BT-Drucksache 18/34

Geheimdienste der Europäischen Union und die Beteiligung von Bundesbehörden

Vom 1. November 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/34
18. Wahlperiode 01.11.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth,
Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Kersten Steinke, Frank Tempel
und der Fraktion DIE LINKE.

Geheimdienste der Europäische Union und die Beteiligung von Bundesbehörden

Die Europäische Union unterhält mit dem „Intelligence Analysis Centre“ (EU
INTCEN) ein Lagezentrum, in dem sich neben einem festen Stab auch Vertreter/
Vertreterinnen nationaler Geheimdienste organisieren. Die quasi-geheimdienst-
liche Struktur wurde bereits in den 90er-Jahren als „EU-Lage- und Analysezen-
trum“ (SitCen) eingerichtet und gehört zum Generalsekretariat des Rates. Das
„Haager Programm“ erweiterte das Aufgabenspektrum um das Sammeln von
„Informationen über potenzielle Krisenherde“ und fördert die Kooperation mit
anderen Institutionen, darunter die EU-Polizeiagentur Europol. „Politisch-stra-
tegische Analysen“ dienen unter anderem als Entscheidungsgrundlagen für mi-
litärische oder polizeiliche Maßnahmen der Europäischen Union in „Drittstaa-
ten“. Mittlerweile wird der Geheimdienst von der Europäischen Kommission als
„nachrichtendienstliches Drehkreuz des Europäischen Auswärtigen Dienstes“
(EAD) bezeichnet (Antwort von Catherine Ashton im Namen der Kommission,
E-006018/12, E-006020/12). Der EAD (European External Action Service –
EEAS) ist verantwortlich für die europäische Sicherheits- und Verteidigungs-
politik und wird vom INTCEN mit „Analysen“ versorgt (Antwort auf die schrift-
liche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Österreichs
vom 27. April 2007) („Diese Analysen umfassen insbesondere die politisch-
strategische Lage in Krisenregionen, die Früherkennung potenzieller politischer
oder bewaffneter Konflikte sowie Bedrohungen und Risiken, die von Phäno-
menen wie dem internationalen Terrorismus oder der organisierten Kriminalität
ausgehen“). Zwei Abteilungen für „Analyse“ und „Auswärtige Beziehungen“
beschäftigen nach Kenntnis der Fragesteller rund 70 Mitarbeiter/Mitarbeiterin-
nen. Hintergrund ist, dass das INTCEN keine eigene Aufklärung betreibt, also
beispielsweise keine Spitzel einsetzt oder Telekommunikation abhört. Jedoch
wird das INTCEN mit hochwertigen Daten aus der Satellitenaufklärung ver-
sorgt. Hierzu gehört insbesondere das Satellitenzentrum SATCEN im spani-
schen Torrejón, das Bilder empfängt, auswertet und für „Entscheidungsträger in
Brüssel“ aufbereitet übermittelt. Rohdaten werden von kommerziellen Betrei-
bern aus Indien, Russland oder den USA angekauft oder von den Mitglied-
staaten der Europäischen Union geliefert. Überdies wird der Dienst mit Berich-
ten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union versorgt, aus denen „nachrich-
tendienstliche Bewertungen“ erstellt werden. Laut der Europäischen Kommis-
sion (www.europarl.europa.eu vom 16. August 2012) würden jährlich rund
200 „strategische Lagebeurteilungen“ und 50 „Sonderberichte und Briefings“
ausgearbeitet. Mittlerweile hat sich die Zahl jedoch vermutlich verdoppelt. Viele
der Berichte werden regelmäßig erstellt und fortlaufend aktualisiert. Bedingung
ist jedoch, dass die befreundeten Dienste überhaupt Informationen liefern.

