BT-Drucksache 18/3126

zu dem Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2874 - Mehr Gerechtigkeit bei der Entschädigung von Einsatzunfällen

Vom 10. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3126
18. Wahlperiode 10.11.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris
Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2874 –

Mehr Gerechtigkeit bei der Entschädigung von Einsatzunfällen

A. Problem
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit Anfang der 90er-Jahre an inter-
nationalen friedenssichernden und humanitären Missionen. Versorgungsleistungen
für Einsatzgeschädigte wurden seit 2004 durch die Verabschiedung verschiedener
Gesetze maßgeblich verbessert. Jedoch können Soldatinnen und Soldaten der Bun-
deswehr, die vor dem Stichtag des 1. Dezember 2002 eine Einsatzschädigung erlitten
haben, keinen Anspruch auf eine einmalige Unfallentschädigung nach § 63e des Sol-
datenversorgungsgesetzes (SVG) geltend machen. Zudem werden bei der Berech-
nung einer Erhöhung der Ausgleichzahlung nach § 63f SVG nur die unmittelbar vor
dem Einsatzunfall zurückgelegten Dienstjahre und Dienstmonate berücksichtigt; die
vor einer Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses zurückgelegten Dienstjahre blei-
ben dagegen unberücksichtigt.

B. Lösung
In ihrem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregie-
rung auf, zu prüfen, ob die einmalige Einsatzentschädigung unabhängig vom Zeit-
punkt der Einsatzschädigung gewährt werden kann und wie sich die Regelung in §
63f Absatz 2 Satz 6 SVG auf die Versorgung von Reservistinnen und Reservisten
im Vergleich zu Soldatinnen und Soldaten, die einen Einsatzunfall erlitten haben,
auswirkt.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/3126 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/2874 abzulehnen.

Berlin, den 5. November 2014

Der Verteidigungsausschuss

Dr. Karl A. Lamers
Stellvertretender Vorsitzender

Robert Hochbaum
Berichterstatter

Dr. Karl-Heinz Brunner
Berichterstatter
Dr. Alexander S. Neu
Berichterstatter

Agnieszka Brugger
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3126
Bericht der Abgeordneten Robert Hochbaum, Dr. Karl-Heinz Brunner, Dr. Alexan-
der S. Neu und Agnieszka Brugger

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/2874 in seiner 60. Sitzung am 16. Oktober 2014
beraten und zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Aus-
wärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss
für Arbeit und Soziales sowie den Gesundheitsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In ihrem Antrag verweist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere darauf, dass die Bundeswehr
bereits vor dem 30. November 2002 Soldatinnen und Soldaten in Krisenregionen entsandt habe. Es seien keine
Gründe dafür ersichtlich, einen Anspruch auf Entschädigung denjenigen, die bei einem Einsatz der Bundeswehr
erheblich geschädigt wurden oder ums Leben gekommen sind, zu verwehren, weil die Schädigung vor einem
Stichtag erfolgte.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 5. November 2014 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 30. Sitzung am 5. November 2014 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 5. November 2014 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 24. Sitzung am 5. November 2014 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Gesundheitsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 5. November 2014 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat seine Beratungen in seiner 24. Sitzung am 5. November 2014 aufgenommen
und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung des Antrags.
Im Verlauf der Ausschussberatungen verwies die Fraktion der CDU/CSU darauf, dass man sich die Entschei-
dung vor dem Hintergrund nicht leicht gemacht habe, dass im Artikelgesetz zur Steigerung der Attraktivität
der Bundeswehr die Rückdatierung des Stichtages vorgesehen sei. Das Bundesministerium der Verteidigung
habe hierzu glaubhaft versichert, dass kein konkreter Fall bekannt sei, der nicht von dem Stichtag erfasst werde.
Daher lehne die Fraktion den Antrag ab.
Die Fraktion der SPD betont, dass über die Parteigrenzen hinweg Einigkeit bestehe, in diesem Bereich Un-
gerechtigkeiten zu beseitigen. Auch wenn der Antrag grundsätzlich begrüßt werde, finde sich eine entspre-
chende Regelung auch in dem Artikelgesetz. Ihrer Kenntnis nach werde zudem geprüft, ob der Stichtag auf den
1. November 1991 zurückdatiert werden könne, damit auch die Kambodscha-Mission umfasst sei. Hinsichtlich
der Situation der Reservisten sei es aus Sicht der SPD-Fraktion sinnvoller und schneller, diese Frage direkt
Drucksache 18/3126 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
über das Bundesministerium der Verteidigung zu klären. Da der Antrag nicht für erledigt erklärt werden könne,
lehne ihn die SPD-Fraktion ebenfalls ab.
Die Fraktion DIE LINKE. stellt fest, dass nach ihrem Verständnis auch mit der geänderten Stichtagsregelung
alle Fälle umfasst würden. Kritisch zu sehen sei hingegen, dass der Antrag nicht Mitarbeiter ziviler Organisa-
tionen wie ZIF einbeziehe. Dort wäre jedoch ebenfalls eine stärkere soziale Absicherung sinnvoll. Die Fraktion
enthalte sich daher der Stimme.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt grundsätzlich die Regelung im Rahmen des Artikelge-
setzes. Durch die Rückdatierung des Stichtages werde der Kreis der Empfänger vergrößert und die bisher un-
gerechte Situation minimiert, an der die Betroffenen bis heute massiv litten. Jede Stichtagsregelung bleibe
jedoch willkürlich. Eine Regelung ohne Stichtag sei daher der bessere Weg, um bisher unbekannte Fälle eben-
falls einzuschließen, eine gerechte und gleiche Behandlung unabhängig von dem Status der Betroffenen und
dem Zeitpunkt der Schädigung zu gewährleisten und die Problematik damit vollständig lösen zu können. Man
werbe für Zustimmung zu dem Antrag. Für den Fall der Ablehnung rege man zugleich an, zur Anpassung des
Artikelgesetzes auf die im Antrag enthaltenen Formulierungen zurückzugreifen.

Berlin, den 5. November 2014

Robert Hochbaum
Berichterstatter

Dr. Karl-Heinz Brunner
Berichterstatter
Dr. Alexander S. Neu
Berichterstatter

Agnieszka Brugger
Berichterstatterin

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