BT-Drucksache 18/3139

Finanzierung und Verwaltung der Bundesfernstraßen

Vom 5. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3139
18. Wahlperiode 05.11.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung und Verwaltung der Bundesfernstraßen

Das deutsche Fernstraßennetz besteht aus rund 13 000 Kilometern Autobahnen
und etwa 40 000 Kilometern Bundesstraßen. Das Netz muss stets erhalten und
Engpässe nach Bedarf beseitigt werden. Die Aufgaben sind zwischen Bund und
Bundesländern aufgeteilt: Der Bund finanziert Baumaßnahmen an den Bundes-
fernstraßen sowohl aus Haushaltsmitteln als auch aus Mauteinnahmen. Die
16 Bundesländer planen die Baumaßnahmen (Neubau, Ausbau, Erhalt und
Sanierung) mit Auftragsverwaltungen, setzen diese um und betreiben Bundes-
fernstraßen.
Problematisch bei diesen vielschichtigen Aufgaben sind die verworrene Zustän-
digkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die Nutzung unterschied-
licher Abrechnungssysteme. Auf Seiten des Bundes gibt es mit der Verkehrsin-
frastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) ein Bundesunternehmen zur
Weiterreichung und Abrechnung der Mautmittel, welches für den Zahlungsver-
kehr mit 16 Auftragsverwaltungen und der Deutsche Einheit Fernstraßenpla-
nungs- und -bau GmbH (DEGES) ein Finanzmanagementsystem (FMS) nutzt.
Daneben werden Verkehrsprojekte mit Haushaltsmitteln finanziert, bei denen
die Abrechnung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und bei den 16 Auftragsverwaltungen durch das Verfahren für das
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR) „HICO“ erfolgt.
Neben diesen beiden Abrechnungssystemen existiert als Pilotprojekt das Con-
trolling-System für die Bundesfernstraßen (CSBF) zur Bekämpfung von Mani-
pulationen und Korruption im Bundesfernstraßenbau.
Derzeit sind die Zuständigkeiten im Fernstraßenbau unübersichtlich; es besteht
starker Abstimmungsbedarf zwischen allen Beteiligten und Harmonisierungsbe-
darf der unterschiedlichen Systeme. Demzufolge stellt sich die Frage, warum
bisher noch nicht der Schritt vollzogen wurde, für die Aufgaben ein einziges
System zur Bewirtschaftung der Mittel für Bundesfernstraßen zu nutzen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Aufgabentrennung gibt es bei der Planung, dem Bau, der Errichtung,

der Finanzierung und dem laufenden Betrieb der Bundesfernstraßen zwi-
schen
a) der VIFG als Unternehmen des Bundes zur Verteilung des Gebührenauf-

kommens aus der Lkw-Maut,

Drucksache 18/3139 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) der DEGES als Unternehmen des Bundes und von einigen Bundes-
ländern zur Planung und Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bau-
überwachung) inkl. Grunderwerb von Bundesfernstraßen,

c) der Toll Collect GmbH als vom BMVI beauftragtes Privatunternehmen
zum Aufbau und Betrieb eines Systems zur Einnahme der Lkw-Maut auf
Bundesfernstraßen,

d) dem Bundesamt für Güterverkehr zur Erhebung und Verwaltung der
Lkw-Maut, sowie für Kontroll-, Prüfungs- und Überwachungsfunktio-
nen,

e) dem BMVI,
f) den Auftragsverwaltungen der Länder für die Planung, den Bau und die

Verwaltung von Bundesfernstraßen nach Kenntnis der Bundesregierung
g) sowie weiteren Akteuren, wie dem Kraftfahrtbundesamt, welches die

Zuständigkeit für Pkw-Maut erhalten soll?
2. Inwieweit hält die Bundesregierung die in Frage 1 thematisierte Aufgaben-

verteilung für sinnvoll, und inwiefern bestehen hier Optimierungsmöglich-
keiten?

