BT-Drucksache 18/3624

Parlamentswahlen und die politische Situation in der Republik Moldau

Vom 19. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3624
18. Wahlperiode 19.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Heike Hänsel,
Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu
und der Fraktion DIE LINKE.

Parlamentswahlen und die politische Situation in der Republik Moldau

Am 30. November 2014 waren die Bürgerinnen und Bürger der Republik
Moldau aufgerufen, das Parlament ihres Landes neu zu wählen. Nach den von
Unregelmäßigkeiten überschatteten Wahlen wurde die Sozialistische Partei
(PSRM) stärkste Kraft. Mit knapp 20,51 Prozent der Stimmen erhält die PSRM
im neuen Parlament 25 Mandate. Zweitstärkste Kraft wurde die Liberaldemo-
kratische Partei (PLDM) mit 20,16 Prozent. Auf Platz drei folgen die Partei der
Kommunisten der Republik Moldau (PCRM) mit 17,48 Prozent (21 Mandate),
die Demokratische Partei (PDM) mit 15,8 Prozent und die Liberale Partei (PL)
mit 9,67 Prozent (www.voteaza.md/r/r/). Damit verfügen die drei „Pro-EU-Par-
teien“ über 45 Prozent Stimmenanteil und insgesamt 55 Mandate (von insge-
samt 101) im Parlament: PLDM mit 23 Mandaten, PDM mit 19 Mandaten, PL
mit 13 Mandaten (www.cec.md/index.php?pag=news&id=1042&rid=
12471&l=ro). Die PSRM, die eine Kündigung des erst im Juni 2014 unterzeich-
neten Assoziierungsabkommens mit der EU und einen Beitritt zur Zollunion
zwischen Russland, Belarus und Kasachstan anstrebt, kommt zusammen mit der
PCMR auf 38 Prozent und insgesamt 46 Mandate.
PLDM, PDM und PL haben sich inzwischen auf die Bildung einer neuen Regie-
rung Moldaus geeinigt, die eine weitere Annäherung Moldaus an die EU an-
strebt. Allerdings ist der Wahlsieg der drei Parteien nur unter anderem durch den
Ausschluss einer rivalisierenden Partei von der Wahl und das Vorenthalten von
Stimmzetteln in Wahllokalen zustande gekommen. Nur so habe ein schwerer
Schlag für Brüssel und Berlin vermieden werden können, der ein Sieg des oppo-
sitionellen Lagers gewesen wäre (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/
59013). Für entsprechende Irritationen sorgte, dass drei Tage vor der Wahl die
Partei „Patria“ (Heimat) verboten wurde, weil sie vermeintlich aus Russland fi-
nanziert wurde. Ihr wurden in Umfragen bis zu 18 Prozent vorhergesagt
(www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/russland-behindert-moldauer-bei-
parlamentswahlen-in-moldau-13295288.html). Die Zulassung der Scheinpartei
„Kommunistische Partei der Reformer Moldaus“, einer weithin unbekannten
Partei, deren Name demjenigen der in Moldau traditionell starken Kommunisti-
schen Partei stark ähnelt und die außerdem auf den Wahlzetteln mit demselben
Kürzel (PCRM) und demselben Logo (Hammer und Sichel) wie diese erscheint,
könnte einzig aus dem Grund erfolgt sein, der Kommunistischen Partei Stim-
men wegzunehmen (www.bayernkurier.de/zeitung/artikel/ansicht/14971-keine-
klare-entscheidung-fur-europa.html). Mit 4,92 Prozent blieb sie unter der 2013
angehobenen 6-Prozent-Hürde (davor 4-Prozent-Hürde), „stahl der Kommunis-
tischen Partei und damit dem EU-skeptischen Spektrum allerdings wertvolle

