BT-Drucksache 18/3481

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/3277 - Ökologischen Hochwasserschutz länderübergreifend sicherstellen und sozial verankern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2879 -

Vom 5. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3481
18. Wahlperiode 05.12.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3277 –

Ökologischen Hochwasserschutz länderübergreifend sicherstellen
und sozial verankern

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms, Steffi
Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2879 –

Ökologischen Hochwasserschutz voranbringen

A. Problem
Zu Buchstabe a
In ihrem Antrag erklärt die Fraktion DIE LINKE., Hochwasserereignisse treten pe-
riodisch auf. Die negativen Auswirkungen dieser Ereignisse für den Menschen ha-
ben sich durch verschiedene Ursachen verschärft: durch die Besiedelung und inten-
sive Landbewirtschaftung an Flüssen und Bächen, den Ausbau von Gewässern und
nicht zuletzt durch den Klimawandel. Gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung
müssen Lösungen gefunden werden, die Hochwasserschäden auf ein Minimum zu
beschränken.
Das von Bund und Ländern erarbeitete Nationale Hochwasserschutzprogramm ent-
hält viele wichtige und richtige Maßnahmen. Allerdings bietet ein Maßnahmenkata-
log allein keine dauerhafte Lösung für die Hochwasserproblematik. Allein bei der
Relation der ausgewählten prioritären Maßnahmen von 29 Deichrückverlegungen
gegenüber 57 gesteuerten Flutungspoldern wird deutlich, dass der technische Hoch-
wasserschutz noch immer die Nase vorn hat. Deshalb braucht es ein Gesamtkonzept
Nachhaltiger Hochwasserschutz, das den Gewässern mehr Raum gibt. Das Gesamt-
konzept muss dabei grundlegende Vorgaben wie ein Landnutzungsmanagement, das

Drucksache 18/3481 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
das gesamte Fließgewässereinzugsgebiet umfasst, einheitliche Hochwasserwarnstu-
fen und eine gerechte Erhebung von Wassernutzungsentgelten beinhalten. Die kon-
kreten Maßnahmen werden aus diesem Konzept abgeleitet.
Auf der Konferenz der Umweltministerinnen und Umweltminister vom 22. bis 24.
Oktober 2014 in Heidelberg wurde zudem ausdrücklich auf die Einrichtung eines
Sonderrahmenplans „Präventiver Hochwasserschutz“ hingewiesen, der zunächst für
eine Laufzeit von zehn Jahren eine dem Bedarf angemessene finanzielle Ausstattung
erfahre. Das Gesamtkonzept Nachhaltiger Hochwasserschutz stellt hierbei die
Grundlage des Sonderrahmenplans dar.
Hochwasserschutz muss unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure länder-
übergreifend und konsequent ökologisch und sozial vorangetrieben werden.
Zu Buchstabe b
In ihrem Antrag erklärt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass verschärft
durch den Ausbau der Flüsse und die Einengung der Überschwemmungsgebiete es
in den letzten beiden Jahrzehnten gehäuft zu Flutereignissen in verschiedenen Teilen
Deutschlands mit erheblichen Gefährdungen und Schäden kam. In Deutschland zeigt
sich die Zunahme an Hochwasserereignissen unter anderem an den sich häufenden
„Jahrhunderthochwassern“, wie zum Beispiel die zwei Rheinhochwasser in den
90er-Jahren, an der Oder im Sommer 1997, an der Elbe im Sommer 2002, im Winter
2011 und Sommer 2013, im Alpenraum im Spätsommer 2005, in Ostsachsen und im
Erzgebirge im Sommer 2010 sowie an der Donau im Sommer 2013. Niederschläge
führten 2013 aber auch weltweit zu vermehrten Hochwasserereignissen, unter ande-
rem in Australien, China, Indien, Indonesien, Kanada und den USA, so dass die
Rückversicherungsgesellschaft Munich RE das Jahr 2013 als Hochwasserjahr be-
zeichnete.
Verschiedene Entwicklungen – wie die Klimakatastrophe und die bisherige Fluss-
politik – führten hierzulande zu diesem gehäuften Auftreten von Hochwassersituati-
onen. Laut dem Jahresbericht 2013 der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
kam es an der Elbe an mehreren Pegelpunkten zu historisch höchsten Wasserständen.
Die Schäden waren so immens, dass zur Beseitigung der Hochwasserfolgen ein Flut-
hilfefonds mit 8 Milliarden Euro aufgelegt wurde. Die finanziellen Hilfen waren und
sind notwendig. Bereits an vielen Stellen konnten so Schäden beseitigt werden und
dazu beigetragen werden, erfahrenes Leid zu lindern.
Zwar beteiligt sich der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesse-
rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit bis zu 80 Prozent an den
Kosten für Dämme oder Maßnahmen der Deichverstärkung (seit 1997 150 Millionen
Euro aus der GAK). Für Renaturierungen wurden aber weniger als die Hälfte ausge-
geben, und das, obwohl vorbeugende Maßnahmen zum Hochwasserschutz preiswer-
ter sind als Wiederaufbaukosten. So hat die Studie „Study on Economic and Social
Benefits of Environmental Protection“ im Auftrag der EU ergeben, dass Klimafol-
genanpassungen wie ökologischer Hochwasserschutz einen hohen bis sehr hohen
Kosten-Nutzen-Faktor haben und ein investierter Euro zwischen 6 und 9 Euro an
Wiederaufbaukosten spart.
Obwohl die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der Europäischen Union die
Minderung der Hochwasserrisiken, also der Hochwassergefahren und der Schadens-
potentiale, in den Fokus nimmt, konzentriert sich der Hochwasserschutz in Deutsch-
land heute immer noch auf bauliche und technische Maßnahmen zur Abwehr auf-
laufender Hochwasserwellen, wie die Erhöhung von Deichen und Dämmen. Dies
kann in der Nähe von bestehenden Siedlungen, Gewerbegebieten und Industrieanla-
gen mit hohem Umweltschadenspotential sinnvoll, im Bereich von freien Flächen
aber fragwürdig sein. Denn die Begradigung, Vertiefung und Eindeichung von Flüs-
sen führt zu höheren Wasserscheiteln und so zu größeren und schnelleren Flutwel-
len. Auch der schlechte Zustand und die Zerstörung von Flussauen in Deutschland
begünstigen gefährliche Hochwasserereignisse. Verschärft wird die Situation noch

