BT-Drucksache 18/2988

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/2656 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes

Vom 27. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2988
18. Wahlperiode 27.10.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/2656 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher
Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen
elektronischen Mautdienstes

A. Problem
Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl verschiedener mautpflichtiger Streckennetze
und Mautsysteme. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt
werden soll, muss bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren
elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Auf Grundlage der Richtlinie
2004/52/EG (Interoperabilitätsrichtlinie) sowie der Entscheidung 2009/750/EG der
Kommission vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäi-
schen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten (EEMD-
Entscheidung) soll ein europäischer elektronischer Mautdienst eingeführt werden.
Dieser Mautdienst soll die Entrichtung von Mautgebühren auf Grundlage eines ein-
zigen Vertrages mit einem einzigen Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen
und mit nur einem Fahrzeuggerät in der gesamten Europäischen Union ermöglichen.
Es ist eine Anpassung des nationalen Rechts an die zwingenden Vorgaben der
EEMD-Entscheidung erforderlich.

B. Lösung
Anpassung des nationalen Rechts durch ein überarbeitetes Mautsystemgesetz als
„Kerngesetz“ für den Mautdienst sowie durch Aufhebung des bisherigen Mautsys-
temgesetzes und Anpassung weiterer bestehender Vorschriften an die Anforderun-
gen des Mautdienstes.
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

Drucksache 18/2988 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wurden nicht erörtert.

D. Kosten

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2988

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2656 mit folgender Maßgabe, im Übrigen un-
verändert anzunehmen:
In der Eingangsformel werden die Worte „mit Zustimmung des Bundesrates“ gestri-
chen.

Berlin, den 15. Oktober 2014

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender

Dr. Valerie Wilms
Berichterstatterin

Drucksache 18/2988 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2656 in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober
2014 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung sowie
an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. An den Haushaltsausschuss hat er den Gesetzentwurf
auch nach § 96 der Geschäftsordnung überwiesen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen eine Anpassung des nationalen Rechts an die zwingenden Vor-
gaben der Entscheidung 2009/750/EG der Kommission vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merk-
male des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten (EEMD-Entschei-
dung) durch ein überarbeitetes Mautsystemgesetz (MautSysG) als „Kerngesetz“ für den Mautdienst sowie
durch die Aufhebung des bisherigen Mautsystemgesetzes und die Anpassung weiterer bestehender Vorschrif-
ten an die Anforderungen des Mautdienstes.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2656 in seiner 25. Sitzung am 15. Oktober
2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat mit Schreiben vom 26. September 2014
(Ausschussdrucksache 18(15)114) zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme (Ausschussdrucksache
18(23)11-7) übermittelt:
„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung
auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhal-
tige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drs. 18/559) in seiner 8. Sitzung am 24. September 2014 mit dem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäi-
schen elektronischen Mautdienstes (BR-Drs. 361/14) befasst und festgestellt:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs ist nicht gegeben.
Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:
„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Der Gesetz-
entwurf berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung.“
Der Gesetzentwurf mindert den Verwaltungsaufwand bei der grenzüberschreitenden Abwicklung der Erhebung
von Mautgebühren. Damit wird die Umsetzung des Ziels der Internalisierung externer Kosten erleichtert.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2656 in seiner
18. Sitzung am 15. Oktober 2014 beraten. Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben dazu einen Änderungs-
antrag eingebracht (Ausschussdrucksache 18(15)125), dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung und aus
der Begründung in Teil V. des vorliegenden Berichts ergibt.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Fraktionen gab die Bundesregierung zu Beginn der Sitzung eine
vertiefte Einführung zu technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und verwaltungsrechtlichen Hinter-
gründen der Regelungen in dem Gesetzentwurf. Dabei ging sie unter anderem auf Fragen ein, welche ihr die
Fraktion DIE LINKE. zuvor übermittelt hatte.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2988
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte die Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes. Für die
Nutzer werde dies zu erheblichen Vereinfachungen führen. Man sehe den sich hier abzeichnenden Fortschritt
positiv und bitte, dem Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags zuzustimmen.
Die Fraktion der SPD sprach sich dafür aus, unnötige Hemmnisse für den freien Warenverkehr im Binnen-
markt zu vermeiden, die sich durch unterschiedliche Mauterhebungstechnologien ergeben könnten. Die Be-
denken zum Datenschutz nehme sie ernst, gehe aber davon aus, dass man auf sowohl auf europäischer als auch
auf nationaler Ebene jeweils Lösungen finden werde, die den Anforderungen des Datenschutzes genügten. Sie
betonte, die Richtlinie lasse die Anwendung verschiedener Technologien zu und sei insbesondere nicht auf die
Anwendung der Mikrowellentechnologie beschränkt. Man müsse ein System schaffen, welches mehr als nur
einen Anbieter einlade, in diesen Markt einzutreten.
Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, es sei nicht ausgeschlossen, dass künftig auch Strecken mit
Betroffenheit der Länder durch das Mautsystem erfasst würden, so dass man Zweifel habe, ob hier eine Zu-
stimmung durch den Bundesrat tatsächlich nicht erforderlich sei. Eine technische Vereinfachung des Mautsys-
tems sei nur zu begrüßen, wenn sichergestellt werde, dass lediglich eine Erfassung nach den datenschutzrecht-
lichen Standards erfolge. Bei der Regelung habe man anstelle einer an sich gebotenen ökologisch sinnvollen
Vereinheitlichung der Systeme wirtschaftliche Interessen von Anbietern in den Vordergrund gestellt. Unklar
sei auch, welche Auswirkungen es haben werde, wenn man hier auf die Mikrowellentechnik setze.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass die Einführung eines einheitlichen europäischen
Mautsystems grundsätzlich sinnvoll sei. Trotz der Kosten werde ein einheitliches Mautsystem für die Logisti-
ker Vorteile bringen. Schwerwiegende Probleme ergäben sich durch die Regelung aber im Bereich des Daten-
schutzes, denn durch das neue System würden Bewegungsprofile vollständig auf zentralen Rechnern gespei-
chert. Auch wenn datenschutzrechtliche Regelungen in Deutschland ausreichend seien, schließe dies nicht aus,
dass in anderen Ländern darauf zugegriffen werde. Sie forderte die Bundesregierung auf, sich für entsprechende
Änderungen auf europäischer Ebene einzusetzen. Zu dem Änderungsantrag führte sie aus, es sei richtig, hier
die irrtümliche Annahme einer Zuständigkeit des Bundesrates zu korrigieren.
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU
und SPD auf Ausschussdrucksache 18(15)125 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung.

V. Begründung zu der Änderung

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Bei der bisherigen Formulierung der Eingangsformel handelt es
sich um ein Redaktionsversehen.

Berlin, den 15. Oktober 2014

Dr. Valerie Wilms
Berichterstatterin

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