BT-Drucksache 18/3225

Brandbekämpfungsmaßnahmen an Offshore-Windenergieanlagen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3225
18. Wahlperiode 12.11.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Harald Ebner, Matthias
Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Brandbekämpfungsmaßnahmen an Offshore-Windenergieanlagen in der
deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone

Die Bedeutung von Windkraftanlagen im Meer (OWEA – Offshore-Windenergie-
anlagen) für die Erzeugung von Strom soll in den nächsten Jahren stetig steigen.
Mit dem Zuwachs an Anlagen ist auch ein steigender Bedarf an Installations- und
Wartungsarbeiten voraussehbar, durch den sich voraussichtlich auch das Risiko
von Unfällen, Erkrankungen von Beschäftigten oder Bränden auf diesen Anlagen
in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) erhöhen wird.
Das Havariekommando des Bundes und der Küstenländer verfügt bereits über
einen Fachbereich zur Brandbekämpfung und hat über die Feuerwehren einiger
Küstenstädte Versorgungsteams gebildet. Diese Brandbekämpfungsmaßnahmen
sind notwendig. Ob jedoch das Havariekommando (HK) in Eigenregie für die
Brandbekämpfung in der AWZ Zuständigkeiten einfordern kann, ist fraglich.
Denn in diesem Zusammenhang versucht der Bund bereits ohne Rechtsgrund-
lage, einen staatlichen öffentlichen Rettungsdienst über eine „Interimslösung“
zu installieren (www.wsv.de „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“) – für eine
Aufgabe, für die im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes ein betrieblicher
Brandschutzdienst bereitgestellt werden müsste. Ähnlich fragwürdig wie bei der
Interimslösung für den Rettungsdienst ist die beabsichtigte Einrichtung einer
Brandbekämpfung für Offshore-Windenergieanlagen in der AWZ beim HK.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche internationalen, europäischen oder nationalen Rechtsgrundlagen ver-

pflichten die Bundesregierung zur Einrichtung eines öffentlichen Brand-
schutzwesens in der deutschen AWZ?

2. Welche Betreiber oder Errichter von Offshore-Windenergieanlagen, Wohn-
und Umspannplattformen in der Deutschen Bucht haben nach Kenntnis der
Bundesregierung ein betriebliches Brandschutzwesen eingerichtet, um zur
Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bei Aus-
bruch von Feuer Brandbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen?

3. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines öffentlichen Brandschutz-
wesens zur Bekämpfung von Bränden auf Offshore-Windenergieanlagen,
Wohn- oder Umspannplattformen in der deutschen AWZ, und wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/3225 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. a) Welche Rechtsauffassung haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die
Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Hol-
stein zu ihrer Zuständigkeit und der des Bundes im Zusammenhang mit
der Einrichtung eines öffentlichen Brandschutzwesens zur Bekämpfung
von Bränden auf Offshore-Windenergieanlagen, Wohn- oder Umspann-
plattformen in der deutschen AWZ?

b) Hatte das Havariekommando bereits Kontakt mit den Küstenländern auf-
genommen, um aktuelle Zuständigkeiten des Brandschutzes von den ört-
lichen Feuerwehren auf das HK zu übertragen, wenn ja, aus welchen
Gründen, und mit welchem Ergebnis?

5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das HK vom Kuratorium Mari-
time Notfallvorsorge mit der Erarbeitung eines Strategie- oder Fachkonzep-
tes zur Brandbekämpfung auf Offshore-Windenergieanlagen in der deut-
schen AWZ beauftragt?
Wenn ja, wann, auf welcher rechtlichen Grundlage, und mit welchem Ergeb-
nis, und wenn nein, warum nicht?

6. Welche Einsatzmittel zur Bekämpfung von Schiffsbränden stehen der
Bundesregierung in der AWZ zurzeit im Rahmen des „Sicherheitskonzept[s]
Deutsche Küste“ mit welcher Reaktionszeit, durch wen, wo, und mit welcher
Löschleistung (Volumen, Wurfhöhe und Wurfweite) ständig zur Verfügung?

7. Welche Einsatzmittel zur Bekämpfung von Schiffsbränden stehen der
Bundesregierung in der AWZ zurzeit im Rahmen des „Sicherheitskonzept[s]
Deutsche Küste“ ständig zur Verfügung, die ihre Eignung durch ein ent-
sprechendes Klassezusatzzeichen nachgewiesen haben?

8. Welche der zurzeit zur Bekämpfung von Schiffsbränden in der AWZ im
Rahmen des „Sicherheitskonzept[s] Deutsche Küste“ zur Verfügung stehen-
den Einsatzmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ihrer
Löschleistung für die Bekämpfung von Bränden auf Offshore-Windenergie-
anlagen, Wohn- oder Umspannplattformen in der deutschen AWZ geeignet?

Berlin, den 12. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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