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Mit dem „EUMS INT Direktorat“ wurde auch eine militärische geheimdienst-
liche Struktur aufgebaut, die als „Nachrichtenwesen des Militärstabs“ bezeich-
net wird. Mittlerweile arbeiten die beiden Strukturen INTCEN und EUMS INT
vor allem im analytischen Bereich bestens zusammen. Über die konkrete Arbeit
des EUMS INT ist nicht viel bekannt. Die hoch gelobte „zivil-militärische Zu-
sammenarbeit“ der beiden Dienste INTCEN und EUMS INT wird in einer 2007
geschaffenen „Single Intelligence Analysis Capacity“ (SIAC) zusammengefasst
(eeas.europa.eu/csdp/documents/pdf/final_-_impetus_11_en.pdf). Nun soll die
Kooperation weiter ausgebaut werden. SITCEN und EUMS INT sollen noch
mehr Daten an den Auswärtigen Dienst der EU liefern. Auch die Diskussion um
die Ausgestaltung der „Solidaritätsklausel“ scheint den Geheimdiensten der Eu-
ropäischen Union mehr Gewicht zu verschaffen. Dieser Artikel 222 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) soll Bedingungen de-
finieren, unter denen ein Mitgliedstaat im Falle einer schweren Krise die Hilfe
der Europäischen Union oder anderer Mitgliedstaaten anfordern kann. Das
INTCEN könnte sich dadurch zum permanenten zivil-militärischen Lagezen-
trum mausern – so jedenfalls erklärt es die Bundesregierung in der Antwort auf
eine entsprechende Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/12652). Ab dem
Jahr 2015 könnte das INTCEN dann „regelmäßig eine integrierte Gefahren- und
Risikoabschätzung auf EU-Ebene“ verfassen. Der Geheimdienst ginge dann laut
einem Vorschlag des EAD und der Kommission der Europäischen Union aller-
dings weit über sein eigentliches Aufgabengebiet hinaus (Ratsdokument
JOIN(2012) 39 final, 2012/0370 (NLE)).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung entschie-

den, die Niederlassungen des INTCEN und des EUMS INT in Brüssel nach
Beobachtung der Fragesteller nicht nach außen kenntlich zu machen, und
welche Haltung vertritt sie selbst dazu?

2. Welche Produkte werden vom INTCEN und dem EUMS INT regelmäßig
oder projektbezogen generiert, welche deutschen Behörden nehmen diese
entgegen, und welche steuern selbst Beiträge bei?

3. Über wie viele feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ver-
fügen das INTCEN (bitte nicht nur für die Abteilungen „Analyse“ und „Aus-
wärtige Beziehungen“ angeben) und das EUMS INT Directorate (bitte hierzu
auch die Abteilungen benennen)?

4. Worum handelt es sich bei der Single Intelligence Analysis Capacity (SIAC),
wo ist diese angesiedelt, und aus wie vielen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
welcher Abteilungen setzt sich diese zusammen?

5. Wo ist der Crisis Room der Europäischen Kommission und die Watch-Kee-
ping Capability des EU-Rates angesiedelt, und über wie viele Mitarbeiter/
Mitarbeiterinnen welcher Abteilungen verfügen die Einrichtungen?

6. Wie grenzen sich der Crisis Room und die Watch-Keeping Capability von der
Arbeit des INTCEN, des EUMS INT Directorate und des SIAC ab?

7. Wie werden die genannten Dienste bzw. Einrichtungen jeweils parlamenta-
risch, datenschutz- und haushaltsrechtlich kontrolliert?

8. Wie viele Angehörige welcher Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
nach Kenntnis der Bundesregierung beim Europäischen Auswärtigen Dienst
(EAD) mit der direkten Kommunikation, Aufsicht oder sonstigen Tätigkeiten
hinsichtlich des INTCEN, des EUMS INT Directorate und des SIAC als feste
oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen tätig?

9. Um welche Abteilungen des EAD bzw. welche Aufgabengebiete handelt es
sich dabei genau?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/34
10. Inwiefern bzw. in welchem Ausmaß trifft es zu, dass SITCEN und EUMS
INT noch mehr Daten an den Auswärtigen Dienst der Europäischen Union
liefern sollen?

11. Wie viele Angehörige welcher Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Crisis Room, der Watch-
Keeping Capability, dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem
SIAC als feste oder projektbezogene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen tätig?

