BT-Drucksache 18/3364

Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei der Verwendung von Bundesmitteln durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe

Vom 25. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3364
18. Wahlperiode 25.11.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, Bärbel
Höhn, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei der Verwendung von
Bundesmitteln durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) verfügt über Haushalts-
mittel aus dem Bundeshaushalt des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) in Höhe von ca. 60 Mio. Euro und setzt u. a. For-
schungsvorhaben im Bundesauftrag um. Als privatwirtschaftliche Organisation
unterliegt sie jedoch keiner parlamentarischen Kontrolle und ist der Einfluss-
nahme von Interessenverbänden (www.fnr.de/fnr-ueber-uns/fnr/mitglieder/) bis
hin zum Vorstand (www.fnr.de/fnr-ueber-uns/fnr/vorstand/) ausgesetzt.
Zahlreiche Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er-
nährung (BLE) zum Thema Nachwachsende Rohstoffe werden von der BLE
zusammen mit der FNR als Forschungsvorhabenträger durchgeführt. Die Trans-
parenz der Mittelflüsse und der Entscheidungen über Bundeshaushaltsmittel ist
aufgrund der privatwirtschaftlichen Struktur der FNR jedoch eingeschränkt.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Gelder aus dem Bundes-
haushalt an privatwirtschaftliche Institutionen fließen, deren Verwendung keiner
parlamentarischen Kontrolle unterliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der privatwirtschaftliche Verein

FNR e. V. die Haushaltshoheit über ca. 60 Mio. Euro aus dem Bundeshaus-
halt besitzt?

2. In welcher Höhe hat die FNR seit dem Jahr 2005 Mittel aus dem Bundeshaus-
halt erhalten (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?

3. Inwieweit hat die Bundesregierung rechtliche Bedenken hinsichtlich der Tat-
sache, dass die FNR über Mittel in dieser Größenordnung die Haushalts-
hoheit besitzt?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

4. Wie rechtfertigt die Bundesregierung eine Vergabe von Bundeshaushaltsmit-
teln an einen Verein, dessen Vorsitzender und Stellvertreter Mitglieder von
Interessenverbänden sind?

5. Nach welchem Verfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mitglieder und der Vorstand der FNR bestimmt?

Drucksache 18/3364 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verwendung von Haus-
haltsmitteln durch einen privatwirtschaftlichen Verein ohne parlamentari-
sche Kontrolle die Transparenz der Mittelverwendung gefährdet und eine
Verwendung der Mittel aus dem Bundeshaushalt zugunsten Dritter ermög-
licht?

7. Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung die Praxis, den Haus-
halt eines privatwirtschaftlichen Vereins aus Bundeshaushaltsmitteln zu
finanzieren, mit dem EU-Recht kompatibel?

8. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, die FNR zu einer Kör-
perschaft des öffentlichen Rechts umzustrukturieren, so dass sie der politi-
schen Kontrolle des Parlamentes unterliegt und eine transparente Struktur
dieser parlamentarischen Kontrolle gewährleistet wäre?
Wenn nein, warum nicht?

9. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die BLE und die FNR
gemeinsame Träger von Forschungsvorhaben zu nachwachsenden Rohstof-
fen sind?

10. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die FNR Drittmittel-
geber zu Forschungsvorhaben der BLE im Bereich nachwachsender Roh-
stoffe ist und dass darüber Forschungsmittel der BLE als Drittmittel dekla-
riert werden, die aus dem Bundeshaushalt kommen?

11. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Forschungs-
vorhaben der BLE im Bereich nachwachsender Rohstoffe von der FNR als
Drittmittmittelgeber gefördert, und aus welchen Quellen stammten nach
Kenntnis der Bundesregierung diese Mittel?

12. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass der Ge-
schäftsführer der FNR bis zur Höhe von 600 000 Euro über Bundeshaus-
haltsmittel verfügen kann – ohne Kontrolle durch Bundeseinrichtungen
oder das Parlament?

13. Wenn nein, bis zu welcher Höhe verfügt nach Kenntnis der Bundesregie-
rung der Geschäftsführer der FNR ohne parlamentarische oder Bundeskon-
trolle über Mittel, die der FNR aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung ge-
stellt wurden?

14. Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung die Kontrolle der FNR durch
das Parlament oder Bundesinstitutionen gewährleistet?

15. Gibt es vonseiten der Bundesregierung rechtliche Bedenken hinsichtlich der
jetzigen Zusammenarbeit von FNR und BLE?

16. Entspricht die jetzige Form der Zusammenarbeit zwischen FNR und BLE
geltendem EU-Recht?

17. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell bei der BLE beschäftigt?
18. Gibt es personelle Ressourcen, die über die notwendigen Kapazitäten hi-

nausgehen?
19. Inwiefern ist vonseiten des BMEL eine Organisationsreform der BLE ange-

strebt (Zeitplan, Inhalt, Ziel), und inwieweit haben diese Pläne Auswirkun-
gen auf den Personalbestand der BLE?

Berlin, den 25. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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