Drucksache 18/3624 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Stimmen – mutmaßlich durch gezielt provozierte Verwechslung“ (www.german-
foreign-policy.com/de/fulltext/59013).
Etwa 700 000 Moldauer, die sich in Russland zur Arbeit aufhalten und wohl
mehrheitlich für Parteien des oppositionellen Lagers gestimmt hätten, konnten
nicht wählen, weil in Russland nur fünf Wahllokale (www.voteaza.md/
sectii_peste_hotare) und nur 15 000 Wahlzettel zur Verfügung standen (www.
bayernkurier.de/zeitung/artikel/ansicht/14971-keine-klare-entscheidung-fur-
europa.html).
Trotzdem würdigte der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter
Steinmeier den „erfolgreichen“ Verlauf der Parlamentswahl in der Republik
Moldau: „Mit den erfolgreich verlaufenen Wahlen haben die politisch Verant-
wortlichen in Chisinau nun die historische Chance, den vor Jahren eingeschla-
genen Reformweg konsequent fortzusetzen“ (AFP-Meldung vom 2. Dezember
2014). Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
teilte lediglich euphemistisch mit, dass der kurzfristige Ausschluss der Partei
„Patria“ Fragen aufwerfe und es nicht gelungen sei, für die Moldauer im Ausland
angemessene Umstände für die Wahl zu schaffen (www.wz-net.de/wz_21_
110790947-1-_Richtungswahl-in-Moldau-Kurs-nach-Osten-oder-Westen.html).
Dagegen haben die Sozialistische Partei und die Kommunistische Partei Klage
wegen Wahlbetrugs eingereicht (www.neues-deutschland.de/artikel/954894.
moldau-droht-wahlwiederholung.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit bleibt die Bundesregierung dabei, dass sie den Ablauf der Parla-

mentswahlen in der Republik Moldau als „gut organisiert“ begrüßt (Antwort
auf die Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/3519), vor dem
Hintergrund, dass
a) die 4-Prozent-Hürde 2013 auf 6 Prozent raufgesetzt wurde,
b) etwa 700 000 Moldauer in Russland – gut ein Drittel aller Stimmberech-

tigten in der Republik Moldau – nur in fünf Wahllokalen wählen konnten,
für die zudem zu wenige Stimmzettel zur Verfügung standen,

c) nur 15 000 Stimmzettel für die ca. 700 000 Moldauer in Russland zur
Verfügung standen bzw. nur so viele in der moldauischen Hauptstadt ein-
trafen (www.neues-deutschland.de/artikel/954894.moldau-droht-
wahlwiederholung.html),

d) durch technische Defekte bei den neu eingeführten Wahlmaschinen, durch
die eine doppelte Stimmabgabe verhindert werden sollte, rund 200 Com-
puter zumindest vorübergehend nicht an das zentrale Wahlsystem ange-
schlossen werden konnten (derstandard.at/2000008904687/Kommunisten-
fechten-Wahl-in-Moldau-an),

e) eine „Scheinpartei“ zugelassen wurde, um der bisher stärksten Partei, der
Kommunistischen Partei, und damit dem EU-skeptischen Spektrum wert-
volle Stimmen abnehmen zu können?

2. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in Frage 1 be-
schriebenen Maßnahmen dazu beigetragen haben, dass die Wahlen transpa-
rent, fair und frei verlaufen sind?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wenn nein, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3624
3. Inwieweit sieht die Bundesregierung den Verlauf der Parlamentswahlen in
der Republik Moldau unabhängig der Vorwürfe allein schon deshalb als er-
folgreich verlaufen an, weil sich die ihnen nahestehenden, auf Pro-EU-Kurs
befindlichen Parteien PLDM, PDM und PL durchgesetzt haben und somit
den auch von der Bundesregierung gewünschten „prowestlichen“ Kurs fort-
setzen können (AFP-Meldung vom 2. Dezember 2014)?

4. Worin bestehen die konkreten Unterschiede zwischen der Situation in Trans-
nistrien und der Republik Moldau vor dem Hintergrund der Aussage der Bun-
desregierung, der „private Austausch für berufliche oder wissenschaftliche
Zwecke“ zwischen beiden Landesteilen sei möglich, die „organisierte Zivil-
gesellschaft unterliegt in Transnistrien jedoch strenger Kontrolle und ist da-
her in ihren Betätigungsfeldern (einschließlich Kooperationen mit externen
Partnern) stark eingeschränkt“ (Bundestagsdrucksache 18/3393)?

