BT-Drucksache 18/3578

zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2876 - Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicher stellen - Kooperative Holzvermarktung ermöglichen

Vom 17. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3578
18. Wahlperiode 17.12.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2876 –

Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative
Holzvermarktung ermöglichen

A. Problem
Das Bundeskartellamt hat am 17. Dezember 2013 seinen Beschlussentwurf in dem
Verwaltungsverfahren zur Rundholzvermarktung gegen das Land Baden-Württem-
berg vorgelegt. Demzufolge soll dem landeseigenen Landesforstbetrieb die gemein-
same Vermarktung von Nadelstammholz aus dem Staatsforst und dem Privat- und
Kommunalwald untersagt werden. Mit seinem Beschlussentwurf greift das Bundes-
kartellamt nach Ansicht der Antragsteller die Kooperation zwischen Körperschafts-
und Privatwaldbesitzern und den Landesforstverwaltungen in Deutschland an und
fordert die Auflösung der etablierten Strukturen der kooperativen Holzvermarktung.

Mit dem Antrag auf Drucksache 18/2876 soll die Bundesregierung aufgefordert wer-
den, zu prüfen, inwieweit durch Anpassungen im Gesetz zur Erhaltung des Waldes
und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) eine dauerhafte Fortfüh-
rung der laut Antragsteller bewährten länderspezifischen Strukturen zur Unterstüt-
zung des nichtstaatlichen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen im Sinne
einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Waldbewirtschaftung in den Bun-
desländern ermöglicht werden kann. Zudem soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, im Bundeswaldgesetz insbesondere klarzustellen, dass Leistungen, die der
Vermarktung des Holzes vorgelagert sind, wie z. B. die Auswahl und Markierung
der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume, als waldbauliche Maßnah-
men anzusehen sind, die der langfristigen ökologischen und ökonomischen Wert-
steigerung der Wälder dienen und nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden
können.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Drucksache 18/3578 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3578
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/2876 abzulehnen.

Berlin, den 12. November 2014

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Gitta Connemann
Vorsitzende

Alois Gerig
Berichterstatter

Petra Crone
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Harald Ebner
Berichterstatter

Drucksache 18/3578 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Alois Gerig, Petra Crone, Dr. Kirsten Tackmann und
Harald Ebner

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 60. Sitzung am 16. Oktober 2014 den Antrag auf Drucksache 18/2876
erstmals beraten und an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur federführenden Beratung sowie
zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die staatliche Unterstützung der Waldbewirtschaftung in Deutschland, wie sie z. B. in den Bundesländern
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz etabliert ist, wird laut der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN in besonderem Maße den vielfältigen Ansprüchen an den Wald als Erholungsstätte für
die Bevölkerung, komplexer Lebensraum und Basis wirtschaftlicher Aktivitäten gerecht. Sie gewährleistet ge-
mäß der Antragsteller eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in allen Waldbesitzarten und die Sicherstellung
von volkswirtschaftlicher Wertschöpfung, Biodiversität sowie den Schutz von Wasser, Klima, Boden und Luft.
Das Bundeskartellamt hat am 17. Dezember 2013 seinen Beschlussentwurf in dem Verwaltungsverfahren zur
Rundholzvermarktung gegen das Land Baden-Württemberg vorgelegt. Demzufolge soll dem landeseigenen
Landesforstbetrieb die gemeinsame Vermarktung von Nadelstammholz aus dem Staatsforst und dem Privat-
und Kommunalwald untersagt werden. Mit seinem Beschlussentwurf greift das Bundeskartellamt nach Ansicht
der Antragsteller die Kooperation zwischen Körperschafts- und Privatwaldbesitzern und der Landesforstver-
waltungen in Deutschland an und fordert die Auflösung der etablierten Strukturen der kooperativen Holzver-
marktung.
Dabei wird laut der Antragsteller im Beschlussentwurf des Bundeskartellamtes übersehen, dass die ursprüng-
liche Kritik der Säge- und Holzindustrie gegen die gemeinsame Rundholzvermarktung aus dem Jahr 2001 von
den einschlägigen Verbänden heute nicht mehr uneingeschränkt geteilt wird. Gerade die vom Bundeskartellamt
angegriffenen Strukturen in Baden-Württemberg werden nach Aussage der Antragsteller von den relevanten
Akteuren der Holzwertschöpfungskette als effiziente und kostengünstige Lösung für die Holzmobilisierung
aus Körperschafts- und Privatwäldern bei gleichzeitiger Gewährleistung einer modernen, nachhaltigen Wald-
bewirtschaftung geschätzt und anerkannt.
Mit dem Antrag auf Drucksache 18/2876 soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden,
1. zu prüfen, inwieweit durch Anpassungen im Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forst-
wirtschaft (Bundeswaldgesetz) eine dauerhafte Fortführung der bewährten länderspezifischen Strukturen zur
Unterstützung des nichtstaatlichen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen im Sinne einer nachhalti-
gen und gemeinwohlorientierten Waldbewirtschaftung in den Bundesländern ermöglicht werden kann;
2. im Bundeswaldgesetz insbesondere klarzustellen, dass Leistungen, die der Vermarktung des Holzes vorge-
lagert sind, wie z. B. die Auswahl und Markierung der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume, als
waldbauliche Maßnahmen anzusehen sind, die der langfristigen ökologischen und ökonomischen Wertsteige-
rung der Wälder dienen und nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden können.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner 27. Sitzung am 12. No-
vember 2014 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/2876 abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3578
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