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3481
durch die Tatsache, dass der Klimawandel eine Zunahme an Extremwetterereignis-
sen mit sich bringt, wie etwa intensivere Niederschlagsereignisse. Starkregenereig-
nisse führen dann vermehrt zu Überflutungen und infolgedessen zu Bodenerosionen.
Davor warnt regelmäßig der Bericht des Weltklimarates (IPCC). Eine ganzheitliche
und nachhaltige Betrachtung des Gesamtsystems Fluss unter den Stichworten Kli-
mafolgenanpassung und Resilienz ist daher nötig.
Auf diese Entwicklungen fehlt seit 2005 eine kohärente bundespolitische Reaktion.
Eine proaktive und an Klimafolgenanpassung und Schadensprävention orientierte
nationale Hochwasserstrategie ist lange überfällig. Um der präventiven Minderung
der Hochwasserrisiken und Schadenspotentiale Rechnung zu tragen und alte Fehler
zu vermeiden, muss jetzt ein Programm auf den Weg gebracht werden, bei dem der
langfristig wirtschaftliche und ökologische Hochwasserschutz im Mittelpunkt der
gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern steht.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/3277 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/2879 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags unter Buchstaben a oder b.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 18/3481 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 18/3277 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 18/2879 abzulehnen.

Berlin, den 3. Dezember 2014

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Karsten Möring
Berichterstatter

Hiltrud Lotze
Berichterstatterin

Hubertus Zdebel
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3481
Bericht der Abgeordneten Karsten Möring, Hiltrud Lotze, Hubertus Zdebel und
Peter Meiwald

