BT-Drucksache 18/3534

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/3255 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 10. Juni 2013 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Israel-Luftverkehrsabkommen - Euromed-ISR-LuftverkAbkG)

Vom 16. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3534
18. Wahlperiode 16.12.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/3255 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 10. Juni 2013
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Regierung des Staates Israel andererseits
(Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Israel-Luftverkehrsabkommen –
Euromed-ISR-LuftverkAbkG)

A. Problem
Das Abkommen fällt in den Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zwischen
der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten mit den Ländern des Mittelmeers.
Um den europäischen Luftverkehrsmarkt in der Fläche zu öffnen, soll einerseits der
Staat Israel auf Grundlage gemeinsamer Vorschriften für den Luftverkehr in einen
erweiterten gemeinsamen Luftverkehrsraum eingebunden und andererseits den Luft-
fahrtunternehmen der Europäischen Union eine diskriminierungsfreie Streckenwahl
nach eigenem Ermessen ermöglicht werden. Neben der Erweiterung des europäi-
schen Luftverkehrsmarktes aus wirtschaftlichen Gründen zielt das Luftverkehrsab-
kommen auf die Erhöhung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr ab.
Bei dem Luftverkehrsabkommen handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, bei
dem neben der Europäischen Union auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien des
Luftverkehrsabkommens mit Israel sind. Es müssen für die erforderliche Ratifizie-
rung des Abkommens die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes durch ein Vertragsgesetz geschaffen werden.

B. Lösung
Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
für die erforderliche Ratifizierung des Abkommens durch Annahme des Gesetzent-
wurfs der Bundesregierung.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE.
Drucksache 18/3534 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3534
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3255 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 3. Dezember 2014

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Herbert Behrens
Berichterstatter
Drucksache 18/3534 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Herbert Behrens

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3255 in seiner 70. Sitzung am 27. Novem-
ber 2014 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung
sowie an den Auswärtigen Ausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen die Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes für die erforderliche Ratifizierung des Europa-Mittelmeer-Israel-Luftverkehrsab-
kommens sowie Verordnungsermächtigungen im Zusammenhang mit dem Abkommen. Das Abkommen fällt
in den Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitglied-
staaten mit den Ländern des Mittelmeers. Um den europäischen Luftverkehrsmarkt in der Fläche zu öffnen,
soll einerseits der Staat Israel auf Grundlage gemeinsamer Vorschriften für den Luftverkehr in einen erweiter-
ten gemeinsamen Luftverkehrsraum eingebunden und andererseits den Luftfahrtunternehmen der Europäischen
Union eine diskriminierungsfreie Streckenwahl nach eigenem Ermessen ermöglicht werden. Neben der Erwei-
terung des europäischen Luftverkehrsmarktes aus wirtschaftlichen Gründen zielt das Luftverkehrsabkommen
auf die Erhöhung der Sicherheit im internationalen Luftverkehr ab.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3255 in seiner 30. Sitzung am 3. De-
zember 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat folgende gutachtliche Stellungnahme (Aus-
schussdrucksache 18(15)131, 18(23)19-1) übermittelt:
„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung
auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhal-
tige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 11. Sitzung am 15. Oktober 2014 mit dem
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 10. Juni 2013 zwischen der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
(Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Israel-Luftverkehrsabkommen - Euromed-ISR-LuftverkAbkG) (BR-Drs.
440/14) befasst und festgestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben.
Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:
‚Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Das Gesetz
berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung. Gleichstellungspolitische Auswirkungen sind nicht zu
erwarten.‘
Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3534
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3255 in
seiner 23. Sitzung am 3. Dezember 2014 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Berlin, den 3. Dezember 2014

Herbert Behrens
Berichterstatter

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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