BT-Drucksache 18/3351

Weitere Verwendung der HALE-Drohne Euro Hawk

Vom 20. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3351
18. Wahlperiode 20.11.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Weitere Verwendung der HALE-Drohne Euro Hawk

Mehrere Stellen des Bundesministeriums der Verteidigung sind derzeit mit dem
weiteren Vorgehen und der möglichen „Weiterverwendung“ der Spionage-
drohne „Euro Hawk“ befasst. Hierzu gehören nach Aussage der Bundesregie-
rung die „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums“, die aber nicht
näher benannt werden (Bundestagsdrucksache 18/2729). Auch der General-
inspekteur der Bundeswehr sei „hiermit befasst“. Die Bundeswehr will dadurch
eine „Fähigkeitslücke“ im Bereich „Weiträumige Überwachung und Aufklä-
rung“ (SLWÜA) decken.
Die Riesendrohne sollte ursprünglich mit dem von EADS (jetzt Airbus Group)
hergestellten ISIS-Spionagemodul bestückt werden. Möglich wäre aber auch,
statt des ISIS- ein anderes Spionagemodul zu kaufen. Entsprechende „Studien
zur Untersuchung von nicht-ISIS-basierten Lösungen“ wurden aber nicht beauf-
tragt. Allerdings habe das Bundesverteidigungsministerium „im Rahmen der
Informationsgewinnung“ im Dezember 2013 und im März 2014 hierzu zwei
Dienstreisen durchgeführt.
Geprüft wurde auch, inwiefern das ISIS in andere Plattformen, etwa die israeli-
sche „Heron TP“-Drohnen, verbaut werden könnte. Dafür müsste das Abhör-
system aber in seine zwei Komponenten COMINT und ELINT zerlegt werden.
Außerdem fehle den „Heron“ laut dem Bundesministerium „genügend elektri-
sche Energie zum Betrieb der Missionsausrüstung“.
Das ISIS muss nach Auskunft der Bundesregierung einer weiteren „operative[n]
Bewertung der bisher technisch nachgewiesenen Funktionalitäten“ unterzogen
werden. Zum „Erreichen der Zielbefähigung“ bedürfe es „zunächst einer weite-
ren Erprobung im Flugbetrieb“, dies wiederum erfordere „die Weiterentwick-
lung des Missionssystems“. Mittlerweile wird die „Weiterverwendung der ISIS-
Missionsausrüstung“ im Rahmen der Bewertung der Lösungsvorschläge „Alter-
native Träger SLWÜA“ untersucht.
Der bereits gelieferte und in Manching stationierte „Euro Hawk Full Scale
Demonstrator“ (FSD) wurde bisher nicht von der Bundesregierung abgenom-
men, um etwaige Schadensersatzansprüche nicht auszuschließen. Erst dann er-
folge eine „Einigung zur Beendigung des bisher bestehenden Vertragsver-
hältnisses“ mit dem Auftragnehmer. Im Entwicklungsvertrag waren die Kosten
für den Erhalt bzw. die technische Erprobung FSD nur bis zum 30. September
2013 abgedeckt. Seit einem Jahr werden die Kosten für „Erhaltungsarbeiten“
also von der Euro Hawk GmbH getragen. In den Jahren 2013 und 2014 wurden
hierfür keine Kosten gegenüber der Bundeswehr geltend gemacht.

Drucksache 18/3351 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der FSD kann nach Auskunft der Bundesregierung dennoch zu weiteren Test-
flügen mit dem ISIS starten. Zunächst müssten aber „Vorarbeiten“ unternom-
men werden, darunter die „Feststellung des aktuellen technischen Status“, die
„Wiederaufnahme des regulären Wartungsbetriebes durch die Industrie“ sowie
die „Zulassung der Industrie und Erneuerung einer Vorläufigen Verkehrszulas-
sung (VVZ)“. Die „Vorarbeiten“ würden „nach Schätzungen der Amtsseite“
zwischen neun und zwölf Monaten in Anspruch nehmen. Um militärische Zu-
lassungsverfahren zu beschleunigen, hatte die Bundesregierung „alle diesbezüg-
lichen Kompetenzen unter einem Dach“ im „Luftfahrtamt der Bundeswehr“
zusammengeführt, um „schnittstellenfrei und verzugslos auf Anforderungen re-
agieren zu können“. Der Aufstellungsstab dieses „Luftfahrtamtes“ hat demnach
am 1. April 2014 seinen Dienst aufgenommen. Derzeit (Oktober 2014) werde
die „Übertragung der relevanten Verantwortungen und Aufgaben aus den derzeit
zuständigen verschiedenen Organisationsbereichen der Bundeswehr“ an das
„Luftfahrtamt“ vorbereitet.
Im Jahr 2013 hatte die Bundesregierung in einem Rechtsgutachten prüfen las-
sen, inwiefern Schadensersatzansprüche gegenüber der Euro Hawk GmbH
geltend zu machen wären. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei riet „aufgrund
ganz erheblicher Prozessrisiken“ von einer gerichtlichen Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ab; die Bundesregierung teilt diese Einschätzung.
Jedoch erwähnt das gleiche Gutachten auch, Schadensersatzansprüche hätten
zum Erfolg führen können, da die Hersteller falsche Angaben machten. Geraten
wird, mögliche Ansprüche weiter aufzuklären (tagesschau.de vom 14. Novem-
ber 2014).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche „herausgehobenen Rüstungsprojekte der Bundeswehr“ werden der-