I. Überweisung

Zu Buchstabe a
Der Antrag auf Drucksache 18/3277 wurde in der 70. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. November
2014 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Ernäh-
rung und Landwirtschaft sowie den Ausschuss für Tourismus überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Antrag auf Drucksache 18/2879 wurde in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Oktober
2014 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a
In ihrem Antrag erklärt die Fraktion DIE LINKE., Hochwasserereignisse treten periodisch auf. Die negativen
Auswirkungen dieser Ereignisse für den Menschen haben sich durch verschiedene Ursachen verschärft: durch
die Besiedelung und intensive Landbewirtschaftung an Flüssen und Bächen, den Ausbau von Gewässern und
nicht zuletzt durch den Klimawandel. Gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung müssen Lösungen gefunden
werden, die Hochwasserschäden auf ein Minimum zu beschränken.
Das von Bund und Ländern erarbeitete Nationale Hochwasserschutzprogramm enthält viele wichtige und rich-
tige Maßnahmen. Allerdings bietet ein Maßnahmenkatalog allein keine dauerhafte Lösung für die Hochwas-
serproblematik. Allein bei der Relation der ausgewählten prioritären Maßnahmen von 29 Deichrückverlegun-
gen gegenüber 57 gesteuerten Flutungspoldern wird deutlich, dass der technische Hochwasserschutz noch im-
mer die Nase vorn hat. Deshalb braucht es ein Gesamtkonzept Nachhaltiger Hochwasserschutz, das den Ge-
wässern mehr Raum gibt. Das Gesamtkonzept muss dabei grundlegende Vorgaben wie ein Landnutzungsma-
nagement, das das gesamte Fließgewässereinzugsgebiet umfasst, einheitliche Hochwasserwarnstufen und eine
gerechte Erhebung von Wassernutzungsentgelten beinhalten. Die konkreten Maßnahmen werden aus diesem
Konzept abgeleitet.
Auf der Konferenz der Umweltministerinnen und Umweltminister vom 22. bis 24. Oktober 2014 in Heidelberg
wurde zudem ausdrücklich auf die Einrichtung eines Sonderrahmenplans „Präventiver Hochwasserschutz“ hin-
gewiesen, der zunächst für eine Laufzeit von zehn Jahren eine dem Bedarf angemessene finanzielle Ausstattung
erfahre. Das Gesamtkonzept Nachhaltiger Hochwasserschutz stellt hierbei die Grundlage des Sonderrahmen-
plans dar.
Hochwasserschutz muss unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure länderübergreifend und konsequent
ökologisch und sozial vorangetrieben werden.
Zu Buchstabe b
In ihrem Antrag erklärt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass verschärft durch den Ausbau der
Flüsse und die Einengung der Überschwemmungsgebiete es in den letzten beiden Jahrzehnten gehäuft zu Flu-
tereignissen in verschiedenen Teilen Deutschlands mit erheblichen Gefährdungen und Schäden kam. In
Deutschland zeigt sich die Zunahme an Hochwasserereignissen unter anderem an den sich häufenden „Jahr-
hunderthochwassern“ wie zum Beispiel die zwei Rheinhochwasser in den 90er-Jahren, an der Oder im Sommer
1997, an der Elbe im Sommer 2002, im Winter 2011 und Sommer 2013, im Alpenraum im Spätsommer 2005,
in Ostsachsen und im Erzgebirge im Sommer 2010 sowie an der Donau im Sommer 2013. Niederschläge führ-
ten 2013 aber auch weltweit zu vermehrten Hochwasserereignissen, unter anderem in Australien, China, Indien,
Indonesien, Kanada und den Vereinigten Staaten, so dass die Rückversicherungsgesellschaft Munich RE das
Jahr 2013 als Hochwasserjahr bezeichnete.

