BT-Drucksache 18/297

zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten - Drucksache 17/12050 - Jahresbericht 2012 (54. Bericht)

Vom 15. Januar 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/297
18. Wahlperiode 15.01.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten
– Drucksache 17/12050 –

Jahresbericht 2012 (54. Bericht)

A. Problem
Der Wehrbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag jährlich aufgrund von
§ 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundesta-
ges zu berichten. In Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Wehrbeauftragte dem
Deutschen Bundestag seinen Jahresbericht für das Jahr 2012 am 29. Januar 2013
vorgelegt.

B. Lösung
Annahme einer Entschließung.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/297 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 17/12050 folgende Entschließung
anzunehmen:
„1. Die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen werden – soweit sie nicht

bereits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Be-
achtung zur Kenntnis gebracht. Die Bundesregierung wird ferner gebeten,
den Jahresbericht des Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bundesmi-
nisteriums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des
Deutschen Bundestages der Truppe zugänglich zu machen.

2. Der Deutsche Bundestag dankt dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.

3. Die Bundesregierung wird gebeten, bis zum 14. April 2014 dem Verteidi-
gungsausschuss über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten.“

Berlin, den 15. Januar 2014

Der Verteidigungsausschuss

Dr. Hans-Peter Bartels
Vorsitzender

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Heidtrud Henn
Berichterstatterin

Christine Buchholz
Berichterstatterin

Agnieszka Brugger
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/297

Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Heidtrud Henn, Christine
Buchholz und Agnieszka Brugger

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten auf Drucksache 17/12050 in
seiner 235. Sitzung am 19. April 2013 beraten und gemäß § 114 der Geschäftsordnung des Deutschen Bun-
destags an den Verteidigungsausschuss zur federführenden Beratung und dem Rechtsauschuss zu Mitbera-
tung überwiesen. Aufgrund des Ablaufs der 17. Wahlperiode wurde die Vorlage nicht mehr im Verteidi-
gungsausschuss abschließend beraten. Der 18. Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung in seiner 7. Sit-
zung am 15. Januar 2014 erneut an den Verteidigungsausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 17/12050 in seiner
2. Sitzung am 15. Januar 2014 beraten und empfiehlt Kenntnisnahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat den Jahresbericht unter Einbeziehung der Stellungnahme des Bundesmi-
nisteriums der Verteidigung vom 12. Juni 2013 in seiner 2. Sitzung am 15. Januar 2014 beraten. Im Ergeb-
nis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE., in Kenntnis der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten, die
in der Beschlussempfehlung wiedergegebene Entschließung anzunehmen.
Die Fraktion der CDU/CSU dankte dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.
Sie verwies darauf, dass die Zahl der Eingaben im Jahr 2012 gesunken sei. Der im Jahr 2013 zu verzeich-
nende Anstieg an Eingaben sei mit den notwendigen strukturellen Veränderungen im Rahmen der Bundes-
wehrreform und den daraus resultierenden Belastungen für den Einzelnen zu erklären.
Hinsichtlich der Einsatzbelastung sei anzumerken, dass die regelmäßige Einsatzdauer von vier Monaten im
Einzelfall von Soldatinnen und Soldaten aufgrund dienstlicher Erfordernisse überschritten werde. In sol-
chen Fällen müsse dann aber die sich anschließende Regenerationszeit entsprechend angepasst werden.
Es sei festzustellen, dass Vorgesetzte sich bemühen, den familiären Belangen ihrer Untergebenen gerecht
zu werden. Zu begrüßen sei zudem, dass das Bundesministerium der Verteidigung für die Belange von
Familie und Dienst eine Beauftragte geschaffen habe.
Das Wohl der Soldatinnen und Soldaten sei das gemeinsame Interesse aller Ausschussmitglieder.
Die Fraktion der SPD dankte dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die
Arbeit und schloss sich inhaltlich den Ausführungen der CDU/CSU-Fraktion an. Der Bericht habe Mängel
im sozialen Bereich aufgezeigt, die abgestellt werden müssten. Die diesbezüglichen Initiativen der Bun-
desministerin der Verteidigung würden begrüßt.
Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sie habe den Jahresbericht des Wehrbeauftragten zur Kenntnis ge-
nommen. Es sei zu begrüßen, dass die Anzahl der verwundeten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
zurückgegangen sei. Damit einhergehend sei aber ein dramatischer Anstieg an Verwundungen bei Soldaten
in den afghanischen Streitkräften festzustellen. Diese Entwicklung sollte der Verteidigungsausschuss weiter
beobachten.
Die Einsatzbelastung der Soldatinnen und Soldaten werde im Bericht des Wehrbeauftragten schonungslos
und ehrlich dargestellt. Hierbei müsse aber auch beachtet werden, dass sich Belastungen für die Familie
nicht nur während, sondern auch nach einem Einsatz ergeben können.
Hinsichtlich der durchgeführten Werbemaßnahmen für die Bundeswehr sei ein Widerspruch erkennbar, da
einerseits die Werbemaßnahmen verstärkt, andererseits aber darüber geklagt werde, dass die geweckten
Karriereerwartungen nicht realistisch seien.
Drucksache 18/297 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich dem Dank der anderen Fraktionen an. Der Be-
richt sei eine Rückmeldung aus der Truppe und zeige die wesentlichen Baustellen insbesondere im Bereich
des Einsatzes und der Bundeswehrreform auf.
Die Tätigkeit des Verteidigungsausschusses in der Vergangenheit habe sich positiv auf die Qualität der
Betreuungskommunikation im Einsatz ausgewirkt.
Ein zentraler Punkt sei das Thema Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Hier stelle sich die Frage, wann
mit konkreten Maßnahmen zu rechnen sei und wie diese finanziert würden.

Berlin, den 15. Januar 2014

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Heidtrud Henn
Berichterstatterin

Christine Buchholz
Berichterstatter

Agnieszka Brugger
Berichterstatterin

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