BT-Drucksache 18/3493

Sanierung bergbaubedingter Schäden in der Gemeinde Rositz Thüringen

Vom 9. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3493
18. Wahlperiode 09.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, Herbert Behrens,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Sanierung bergbaubedingter Schäden in der Gemeinde Rositz Thüringen

Bergbaufolgeschäden in Rositz haben bereits seit Jahrzehnten zur Kontaminie-
rung des Grundwassers geführt, welche die menschliche Gesundheit und die
Existenzen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zerstört. So belegen Doku-
mente gutachterlich anhand von Messergebnissen ein sehr hohes Gefährdungs-
risiko für Umwelt und Menschen in der Gemeinde Rositz, insbesondere im
Ortsteil Schelditz (vgl. Antwort zu Frage 1, Thüringer Landtag, Landtags-
drucksache 5/7746). Bei einem Besuch der Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, vor Ort am
29. August 2014 stellte diese eine Prüfung weiterer Hilfen durch den Bund bei
den Sanierungsarbeiten in Schelditz in Aussicht. Weil das kontaminierte
Grundwasser aufgrund der Stilllegung des Braunkohletagebaus anstieg, ist eine
Zusammenarbeit zwischen der bundeseigenen Lausitzer und Mitteldeutschen
Bergbau-Verwaltungsgesellschaft und den Thüringer Behörden notwendig.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Ausmaß der berg-

baubedingten Schäden in der Gemeinde Rositz, Ortsteil Schelditz (z. B. ak-
tuelle Zahlen der Boden- und Luftmessungen, aktuelle Zahlen der beschädig-
ten Gebäude etc.)?

2. Welche rechtliche Verantwortlichkeit kommt dem Bund durch die Sanie-
rungsregelungen beim Umgang mit ansteigendem kontaminiertem Grund-
wasser zu, und welche Verantwortlichkeit resultiert daraus für den Bund spe-
ziell für den Fall Rositz?

3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Termin der bundeseigenen Lau-
sitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft zur Ermittlung
von geeigneten Schritten zum Schutz der akut betroffenen Häuser und zum
Schutz des Gerstenbaches vor Schadstoffen durch ansteigendes kontaminier-
tes Grundwasser nach aktuellem Stand im März 2015 haltbar?

4. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zu einer Betrachtung zu-
sätzlicher Leistungen zur Sicherung von Objekten in Schelditz, die potenziell
durch den Grundwasseranstieg von kontaminiertem Grundwasser betroffen
sein könnten?
Falls ja, was sind die Ergebnisse dieser Betrachtung?

5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Altlastensanierung beim öko-
logischen Großprojekt Rositz aufgrund des Ausmaßes der Schäden weder
durch die Kommune noch durch das Land übernommen werden kann, wie

Drucksache 18/3493 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
vom Ortsbürgermeister Steffen Stange (SPD) verlautbart (vgl. OSTTHÜ-
RINGER Zeitung vom 30. August 2014, bitte Begründung anfügen)?

6. Gab es seit dem Besuch der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks
in Schelditz am 29. August 2014 Gespräche mit dem Bundesministerium der
Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Fall
Schelditz, wie von der Bundesumweltministerin vor Ort in Aussicht gestellt?
Falls ja, was sind die bisherigen Ergebnisse dieser Gespräche?

7. In welchen anderen Bundesländern gibt es vertragliche Vereinbarungen mit
der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft zur Be-
seitigung von vergleichbaren Schäden wie im Fall Rositz?

8. Liegen bereits ähnlich konkrete Pläne für Schelditz/Rositz vor oder wird be-
reits an diesen gearbeitet, um eine separate Vereinbarung mit der Lausitzer
und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft zur Sanierung der
Bergbauschäden in der Gemeinde Rositz abzuschließen, wie von der Bundes-
umweltministerin am 29. August 2014 beim Besuch vor Ort andiskutiert?
Falls ja, wie sind diese gestaltet?

9. Wie hoch sind die finanziellen Schätzungen zur Beteiligung des Bundes an
den Sanierungskosten im Fall Rositz?

Berlin, den 8. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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