Drucksache 18/3481 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Verschiedene Entwicklungen – wie die Klimakatastrophe und die bisherige Flusspolitik – führten hierzulande
zu diesem gehäuften Auftreten von Hochwassersituationen. Laut dem Jahresbericht 2013 der Bund-Länder-
Arbeitsgemeinschaft Wasser kam es an der Elbe an mehreren Pegelpunkten zu historisch höchsten Wasserstän-
den. Die Schäden waren so immens, dass zur Beseitigung der Hochwasserfolgen ein Fluthilfefonds mit 8 Mil-
liarden Euro aufgelegt wurde. Die finanziellen Hilfen waren und sind notwendig. Bereits an vielen Stellen
konnten so Schäden beseitigt werden und dazu beitragen, erfahrenes Leid zu lindern.
Zwar beteiligt sich der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes (GAK) mit bis zu 80 Prozent an den Kosten für Dämme oder Maßnahmen der Deichver-
stärkung (seit 1997 150 Millionen Euro aus der GAK). Für Renaturierungen wurden aber weniger als die Hälfte
ausgegeben, und das, obwohl vorbeugende Maßnahmen zum Hochwasserschutz preiswerter sind als Wieder-
aufbaukosten. So hat die Studie „Study on Economic and Social Benefits of Environmental Protection“ im
Auftrag der EU ergeben, dass Klimafolgenanpassungen wie ökologischer Hochwasserschutz einen hohen bis
sehr hohen Kosten-Nutzen-Faktor haben und ein investierter Euro zwischen 6 und 9 Euro an Wiederaufbau-
kosten spart.
Obwohl die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der Europäischen Union die Minderung der Hochwas-
serrisiken, also der Hochwassergefahren und der Schadenspotentiale, in den Fokus nimmt, konzentriert sich
der Hochwasserschutz in Deutschland heute immer noch auf bauliche und technische Maßnahmen zur Abwehr
auflaufender Hochwasserwellen, wie die Erhöhung von Deichen und Dämmen. Dies kann in der Nähe von
bestehenden Siedlungen, Gewerbegebieten und Industrieanlagen mit hohem Umweltschadenspotential sinn-
voll, im Bereich von freien Flächen aber fragwürdig sein. Denn die Begradigung, Vertiefung und Eindeichung
von Flüssen führt zu höheren Wasserscheiteln und so zu größeren und schnelleren Flutwellen. Auch der
schlechte Zustand und die Zerstörung von Flussauen in Deutschland begünstigen gefährliche Hochwasserer-
eignisse. Verschärft wird die Situation noch durch die Tatsache, dass der Klimawandel eine Zunahme an Ext-
remwetterereignissen mit sich bringt, wie etwa intensivere Niederschlagsereignisse. Starkregenereignisse füh-
ren dann vermehrt zu Überflutungen und infolgedessen zu Bodenerosionen. Davor warnt regelmäßig der Be-
richt des Weltklimarates (IPCC). Eine ganzheitliche und nachhaltige Betrachtung des Gesamtsystems Fluss
unter den Stichworten Klimafolgenanpassung und Resilienz ist daher nötig.
Auf diese Entwicklungen fehlt seit 2005 eine kohärente bundespolitische Reaktion. Eine proaktive und an Kli-
mafolgenanpassung und Schadensprävention orientierte nationale Hochwasserstrategie ist lange überfällig. Um
der präventiven Minderung der Hochwasserrisiken und Schadenspotentiale Rechnung zu tragen und alte Fehler
zu vermeiden, muss jetzt ein Programm auf den Weg gebracht werden, bei dem der langfristig wirtschaftliche
und ökologische Hochwasserschutz im Mittelpunkt der gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern
steht.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a
Der Innenausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 3. Dezember 2014 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Antrag auf Drucksache 18/3277 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 24. Sitzung am 3. Dezember 2014 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/3277 abzulehnen.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 23. Sitzung am 3. Dezember 2014 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/3277 abzulehnen.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 20. Sitzung am 3. Dezember 2014 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/3277 abzulehnen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner 23. Sitzung am 3. Dezember 2014 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/2879 abzulehnen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3481
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Anträge auf Drucksachen 18/3277
und 18/2879 in seiner 28. Sitzung am 3. Dezember 2014 abschließend beraten. Dabei wurde auch eine Petition
in die Beratung einbezogen, zu der der Petitionsausschuss eine Stellungnahme nach § 109 Absatz 1 Satz 2 GO-
BT angefordert hat.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die beiden vorliegenden Anträge verfolgten zwar eine Intention, die
man teile, halte sie aber dennoch für überflüssig. Mit den eingeleiteten Maßnahmen zum Hochwasserschutz
habe man bereits eine Menge auf den Weg gebracht. Hochwasserschutz sei per se nachhaltig und die Frage der
ökologischen Aspekte dabei in gewisser Weise integriert. Man sei sich darin einig, dass für eine vollständige
