BT-Drucksache 18/3109

Zweckbindung der Entlastungen der Länder aus der Übernahme der BAföG-Ausgaben durch den Bund

Vom 6. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3109
18. Wahlperiode 06.11.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ralph Lenkert,
Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Zweckbindung der Entlastungen der Länder aus der Übernahme der
BAföG-Ausgaben durch den Bund

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Johanna Wanka, hat in
einem Interview im „Journal des Deutschen Studentenwerks“ (DSW Journal) er-
klärt, dass es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gibt, in
der die Verwendung der Entlastung der Länder aus der Übernahme der BAföG-
Ausgaben (BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz) durch den Bund für
Schulen und Hochschulen aufgewendet werden sollen. Wörtlich heißt es auf
Seite 15: „… Und wir haben eine Vereinbarung. In der steht, dass die Länder sich
verpflichten, das Geld für ihre Hochschulen und Schulen auszugeben.“ Auf die
Nachfrage der Fraktion DIE LINKE., ob diese Vereinbarung sowie eine Liste
der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zugänglich gemacht werden könne,
verwies die Bundesregierung auf die Antwort zu der Schriftlichen Frage 86 der
Abgeordneten Nicole Gohlke auf Bundestagsdrucksache 18/2529. Dort wird von
der Bundesregierung erklärt, dass an der politischen Verständigung zur vollstän-
digen Übernahme des BAföG durch den Bund am 26. Mai 2014 im Rahmen
eines Treffens der Vorsitzenden der die Koalition tragenden Parteien auch der
Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg teilnahm.
Diese Aussage deckt sich nicht mit der von der Ministerin im DSW-Journal ge-
troffenen Äußerung. Denn während in der Schriftlichen Frage 86 auf Bundes-
tagsdrucksache 18/2529 lediglich von einer koalitionsinternen Vereinbarung ge-
sprochen wird, ist in der Äußerung der Ministerin im DSW-Journal von einer
Bund-Länder-Vereinbarung die Rede. Diese könnte für die Bundesländer bin-
dende Wirkung entfalten im Gegensatz zu einer koalitionsinternen Vereinba-
rung.
Ebenso steht die Antwort auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdruck-
sache 18/2529 im Widerspruch zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 in
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Vorhaben der Bundesregierung
in der Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungsfinanzierung“ (Bundestags-
drucksache 18/2477). In dieser erklärt die Bundesregierung: „… Laut des am
20. August 2014 im Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines Fünfund-
zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(25. BAföG-ÄndG) soll der den Ländern so zusätzlich entstehende Spielraum
dem Bildungsbereich, insbesondere den Hochschulen, zugutekommen. So war
es bereits in der politischen Verständigung zwischen Bund und Ländern am
26. Mai verabredet worden. Vor diesem Hintergrund erwartet die Bundesregie-
rung auch im Hinblick auf den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens, dass
die Mittel in den Ländern tatsächlich im Bildungsbereich, insbesondere für

Drucksache 18/3109 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Hochschulen, eingesetzt werden.“ Hier wird ebenso der Eindruck erweckt, dass
eine Bund-Länder-Vereinbarung existiert.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Existiert eine entsprechende Vereinbarung, in der Bund und Länder sich über

die Verwendung der Entlastungen der Länder aus der Übernahme der
BAföG-Ausgaben durch den Bund geeinigt haben?

2. Warum ist diese nicht öffentlich zugänglich?
3. Was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?
4. Welche Repräsentantinnen und Repräsentanten der Länder haben diese unter-

zeichnet?
5. Wieso erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 3 der Kleinen

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2477) zu-
nächst, dass es eine Vereinbarung mit den Ländern gibt, um eine Woche
später als Antwort zu der Schriftlichen Frage 86 auf Bundestagsdrucksache
18/2529 zu erklären, dass es nur eine koalitionsinterne Vereinbarung gebe?

Berlin, den 5. November 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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