BT-Drucksache 18/3466

Drohnenflüge über französischen Atomanlagen

Vom 3. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3466
18. Wahlperiode 03.12.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Kerstin Andreae, Annalena
Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Matthias Gastel, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drohnenflüge über französischen Atomanlagen

Seit dem 5. Oktober 2014 sind 31 Drohnen über 19 französischen Atomanlagen
gesichtet worden. Bisher ist noch unklar, wer die Drohnen gesteuert hat. Die
Umweltorganisation Greenpeace hat am 26. November 2014 ein von der Physi-
kerin Oda Becker erstelltes Kurzgutachten veröffentlicht, in dem mögliche An-
schlagsszenarien auf Atomkraftwerke mit unbemannten Drohnen untersucht
worden sind. Das Gutachten zeigt auf, welche Gefahren mit den Überflügen ver-
bunden sein können (vgl. Gutachten „Gefahr aus der Luft – Drohnenüberflüge
bedrohen französische Atomanlagen“, Greenpeace 2014). Ebenfalls für Green-
peace wurde eine Analyse zu den Drohnenüberflügen und Terrorrisiken vom
britischen Atomexperten John Large erstellt. Auf Bitten der französischen Be-
hörden bleibt die Analyse von Greenpeace Frankreich unveröffentlicht, weil die
von ihr identifizierten Schwachstellen Terroristen als Vorlage für Anschläge die-
nen könnte (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 26. November 2014 „Wenn es Nacht
wird am Meiler“ von Christian Wernicke und Josef Kleinberger).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Drohnenflügen über

französische Atomkraftwerke vor?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, die auf Drohnenflüge auch

über Atomkraftwerke bzw. weitere Atomanlagen in Deutschland hinweisen
(bitte in laufende und stillgelegte Objekte unterteilen)?

3. Werden bzw. wurden die Drohnenüberflüge in der Deutsch-Französischen
Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK)
thematisiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4. Auf ggf. welcher Ebene werden bzw. wurden die Drohnenüberflüge zwi-
schen Deutschland und Frankreich besprochen (Fach- bzw. Leitungs- bzw.
Ministerebene), und ggf. mit welchem Ergebnis?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefahrenpotenzial von unbemannten
Drohnen, die bei einem terroristischen Anschlag auf ein Atomkraftwerk ein-
gesetzt werden?

6. Inwiefern ist die Möglichkeit von Drohneneinsätzen bei Anschlägen auf
Atomkraftwerke aus Sicht der Bundesregierung mit in die zu treffenden
Sicherungsmaßnahmen einzubeziehen?

Drucksache 18/3466 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den drei Varianten des Greenpeace-Gutachtens „Gefahr aus der Luft –
Drohnenüberflüge bedrohen französische Atomanlagen“ (bitte einzeln aus-
führen)?

8. Ergeben sich daraus insbesondere Lücken bzw. Nachweisdefizite für die
bisherigen Lastannahmen bei der Sicherung deutscher Atomanlagen?
Falls nein, bitte mit Begründung, und falls ja, welche Konsequenzen will die
Bundesregierung dann daraus bis wann ziehen?

9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum französischen For-
schungsprogramm zur Erkennung und zum Abfangen von Drohnen, und
wird in diesem Zusammenhang ein deutsch-französischer Austausch bzw.
eine Kooperation stattfinden?

10. Liegt der Bundesregierung die Analyse zu Drohnenangriffen und Terror-
anschlägen auf französische Atomkraftwerke von John Large vor?

11. Falls nein, wird sie Frankreich – zum Beispiel im Rahmen der DFK – darum
ersuchen, dass ihr die Analyse vertraulich zur Kenntnis gegeben wird?

12. Liegen der Bundesregierung anderweitige Analysen vor, die den Einsatz
von Flugdrohnen bei den Lastannahmen für die Sicherung von Atomanla-
gen berücksichtigen, und falls ja, von wem, und wann wurden sie erstellt?

13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
vor dem Hintergrund des aufgezeigten Gefahrenpotenzials aus den jüngsten
Diskussionen um den Zeitpunkt der Abschaltung des Atomkraftwerks Fes-
senheim?

14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, ob das Wahlkampfver-
sprechen des französischen Staatspräsidenten François Hollande, Fessen-
heim bis spätestens zum Jahr 2016 abzuschalten, noch Bestand hat?

15. Welche Gespräche führt die Bundesregierung auf welcher Ebene (Fachebene
bzw. Leitungsebene bzw. Ministerebene) zur Stilllegung von Fessenheim?

Berlin, den 2. Dezember 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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