BT-Drucksache 18/3067

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/2786 - Kurzzeitig Beschäftigten vollständigen Zugang zur Arbeitslosenversicherung ermöglichen

Vom 5. November 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/3067
18. Wahlperiode 05.11.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2786 –

Kurzzeitig Beschäftigten vollständigen Zugang zur Arbeitslosenversicherung
ermöglichen

A. Problem
Viele befristet Beschäftigte haben nach den Worten der Antragsteller nur noch Ar-
beitsverträge von kurzer Dauer. Viele der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer seien im Fall von Erwerbslosigkeit nicht durch die Arbeitslosenversiche-
rung abgesichert.

B. Lösung
Die Fraktion DIE LINKE. fordert u. a., die Rahmenfrist für die Anwartschaftszeiten
für den Bezug von Arbeitslosengeld I von zwei Jahren auf drei Jahre heraufzusetzen.
Ferner solle die Anwartschaftszeit in § 142 Absatz 1 Satz 1 SGB III generell auf
sechs Monate verkürzt und die Regelung des § 142 Absatz 2 SGB III aufgehoben
werden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.
Drucksache 18/3067 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/2786 abzulehnen.

Berlin, den 5. November 2014

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Brigitte Pothmer
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3067
Bericht der Abgeordneten Brigitte Pothmer

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/2786 ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 2014
an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung
überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die antragstellende Fraktion macht geltend, dass die Sonderregelungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld
für kurzzeitig Beschäftigte ursprünglich insbesondere für die Berufe in der Kulturbranche geschaffen worden
seien. Aus diesem Bereich kämen auch die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller. Zwischenzeitlich sei
branchenmäßig die kurzzeitige Beschäftigung mit 21,8 Prozent am stärksten in der Leiharbeit vertreten und die
Mehrzahl der Betroffenen seien Migrantinnen und Migranten. Die meisten Berufe mit kurzen Befristungen
hätten deutlich unterdurchschnittliche Verdienste. Kurzzeitige Beschäftigung habe sich insgesamt massiv aus-
geweitet. Die Beschäftigten in diesen Arbeitsverhältnissen zahlten zwar in der Regel in die Arbeitslosenversi-
cherung ein. Dennoch hätten sie als Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht die gleichen Möglichkeiten,
unter den Schutzmantel der Arbeitslosenversicherung zu gelangen. Sie würden umgehend auf das Hartz-IV-
System verwiesen. Dies sei nicht hinnehmbar.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Tourismus und der Ausschuss für
Kultur und Medien haben den Antrag auf Drucksache 18/2786 in ihren Sitzungen am 5. November 2014
beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 18/2786 in seiner 24. Sitzung am
5. November 2014 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.
Die Fraktion der CDU/CSU verwies auf die von der Koalition geplanten Änderungen in diesem Bereich.
Dazu gehöre die Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit, die Entfristung des Eingliederungszuschus-
ses für ältere Arbeitsuchende, die Verlängerung der Weiterbildungsförderung für Jüngere in kleinen und mitt-
leren Unternehmen, die Verlängerung der Übergangsregelung zum Saisonkurzarbeitergeld für Gerüstbauer so-
wie die Übergangsregelung zur Versicherungspflicht für Beschäftigte in Altersteilzeit. Einige Regelungen dazu
liefen zum Jahresende aus. Da die Koalition aber keine Neuregelung im SGB III im Schnelldurchgang wolle,
würden diese Regelungen nun verlängert.
Die Fraktion der SPD stimmte einigen der im Antrag geäußerten Forderungen zu. Die Verlängerung der Rah-
menfrist etwa sei sinnvoll. Der Arbeitsmarkt habe sich gewandelt. Die steigende Zahl kurzfristig Beschäftigter
müsse sozial abgesichert werden. Hier gebe es Regelungslücken. Die Koalition wolle den Betroffenen mit der
geplanten SGB-III-Reform helfen, die notwendigen Änderungen müssten jedoch gründlich vorbereitet werden.
Die Erstellung des Gesetzentwurfs brauche noch Zeit. Auch weitere Punkte bedürften der Regelung. Die aktuell
geltende, bis zum Jahresende 2014 befristete, Regelung für kurzfristig Beschäftigte werde daher bis Ende 2015
verlängert.
Drucksache 18/3067 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass hunderttausende Beschäftigte wegen der Rahmenfrist und anderer
restriktiven Regelungen keinen Zugang zur Arbeitslosenversicherung hätten, wenn sie nur kurzfristig beschäf-
tigt gewesen seien. Die geltenden restriktiven Regelungen insgesamt führten offenbar dazu, dass auch nur sehr
wenige Berechtigte einen Antrag darauf stellten. Betroffen seien aber nicht nur Künstlerinnen und Künstler
sondern auch Hilfsarbeiter, Warenkaufleute, Bürofachkräfte u. a. Insbesondere Jüngere, Migrantinnen und
Migranten sowie Teilzeitarbeitende seien unter den kurzzeitig Beschäftigten überdurchschnittlich vertreten. In
der Folge seien sie im Falle von Arbeitslosigkeit sofort auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Das wolle die
Fraktion mit diesem Antrag ändern.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass die Zahl der kurzzeitig Beschäftigten und ihre
Bedeutung auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren deutlich zugenommen habe. In der Weiterbildungsbran-
che und im Kulturbereich beispielsweise sei dies seit langem Praxis. Diese kurzzeitig Beschäftigten zahlten für
die Dauer ihrer Tätigkeit zwar in die Arbeitslosenversicherung ein. Dem stünden aber keine Leistungen im
Falle der Arbeitslosigkeit gegenüber, da sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllten. Es sei aber nur gerecht,
wenn diejenigen, die Beiträge entrichteten, auch Leistungen erhielten. Insofern stimme die Fraktion den Posi-
tionen des Antrags zu, habe aber selbst weitergehende Vorstellungen und werde sich daher der Stimme enthal-
ten.

Berlin, den 5. November 2014

Brigitte Pothmer
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.