BT-Drucksache 18/3201

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2619 - Kinder schützen - Prävention stärken

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3201
18. Wahlperiode 12.11.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea
Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2619 –

Kinder schützen – Prävention stärken

A. Problem
Im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird ausgeführt, dass es seit
Beginn dieses Jahres zu Recht eine breite Debatte gebe, ob die strafrechtlichen Re-
gelungen im Hinblick auf die Darstellung von unbekleideten Kindern und Jugendli-
chen ausreichend seien und wie sie verbessert werden könnten. Zusätzlich zur Über-
prüfung der strafrechtlichen Regelungen sei ein breites Spektrum an präventiven
Maßnahmen zu ergreifen, um Mädchen und Jungen vor sexuellem Missbrauch und
vor einer Instrumentalisierung für die Herstellung von Fotos und Videos zu schüt-
zen. Es müsse gewährleistet werden, dass die Betroffenen die Unterstützung und
Hilfe erführen, die sie benötigten. Dazu müssten Bund, Länder und Kommunen die
notwendige Infrastruktur für ein breites und bedarfsgerechtes Angebot an Beratungs-
und Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Auch die auf die therapeutische
Arbeit mit Pädophilen und Hebephilen spezialisierten Einrichtungen müssten ausge-
baut und verbessert werden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 18/3201 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/2619 abzulehnen.

Berlin, den 12. November 2014

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Paul Lehrieder
Vorsitzender

Christina Schwarzer
Berichterstatterin

Susann Rüthrich
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Dr. Franziska Brantner
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3201
Bericht der Abgeordneten Christina Schwarzer, Susann Rüthrich, Jörn Wunderlich
und Dr. Franziska Brantner

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/2619 wurde in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. September
2014 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und dem Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Im Antrag wird festgestellt, dass die Bundesregierung angekündigt habe, die Kinder- und Jugendschutzrege-
lungen zu überprüfen. Der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ak-
tuelle Fragen zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes“ (Drucksache 18/911) dokumentiere al-
lerdings eine erschreckende Hilflosigkeit der Bundesregierung, was konkrete Maßnahmen zur Stärkung des
Kinder- und Jugendschutzes angehe. Die Überprüfung der Kinder- und Jugendschutzregelungen sei allerdings
angezeigt, um sie insbesondere den Entwicklungen im Bereich der neuen Medien anzupassen. Es lasse sich auf
Grund der fehlenden Datenbasis auch nicht die grundlegende Frage beantworten, welche Kinder und Jugend-
lichen besonders davon betroffen seien, dass von ihnen strafrechts- oder jugendschutzrelevante Darstellungen
hergestellt würden.
Für eine Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes bedürfe es neben den strafrechtlichen Änderungen
weiterer Maßnahmen. So müssten die Anstrengungen im Bereich der Opferprävention und im Bereich der
sogenannten Täterprävention gefördert werden, die Opferhilfe bedarfsgerecht ausgebaut, Forschung im Be-
reich der Tätermotivation gefördert werden, frühzeitig medienpädagogische Kompetenzen vermittelt werden,
Aufklärungsarbeit gesichert und internationale Vorgaben ernst genommen und ggf. umgesetzt werden.
Nach dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden,

zur Prävention bei Kindern, Jugendlichen und Eltern

1. Maßnahmen zu ergreifen, damit Kinder besser über ihre Rechte informiert seien, und damit das Bewusst-
sein über das Recht am eigenen Bild bei Kindern und Jugendlichen zu schärfen;

2. Maßnahmen zur Sensibilisierung von Eltern hinsichtlich des Umgangs mit Bild- und Videoaufnahmen
ihrer Kinder bzw. von ihren Kindern zu ergreifen;

3. im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen,
welche Maßnahmen geeignet seien, Schutzkonzepte und ihre Umsetzung in Kinder- und Jugendeinrich-
tungen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe wie auch für private Anbieter weiterzuentwickeln;

4. darauf hinzuwirken, dass die Kooperation der für den Kinderschutz relevanten Bereiche, vor allem die
Kinder- und Jugendhilfe und das Gesundheitswesen, deutlich intensiviert und, wo nötig, verpflichtend ge-
regelt werde;

