die Belieferung von Braunkohle aus
Mitteldeutschland begrenzt, während in der Folge der Landschaftsver-
brauch in Sachsen und in Sachsen-Anhalt, und später ggf. auch in Branden-
burg, erhöht wird?

20. Sind bergbauliche Grundabtretungen nach §§ 77 bis 79 BBergG mit Liefe-
rungen von Braunkohle in einen anderen EU-Staat vereinbar, obwohl diese
nicht der heimischen Versorgungssicherheit dienen?

21. Welche Abwägungen wären durch welche Instanzen durchzuführen, um ein
überwiegendes öffentliches Interesse nach § 11 Nummer 10 BBergG an der
Durchsetzung von bergbaulichen Eigentumsansprüchen für Braunkohle-
lieferungen in die Tschechische Republik sicherzustellen?

22. Hält die Bundesregierung Braunkohlelieferungen aus der Lausitz in die
Tschechische Republik in einem großen Umfang für technisch möglich?

23. Hält die Bundesregierung Braunkohlelieferungen aus der Lausitz in die
Tschechische Republik im großem Umfang für wirtschaftlich möglich?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3660
24. Hält die Bundesregierung den Verkehrsaufwand und die damit verbundenen
zusätzlichen Emissionen von Treibhausgasen, Lärm und Staub von mög-
lichen zukünftigen Braunkohlelieferungen aus der Lausitz in die Tschechi-
sche Republik für vertretbar?

25. Sind beim Braunkohlebergbau die Bestimmungen von §§ 77 bis 79 BBergG
mit der Zielsetzung von UVP-Richtlinie RL 2014/52/EU über eine gestei-
gerte Ressourceneffizienz noch vereinbar, sobald die Braunkohle per Stra-
ßen- und Schienenferntransport befördert wird?

26. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach Parlamentsbeschluss 444
der Tschechischen Republik von 1991 der Abbau von Braunkohle im
Hauptfördergebiet Nordböhmen nur innerhalb der bestehenden Tagebau-
grenzen und damit auf das Jahr 2022 begrenzt ist, und wenn nein, wie ist
nach Kenntnis der Bundesregierung hier die Rechtslage?

27. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach der Änderung des tsche-
chischen Berggesetzes im Jahr 2012 keine unfreiwilligen bergbaulichen
Grundabtretungen mehr zulässig sind, und wenn nein, wie ist nach Kenntnis
der Bundesregierung hier die Rechtslage?

28. Wie bewertet die Bundesregierung eine Entwicklung, nach der Braunkohle
in Deutschland für Lieferungen in einen anderen EU-Staat abgebaut wird,
in dem Grundabtretungen gesetzlich untersagt worden sind?

29. Sind die Bestimmungen von §§ 77 bis 79 BBergG mit der UVP-Richtlinie
RL 2014/52/EU vereinbar, wenn dadurch Braunkohle für Lieferungen in
einen anderen EU-Staat abgebaut wird, in dem aufgrund vergleichbarer
UVP-Kriterien bergbauliche Grundabtretungen gesetzlich untersagt worden
sind?

30. Sind die Bestimmungen von §§ 77 bis 79 BBergG mit der UVP-Richtlinie
RL 2014/52/EU vereinbar, wenn dadurch Braunkohle für Lieferungen in
einen anderen EU-Staat abgebaut wird, in dem aufgrund vergleichbarer
UVP-Kriterien der Braunkohleabbau beendet werden soll?

31. Hielte es die Bundesregierung für Umweltdumping seitens Deutschlands,
wenn unter den Bestimmungen des BBergG heimische Braunkohle für Lie-
ferungen in einen anderen EU-Staat mit diesbezüglich strengeren Umwelt-
auflagen abgebaut würde?

32. Hielte es die Bundesregierung für Sozialdumping seitens Deutschlands,
wenn unter den Bestimmungen des BBergG heimische Braunkohle für Lie-
ferungen in einen anderen EU-Staat mit diesbezüglich strengeren Sozialauf-
lagen abgebaut wird?

33. Welche staatlichen Kontroll- und Berufungsverfahren sind gesetzlich vor-
geschrieben, um unter § 78 BBergG eine Verletzung der Rechtsordnung und
die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der
Gemeinschaft durch die Bergbauunternehmen zu verhindern?

Berlin, den 19. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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