3. Was sind Aufgaben und Ziele der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Optimie-
rung der Auftragsverwaltung“, und wer wirkt darin mit?

4. Plant die Bundesregierung Änderungen an der Finanzierungsstruktur der
Bundesfernstraßen, und wenn ja, welche, und bis wann ist mit deren Umset-
zung zu rechnen?

5. Aus welchen Gründen ist bisher nach Information der Fragesteller eine stre-
ckenscharfe bzw. maßnahmenscharfe Ausweisung der Verwendung von
Bundeshaushaltsmitteln bzw. Mautmitteln nicht möglich, sondern kann nur
über Rückfragen bei den Auftragsverwaltungen der Länder erfolgen?

6. Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, die verschiedenen
Systeme FMS, CSFB und HICO für die Finanzierung von Bundesfernstra-
ßen aus den Haushaltskapiteln 12 09, 12 10 und 12 02 in einem Finanzie-
rungssystem zusammenzuführen?

7. Inwieweit hält es die Bundesregierung für realisierbar, das Abrechnungs-
system FMS der VIFG neben der Bewirtschaftung der Mittel aus Haushalts-
kapitel 12 09 auch für die Bewirtschaftung der Mittel aus Haushaltskapitel
12 10 bzw. 12 02 zu nutzen, also der VIFG auch den Auftrag über die Be-
wirtschaftung weiterer Mittel zu erteilen?

8. Welche Voraussetzungen sind bei der VIFG zu erfüllen, um eine entspre-
chende Mittelbewirtschaftung gemäß der Frage 7 sicherzustellen (u. a.
Struktur, zusätzliche Kosten, Zeitrahmen)?

9. Wie kann derzeit das Sachanlagevermögen der Bundesfernstraßen ausge-
wiesen werden, und nach welchen Kriterien werden diese Bundesfernstra-
ßen bisher bewertet?

10. Für welche Bundesfernstraßen wurden bereits Anlagenbewertungen durch-
geführt, und zu welchem Ergebnis kam man dabei (bitte Werte in Euro so-
wie Prozent des Streckennetzes angeben)?

11. Plant die Bundesregierung die vollständige Bewertung des Anlagevermö-
gens der Bundesfernstraßen, und wenn ja, bis wann, und nach welchen Kri-
terien soll dies im Haushalt ausgewiesen werden?

12. Ist eine Anlagenbuchhaltung für Bundesfernstraßen durch das aktuelle Sys-
tem FMS der VIFG möglich, und wenn ja, aus welchen Gründen wurde das
System nach Information der Fragesteller bisher noch nicht genutzt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3139
13. Inwiefern sind neue gesetzliche Voraussetzungen bzw. eine Änderung der
Geschäftsbesorgungsverträge für die VIFG und die DEGES nötig, um eine
vollständige Anlagenbuchhaltung und Kostenkontrolle von Bauprojekten
an Bundesfernstraßen zu ermöglichen?

14. Inwiefern ist es nach Auffassung der Bundesregierung zweckmäßig, ein ein-
heitliches Abrechnungssystem für Maßnahmen an Bundesfernstraßen auch
für Investitionsmaßnahmen des Bundes an Schienen und Wasserstraßen zu
nutzen?

15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung zu Schwachstellen, die das Gut-
achten zur Neuordnung der Verwaltung im Bundesfernstraßenbau aus 2007,
veröffentlicht durch den Vorsitzenden des Bundesrechnungshofs in seiner
Funktion als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwal-
tung, aufzeigt (bitte jeweils benennen und begründen)?

16. Welche in dem Gutachten genannten Verbesserungsvorschläge konnten
nach Kenntnis der Bundesregierung bisher umgesetzt werden, und welche
befinden sich weiterhin in Verhandlung zwischen Bund und Bundeslän-
dern?

17. Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu einer möglichen Entflech-
tung der Bundesfernstraßenverwaltung, wie in dem Gutachten des Bundes-
rechnungshofs (s. Frage 15) gefordert?

Berlin, den 5. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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