BT-Drucksache 18/3550

Gentechnik-Anbauverbote bundeseinheitlich und konsequent umsetzen

Vom 17. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3550
18. Wahlperiode 17.12.2014
Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Bärbel
Höhn, Steffi Lemke, Markus Tressel, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia
Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden),Christian Kühn (Tübingen),
Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gentechnik-Anbauverbote bundeseinheitlich und konsequent umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit 2010 wird eine Änderung der Richtlinie 2001/18/EG („Freisetzungsrichtlinie“)
angestrebt. Diese soll den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit
geben, über die Anwendung der so genannten Schutzklausel hinaus den Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Territorium dauerhaft zu beschränken
oder zu untersagen.

Der dritte informelle Trilog zwischen dem Europäischem Parlament, dem Rat der
Europäischen Union und der Europäischen Kommission mit dem Ziel einer Einigung
in zweiter Lesung über die Änderung der Freisetzungsrichtlinie hat am 3. Dezember
zu einem Kompromissvorschlag geführt. Es ist davon auszugehen, dass Parlament
und Rat den vereinbarten Kompromissvorschlag zeitnah annehmen werden. Für die
Umsetzung der Änderung in nationales Recht gibt es zwei Möglichkeiten: eine bun-
deseinheitliche oder eine länderspezifische Umsetzung.1

Die Umweltministerkonferenz hat die Bundesregierung am 24. Oktober 2014 in Hei-
delberg aufgefordert, „immer ein bundeseinheitliches Anbauverbot für die zur Zu-
lassung beantragten gentechnisch veränderten Organismen auszusprechen.“ Gleich-
zeitig hat sie die Bundesregierung gebeten, „bei künftigen Abstimmungen im Rat
der EU über Anbau-Zulassungen von GVO mit Ablehnung zu stimmen. Dieses gilt
insbesondere dann, wenn die Opt out-Möglichkeit genutzt werden soll. Ein anderes
Votum wäre ein inkohärentes Verhalten im Sinne des Vorsorgeprinzips und würde
vor dem Hintergrund der Selbstbindung der Verwaltung die Rechtssicherheit ver-
hängter Verbote beeinträchtigen.“

Die Agrarministerkonferenz hat die Bundesregierung am 5. September in Potsdam
aufgefordert, „ein bundeseinheitliches Anbauverbot für die betroffenen gentech-
nisch veränderten Organismen in Abstimmung mit den Ländern auszusprechen.“
Gleichzeitig hat sie die Bundesregierung gebeten, „bei künftigen Abstimmungen im
Rat der EU über Anbauzulassungen von GVO mit Ablehnung zu stimmen“, wenn
die Möglichkeit eines nationalen Anbauverbots genutzt werden soll.

1 laut Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf www.bundesregierung.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3550 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Bundesrat hat sich am 11. April 2014 bezüglich der Umsetzung der Änderung
der Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht dafür ausgesprochen, „dass vorrangig
national einheitliche Verbote ausgesprochen werden können“.

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 22. Mai 2014 auf Grundlage
des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD (Bundestagsdrucksache
18/1450) aufgefordert, „die Möglichkeiten zum nationalen Ausstieg aus dem GVO-
Anbau rechtssicher zu verankern“.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

bei der Umsetzung der Änderung der Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht
gesetzlich zu verankern, dass entsprechende Anbauverbote immer bundesein-
heitlich zu verhängen sind;

das so geänderte Recht anzuwenden, um den kommerziellen Anbau aller zuge-
lassenen und zur Zulassung anstehenden gentechnisch veränderten Pflanzen in
Deutschland zu untersagen;

bei der Abstimmung über die EU-Anbauzulassung von gentechnisch veränder-
ten Pflanzen, deren Anbau in Deutschland untersagt werden soll, jeweils mit
Ablehnung zu votieren.

Berlin, den 16. Dezember 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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