zeit durch welche „externe Beratungsgesellschaften bzw. Sachverständige“
geprüft und begutachtet?

2. Welche „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidi-
gung“ sind mit dem weiteren Vorgehen und der möglichen „Weiterverwen-
dung“ der Spionagedrohne „Euro Hawk“ befasst?

3. Welche „Daten und Unterlagen, die US-exportkontrollierte Informationen
enthalten“, an den Bundesrechnungshof und den Deutschen Bundestag
konnte das Bundesverteidigungsministerium „von der US-Seite“ ohne zu-
sätzliche Genehmigung erhalten?

4. Für welche konkreten Posten fallen zur Entwicklung „eines serienreifen ISIS,
das auf dem derzeitigen technischen Stand aufbaut“, weitere Kosten in Höhe
von 255 Mio. Euro an?

5. Welches Verfahren ist mit dem Hersteller zur Lieferung und Bezahlung von
weiteren ISIS-Plattformen vereinbart, und wofür genau fallen abermals
55 Mio. Euro an?

6. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung auf „Studien zur Untersuchung
von nicht-ISIS-basierten Lösungen“ verzichtet?
a) Wohin hat das Bundesverteidigungsministerium „im Rahmen der Infor-

mationsgewinnung“ im Dezember 2013 und im März 2014 zwei Dienst-
reisen unternommen, wer war daran beteiligt, und mit welchen Gesprächs-
partnerinnen und Gesprächspartnern wurde sich getroffen?

b) Wo, von wem, und mit welchem Ergebnis wurden die Ergebnisse dieser
„Informationsgewinnung“ ausgewertet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3351
7. Welche weiteren „technisch nachgewiesenen Funktionalitäten“ des ISIS
müssen aus Sicht der Bundesregierung einer weiteren Bewertung unterzo-
gen werden?

8. Was ist mit dem „Erreichen der Zielbefähigung“ gemeint, und auf welche
Weise würde diese durch eine Erprobung im Flugbetrieb“ überprüft?

9. Inwiefern werden hierfür erneut Daten der digitalen Kommunikation oder
elektrische Strahlung (auch eigens dafür generiert) erfasst?

10. Welche „ganz erhebliche Prozessrisiken“ hatte die beauftragte Rechts-
anwaltskanzlei zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der Euro Hawk
GmbH identifiziert, und welche davon werden von der Bundesregierung
geteilt (tagesschau.de vom 14. November 2014 und geleaktes Originalgut-
achten unter www.tinyurl.com/p6cvcr9)?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Gutach-

ten?
b) Welche „eigenen Prüfungen“ haben sich an das Gutachten angeschlos-

sen, und wer war daran jeweils beteiligt (Bundespressekonferenz vom
14. November 2014)?

c) Wann wurden die Ergebnisse der „eigenen Prüfungen“ auch der Bundes-
ministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, vorgelegt, und
wann hat diese schließlich über deren Bewertung bzw. weiteren Maßnah-
men entschieden?

11. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob die Hersteller des „Euro
Hawk“ „objektiv falsche Angaben über die Verkehrszulassung der Drohne“
gemacht haben oder diese sogar „wissentlich verschwiegen“, wie es auch
der Militärblog „Augen Geradeaus“ in einem Auszug (14. November 2014)
behauptet („Auch wenn derartige Ansprüche stets mit nicht unerheblichen
Prozessrisiken behaftet sind, ist zu erwägen, diesen nachzugehen. […] Hier
sind unterschiedliche Szenarien denkbar, die bis zum Anspruch auf Ersatz
auch hoher Beträge gehen können, die bei einem Nichtzustandekommen des
Vertrages oder einem grundlegenden abweichenden Vertrag nicht aufge-
wendet worden wären“)?
a) Sofern ihr dazu keine konkreten Angaben möglich sind, um welche

könnte es sich mutmaßlich handeln?
b) Inwiefern trifft es zu, dass der Bundesregierung entsprechende Informa-

tionen am 18. Oktober 2013, also noch vor der Verjährungsfrist, bekannt
waren?

