BT-Drucksache 18/3182

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2663, 18/3142 - Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3182
18. Wahlperiode 12.11.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Katja Dörner, Beate
Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Maria Klein-Schmeink,
Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche,
Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2663, 18/3142 –

Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(25. BAföGÄndG)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 6 Buchstabe a wird wie folgt geändert:

aa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „231“ durch die Angabe
„238“ ersetzt.

bb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „418“ durch die Angabe
„430“ ersetzt.

b) Nummer 7 Buchstabe a wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „372“ durch die An-
gabe „383“ ersetzt.

bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „399“ durch die
Angabe „410“ ersetzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe „52“ durch die Angabe „54“ er-
setzt.

c) Nummer 13 wird wie folgt geändert:
aa) In Buchstabe a wird die Angabe „1145“ durch die Angabe „1170“

ersetzt.

Drucksache 18/3182 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

bb) Buchstabe b wird wie folgt geändert:
aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „570“ durch die An-

gabe „589“ ersetzt.
bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „520“ durch die

Angabe „534“ ersetzt.
d) Nummer 16 wird wie folgt geändert:

aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
aaa) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „570“ durch die

Angabe „589“ ersetzt.
bbb) In Doppelbuchstabe cc, wird die Angabe „520“ durch die

Angabe „534“ ersetzt.
bb) In Buchstabe b wird die Angabe „180“ durch die Angabe „187“ und

die Angabe „130“ durch die Angabe „138“ ersetzt.
e) Nummer 17 wird wie folgt geändert:

aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „1715“ durch die

Angabe 1766“ ersetzt.
bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „1145“ durch die

Angabe „1177“ ersetzt.
bb) Buchstabe b wird wie folgt geändert:

aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „570“ durch die An-
gabe „589“ ersetzt.

bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „520“ durch die
Angabe „534“ ersetzt.

f) Nummer 28 § 66a Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. April 2015 begonnen

haben, sind die §§ 12 Absatz 1, 13 Absatz 1, 23 und 25 in der bis zum 31.
März 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Für Bewilligungszeit-
räume, die vor dem 1. August 2015 begonnen haben, ist § 51 in der bis
zum 31. Juli 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Für Bewilli-
gungszeiträume, die vor dem 1. August 2016 begonnen haben, sind die §§
12 Absatz 2, 13 Absatz 2, 13a, 21 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 sowie § 29
in der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Ab
dem 1. Oktober 2016 sind die §§ 13a, 21 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2
sowie § 29 in der ab dem 1. August 2016 geltenden Fassung auch für Be-
willigungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1. August 2016 begonnen
haben.“

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 wird die Angabe „231“ durch die Angabe „238“ ersetzt.
b) In Nummer 5 Buchstabe b wird die Angabe „96“ durch die Angabe „99“

ersetzt.
c) In Nummer 6 Buchstabe b wird die Angabe „96“ durch die Angabe „99“

ersetzt.
d) In Nummer 8 wird die Angabe „62“ durch die Angabe „64“ und die An-

gabe „607“ durch die Angabe „624“ ersetzt.
e) Nummer 9 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe a wird die Angabe „338“ durch die Angabe „348“ er-
setzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe „425“ durch die Angabe „437“ er-
setzt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3182

f) Nummer 10 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

aaa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „338“ durch die An-
gabe „348“ ersetzt.

bbb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „111“ durch die An-
gabe „114“ ersetzt.

ccc) In Doppelbuchstabe cc wird die Angabe „246“ durch die An-
gabe „253“ und die Angabe „284“ durch die Angabe „292“
ersetzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe „338“ durch die Angabe „348“ er-
setzt.

g) Nummer 11 wird wie folgt geändert:
aa) In Buchstabe a Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „184“ durch

die Angabe „189“ ersetzt.
bb) In Buchstabe b wird die Angabe „218“ durch die Angabe „224“ er-

setzt.
h) In Nummer 12 wird die Angabe „67“ durch die Angabe „69“ und die An-

gabe „80“ durch die Angabe „83“ ersetzt.
i) Nummer 13 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe a wird die Angabe „259“ durch die Angabe „266“ er-
setzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe „3113“ durch die Angabe „3200“
und die Angabe „1940“ durch die Angabe „1994“ ersetzt.

cc) In Buchstabe c wird die Angabe „1940“ durch die Angabe „1994“
ersetzt.

j) In Nummer 14 wird die Angabe „1. August 2016“ durch die Angabe „1.
April 2015“ ersetzt.