1. Beratungsverlauf
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 18/2876 in seiner 22. Sitzung am 12. November 2014 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, in der Holz- und Forstbranche bestehe Verwunderung über das vom
Bundeskartellamt geführte Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg wegen der dortigen gemeinsamen
Rundholz-Vermarktung aus staatlichen, kommunalen und privaten Wäldern, zumal die Sägewerkindustrie, de-
ren Beschwerde im Jahr 2002 Anlass für das Kartellverfahren gewesen sei, diese inzwischen zurückgenommen
habe. Es existierten in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche, aber bewährte, Strukturen im Be-
reich der Holzvermarktung und der Waldbewirtschaftung. Durch das gegenwärtige Kartellrechtsverfahren be-
stünden Befürchtungen vor möglichen weiteren Verfahren gegen andere Bundesländer. Da die Bundesregie-
rung nach eigener Aussage derzeit bereits Möglichkeiten prüfe, die nicht dem Holzverkauf zuzurechnenden
Dienstleistungen von den Beschränkungen des Kartellrechts auszunehmen, habe sich der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erledigt und werde abgelehnt.
Die Fraktion der SPD betonte, dass das Land Baden-Württemberg als Reaktion auf das Kartellamtsverfahren
derzeit eine Reform seiner bisherigen Holzvermarktung vorbereite. Ein momentan diskutiertes Modell sehe
vor, dass die Forstverwaltung des Landes Baden-Württemberg möglicherweise zukünftig ausschließlich für die
Auszeichnung und den Verkauf von Holz aus den Staatswäldern zuständig sein solle. Eine endgültige Entschei-
dung stehe noch aus. Andere Bundesländer hätten bereits in den vergangenen Jahren die Organisationsstruktu-
ren ihrer Forstverwaltungen geändert. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD arbeiteten an einer Lösung des
Problems. Aus diesem Grund werde der Antrag auf Drucksache 18/2876 abgelehnt.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, wenn das Bundeskartellamt darauf dringe, dass bei der Vermarktung von
Rundholz den Sägewerken kein Vertriebskartell der Anbieter gegenüberstehen dürfe, sei es für die Fraktion
DIE LINKE. nicht wünschenswert, dass die Sägewerke künftig in die Situation kämen, faktisch zu bestimmen,
was dem Wald an Holz entnommen werde könne. Beim Thema Wald und Holz müssten mehr Dinge beachten
werden als die reinen wettbewerblichen Abläufe. Hier sei neben dem für das Bundeskartellamt auschlaggeben-
den Kartell- und Wettbewerbsrecht auch die Sicherung des Gemeinwohlinteresses wichtig. Beim Wald bestehe
eine Sondersituation, die sich von nahezu allen anderen Branchen unterscheide. Es bestehe eine dringende
Notwendigkeit für eine nachhaltige Bewirtschaftung aller Wälder im Interesse des Gemeinwohls, zu der auch
funktionierende Strukturen in der Forstverwaltung gehörten. Aus diesem Grunde unterstütze sie den Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass zwischen den Fraktionen in dieser Sache inhalt-
lich große Einigkeit bestehe und damit auch den anderen Fraktionen die Zustimmung zum Antrag möglich sein
sollte. Inhaltlich wurde hervorgehoben, dass der vom Bundeskartellamt festgestellte Verstoß gegen das Wett-
bewerbsrecht durch die bisherige Rundholzvermarktung des Landes Baden-Württemberg für die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht nachvollziehbar sei. Die derzeitige Preisgestaltung bei Rundholz sei nicht
auf Fusionen der Anbieterseite in den letzten Jahren zurückzuführen. Hier müsse gleichzeitig auch über die
Situation auf der Nachfrageseite bzw. auf dem Sägewerkmarkt geredet werden. Wenn es dem Bundeskartellamt
mit dem Verfahren darum gehe, über mehr Wettbewerb eine Preissenkung bei Rundholz herbeizuführen, dann
erreiche es diese nicht durch Eingriffe in die bewährten Strukturen der Landesforstverwaltungen, sondern fak-
tisch nur, wenn mehr Holz auf den Markt gelange. Hierfür müsste mehr Holz ausgezeichnet und geschlagen
werden, was insbesondere aus Gründen der Nachhaltigkeit und der biologische Vielfalt fragwürdig wäre. Die
Entscheidung darüber, was hoheitliche Aufgabe der Landesverwaltungen sei, obliege nicht dem Bundeskar-
tellamt. Die Bundesregierung müsse eine Fortführung der bewährten Strukturen in den Bundesländern zur Un-
terstützung des kommunalen und privaten Waldes ermöglichen.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2876 zu empfehlen.

Drucksache 18/3578 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Berlin, den 12. November 2014

Alois Gerig
Berichterstatter

Petra Crone
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Harald Ebner
Berichterstatter

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