BT-Drucksache 18/346

Aufklärung von Gewaltdelikten in Bahnwagen und Zügen

Vom 24. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/346
18. Wahlperiode 24.01.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Thomas Lutze, Sabine Leidig, Martina Renner,
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Aufklärung von Gewaltdelikten in Bahnwagen und Zügen

Die polizeiliche Bearbeitung von Gewaltdelikten in Bahnwagen bzw. Zügen
obliegt grundsätzlich der Bundespolizei (BPol) gemäß dem Gesetz über die Bun-
despolizei (BPolG). Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit der BPol auf ein
ca. 34 000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 5 700 Bahnhöfen und 3 600 Hal-
tepunkten. Die Deutsche Bahn AG, die sich kürzlich erst mit dem Bund auf einen
massiven Ausbau der Videoüberwachung auf deutschen Bahnhöfen geeinigt hat,
überwacht derzeit 640 Bahnhöfe mit 4 800 Videokameras. Darüber hinaus seien
nach Bahnangaben aktuell rund 18 000 Kameras in den Zügen der Deutschen
Bahn installiert (vgl. FOCUS Online vom 30. August 2013). Während die
Deutsche Bahn AG nach Angaben der „BILD“ täglich im Schnitt 40 Körper-
verletzungsdelikte auf Bahnsteigen und Bahnhöfen in Deutschland verzeichne
(vgl. ebd.), liegen für Gewaltdelikte in den Zügen der Bahn keine entsprechen-
den Zahlen vor. Demgegenüber existieren zum Nahverkehr vieler Großstädte,
wo die Gewaltdelikte seit Jahren zurückgehen, entsprechende Statistiken: So
sank z. B. die Zahl der Delikte in den Berliner U-Bahnen, Straßenbahnen,
Bussen und Bahnhöfen von 3 897 (2011) auf 3 183 (2012) deutlich (vgl. DER
TAGESSPIEGEL vom 4. April 2013). Auch im Hamburger Nahverkehr gingen
die Gewaltdelikte im vergangenen Jahr um 20 Prozent zurück (vgl. Hamburger
Abendblatt vom 23. Juli 2013).
Seit Jahren müssen, unabhängig vom Steigen oder Sinken der Anzahl der Ge-
walttaten, stets relativ schwer zu bewertende Zahlen dafür herhalten, um die
Forderung nach einer Ausweitung der Videoüberwachung (VÜ), speziell nach
mehr VÜ in Zügen und Bahnhöfen, zu begründen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung die in den Medien (siehe Vorbemerkung der Fra-

gesteller) kolportierten Zahlen bestätigen, bzw. kennt sie die empirischen
Grundlagen dieser veröffentlichten Zahlen?

2. Wie viele Züge der Deutschen Bahn AG sind derzeit nach Kenntnis der Bun-
desregierung mit wie vielen Videokameras ausgestattet, und um wie viel Pro-
zent der Gesamtanzahl an Zügen handelt es sich dabei?

3. Führen die Bundespolizei und/oder die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Statistik über die in Zügen bzw. Bahnwagen der Deut-
schen Bahn AG und/oder anderer Bahngesellschaften in der Bundesrepublik
Deutschland verübten Gewaltdelikte und/oder andere Straftaten?

Drucksache 18/346 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wenn ja,
a) nach welchen Kategorien wird diese Statistik (bzw. werden diese Statis-

tiken) jeweils von wem geführt,
b) welche Daten liegen der Statistik (bzw. diesen Statistiken) zugrunde,
c) wie viele Gewaltdelikte wurden seit dem Jahr 2002 registriert (bitte nach

Jahr, und wenn möglich, nach Bundesland aufschlüsseln),
d) werden die Taten auch „streckenspezifisch“ erfasst, bzw. lassen sich auf

bestimmten Strecken deutlich mehr oder weniger Straftaten feststellen,
e) wird erfasst, ob die Gewaltdelikte in Zügen mit oder ohne VÜ erfolgten,
f) lässt sich eine Kausalität zwischen der Anzahl von Gewaltdelikten und

einer erfolgten oder nicht erfolgten VÜ feststellen, und wenn ja, in wel-
cher Form?

5. Wenn die Daten auch streckenspezifisch erfasst werden, wo, und auf welcher
Bahnverbindung wurden seit dem Jahr 2009 wie viele Delikte dieser Art
registriert (bitte nach Jahr, Ort, Bahnverbindung, Anzahl der beteiligten Per-
sonen und Art des Gewaltdelikts aufführen)?

6. Wie viele dieser Delikte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf-
geklärt?

7. Wenn auch erfasst wird, ob die Gewaltdelikte in Zügen mit oder ohne VÜ
erfolgten, wie viele Gewaltdelikte wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung seit dem Jahr 2002 in Bahnwagen mit und ohne VÜ registriert, und wie
viele dieser Delikte wurden jeweils aufgeklärt (bitte jeweils nach Jahr, und
wenn möglich, nach Bundesland aufschlüsseln)?

8. Wie lange werden die Daten (über die Delikte selbst, über die Aufklärung,
über die Ermittlungsverfahren oder die Verurteilungen) aufgrund welcher
Rechtsgrundlage jeweils gespeichert, und wer überwacht in welcher Form
die jeweilige Löschung?

9. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei Ausschreibungen des Schienen-
personennah- und Fernverkehrs eine Videoüberwachung aller Wagen obli-
gatorisch, und welche Mehrkosten entstehen dadurch jeweils pro Wagen?

10. Sind der Bundesregierung vergleichende Studien oder Projekte bekannt, die
die Wirksamkeit von mehr Personal(-präsenz) und Videoüberwachung sys-
tematisch untersucht haben, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung
gegen die Durchführung solcher Studien oder Projekte der Bundespolizei?

Berlin, den 24. Januar 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.