5. auf die Bundesländer und Kommunen einzuwirken, damit diese für eine angemessene finanzielle Ausstat-
tung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Kinder- und Jugendhilfe, der Allgemeinen Sozialen Dienste
sowie der Erziehungs- und Familienberatungsstellen sorgten;

6. auf die Länder einzuwirken, die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, Eltern
und pädagogischen Fachkräften in alle staatlichen Bildungsangebote zu verweben;

7. mit gesetzlichen bereichsspezifischen Regelungen, wie privacy by design als Grundeinstellung, höhere
Datenschutzstandards festzulegen, um missbräuchlichen Zugriff und die Veröffentlichung von Bilddaten
in der digitalen Welt (insbesondere durch soziale Netzwerke) zu verhindern, sich bei internationalen Or-
ganisationen, insbesondere der Europäischen Union und dem Europarat, dafür einzusetzen, dass Präventi-
onsarbeit auch international ausgebaut werde;

Drucksache 18/3201 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
um Opfern zu helfen

1. sich bei der Selbstverwaltung dafür einzusetzen, dass in den Regionen, in denen alle Kassensitze für Ärzte
und Psychotherapeuten besetzt seien und der therapeutische Bedarf für traumatisierte Kinder und Jugend-
liche nicht gedeckt werden könne, ausreichende Sonderbedarfszulassungen ermöglicht würden;

2. sich bei den zuständigen Kammern dafür einzusetzen, dass vermehrt Aus-, Fort- und Weiterbildungen in
der Traumatherapie angeboten würden, um unter ärztlichen und psychologischen Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten die Bereitschaft zu steigern, von sexuellem Missbrauch Betroffene als Patientinnen
und Patienten anzunehmen;

3. auf die Bundesländer einzuwirken, bedarfsgerecht Beratungsangebote auszubauen, die niedrigschwellig,
inklusiv und barrierefrei seien, und den Ausbau und die finanzielle und personelle Absicherung des Fach-
beratungsstellennetzes zu fördern;

4. gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass angemessene und kontinuierliche Schulungen
für Berufsgruppen aus dem Justizbereich einschließlich der Gutachter angeboten würden, um die Berück-
sichtigung des Kindeswohls als Verfahrensweise stärker zu berücksichtigen;

5. den Beratungsanspruch im SGB VIII für Kinder und Jugendliche bedingungslos, das heiße, unabhängig
vom Vorliegen einer Konflikt- oder Krisenprävention, zu gewährleisten;

zur Verbesserung medienpädagogischer Kompetenzen

1. Vorschläge für gesetzliche Regelungen zu erarbeiten, mit denen die Förderung der Medienkompetenz von
Kindern und Jugendlichen, Eltern und pädagogischen Fachkräften verbindlicher geregelt werde;

2. zur Förderung der Medienkompetenz gemeinsam mit den Bundesländern ein Projekt zu entwickeln, in dem
Eltern zu Multiplikatoren von Medienkompetenz ausgebildet würden;

3. auf die Länder einzuwirken, damit diese Medienpädagogik als verpflichtenden Teil in die Ausbildung von
Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern sowie in anderen pädagogischen Berufen integrier-
ten und entsprechende Weiterbildungen für pädagogisches Fachpersonal anbieten würden;

4. eine Koordinationsstelle auf Bundesebene einzurichten, die als Netzwerk zwischen den Akteuren der Me-
dienbildung fungiere;

zur Prävention bei Tätern

1. die Bundesmittel für den Ausbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Therapieangebots für
Menschen mit pädophilen und hebephilen Neigungen zu erhöhen;

2. die Förderung von Beratungs- und Hilfsangeboten für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche auszu-
bauen;

zur weitergehenden Forschung und Verbesserung der Datenlage

1. ausreichend Mittel im Rahmen der Forschungsförderung der Bundesministerien für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung zu stellen, damit die Daten-
basis für eine belastbare Beschreibung phänomenologischer Konstellationen sexueller Gewalt und Aus-
beutung von Kindern gesichert werde. Ebenso sei eine verstärkte Dunkelfeldforschung zur Situation der
kommerziellen sexuellen Ausbeutung Minderjähriger in Deutschland notwendig;