5. Welche konkreten Belege hat die Bundesregierung für ihre Behauptung, dass
sich aus ihrer Sicht im Laufe des Jahres 2014 das Verhältnis zwischen der
moldauischen Zentralregierung und der Autonomen Territorialen Einheit
Gagausien kontinuierlich verschlechterte, „im Wesentlichen eine Folge der
Unterstützung, die prorussische Kräfte in der Region aus Russland erhalten“
sei, deren Ausdruck angeblich die „Durchführung eines Referendums am
2. Februar 2014 in Gagausien über die künftige außenpolitische Orientierung
der Republik Moldau“ ist (Bundestagsdrucksache 18/3393)?

6. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchführung des Re-
ferendums am 2. Februar 2014 in Gagausien über die künftige außenpoliti-
sche Orientierung der Republik Moldau nicht im Wesentlichen die Folge der
im Juni 2013 abgeschlossenen Verhandlungen über eine vertiefte und umfas-
sende Freihandelszone (DCFTA) zwischen der EU und der Republik Moldau
sowie dem auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius am
29. November 2013 paraphierten Assoziierungsabkommen (einschließlich
der DCFTA)?

7. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis in dem im Septem-
ber 2013 durch Russland verhängten Einfuhrstopp für moldauischen Wein
und den ergriffenen Maßnahmen, mit denen der Zugang der Bürgerinnen und
Bürger der Republik Moldau zum russischen Arbeitsmarkt eingeschränkt
wurde, eine Reaktion auf die im Juni 2013 abgeschlossenen Verhandlungen
über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) zwischen der
EU und der Republik Moldau, die im Nachgang dazu von der Europäischen
Kommission vorgeschlagene bzw. geplante Aufhebung der Visumpflicht für
die Bürgerinnen und Bürger der Republik Moldau sowie für die auf dem Gip-
feltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius im November 2013 geplante
Paraphierung des Assoziierungsabkommen (einschließlich der DCFTA)?

8. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Russland
infolge des im Oktober 2014 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommen
mit der EU, die Einfuhr moldauischer Agrarerzeugnisse gestoppt hat und
deshalb 180 000 Tonnen Äpfel verfaulen und die moldauische Agrarwirt-
schaft allein in acht Wochen nach dem Inkrafttreten des Assoziierungs-
abkommens Ausfälle von über 200 Mio. US-Dollar zu beklagen hat (www.
neues-deutschland.de/artikel/954894.moldau-droht-wahlwiederholung.html)?

9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umgehung der russi-
schen Sanktionen durch moldauische Firmen über belarussische und abchasi-
sche Zwischenhändler (www.osw.waw.pl/en/publikacje/osw-commentary/
2014-11-06/russian-sanctions-against-moldova-minor-effects-major-
potential)?

Drucksache 18/3624 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
10. Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer Unterstützung des Abschlusses
eines EU-Assoziierungsabkommens mit der Republik Moldau kalkuliert,
dass die Abschaffung der Zölle für Waren aus der EU nicht nur die Ukraine,
sondern auch Russland, das keine Abgaben auf Einfuhren aus Moldau er-
hoben hat, mit Importen aus der EU konfrontiert würde, weshalb Russland
immer wieder für den Fall eines Abschlusses eines Assoziierungsabkom-
mens angekündigt hatte, Zölle für Waren aus Moldau zu erheben bzw. zum
Schutz seiner Wirtschaft erheben zu müssen (www.faz.net/aktuell/politik/
europaeische-union/nach-unterzeichnung-von-eu-abkommen-moskau-
droht-ukraine-und-moldau-13013681.html)?

11. Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer Unterstützung des Abschlus-
ses eines EU-Assoziierungsabkommens mit der Republik Moldau kalku-
liert, dass – da Russland der wichtigste Absatzmarkt für Produkte aus Mol-
dau ist – die Einführung von Zollschranken durch Russland verheerende
Auswirkungen auf die Wirtschaft Moldaus hat (www.faz.net/aktuell/
politik/europaeische-union/nach-unterzeichnung-von-eu-abkommen-
moskau-droht-ukraine-und-moldau-13013681.html)?

