BT-Drucksache 18/3275

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2814, 18/2823, 18/2824, 18/2825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Vom 24. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3275
18. Wahlperiode 24.11.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Frank Tempel, Sabine Zimmermann (Zwickau), Harald
Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten/dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2000, 18/2002, 18/2814, 18/2823, 18/2824, 18/2825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

hier: Einzelplan 15
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Der Bundestag wolle beschließen:
Im Kapitel 15 02 wird der Ansatz des Titels 684 69 „Modellmaßnahmen und
Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“
um 400.000 € erhöht. Die Erhöhung des Titelansatzes soll der Durchführung
von evaluierten Modellprojekten zum Drugchecking dienen.

Berlin, den 24. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3275 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Es gibt bisher in Deutschland keinerlei bundesweite Forschungsvorhaben im Bereich des Drugcheckings,
ebenso existiert dadurch kein öffentliches Monitoring über die im Umlauf befindlichen illegalisierten Drogen
und ihrer Inhaltstoffe. Länder wie Österreich, Schweiz und die Niederlande haben in der Vergangenheit ge-
zeigt, dass die Einführung von Drugchecking-Projekten einen wichtigen lebensweltlichen und akzeptanzorien-
tierten Ansatz darstellt. Konsumentinnen und Konsumenten illegalisierter Drogen werden dadurch vor unbeab-
sichtigten Gesundheitsrisiken geschützt. Die Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren wie Politik, Poli-
zei und Suchthilfeeinrichtungen kann dadurch gefördert und die Konsumierenden über die Wirkungsweise der
jeweiligen Substanz aufgeklärt werden. Vor allem Partykonsumentinnen und -konsumenten sind oft nur auf
diesem Weg für Präventionsmaßnahmen zu erreichen. So zeigt Drugchecking in anderen Ländern auch positi-
ve Wirkungen auf das Risikobewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten.

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