BT-Drucksache 18/3462

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/3042 - Entwurf eines Gesetzes für mehr Kontinuität der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzgesetz 2014)

Vom 4. Dezember 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3462
18. Wahlperiode 04.12.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine
Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3042 –

Entwurf eines Gesetzes für mehr Kontinuität der Beitragssätze
in der gesetzlichen Rentenversicherung
(Beitragssatzgesetz 2014)

A. Problem
Aktuell wird der geltenden Rechtslage entsprechend eine Senkung des Beitragssat-
zes zur gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 Prozentpunkten erwartet.

B. Lösung
Die Fraktion DIE LINKE. fordert, künftig auf die Begrenzung der Rücklagen in der
gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten. Darüber hinaus solle die Unter-
grenze der Nachhaltigkeitsrücklage von derzeit 0,2 auf 0,5 Monatsausgaben ange-
hoben werden.
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Durch die Anbindung des allgemeinen Bundeszuschusses an die Beitragssatzent-
wicklung würden sich nach Berechnungen der einbringenden Fraktion die jährlichen
Ausgaben des Bundes in 2015 gegenüber dem Alternativszenario eines Beitragssat-
zes von 18,7 Prozent um 0,38 Milliarden Euro erhöhen.
Drucksache 18/3462 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3042 abzulehnen.

Berlin, den 3. Dezember 2014

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Dr. Martin Rosemann
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3462
Bericht des Abgeordneten Dr. Martin Rosemann

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3042 ist in der 63. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. November
2014 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Finanzausschuss
und den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden. Der Haushaltsausschuss berät über den Ge-
setzentwurf darüber hinaus gemäß § 96 GO-BT.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die antragstellende Fraktion macht geltend, die systemwidrige Finanzierung beispielsweise der „Mütterrente“
führe dazu, dass die Reserven der Rentenversicherung schnell abschmölzen und die zu erwartenden Beitrags-
erhöhungen ab dem Jahr 2019 umso drastischer ausfielen, als bisher erwartet. Eine weitere Absenkung des
Beitragssatzes der allgemeinen Rentenversicherung würde diese Entwicklung noch beschleunigen. Die Anfäl-
ligkeit der Rentenversicherung für konjunkturelle Schwankungen werde so zusätzlich verstärkt.
Den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung würden Rücklagen genommen, die angesichts des demogra-
fischen Wandels, der sozialpolitischen Erfordernisse und als Reserven für wirtschaftliche Krisen notwendig
seien. Zugleich habe eine Untersuchung des IMK im Auftrag des Netzwerkes Alterssicherung der Deutschen
Rentenversicherung Bund aus dem Jahr 2009 gezeigt, dass die gegenwärtige Höchstgrenze für die Nachhaltig-
keitsrücklage zu niedrig sei, um von Seiten der Rentenversicherung in stärkeren und/oder längeren anhaltenden
Rezessionsphasen konjunkturstabilisierend wirken zu können. Aufgrund des seit längerem anhaltenden unsi-
cheren konjunkturellen Umfelds in der Eurozone werde dies umso nötiger. Als vertrauensbildende Maßnahme
sei deshalb auch die Anpassung der Mindestreserve auf 0,5 Monatsausgaben der Rentenversicherung notwen-
dig. Ziel müsse es sein, die Nachhaltigkeitsrücklage aufzufüllen und so eine mittelfristige Beitragskontinuität
zu ermöglichen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Finanzausschuss und der Haushaltsausschuss haben den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3042 in ihren
Sitzungen am 3. Dezember 2014 beraten und dem Deutschen Bundestag gleichlautend mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/3042 in seiner 28. Sitzung
am 3. Dezember 2014 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Vorstoß ab. Die Begründung der Initiative sei sehr widersprüchlich.
Einerseits würden die Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Rentenpaket kritisiert,
andererseits höhere Beitragssätze zur Finanzierung von Mehrausgaben verlangt. Es sei durch die Anstrengun-
gen der Reformphase in den vergangenen Jahren gelungen, die Beitragssätze zu stabilisieren. Durch die gute
Einnahmesituation sei sogar eine Senkung der Beitragssätze möglich geworden. Für den künftigen Beitragssatz
von 18,7 Prozent gehe man zudem von einer Kontinuität über vier Jahre aus. Eine höhere Mindestrücklage der
Rentenversicherung, wie von der Fraktion DIE LINKEN. gefordert, würde dagegen zu steigenden Beitragssät-
zen führen. Das wolle die CDU/CSU-Fraktion nicht.
Die Fraktion der SPD argumentierte, dass die Beitragssätze zur Sozialversicherung und damit auch zur Ren-
tenversicherung die „Steuer der kleinen Leute“ sei. Sie würde man mit höheren Beiträgen auch zusätzlich be-
lasten. Daher wolle die SPD keine höheren Beiträge, um zu einer Rentenpolitik der 80er-Jahre zurückzukehren.
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Drucksache 18/3462 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Eine echte Nachhaltigkeitsreserve der gesetzlichen Rente wäre dagegen sinnvoll. Darauf aber ziele der vorlie-
gende Antrag nicht. Im Übrigen sei es die Koalition von CDU/CSU und SPD gewesen, die die ersten Leis-
tungsverbesserungen in der gesetzlichen Rente seit Jahren realisiert habe – auch ohne höhere Beitragssätze.
Die Fraktion DIE LINKE. forderte, auf eine Absenkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversiche-
rung zu verzichten. Das Geld werde für eine verlässliche Finanzierung der Rente und zur Sicherung des Le-
bensstandards der Rentnerinnen und Rentner benötigt. Die Versprechen einer auskömmlichen privaten Alters-
vorsorge hätten sich für Menschen mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen nicht erfüllt. Sie müssten
künftig mit deutlich niedrigeren Renten auskommen und seien in der Mehrheit gern bereit, einige Euro mehr
Rentenbeitrag zu bezahlen, wenn dem eine akzeptable Rentenzahlung im Alter gegenüber stehe. Im Sinne einer
verlässlichen Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung sei es zudem notwendig, die Mindestrück-
lage zu erhöhen. Die Liquidität sei andernfalls spätestens in einigen Jahren gefährdet.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warnte davor, dass mit den jetzigen Senkungen der Beitragssatz
zur gesetzlichen Rente ab dem Jahr 2018 umso gravierender steigen werde. Als Folge sei eine Infragestellung
des Leistungsniveaus zu erwarten, wie die Erfahrungen zeigten. Man sei aber jetzt im Unterschied zur Vergan-
genheit in einer Situation, in der man die geltende Zielmarke der Rentenversicherung von 43 Prozent des Ver-
dienstes nicht mehr unterschreiten könne, ohne die Akzeptanz dieser Versicherungsform aufs Spiel zu setzen.
Es würde kaum akzeptiert, wenn die gesetzliche Rente wieder wie zu Bismarcks Zeiten lediglich als kleine
Zuschussrente gezahlt würde. Um dies zu verhindern, müsse der Beitragssatz langfristig gedämpft werden –
auch durch Verzicht auf jetzige Absenkungen. Der Forderung nach Anhebung der Mindestrücklage stimme die
Fraktion dagegen zu.

Berlin, den 3. Dezember 2014

Dr. Martin Rosemann
Berichterstatter

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