c) Aus welchem Grund sah die Bundesregierung davon ab, die Firmen
EADS und Northrop Grumman zu einer Verlängerung der Verjährungs-
frist zu bewegen oder sogar zu zwingen?

d) Welche nachträglichen Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung angesichts der abgelaufenen Verjährungsfrist aus dem
früheren Rat der beauftragten Kanzlei, diese stets im Auge zu behalten?

e) Wonach bemisst sich aus Sicht der Bundesregierung das Zustandekom-
men einer Verjährungsfirst?

f) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Kanzlei, wo-
nach hierzu ausschlaggebend ist, wann der Auftraggeber, also das Bun-
desministerium und seine nachgeordneten Behörden, davon wissen
konnten, „dass die vom Auftragnehmer für Zwecke einer Musterzulas-
sung gelieferten Dokumente und Nachweise in Umfang, Güte und insb.
Verwendbarkeit im Musterzulassungsverfahren“ von den vertraglich in
Aussicht gestellten Unterlagen abweichen?

Drucksache 18/3351 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
12. Inwiefern trifft es, wie vom Militärblog „Augen Geradeaus“ behauptet, zu,
dass in Manching, dem Sitz der Wehrtechnischen Dienststelle 61 und der
Militärischen Musterzulassung für Luftfahrzeuge, eine Runde aus Beamten
und Industrievertretern über das weitere Vorgehen beim Projekt „Euro
Hawk“ beriet und „US-Industrievertreter“ eine „Prototype Plus-Lösung“
vorschlugen, und was war ggf. deren Inhalt?

13. Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft bzw. will sie prüfen, ob bereits
für den „Euro Hawk“ ausgegebene Gelder sich für eine womöglich von
Northrop Grumman zu kaufende andere Drohne anrechnen zu lassen?

14. Inwiefern ist inzwischen geplant, eine endgültige Abnahme des „Euro
Hawk Full Scale Demonstrators“ (FSD) vorzunehmen, und welche Gesprä-
che wurden nach Vorlage des Rechtsgutachtens aus dem Jahr 2013 mit den
Herstellern geführt?

15. Wann könnte eine „Einigung zur Beendigung des bisher bestehenden Ver-
tragsverhältnisses“ mit den Auftragnehmern aus Sicht der Bundesregierung
endgültig erfolgen?

16. Welche Angaben haben die Hersteller zu dem Verfahren gemacht, die Kos-
ten für „Erhaltungsarbeiten“ selbst zu tragen, und inwiefern wurden hierfür
eine Frist oder sonstige Beschränkungen genannt?

17. Welche „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidi-
gung“ sind bereits mit „Vorarbeiten“ zu weiteren Flügen des „Euro Hawk“
befasst?
a) Was ergab die „Feststellung des aktuellen technischen Status“, bzw.

wann sollen hierzu Ergebnisse vorliegen?
b) Welche „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidi-

gung“ haben bereits Gespräche oder Verhandlungen zur „Wiederauf-
nahme des regulären Wartungsbetriebes durch die Industrie“ geführt, und
welches Ergebnis hatten diese?

c) Welche „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidi-
gung“ sind bereits mit welchen Arbeiten zur „Zulassung der Industrie
und Erneuerung einer Vorläufigen Verkehrszulassung“ befasst?

d) Wann könnten die „Vorarbeiten“ also beendet sein?
18. Welche „relevanten Verantwortungen und Aufgaben“ aus welchen „derzeit

zuständigen verschiedenen Organisationsbereichen der Bundeswehr“ wer-
den derzeit an das „Luftfahrtamt“ übertragen?

19. Wann soll dieser Prozess aus Sicht der Bundesregierung abgeschlossen
sein?

20. Wie verteilt sich die Anzahl der für den Betrieb der Drohnen „Euro Hawk“,
„LUNA“ und „Heron“ ausgebildeten Soldatinnen bzw. Soldaten in Bezug
auf das Geschlecht (bitte für alle Typen einzeln darstellen)?

21. Wo sind die für den Betrieb des „Euro Hawk“ insgesamt 34 ausgebildeten
Soldatinnen bzw. Soldaten stationiert?

22. Wie viele Soldatinnen bzw. Soldaten, die zuvor für den Betrieb des „Euro
Hawk“ ausgebildet wurden, werden nun an der Drohne „Heron“ ausgebil-
det, und inwiefern ergeben sich dadurch „Synergien“, etwa dadurch, dass
bestimmte Ausbildungsinhalte übersprungen werden können?