12. Inwieweit hat die Republik Moldau im strategischen Ringen zwischen
Russland und der EU um die Grenzregionen im Schnellverfahren die Visa-
Freiheit errungen (www.dw.de/moldauer-d%C3%BCrfen-visafrei-in-die-
eu-reisen/a-17592329)?

13. Inwieweit ist die Visafreiheit letztlich eher ein symbolischer Akt, weil die
Mehrheit der Moldauer relativ einfach rumänische Pässe bekommen
können, wenn sie ihre rumänische Herkunft beweisen können und somit
ohnehin Zugang zur EU hatten und haben (www.dw.de/moldauer-
d%C3%BCrfen-visafrei-in-die-eu-reisen/a-17592329)?

14. Inwieweit hat sich die Zahl der Einreisen moldauischer Bürgerinnen und
Bürger in die EU vor dem Hintergrund verändert, dass sie an der Grenze das
Reiseziel angeben und einen Mindestbetrag von 50 Euro pro Reisetag und
bzw. oder ein Hin- und Rückflugticket vorweisen müssen (www.dw.de/
moldauer-d%C3%BCrfen-visafrei-in-die-eu-reisen/a-17592329)?

15. Inwieweit bleibt die Bundesregierung dabei, Forderungen Moldaus (aber
auch Georgiens) nach einer Aufnahme in die Europäische Union eine Ab-
sage zu erteilen, weil dies nicht Ziel der östlichen Partnerschaft gewesen sei
bzw. ist (Bundestagsdrucksache 18/2258)?

16. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen sind mit den ausgezahlten
25,7 Mio. Euro von den zugesagten 35,9 Mio. Euro im Bereich der Tech-
nischen Zusammenarbeit (TZ) in den Jahren 2012 und 2013 (Bundestags-
drucksache 18/2258) unterstützt worden (bitte entsprechend der Jahre die
Projekte mit finanziellem Umfang der Förderung, Projektort und Projektziel
auflisten)?

17. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen sind mit den ausgezahlten
6,3 Mio. Euro von den zugesagten 16,5 Mio. Euro im Bereich der Finan-
ziellen Zusammenarbeit (FZ) in den Jahren 2008 und 2013 (Bundestags-
drucksache 18/2258) unterstützt worden (bitte entsprechend der Jahre die
Projekte mit finanziellem Umfang der Förderung, Projektort und Projektziel
auflisten)?

18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die US-amerika-
nische Entwicklungsorganisation USAID „kürzlich bis zu zwölf Beihilfen
für die ‚Zivilgesellschaft‘ ausgeschrieben [habe] (jeweils mit einer Höchst-
finanzierung von 20 000 Euro) um eine ‚positive öffentliche Wahrneh-
mung‘ der Vorteile des EU-Abkommens zu verstärken“, USAID „also für
EU-PR in dem osteuropäischen Land“ – gemeint ist Moldau – zahlt (www.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3624
derstandard.at/2000008719631/Moldau-will-wegen-Russland-keinen-
Nato-Beitritt)?

19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die EU von der Repu-
blik Moldau über das Assoziierungsabkommen „auch die Koordinierung
der militärischen Politik verlangt“, da in diesem von einer „schrittweisen
Konvergenz im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich
der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu lesen“ sei, wo-
nach die Vertragsparteien „die praktische Zusammenarbeit bei der Konflikt-
verhütung und Krisenbewältigung, insbesondere im Hinblick auf eine mög-
liche Beteiligung der Republik Moldau an von der EU geleiteten zivilen und
militärischen Krisenbewältigungsoperationen so wie an entsprechenden
Übungen und Ausbildungsmaßnahmen auf Einzelfallbasis und auf etwaige
Einladung der EU“ intensivieren (www.derstandard.at/2000008719631/
Moldau-will-wegen-Russland-keinen-Nato-Beitritt)?

20. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass im kommenden Jahr die
NATO ein Büro in Chișinău eröffnen will (www.ng.ru/cis/2014-12-09/
1_moldavia.html), und inwieweit hat die Bundesregierung darüber Kennt-
nisse, dass dieses Büro analog zu denen in der Ukraine die moldauische
Öffentlichkeit über das Bündnis informieren sowie moldauische Militär-
reformen bzw. die Modernisierung von Kommandostrukturen begleiten soll
(www.tagesschau.de/ausland/die-nato-in-osteuropa-100.html)?

21. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte beinhaltet die auf dem NATO-
Gipfel in Wales am 4. und 5. September 2014 beschlossene Ausrichtung der
Initiative der NATO zum Aufbau von Verteidigungs- und zugehörigen
Sicherheitskapazitäten neben Georgien und Jordanien auch auf die Republik
Moldau, um das NATO-Engagement gegenüber diesen Ländern zu stärken
„und dem Bündnis dabei zu helfen, Stabilität ohne die Dislozierung großer
Kampftruppen über die Bündnisgrenzen hinaus zu tragen, und zwar als Teil
des Gesamtbeitrags des Bündnisses zur Sicherheit und Stabilität auf der
Welt sowie zur Konfliktprävention“, wobei sich die Initiative „auf den um-
fangreichen Sachverstand der NATO bei der Unterstützung und Beratung
von Nationen beim Aufbau von Verteidigungs- und zugehörigen Sicher-
heitskapazitäten“ stütze (www.nato.diplo.de/contentblob/4325924/Daten/
4919195/gipfelerklaerungwales.pdf)?

22. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in
Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverord-
nung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009 –
genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden
könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in
Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 – aufgeführt
werden, ist seit 2005 von der Bundesrepublik Deutschland in die Republik
Moldau exportiert worden (bitte entsprechend nach Jahren den Umfang und
Warenwert der Ausrüstungsgegenstände auflisten)?

23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über in die Republik Moldau
gelieferte Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder,
Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte weniger letale
Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische
Reizstoffe („Tränengas“ etc.) und IT-Technologie, die sich für die Überwa-
chung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eignet?

24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die beteiligten militä-
rischen Kräfte der Republik Moldau an dem vom US-Oberkommando in
Europa (United States European Command, USEUCOM) initiierten und
„im Geiste der NATO-Initiative ‚Partnerschaft für den Frieden‘ (Partnership
for Peace, PfP)“ von der „Ukraine regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit

Drucksache 18/3624 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
den USA und unter Einbindung weiterer Länder“ durchgeführten Manöver
„Rapid Trident 14“ vom 11. bis zum 28. September 2014 bei Javoriv unweit
von Lviv (Ukraine) (www.bundeswehr-journal.de/2014/starke-signale-
durch-rapid-trident-moskau/)?

25. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Republik Mol-
dau an dem größten multinationalen Manöver der NATO „Steadfast Jazz
2013“ vom 28. Oktober bis 9. November 2013 beteiligt war, und wenn Mol-
dau beteiligt war, mit welchen Militärkräften nahm Moldau nach Kenntnis
der Bundesregierung teil?

26. Waren oder sind moldauische Militärangehörige – beispielsweise im Rah-
men des Lehrgangs internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst
(LGAI) – an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit dem Jahr 2000
beteiligt?
Wenn ja, welche und wie viel Angehörige der moldauischen Streitkräfte
waren an welchen Ausbildungsprogrammen beteiligt (bitte nach Jahren auf-
listen)?

27. Inwieweit leistete die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 – auch außerhalb
von Mehrjahresprogrammen – jeweils so genannte Ausstattungs- und Aus-
bildungshilfe bzw. Unterstützungsleistungen durch das
a) Bundeskriminalamt (BKA),
b) Auswärtige Amt,
(bitte nach genauer Hilfeart, Kosten, Jahren aufschlüsseln)?

28. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Aushandlung eines „Nicht-
angriffspaktes“ zwischen der Demokratischen Partei der Republik Moldau
und der Liberaldemokratischen Partei durch EU-Diplomaten (www.
jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=
43183&tx_ttnews%5BbackPid%5D=27) eine Einmischung in die inneren
Angelegenheiten der Republik Moldau analog zu der angeblichen Einmi-
schung der Regierung der Russischen Föderation?

Berlin, den 18. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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