BT-Drucksache 18/2928

Hermesexportkreditgarantien, Tierschutzstandards und Auswirkungen auf europäische Märkte

Vom 15. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2928
18. Wahlperiode 15.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Steffi Lemke,
Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hermesexportkreditgarantien, Tierschutzstandards und Auswirkungen auf
europäische Märkte

Durch Exportkreditgarantien und mittelbar über Internationale Finanzinstitu-
tionen unterstützt die Bundesrepublik Deutschland die Errichtung bzw. Erweite-
rung von Anlagen zur Haltung von landwirtschaftlich genutzten Tieren, darunter
auch von solchen Anlagen, die aufgrund ihrer Haltungsform in Deutschland
bzw. in der Europäischen Union (EU) nicht zulässig wären.
Die Agrarministerkonferenz (AMK) richtete daher im August 2013 und im
April 2014 zwei Beschlüsse an die Bundesregierung, Hermesbürgschaften aus-
schließlich für Tierhaltungsanlagen zu vergeben, die nationale und europäische
Standards erfüllen oder darüber hinausgehen, und sich bei internationalen
Finanzinstitutionen aktiv für verbindliche Tier- und Umweltschutzkriterien für
die Vergabe von Investitionskapital für Anlagen zur Nutztierhaltung einzu-
setzen, die sich an den in der EU geltenden Tierhalte- und Umweltschutzvor-
schriften orientieren, und dazu eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union zu initiieren bzw. voranzutreiben, die den oben genann-
ten Zielen entspricht.
In Bezug auf den Bereich der Internationalen Finanzinstitutionen befinden sich
aktuell mehrere relevante Dokumente in einem Überarbeitungsprozess, darunter
die Good Practice Note on Animal Welfare in Livestock Operation und die EHS-
Guidelines der International Finance Corporation (IFC) sowie die Safeguard
Policies der Weltbank.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Hermesbürgschaften für Tierhaltungsanlagen hat Deutschland seit

September 2013 übernommen (bitte genaue Auflistung nach Datum, Land,
Anlagenart, Haltungsform, Tierart und Tierplatzzahl)?

2. Welche europäischen Standards (z. B. die Empfehlungen des Europarates)
werden bei Tierarten, für die keine spezifischen nationalen Rechtsnormen
oder EU-Richtlinien bestehen, (künftig) herangezogen, um den Beschluss der
AMK vom August 2013 zu erfüllen?

3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Produkte, die nicht nach deut-
schen Tierschutzstandards in durch Hermeskreditbürgschaften abgesicherten
Anlagen produziert wurden, auf den deutschen oder den europäischen Markt
gelangt sind?

Drucksache 18/2928 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wenn nein, mit welcher Begründung lässt die Bundesregierung zu, dass
unter solchen Bedingungen produzierte und mit deutschen Mitteln abge-
sicherte Lebensmittel auf den deutschen oder europäischen Markt gelangen?

4. Ist die Bundesregierung auch der Meinung, dass, wenn unter solchen Um-
ständen produzierte Lebensmittel auf den deutschen oder europäischen
Markt gelangt sind, sein könnten oder gelangen könnten, diese den Preis-
druck auf Produkte erhöhen, die unter deutschen bzw. europäischen Tier-
schutzstandards erzeugt wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum lässt sie dies zu?

5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den nach Medienberichten (www.worldpoultry.net/Layers/Eggs/2014/
7/Ukraine-ready-to-start-exporting-eggs-to-the-EU-1560310W/, www.
worldpoultry.net/Layers/Eggs/2014/9/Avangard-set-to-launch-egg-exports-
to-the-EU-1609806W/) demnächst beginnenden Exporten von Eiprodukten
der Konzerne Avangardco und Ovostar, deren neue Anlagen mit Unterstüt-
zung durch Hermesbürgschaften errichtet wurden, in die EU, und welche
Auswirkungen wird dies auf die deutschen Legehennenhalter und Verbrau-
cher haben?

6. Mit welchen Mengen an in die EU exportierten Eiern aus den mit Unterstüt-
zung durch Hermesbürgschaften errichteten Anlagen rechnet die Bundes-
regierung in den kommenden Jahren?

7. Wurden die drei Projekte, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftlichen Fragen 11 und 12 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff auf
Bundestagsdrucksache 18/1434 beschreibt und deren Anlagengrößen die
von den Common Approaches empfohlenen Schwellenwerte für Kategorie-
A-Projekte um das Fünf- bis Zehnfache übersteigen, weshalb nach Auffas-
sung der Fragesteller von einem Risiko für erhebliche ökologische und/oder
soziale Auswirkungen ausgegangen werden muss, einer Risikobewertung
unterzogen?
Wenn ja, was haben diese Bewertungen ergeben?
Wenn nein, warum nicht?

8. Wie weit liegen die Standorte der drei in Frage 7 genannten Projekte aus-
einander, und liegt einer von ihnen in einem sensiblen Gebiet?

9. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit April 2014 unter-
nommen, um die AMK-Beschlüsse umzusetzen (etwa in Bezug auf die EHS
Guidelines der IFC oder die Safeguard Policies der Weltbank)?

10. Welche konkreten Schritte erfolgten gemäß dem Beschluss der AMK vom
April 2014, um eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union für verbindliche Tierschutzkriterien für die Vergabe von
Investitionskapital zu erreichen?

11. Welche Haltung haben die deutschen Vertretungen in der IFC und der
Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in Bezug auf die
Kapitalvergaben für das Projekt von Nyva Pereyaslavshchyny LLC
(www.ebrd.com/english/pages/project/psd/2014/45539.shtml, http://ifcext.
ifc.org/ifcext/spiwebsite1.nsf/vwAllDocumentsByUNID_NL/161F66B7C
87DCB6D85257D32006E0B1F?opendocument) eingenommen, angesichts
der Tatsache, dass zumindest die Hälfte der neu errichteten Tierhalteanla-
gen nicht den Vorgaben der EU-Tierhalterichtlinien entsprechen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2928
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Beschluss der AMK in eine Regie-
rungsrichtlinie betreffend die internationalen Finanzinstitutionen zu über-
nehmen?

Errichtung einer Entenfarm in der Ukraine (Chernigiv-Region) 2013 (Kate-
gorie-A-Projekt)
13. Um was für ein Haltungssystem handelt es sich in diesem Fall genau (bitte

Haltungsbedingungen detailliert beschreiben)?
14. Welche Komponenten dieser Anlage stammen von deutschen Unterneh-

men?
15. Entspricht die Anlage deutschem und EU-Recht?

Hermesbürgschaft für Legehennen-Anlagen der Ovostar Union N.V. (2013,
www.ovostar.ua/en/press-center/news/2013/04/)
16. Um was für ein Haltungssystem handelt es sich in diesem Fall genau (bitte

Haltungsbedingungen detailliert beschreiben)?
17. Wie viele Tiere werden in dieser Anlage gleichzeitig gehalten bzw. sollen

gehalten werden?
18. Wie viele Eier werden in dieser Anlage jährlich produziert bzw. sollen pro-

duziert werden?
19. Wie hoch ist die über Hermesbürgschaften abgesicherte Summe?
20. Welche Komponenten dieser Anlage stammen von deutschen Unterneh-

men?
21. Entspricht die Anlage deutschem und EU-Recht (Tierschutz-Nutztierhal-

tungsverordnung)?
22. Wurde die Anlage bereits errichtet?
23. Wie lautet das Datum der Bewilligung durch die Bundesregierung bzw. den

Interministeriellen Ausschuss (IMA)?

Berlin, den 15. Oktober 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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