12. Mit wie vielen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen welcher Behörden ist die
Bundesregierung am Crisis Room, der Watch-Keeping Capability, dem
INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC in regelmäßiger oder
projektbezogener Kooperation beteiligt?

13. Um welche Abteilungen welcher deutschen Behörden mit welchen Aufga-
bengebieten handelt es sich genau?

14. Mit welchen geheimdienstlichen oder sonstigen Behörden sind die übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregie-
rung am Crisis Room, an der Watch-Keeping Capability, am INTCEN, dem
EUMS INT Directorate und dem SIAC in regelmäßiger oder projektbezo-
gener Kooperation beteiligt?

15. Über welche Aufklärungskapazitäten der Europäischen Union oder ihrer
Mitgliedstaaten können die Dienste im Regel- und im Einzelfall verfügen?

16. Inwiefern, und mit welchen technischen Mitteln werden nach Kenntnis der
Bundesregierung vom Crisis Room, der Watch-Keeping Capability, dem
INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC auch öffentlich zu-
gängliche Materialien aus den Medien oder dem Internet ausgewertet?

17. Inwiefern, und mit welchem Inhalt ist die Zusammenarbeit der Dienste
INTCEN und EUMS INT sowie des Crisis Room und der Watch-Keeping
Capability mit dem Satellitenzentrum SATCEN im spanischen Torrejón
institutionalisiert oder anderweitig festgelegt?

18. In wie vielen Fällen wurden das INTCEN, das EUMS INT Directorate und
das SIAC in den Jahren 2012 und 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung
mit Daten des Satellitenzentrums SATCEN versorgt?

19. Inwiefern trifft es zu, dass das SATCEN Rohdaten auch von kommerziellen
Betreibern ankauft, und um welche Daten handelt es sich dabei in den letz-
ten zehn Jahren?

20. Inwiefern werden das INTCEN, das EUMS INT oder der SIAC mit Daten
von Satellitendiensten der Bundeswehr beliefert, und um welche Daten han-
delt es sich dabei?

21. Inwiefern werden das INTCEN, das EUMS INT oder der SIAC nach Kennt-
nis der Bundesregierung mit Daten von anderen deutschen Satellitendiens-
ten beliefert, etwa des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V.
oder kommerziellen Diensten, und um welche Daten handelt es sich dabei?

22. Wie viele „nachrichtendienstliche Bewertungen“, „strategische Lagebeur-
teilungen“ oder „Sonderberichte und Briefings“ haben welche Behörden der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren vom INTCEN und, sofern
vergleichbar, vom EUMS INT jeweils erhalten (bitte nach Jahren aufschlüs-
seln)?

23. Wie viele „nachrichtendienstliche Bewertungen“, „strategische Lagebeur-
teilungen“ oder „Sonderberichte und Briefings“ hat die Polizeiagentur
EUROPOL nach Kenntnis der Bundesregierung von den Geheimdiensten
der Europäischen Union in den Jahren 2012 und 2013 erhalten?

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24. Wie viele „Requests for Information“ hat die Bundesregierung in den letz-
ten fünf Jahren vom INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC
erhalten, und inwiefern haben diese zu- oder abgenommen?

25. Inwiefern und mit welchem Inhalt war und ist das INTCEN sowie das
EUMS INT mit den Operationen „Atalanta“ und „EUBAM Libyen“ be-
fasst?

26. Welche Verträge, Abkommen oder sonstige Vereinbarungen existieren nach
Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem SIAC, INTCEN und/oder
dem EUMS INT für die Zusammenarbeit?

27. Auf welche Weise arbeiten die beiden Strukturen INTCEN und EUMS INT
mittlerweile regelmäßig oder projektbezogen zusammen, wie es in einer
Jubiläumsschrift des Auswärtigen Dienstes beworben wird (“The idea was
to bring together, in a functional way, the analytical capacities from both the
EU Situation Centre (SITCEN) and EUMS INT, thus benefiting from a
wider knowledge base for producing enhanced and more reliable Intelli-
gence. In a way, SITCEN and EUMS INT embarked on a comprehensive
approach for Intelligence”)?