3. Artikel 6 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe „Nummer 6“ wird durch die Angabe „Nummer 6b“ er-
setzt.

bb) Die Wörter „Nummer 7 Buchstabe a und b“ werden durch die Wörter
„Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb“ ersetzt.

cc) Die Angabe „Nummer 13“ wird durch die Wörter „Nummer 13
Buchstabe c“ ersetzt.

dd) Die Wörter „Nummer 16 bis 19“ werden durch die Wörter „Nummer
18, Nummer 19“ ersetzt.

ee) In der Angabe „Artikel 2 und 3 Nummer 2, Nummer 4“ wird die An-
gabe „Nummer 2“ gestrichen.

ff) Die Wörter „Nummer 5 bis 13“ werden durch die Wörter „Nummer
5 Buchstabe a, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 7, 10 Buchstabe a
Doppelbuchstabe dd und Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe a Dop-
pelbuchstabe aa, Nummer 12 und 13“ ersetzt.

b) Folgender Absatz 6 wird angefügt:
„(6) Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 7 Buchstabe a und Buch-

stabe b Doppelbuchstabe aa, Nummer 13 Buchstabe a und b, Nummer 16,
Nummer 17, Artikel 3 Nummer 2, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6
Buchstabe b, Nummer 8, Nummer 9, Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe aa, bb und cc und Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe bb und Buchstabe b und Nummer 13 treten am 1. April 2015 in Kraft.“
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/3182 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Berlin, den 11. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Die soziale Öffnung der Hochschulen ist weiterhin eine große Aufgabe. Der Anteil der StudienanfängerInnen
aus „hochschulfernen Gruppen“ ist (laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks) zwischen 2003 und
2012 von 12 Prozent auf 9 Prozent gesunken. Während junge Menschen aus einkommensstärkeren Akademi-
kerfamilien weiterhin zu mehr als drei Vierteln ein Studium aufnehmen, erreichen solche aus einkommensär-
meren Nichtakademikerfamilien diese Studierquote bei weitem nicht.

Eine bessere Studienfinanzierung ist daher notwendig, um Chancengerechtigkeit zu fördern, alle Bildungspo-
tenziale auszuschöpfen und dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen.

Nicht zuletzt der 20. BAföG-Bericht der Bundesregierung von Januar 2014 hat den hohen Reformbedarf beim
BAföG aufgezeigt: Die Lebensrealität der Studierenden und das BAföG entwickeln sich auseinander. Während
2005 noch mehr als 70 Prozent der Studierenden grundsätzlich BAföG-berechtigt waren, sind es 2012 nur noch
66 Prozent gewesen. Nur knapp ein Fünftel der Studierenden bezog im Jahr 2012 tatsächlich BAföG-Leistun-
gen.

Die letzte BAföG-Erhöhung ist 2010 in Kraft getreten. Die Einkommensentwicklung hat seitdem jedoch dazu
geführt, dass die Studierenden trotz steigender Lebenshaltungskosten immer geringere Ansprüche haben. So
sind die monatlichen Förderbeträge pro Studierendem von 2011 auf 2012 und auch im Jahr 2013 gesunken.
Fast zwei Drittel der Studierenden jobben schon jetzt während ihres Studiums.

Die Bundesregierung verspricht, dass die Erhöhung der Freibeträge im Herbst 2016 mehr als 100 000 zusätz-
liche Förderberechtigte bewirken werde. Ein solch sprunghafter Anstieg würde im Herbst 2016 aber nur dann
eintreten, weil bis dahin aufgrund der Einkommensentwicklung viele Studierende aus dem Berechtigtenkreis
herausfallen. Nach Angaben der Bundesregierung werden das allein in den Jahren 2015 und 2016 mindestens
rund 60 000 junge Menschen sein (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Kosten von BAföG-Reformschritten“ Drs. 18/2532). Auch in den Jahren 2014, 2013 und 2012 werden Zehn-
tausende aus dem Berechtigtenkreis herausgefallen sein.

All diese Entwicklungen belegen, wie dringlich die BAföG-Leistung zeitnah angepasst werden muss. Mit dem
vorliegenden Änderungsantrag werden sowohl die Fördersätze als auch die Freibetragsgrenzen um je rund 10
Prozent erhöht. Damit werden die Preis- und Einkommensentwicklungen seit 2010 aufgefangen. Das BAföG
wird entsprechend seinem Charakter als Rechtsanspruch so ausgestaltet, dass es den Lebensunterhalt aus-
kömmlich finanziert. So ermöglicht es auch Bildungsaufstieg. Der Änderungsantrag sieht vor, dass die Erhö-
hung der Fördersätze und Freibetragsgrenzen bereits zum 1. April 2015 in Kraft treten, so dass Studierende
zeitnah von diesen Erhöhungen profitieren.

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