2. in die (Weiter-)Entwicklung und Evaluation von Therapieansätzen für Nutzer von Missbrauchsabbildun-
gen zu investieren;

3. Langzeitstudien zu fördern, die in den Blick nähmen, wie die Nutzung von Missbrauchsabbildungen bei
Menschen mit pädophiler/hebephiler Präferenz wirkten;

4. retrospektive Befragungen von (verurteilten) sexuellen Kindesmissbrauchern und Nutzern von Miss-
brauchsabbildungen zur Erhebung der kriminellen „Lebensgeschichte“ (Katamnese) zu fördern;

5. Untersuchungen zu Nutzungsmotiven von Menschen ohne sexuelle Präferenz für Kinder zu fördern, ge-
nauso wie die kriminologische Forschung zur Wirkung des Strafrechts;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3201
6. sich auf europäischer Ebene für mehr Forschung, gemeinsame Standards bei der Datenerhebung und ge-

meinsame Standards für Schutzkonzepte einzusetzen;

zur Aufarbeitung und zum Monitoring der Kinderrechte

1. das Amt des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die Betroffenenbe-
teiligung und eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch auch ge-
setzlich zu verankern;

2. den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes folgend, eine unabhängige Monitoring-
stelle zur Begleitung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und seiner Zusatzprotokolle wie dem
Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie einzurichten;

3. Beschwerdestellen für Opfer von Kinderrechtsverletzungen einzurichten und damit der Empfehlung des
UN-Kinderrechtsausschusses nachzukommen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 12. November 2014 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.
Die Vorlage ist in der 21. Sitzung am 12. November 2014 beraten worden.
In der Ausschussberatung führte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, dass neben dem Gesetzent-
wurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht, für den der Ausschuss für Recht und Ver-
braucherschutz federführend sei, auch der vorliegende Antrag beraten werde, der die Notwendigkeit der Prä-
vention hervorhebe. Es gehe also um den Kinder- und Jugendschutz. Beide Aspekte, die strafrechtliche Seite
und die Prävention, gehörten zusammen. Mit dem Antrag solle ein Zeichen gesetzt werden, dass nicht nur die
Debatte über das Strafrecht wichtig sei, sondern dass auch in Bezug auf die Prävention Maßnahmen ergriffen
werden müssten.
In dem Antrag werde ein Maßnahmenpaket dargestellt. Gerade im Bereich der Online-Medien müssten die
Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Die Betroffenen müssten wissen, wie sie sich schützen
könnten. Es bedürfe auch einer Sensibilisierung der Eltern zum Umgang mit Bild- und Videoaufnahmen von
Kindern. Zwar gebe es in einigen Fällen Beratungsmöglichkeiten vor Ort, es gebe jedoch noch kein flächende-
ckendes Netz von Beratungsstellen.
Ein weiterer Punkt sei die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, von Eltern und
pädagogischen Fachkräften. Auch wenn der Bereich Schule in die Kompetenz der Länder falle, seien gemein-
same Standards zur Förderung der Medienkompetenz notwendig. Dies sei auch in der gemeinsamen öffentli-
chen Anhörung der Kinderkommission und des Ausschusses Digitale Agenda thematisiert worden. Es gehe
darum, auf der Grundlage von „Best-practice“-Beispielen die besten Standards zu verankern. Hierbei bedürfe
es nicht zwingend einer gesetzlichen Regelung. Durch eine Clearing-Stelle oder durch ein Netzwerk könnten
die besten Erfahrungen zusammengetragen und systematisiert werden.
Außerdem werde in dem Antrag ein fundiertes Wissen über potenzielle Täter bzw. über Pädophilie gefordert.
Es sei eine Ausweitung der Dunkelfeldforschung zur Situation der kommerziellen sexuellen Ausbeutung Min-
derjähriger in Deutschland notwendig. Hierbei müssten Tabus angegangen und mehr Gelder zur Verfügung
gestellt werden.
Schließlich gehe es auch darum, den Opfern zu helfen. Derzeit gebe es noch kein bedarfsgerechtes Angebot
für Beratung und für spezialisierte Therapiemöglichkeiten. Es existierten große Unterschiede zwischen den
Städten und dem ländlichen Raum. Man wisse, dass hier bereits viel getan werde. So hätten der Unabhängige

