BT-Drucksache 18/3495

Abstrakte Bedrohungen

Vom 9. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3495
18. Wahlperiode 09.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen,
Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat
und der Fraktion DIE LINKE.

Abstrakte Bedrohungen

Seit Jahren begründet die Bundesregierung Auslandseinsätze der Bundeswehr
unter anderem auch mit der Notwendigkeit, einen Beitrag gegen „abstrakte Be-
drohungen“ leisten zu wollen. Auch im neuen Antrag zur Fortsetzung der Betei-
ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Operation
OPERATION ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) im Mittelmeer (Bundestags-
drucksache 18/3247) heißt es: „[…] Die Bedrohung der Allianz durch im Mittel-
meer operierenden Terrorismus wird weiterhin als abstrakt bewertet […]“.
Mit dem nun vorliegenden Antrag zur OAE würde – sofern der Deutsche Bun-
destag dem mehrheitlich zustimmt – die Bundeswehr nun schon das zwölfte Jahr
in Folge militärische Präsenz unter dem Argument, einen „Beitrag zu Abwehr
des maritimen, gegen das Bündnis gerichteten Terrorismus zu leisten“, ausüben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „abstrakten Bedrohung“,

bzw. was sind für die Bundesregierung die Charakteristika einer „abstrakten
Bedrohung“?

2. Welche Ursachen „abstrakter Bedrohungen“ kennt und definiert die Bundes-
regierung?

3. Wie häufig kam es im Rahmen der OAE bisher zu einem konkreten Vorfall,
d. h. wie oft nahm die „abstrakte Bedrohung“ konkrete Formen an, und wie
sah diese aus?
Und wie wurde der konkreten Bedrohung dann operativ begegnet?

4. Wo, d. h. auf welchen Meeren und in welchen Regionen dieser Welt, sieht die
Bundesregierung aktuell „abstrakte Bedrohungen“, die die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Bündnispartner direkt gefährden
oder gefährden könnten?
Wie sehen diese „abstrakten Bedrohungen“ aus und welche militärischen so-
wie welche nichtmilitärischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in
diesem Kontext?
Welche „abstrakten Bedrohungen“ bzw. „abstrakten Sicherheitsrisiken“ be-
stehen insbesondere für
a) die Bundesrepublik Deutschland und
b) ihre Bündnispartner
mit militärischer und/oder terroristischer Qualität,

Drucksache 18/3495 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
für
c) die Bundesrepublik Deutschland und
d) ihre Bündnispartner
mit ökonomischer Qualität (Handelswege, Rohstoffe, Absatzmärkte etc.),
für
e) die Bundesrepublik Deutschland und
f) ihre Bündnispartner
in Form einer Einschränkung des westlichen Werteexports?

5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob auch „nichtwest-
liche“ Staaten „abstrakte Bedrohungen“ an ihren Grenzen oder sogar fernab
ihrer Grenzen wahrnehmen?
Wenn ja, welche?

6. Akzeptiert die Bundesregierung die eventuell von „nichtwestlichen“ Staaten
wahrgenommenen „abstrakten Bedrohungen“, und unter welchen Vorausset-
zungen erachtet es die Bundesregierung als legitim, wenn diese „nichtwest-
lichen“ Staaten auf die wahrgenommenen „abstrakten Bedrohungen“ ihrer
Sicherheit mit militärischer Präsenz oder gar militärischen Aktivitäten jen-
seits ihrer Landesgrenzen reagieren (bitte begründen)?

Berlin, den 8. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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