23. Inwiefern finden derartige Ausbildungsinhalte auch in Ausbildungszentren
der Lufthansa statt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3351
24. Welche „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums der Vertei-
digung“ sind mit der „Weiterverwendung der ISIS-Missionsausrüstung“
im Rahmen der Bewertung der Lösungsvorschläge „Alternative Träger
SLWÜA“ befasst?
a) Auf welche Weise ist hierbei auch der Generalinspekteur der Bundes-

wehr eingebunden?
b) Wann könnten aus heutiger Sicht Ergebnisse, etwa eine erste Auswahl-

empfehlung, vorliegen?
25. Welche „externen Beratungsgesellschaften bzw. Sachverständigen“ haben

die Gutachten „Vertiefende Technisch-wirtschaftliche Untersuchungen“
und „Weiterführung der Technisch-wirtschaftlichen Untersuchungen“
durchgeführt?
a) Welche weiteren Gutachten welcher „externen Beratungsgesellschaften

bzw. Sachverständigen“ wurden zur Bewertung der Lösungsvorschläge
„Alternative Träger SLWÜA“ beauftragt, und (seit) wann liegen diese
vor?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Gutach-
ten?

26. Wie kam die Bundesverteidigungsministerin zu dem Schluss, die eigentlich
für die Seeaufklärung gebaute Drohne „Triton“ sei am Besten für einen Er-
satz des „Euro Hawk“ geeignet (ARD vom 6. Oktober 2014)?

27. Wie erklärt die Bundesregierung diese Quasi-Auswahlentscheidung der
Bundesministerin zu einem Zeitpunkt, an dem ein von ihr selbst beauf-
tragtes und am darauf folgenden Tag veröffentlichtes Gutachten festhielt,
vorher bedürfe es „einer belastbaren Informationsgrundlage und einheit-
lichen Entscheidungsreife für eine möglichst verzugslose, fundierte und
nachhaltige Auswahlentscheidung“?

28. Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung erklärt, vor dem Treffen
einer „Beschaffungsentscheidung für ein mögliches Muster“, wie es durch
das „Euro Hawk“-Nachfolgersystem „Triton“ beschrieben sei, eine Zulas-
sungsstudie vorschalten zu wollen (Bundespressekonferenz vom 14. No-
vember 2014)?

29. Welche Studien sind hierzu anvisiert oder bereits beauftragt, und wer sind
die Auftragnehmer?

30. Aus welchem Grund hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Be-
reitstellung der Infrastruktur des NATO-Projekt Alliance Ground Surveil-
lance“ (NATO AGS) durch den „Aufnahmestaat“ Italien bereits um mehr
als zwei Jahre verzögert (Bundestagsdrucksache 18/2729)?
a) Durch welche „Bereitstellung“ von welchen „Übergangslösungen“ wird

dies nach Kenntnis der Bundesregierung aufgefangen?
b) Nach welchen „vorliegenden Erkenntnissen“ des Bundesverteidigungs-

ministeriums geht die Bundesregierung „vom Erreichen einer Zulas-
sung“ durch die italienische Zulassungsbehörde für die im Rahmen des
NATO AGS beschafften „Global Hawk Block 40“ aus?

c) Was ist der Bundesregierung hierzu aus einem „engem Dialog mit der
AGS Managementorganisation NAGSMA“ bekannt?

d) Wann und wo hat die italienische Zulassungsbehörde zuletzt „über den
Arbeitsfortschritt im Zulassungsprozess“ berichtet?

Drucksache 18/3351 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
31. Inwiefern waren oder sind das für eine flugbetriebliche und technische Be-
wertung zuständige Referat des Bundesverteidigungsministeriums oder der
Leiter für das Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr bereits
jetzt mit dem Verfahren einer späteren Zulassung der für das NATO AGS
beschafften „Global Hawk Block 40“ befasst?

32. Welche neueren Fortschritte sind der Bundesregierung zur Prüfung von der-
zeitigen europäischen militärischen Zulassungsvorschriften (EMAR) durch
die Verteidigungsagentur bekannt?

33. Inwiefern trifft es zu, dass die amtierende Bundesverteidigungsministerin
Dr. Ursula von der Leyen, prüfen lässt, inwiefern US-Standards zur Zerti-
fizierung von Ausweichverfahren auf Deutschland übertragbar seien (Tele-
polis vom 13. Oktober 2014)?
a) Mit welchen Stellen ist die Bundesregierung hierzu in Kontakt?
b) Wann könnten Ergebnisse vorliegen?

Berlin, den 19. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.