BT-Drucksache 18/3163

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/2710, 18/3141 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)

Vom 12. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3163
18. Wahlperiode 12.11.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Katja Dörner, Beate
Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Maria Klein-Schmeink,
Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche,
Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/2710, 18/3141 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 1

Änderung des Grundgesetzes

Artikel 91b Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutsch-
land in der im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten be-
reinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2012 (BGBl. I
S. 1478) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

(1) Bund und Länder können auf der Basis von Vereinbarungen bei der Weiter-
entwicklung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenarbeiten.

(2) Bund und Länder können auf der Basis von Vereinbarungen zur Sicherstel-
lung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens zusam-
menarbeiten.“

Berlin, den 11. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Drucksache 18/3163 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Die großen bildungs- und wissenschaftspolitischen Herausforderungen lassen sich nur in gemeinsamer gesamt-
staatlicher Verantwortung bewältigen. Gute Bildungs- und Forschungspolitik ist immer auch Sozial-, Wirt-
schafts- und Integrationspolitik. In der Bildung müssen Kooperationswege geöffnet werden, um mehr Teilhabe-
und Aufstiegschancen zu erreichen sowie die Qualität und Leistungsfähigkeit unseres Bildungswesens zu stei-
gern.

Zu Absatz 1:

Studierende, wissenschaftlicher Nachwuchs, Lehrende und Forschende im Wissenschaftssystem benötigen klare
Perspektiven und verlässliche Rahmenbedingungen für bessere Lehre und Forschung. Der vorliegende Entwurf
eröffnet die Möglichkeit, dass der Bund dauerhaft Forschung und Lehre an Hochschulen unterstützt. Die Grund-
finanzierung und Ausstattung der Hochschulen kann so auf der Basis von Vereinbarungen gesamtstaatlich stabi-
lisiert und gestärkt werden. Anders als die Bundesregierung geht die Fraktion BÜDNNIS 90/DIE GRÜNEN
davon aus, dass dies auch eine gemeinsame Anstrengung für einen zukunftsgerechten Hochschulbau umfassen
kann.
Die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen brauchen dringend neue praktikable und dau-
erhaft verlässliche Wege in der Bund-Länder-Hochschulfinanzierung. Denn auch im nächsten Jahrzehnt hält der
Studierendenboom an und wächst der Forschungsbedarf weiter. Die Grundfinanzierung von Universitäten und
Fachhochschulen muss endlich gesteigert werden. Die bisherige Zusammenarbeit von Bund und Ländern über
zeitlich befristete Wissenschaftspakte reicht hierfür nicht aus. Die Verfassung muss dauerhafte Finanzierungs-
wege eröffnen, um so mehr Planungssicherheit zu ermöglichen.
Die vorgeschlagene Änderung des Art. 91b Absatz 1 GG bringt eine weitgehende und notwendige Öffnung für
befristete wie unbefristete Kooperationen zwischen Bund und Ländern. Das im Entwurf der Bundesregierung
wiederum verankerte Einstimmigkeitsprinzip wird abgeschafft, da es einer neuen Vertrauens- und Kooperations-
kultur entgegensteht: Es schafft Blockade-Möglichkeiten und kann innovative Entscheidungen verzögern. Die
Mehrheit, mit der Bund und Länder in der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“ Vereinbarungen treffen,
muss nicht in der Verfassung festgelegt werden. Mit einer qualifizierten Mehrheit kann die „Gemeinsame Wis-
senschaftskonferenz“ von Bund und Ländern leichter innovative Prozesse in Gang setzen.

Zu Absatz 2:

Eine Modernisierung des Bildungsföderalismus ist mehr als überfällig. Nur so lassen sich wichtige bildungspo-
litische Verbesserungen erreichen – wie etwa durch eine neue Ganztagsschulinitiative von Bund und Ländern
und die Verwirklichung von Inklusion. Gute Hochschulen und Wissenschaft stehen auf dem Fundament guter
Kitas, Schulen und dualer Ausbildung. Es ist eine der zentralen Aufgabe der Bundespolitik, die Chancen- und
Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu erhöhen. Eine sachgerechte Änderung des Art. 91b GG muss daher auch
für die Lösung der bildungspolitischen Herausforderungen praxistaugliche Wege ermöglichen. Eine klar formu-
lierte „Ermöglichungsklausel“ für Bildungszusammenarbeit schafft Transparenz im Verfahren zwischen Bund
und Ländern, macht Schluss mit Umgehungstatbeständen und stärkt die Verfassungsklarheit und -wahrheit.

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