Drucksache 18/3201 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, und
Bundesministerin Manuela Schwesig in einer gemeinsamen Pressekonferenz bereits Initiativen angekündigt.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, der Antrag enthalte viele wichtige und richtige Punkte zur Prävention
von sexuellem Kindesmissbrauch. Allerdings hätten die Bundesregierung und die Koalition diesbezüglich
schon einige Schritte eingeleitet. Der Unabhängige Beauftragte und die Bundesfamilienministerin hätten ein
Maßnahmenpaket mit fünf Säulen vorgestellt, zu dem auch die Prävention gehöre. Zudem sei für das Jahr 2015
die Evaluierung des Bundeskinderschutzgesetzes vorgesehen. Aus der Diskussion in den Wahlkreisen wisse
man, dass es bei den Bürgerinnen und Bürgern eine zunehmende Sensibilisierung für die Thematik gebe. Die
Debatte dürfe aber nicht auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen geführt werden.
Darüber hinaus begrüße man die strafrechtlichen Änderungen durch den Gesetzentwurf zur Umsetzung euro-
päischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht. Hierbei seien u. a. die Anpassung der Regelungen an das digitale
Zeitalter, die Verlängerung der Verjährungsfristen, die Erweiterung des Straftatbestands „Sexueller Miss-
brauch von Schutzbefohlenen, die Erhöhung des Strafrahmens sowie die Regelungen zum „Kinder-Posing“
und zu Nacktbildern zu nennen.
Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und betonte, dass
es wichtig sei, auf Prävention zu setzen. Er enthalte ein Bündel von Maßnahmen, die ergriffen werden sollten,
um den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch zu verbessern. Hier sollte noch mehr getan werden, als
dies bislang der Fall sei. Man werde dem Antrag deshalb zustimmen.
Demgegenüber werde man den Gesetzentwurf ablehnen. Mit Ausnahme der Ausweitung des Straftatbestands
des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen seien die beabsichtigten Neuregelungen kritikwürdig.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass sie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in seiner
Zielrichtung und in vielen inhaltlichen Punkten begrüße. Für den Familienausschuss gehe es beim Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch neben den strafrechtlichen Regelungen in erster Linie
um die Frage der Prävention. Die SPD-Fraktion wolle darauf hinweisen, dass sich verschiedene Gremien und
Institutionen dieses Themas bereits angenommen hätten. So beschäftige sich die Kinderkommission mit dem
Thema „Kinder und Medienkonsum“. Zusammen mit Expertinnen und Experten arbeite man an Empfehlungen,
wie die Prävention verbessert werden könne. Beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kin-
desmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, werde derzeit ein Betroffenenrat eingerichtet, von dem man eben-
falls gute Hinweise für die Präventionsarbeit erwarten könne. Die Aktivitäten von Bundesministerin Manuela
Schwesig zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch seien bereits angesprochen
worden. Dies zeige, dass an verschiedenen Stellen zum Thema Schutz von Kindern gearbeitet werde. Deren
Ergebnisse wolle man abwarten und ihnen nicht vorgreifen. Deshalb könne man dem Antrag zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zustimmen. Der in dem Antrag zum Ausdruck gebrachte Appell werde gleichwohl gehört und
man gehe davon aus, dass einzelne Anregungen aufgegriffen würden, zumal man sich in den Zielen weitgehend
einig sei.
Demgegenüber werde man dem Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
zustimmen, da er den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag entspreche und weil er einige Klarstellungen zu
Regelungen enthalte, die sich vorher in einer Grauzone bewegt hätten bzw. nicht logisch gewesen seien. Hierzu
gehöre z. B. die bislang erfolgte unterschiedliche Behandlung zwischen Klassenlehrern und Vertretungslehrern
im Rahmen der Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, die durch die Neuformulierung
im jetzt vorgesehenen Gesetz beendet werde.

Berlin, den 12. November 2014

Christina Schwarzer
Berichterstatterin

Susann Rüthrich
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Dr. Franziska Brantner
Berichterstatterin

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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