Umsetzung der sinnvollen Maßnahmen die im Haushalt eingestellten Mittel zu gering seien. Das heiße aber
nicht, dass dies auch in Zukunft so bleibe. Man werbe weiterhin für eine bessere Mittelausstattung. Trotzdem
sei ein sinnvoller Anfang gemacht. Es sei allerdings sachwidrig, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit
zusätzlichen Themen der ökologischen Gestaltung zu beauftragen, denn deren Aufgabe sei die Verkehrswege-
gestaltung. Eine Abstimmung der mit den Gewässern befassten Institutionen bei Planungen von Maßnahmen
sei sicher sinnvoll und finde auch schon statt. Bei fast allen Maßnahmen beispielsweise im Zusammenhang mit
der Gewässerschiffbarkeit gebe es Konflikte zwischen Fragen der Ökologie und der Verkehrssicherheit. Diese
seien auch nicht immer ohne weiteres auflösbar. Daher sei man gegen eine zusätzliche Aufgabenübertragung
an die Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen und werde die beiden Anträge ablehnen.
Die Fraktion der SPD merkte an, dass der Hochwasserschutz Ländersache sei. Man sei mit dem jetzigen Weg
zufrieden, bei dem der Bund eine koordinierende Rolle übernehme. Wichtig sei, dass den Flüssen mehr Raum
gegeben werde. Dazu sei im Oktober das Nationale Hochwasserschutzprogramm verabschiedet worden. Es
umfasse Maßnahmen aus den Kategorien Deichrückverlegungen, Retentionsflächen und Beseitigung von
Schwachstellen. Mit den im Haushalt eingestellten 20 Mio. Euro würden Maßnahmen begonnen, die dazu
führten, dass an einigen Flüssen die Hochwasserscheitel deutlich gesenkt würden. Zu kritisieren sei, dass sich
der Haushaltsausschuss entgegen des Fachvotums dafür ausgesprochen habe, auch Maßnahmen der Deichan-
passung und der Deichstabilisierung einzubeziehen, was man ausdrücklich abgelehnt habe. Man gehe aber
davon aus, dass die vorgelegte Maßnahmenliste nach wie vor relevant sei und die Mittel für Deichrückverle-
gungen und Retentionsflächen ausgegeben würden. Positiv zu bewerten sei, dass jetzt auch Mittel für den An-
kauf von Flächen verwendet werden könnten. Zusammenfassend sei man mit dem Nationalen Hochwasser-
schutzprogramm nun auf dem richtigen Weg, weshalb man den beiden Anträgen nicht zustimmen werde.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, die im Rahmen der letzten UmweltministerInnenkonferenz angestrebten
Einzelmaßnahmen führten allein nicht weiter. Deshalb habe man nun einen eigenen Antrag „Ökologischen
Hochwasserschutz länderübergreifend sicherstellen und sozial verankern“ vorgelegt. Es sei ein Gesamtkonzept
für nachhaltigen Hochwasserschutz erforderlich, welches nicht nur nachhaltig, sondern auch ökologisch aus-
gerichtet sein müsse. Gleichzeitig müsse es sozial abgefedert sein und gemeinsam von den Bürgerinnen und
Bürgern, den Verbänden, der Wirtschaft und der Politik getragen werden. Daher sei auch eine enge Abstim-
mung mit den Ländern und Kommunen unerlässlich. Im Gegensatz zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN fordere man ein Programm, das alle Fließgewässer und deren Einzugsgebiete in Deutschland
umfasse. Dennoch stimme man auch dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, da dieser im
Grundsatz in die richtige Richtung gehe.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, es gehe darum, den ökologischen Hochwasserschutz
deutlich voranzubringen. Dazu müsse man den Gewässern mehr Raum geben und in ökologische Maßnahmen
investieren. Die bisherigen Planungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi-
cherheit seien nicht ausreichend, da von den benötigten 1,2 Mrd. Euro lediglich 20 Mio. Euro in den Haushalt
2015 eingestellt worden seien. Notwendig seien, aufbauend auf die Vorschläge der Umweltministerkonferenz,
integrierte Konzepte mit bundesweit einheitlichen Kriterien. Dazu müsse mit den Ländern ein gemeinsames
Konzept auf den Weg gebracht werden. Wichtig sei es, den Gewässern mehr Raum zu geben. Es sei bekannt,
dass der Kosten/Nutzen-Faktor bei ökologischen Maßnahmen deutlich höher sei, als beim technischen Hoch-
wasserschutz. Insgesamt müsse auch über den Umgang mit der Landwirtschaft noch einmal nachgedacht wer-
den, da Flächenversiegelungen und Bodenverdichtungen ein Versickern des Wassers verhinderten. Außerdem
seien ein Auenschutzprogramm sowie die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erforderlich. Dem
Antrag der Fraktion DIE LINKE. werde man zusätzlich zum eigenen Antrag ebenfalls zustimmen.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3481 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/3277 abzulehnen.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/2879 abzulehnen.

Berlin, den 3. Dezember 2014

Karsten Möring
Berichterstatter

Hiltrud Lotze
Berichterstatterin

Hubertus Zdebel
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

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