28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dieser Zusammenarbeit militärischer und ziviler Dienste auch hinsicht-
lich der Einhaltung des Trennungsgebots, zu dem deutsche Behörden ver-
pflichtet sind?

29. Auf welche Weise arbeiten der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bun-
desamt für Verfassungsschutz (BfV) als Inlandsgeheimdienst, der Militäri-
sche Abschirmdienst oder das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“
(GTAZ) mit dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC
regelmäßig oder projektbezogen zusammen, wie es im Abschlussbericht der
informellen „Future Group“ unter Leitung des damaligen Bundesministers
des Innern Dr. Wolfgang Schäuble gefordert wurde (“A possible solution
for increased synergies between police and security intelligence services at
national level is the establishment of networks of anti-terrorist centres in
Member States”)?

30. Inwiefern existieren besondere Vereinbarungen oder Verträge zwischen
dem Bundesnachrichtendienst, dem das Bundesamt für Verfassungsschutz
als Inlandsgeheimdienst, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem
„Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) zur Kooperation mit
dem INTCEN, dem EUMS INT Directorate und dem SIAC?

31. Inwiefern ist beabsichtigt, dass sich der „Ständige Ausschuss für die opera-
tive Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) zukünftig
stärker mit „Terrorismusbekämpfung“ befasst, hierzu womöglich regel-
mäßig Lageberichte des INTCEN erhält, und welche Haltung vertritt die
Bundesregierung mittlerweile in dieser Frage (vgl. Bundestagsdrucksache
17/14474)?

32. Inwiefern hatten die Anschläge von Madrid (März 2004) und London (Juli
2005) die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung andere
Mitgliedstaaten bewogen, eine Aufwertung des nach Auffassung der Frage-
steller damals noch unbedeutenden Joint Situation Centres (SitCen) hin zu
einer europäischen Nachrichtendienstzentrale aufzuwerten?

33. Inwiefern hat sich das Bundesministerium des Innern während der deut-
schen EU-Präsidentschaft im Jahr 2007 oder im Rahmen der „Future
Group“ für die Gründung eines EU-Geheimdienstes bzw. EU-Lagezen-
trums eingesetzt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/34
34. Inwiefern galt der Bundesregierung dabei auch als Ziel, eine größere Un-
abhängigkeit der Europäischen Union von Geheimdienstinformationen aus
den USA und eine bessere Koordination der Arbeit nationaler Nachrichten-
dienste zu erzielen?

35. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung mittlerweile aus dem
Vorschlag, zur Umsetzung der „Solidaritätsklausel“ ab dem Jahr 2015 „re-
gelmäßig eine integrierte Gefahren- und Risikoabschätzung auf EU-Ebene“
zu verfassen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12652)?

36. Inwieweit würde diese permanente Lagebeurteilung aus jetziger Sicht der
Bundesregierung die Regelungen des Artikels 222 AEUV unterlaufen?

37. Welche „fachlich spezialisierten Agenturen der EU“ oder sonstigen Einrich-
tungen sind gemeint, wenn die Bundesregierung hinsichtlich der umzu-
setzenden „Solidaritätsklausel“ auf „bereits vorhandene Berichte der Ein-
richtungen der EU“ verweist, und welche „sachnähesten Einrichtungen“
könnten demnach weitere Informationen liefern (vgl. Bundestagsdruck-
sache 17/12652)?

38. Welche polizeiliche, militärische oder sonstige Unterstützung käme aus
Sicht der Bundesregierung von deutscher Seite mittlerweile nach einer Aus-
lösung des Mechanismus nach Artikel 222 AEUV in Betracht (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 17/12652)?

39. Inwieweit und in welchen Gremien wurden die oben genannten Fragen
bereits auf Ebene des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung –
der Länder erörtert?

40. In welchen konkreten Vorhaben wurden die Firmen DE-CIX Management
GmbH, EADS Deutschland GmbH, escrypt GmbH Embedded Security,
GSMK Gesellschaft für sichere mobile Kommunikation, Nokia Siemens
Networks GmbH & Co. KG, Utimaco Safeware AG durch das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung im Bereich „IT-Sicherheit“ geför-
dert (bitte nach Inhalt des Projekts, Jahr, Art der Förderung, finanzielle Mit-
tel aufschlüsseln; vgl. Bundestagsdrucksache 17/11969)?

41. Was ist konkret gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, dass die
Aufklärung der Vorwürfe des Whistleblowers Edward Snowden „derzeit
gemeinsam mit den amerikanischen und britischen Partnerbehörden“ vor-
genommen und dies „im Rahmen der internationalen Gepflogenheiten“
betrieben würde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14739), und inwiefern ha-
ben sich diese „Gepflogenheiten“ als nicht zielführend erwiesen?

42. Mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung inzwischen vollumfängliche
Auskunft zu ihren Fragenkatalogen vom Frühjahr 2013 seitens Großbritan-
niens und den USA sowie des United States Attorney General erhalten bzw.
für wann ist dies angekündigt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14739)?

43. Bis wann wird die Bundesregierung spätestens auch ohne Vorliegen sämt-
licher Antworten über eine teilweise Veröffentlichung bereits eingegange-
ner Antworten entscheiden?

44. Auf welche Weise ist der Bundesnachrichtendienst in den USA mit Über-
wachungsaktivitäten oder dem Abhören von Telekommunikation befasst
(www.welt.de, 30. Oktober 2013)?

45. Inwieweit treffen Berichte zu, wonach der BND an der Entwicklung der
Angriffssoftware Stuxnet beteiligt war (NEW YORK TIMES, 24. Oktober
2013)?

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46. Welche deutschen Behörden planen derzeit eine Beteiligung an welchen
Cyber-Übungen der USA, worin bestünden geplante Beiträge, und inwie-
fern sind an den Übungen auch militärische Einrichtungen beteiligt?

47. Auf welche Weise arbeiten die Geheimdienste der Bundesregierung mit der
National Security Agency (NSA) auf Ebene der NATO zusammen, und
welche Einrichtungen oder Programme existieren hierzu?

48. Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Behauptung des
US-Generals und NSA-Chefs Keith Alexander in einer Ausschusssitzung
zu, wonach in Frankreich und Spanien abgehörte Daten nicht von der NSA
selbst erhoben wurden, sondern es um Daten ginge „die wir und unsere
Nato-Alliierten zur Verteidigung unserer Länder und zur Unterstützung
militärischer Operationen gesammelt haben“ (SPIEGEL ONLINE, 30. Ok-
tober 2013)?

49. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Aussage Keith Alexanders, wonach auch die Europäische Union die
USA ausspioniert habe und dieses bis heute andauere, bzw. über welche ei-
genen Erkenntnisse verfügt sie hierzu?

50. Welche spezifischen „Maßnahmen der NSA zur Analyse von Telekommu-
nikations- und Internetdaten“ waren „Gegenstand der Diskussion des
Arbeitsessen“ beim Treffen der Innenminister der „G6+1“; vgl. Bundestags-
drucksache 17/14799 (bitte, soweit mangels Protokoll den deutschen Teil-
nehmenden erinnerlich, die dort benannten Programme/Maßnahmen von
US-Diensten aufzählen)?

51. Wie hat sich der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich,
hierzu jeweils positioniert, und was ist konkret gemeint, wenn dieser laut
Bundesregierung (www.bmi.bund.de Nachricht vom 13. September 2013)
„erneut klar[stellte], dass die Bundesregierung alles tun werde, um einen
noch besseren Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu ge-
währleisten“, oder beließ es der Bundesinnenminister bei dieser aus Sicht
der Fragesteller vagen Formulierung?

52. Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Berich-
ten, wonach britische oder andere Geheimdienste auf dem Gebiet der Euro-
päischen Union verlaufende Transatlantikkabel anzapfen, um den Internet-
verkehr abzuhören (www.heise.de, 12. August 2013)?

53. Inwiefern haben die Erkenntnisse zu Spionagetätigkeiten britischer und
US-amerikanischer Dienste mittlerweile etwas an der Haltung der Bundes-
regierung geändert, wonach deutsche Geheimdienste „eine enge und ver-
trauensvolle Zusammenarbeit“ zu Diensten aus den USA und Großbritan-
nien pflegen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14560)?

54. Welche Abteilungen welcher „Nachrichtendienste, Polizei- und Strafver-
folgungsbehörden“ nehmen am Runden Tisch zum Thema „Sicherstellung
der Kommunikationsüberwachung in der Zukunft“ teil (vgl. Bundestags-
drucksache 17/14832)?

55. Welche Arbeitsgruppen wurden hierzu eingerichtet, und worin besteht ihre
jeweilige Aufgabe?

56. An welchen dieser Arbeitsgruppen nehmen „Vertreter von Landesbehör-
den“ teil?

57. Wann und wo hat sich der Runde Tisch bzw. haben sich dessen Arbeitsgrup-
pen seit seiner Gründung getroffen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/34
58. Wie viele Personen, Sachen, Vorgänge oder Objekte sind in gemeinsam ge-
nutzten Projektdateien des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für
Verfassungsschutz zum Thema „Linksextremismus“ bzw. „gewalttätiger
Linksextremismus“ (auch ausländischer oder im Ausland beobachteter) ge-
speichert (bitte nach jeweiligen Dateien aufschlüsseln und jeweils zugriffs-
berechtigte Abteilungen angeben)?

59. Welche Kriterien gelten für das „Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte“, da
nach Kenntnis der Fragesteller auch „Kommunikationsmittel“, „Reisebewe-
gungen“, „Aktivitäten“, „Organisationsbezüge“ nicht nur zu Verdächtigen,
sondern auch „sonstigen Personen“ gespeichert werden, die angeblich „ge-
walttätige Aktionen“ nicht nur begangen haben sollen, sondern auch geplant
hätten oder immer noch planen (bitte vor dem Hintergrund der Kritik der
Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in
Deutschland beantworten, die beanstandet, dass Behörden konkret begrün-
den müssten, dass eine Straftat tatsächlich begangen „wird“)?

60. Welche nordafrikanischen Behörden werden derzeit von „deutschen Ex-
perten“ zum Thema „Terrorismus“, „Cyberkriminalität“, „illegale Migra-
tion“ oder „Organisierte Kriminalität“ geheimdienstlich oder polizeilich
unterrichtet, aus- oder fortgebildet bzw. mit Ausrüstung beliefert, wie es die
Tageszeitung „Le Quotidien d’Oran“ am 2. Oktober 2013 unter dem Titel
„Terrorisme: Les USA veulent renforcer leur coopération avec les
Africains“ unter anderem über ein Seminar berichtet und wonach dann eine
Tagung in Algier folgt, die von den USA ausgerichtet wird (bitte die be-
teiligten Behörden Deutschlands, der jeweiligen nordafrikanischen Länder
und soweit zutreffend auch anderer Regierungen nennen)?

61. Inwiefern sind deutsche Behörden im Rahmen ihrer Unterstützung algeri-
scher und tunesischer Geheimdienste und Polizeien in den Aufbau eines
„Internationalen Instituts” zur „Terrorismusbekämpfung“ in Tunesien be-
teiligt, das nach Kenntnis der Fragesteller mit Nordafrika/Nahost befasst
wäre?

62. Mit welchen konkreten ausländischen „in Berlin ansässigen Verbindungs-
stellen“ arbeitet das BKA, das BfV oder das GTAZ im Rahmen der inter-
nationalen Kooperation zusammen (Schriftliche Frage 14 auf Bundestags-
drucksache 17/14777; nachträgliche Antwort vom 30. September 2013;
bitte die dort im letzten Satz angedeuteten Einrichtungen und ihren Standort
benennen)?

63. Wann fanden in den Jahren 2012 und 2013 Treffen des GTAZ bzw. dort
organisierter Behörden mit kanadischen, israelischen, australischen, bri-
tischen oder US-Geheimdiensten statt, was die Bundesregierung in der in
Frage 62 genannten Antwort als „situativ und anlassbezogen“ beschreibt,
die beteiligten ausländischen Behörden aber trotz weiterer Nachfrage nicht
konkreter benennen wollte?

Berlin, den 1. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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